Das Amtsgericht Hanau verhängt eine Geldstrafe in Höhe von 5400 Euro gegen den 74-Jährigen. Sein Auftritt während der Verhandlung macht fassungslos. Hans-Gerd R. lässt am Mittwoch lange auf sich warten. Als der wegen Beleidigung angeklagte Vater des Hanau-Attentäters den Brüder-Grimm-Saal im Congress Park betritt, der wegen des großen Interesses zur Außenstelle des Amtsgerichts umfunktioniert wurde, ist es nach 11 Uhr. Der Prozess, der unter großen Sicherheitsvorkehrungen stattfindet, sollte um 9 Uhr beginnen, doch der 74-Jährige kam nicht, hatte sich in seinem Haus eingeschlossen. Richterin Judith Schlootz musste ihn von der Polizei rausholen und vorführen lassen. Im Saal legt R. einen fassungslos machenden Auftritt hin, bei dem er Gericht und Staatsanwaltschaft ständig Verstöße – „Ich poche auf Rechtsstaatlichkeit!“ – vorwirft. Er verzögert, stört, provoziert, verunglimpft. Er lehnt seinen Pflichtverteidiger ab, gibt vor, schlecht zu hören, lässt ständig wiederholen. Bezeichnet Staatsanwalt Martin Links als „ Lakaien“ . Inszeniert sich und seine Familie als Opfer einer weit verzweigten Organisation, die für alle Morde am 19. Februar 2020 verantwortlich sei. (…) In anderen Schreiben nannte er das SEK Frankfurt „Terrorkommando“ und behauptete über OB Claus Kaminsky (SPD), dieser betreibe „Wählertäuschung“ , wolle „großmäulig, überheblich glauben machen, er stünde hinter der Demokratie“. Nachdem während der Beweisaufnahme unter anderem R.s Briefe verlesen worden sind, sieht das Gericht die Beleidigungen als erwiesen an und verurteilt ihn zu einer Geldstrafe von 5400 Euro. (…) Die Traktate spiegeln R.s Einstellung: Wiederholt ist dort von einer bedrohten „deutschen Rasse“ und einer herrschenden Kaste die Rede, die nicht das Wohl des Volkes im Sinne habe. „Fremde“ müssten sich „Deutschen“ unterordnen und „das Maul halten“.

via fr: Hanau: Vater des Attentäters wegen Beleidigung verurteilt