Der ungeimpfte AfD-Landtagsabgeordnete Ruben Rupp (31) muss nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes weiterhin Testpflichten für Nicht-Immunisierte hinnehmen. Die Mannheimer Richter hatten nach Angaben von Mittwoch den Eilantrag des Fraktionsvize abgelehnt. Er hatte argumentiert, die Test- Vorschriften und insbesondere die ab der Alarmstufe vorgesehenen Zutrittsverbote seien rechtswidrig und schränkten seine Teilnahme am öffentlichen Leben ein. Aus Sicht des Gerichts ist das Testerfordernis rechtmäßig und weiterhin verhältnismäßig – auch nach dem Wegfall der kostenlosen Bürgertests.
via tag24: UNGEIMPFTER AFD-ABGEORDNETER ZIEHT WEGEN CORONA-TESTPFLICHT VOR GERICHT
siehe auch: Baden-Württemberg: AfD-Abgeordneter muss Corona-Testpflicht hinnehmen. Schlappe für die AfD vor Gericht: Ein Landtagsabgeordneter aus Baden-Württemberg scheitert mit seinem Vorgehen gegen die Testpflicht. Sie beschneide seine Freizeitaktivitäten wie Besuche von Museen und Bädern, meint er. Doch die Richter sehen das anders – auch wenn die Tests jetzt kosten. (…) Er hatte argumentiert, die Test- Vorschriften und insbesondere die ab der Alarmstufe vorgesehenen Zutrittsverbote seien rechtswidrig; sie schränkten seine Teilnahme am öffentlichen Leben ein, namentlich Besuche von Bädern oder Museen. Aus Sicht des Gerichts ist das Testerfordernis rechtmäßig und weiterhin verhältnismäßig – auch nach dem Wegfall der kostenlosen Bürgertests. Viele Bereiche für Nicht-Geimpfte noch immer zugänglich. Das Gericht verwies auf die für Nicht-Immunisierte zugänglichen Bereiche: Einzelhandel, öffentlicher Verkehr, religiöse Veranstaltungen, Versammlungen, Freizeiteinrichtungen und Sport im Freien sowie Außengastronomie seien weiterhin ohne Test nutzbar (…) Ein Recht auf kostenlose Testung bestehe nicht, weil jeder habe ein kostenloses und breit verfügbares Impfangebot wahrnehmen können, – so lang keine medizinischen Gründe dagegen sprächen.