Im Streit um die Rückgabe von Praxisräumen in der GRN-Klinik in Sinsheim hat Bodo Schiffmann gegen den Rhein-Neckar-Kreis verloren. Die gemeinsam mit seiner Kollegin und Frau angemieteten Räume muss er vorzeitig zurückgeben. Außerdem muss er die Kosten des Verfahrens tragen. Das hat eine Sprecherin des Heidelberger Landgerichts auf Nachfrage mitgeteilt.
via mannheimer morgen: Querdenker Bodo Schiffmann muss Praxisräume in Sinsheim freigeben