Im Fall Lina E. beruhen die Vorwürfe auf Ermittlungen der Soko Linx. Nun wird gegen die Beamten ermittelt – wegen Durchstechereien an Medien. Die Soko Linx des LKA Sachsen ermittelt gegen linksextreme Straftäter:innen – nun aber wird auch gegen die Soko selbst ermittelt. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Chemnitz bestätigte am Freitag der taz, dass im Kontext der Ermittlungen zum Fall Lina E. ein Verfahren wegen Verrats von Dienstgeheimnissen eingeleitet wurde. Das Verfahren sei von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden zugewiesen und vor wenigen Tagen eingeleitet worden. Es werde gegen unbekannt geführt, so die Sprecherin. Weitere Auskünfte gab die Behörde nicht. Die Ermittlungen waren am Donnerstag im Prozess gegen Lina E. publik geworden. Seit September wird gegen die 26-jährige Leipzigerin vor dem Oberlandesgericht Dresden verhandelt, weil sie mit anderen Autonomen eine linkskriminelle Gruppe gebildet und mehrere Überfälle auf Rechtsextreme verübt haben soll. Am Donnerstag sagte ein Ermittler der Soko Linx aus, der überraschend mit einem Rechtsanwalt erschien. Auf Nachfragen zur Soko Linx verweigerte er teils Antworten und berief sich über seinen Anwalt auf sein Zeugnisverweigerungsrecht, da möglicherweise Ermittlungen gegen ihn liefen.
Interna erschienen im weit rechten Compact-Magazin. Im Fall Lina E. waren wiederholt interne Informationen aus den Ermittlungsakten im Compact-Magazin erschienen, das der Verfassungsschutz als rechtsextremen Verdachtsfall führt. Ihre Verteidiger hatten deshalb bereits vor Monaten Strafanzeige gegen Unbekannt wegen der strafbaren Weitergabe von Ermittlungsakten durch die Ermittlungsbehörden gestellt. Auch zu Prozessbeginn beklagten sie die Durchstechereien. Das Verfahren gegen Lina E. solle offenbar „für rechte politische Interessen nutzbar gemacht werden“. Die öffentliche Diffamierung ihrer Mandantin sei „beispiellos“. Die Ermittlungen gegen die Soko Linx, die Ende 2019 gegründet wurde, reichen aber noch weiter. Nach taz-Informationen wird gegen die Ermittler schon länger auch wegen der Weitergabe von Interna im Fall des Leipzigers Henry A. ermittelt. Ihm wird vorgeworfen, im September 2019 an einem Angriff von linken Fußballfans auf Anhänger des FC Lokomotive Leipzig beteiligt gewesen zu sein. Schon kurz nachdem im April diesen Jahres dazu Durchsuchungen im Leipziger Stadtteil Connewitz erfolgten, berichtete das Compact-Magazin auch dazu Ermittlungsinterna.
via taz: Interna im Fall Lina E. durchgestochen – :Ermittlungen gegen die Ermittler
siehe auch: Pressemitteilung vom 30.09.21 – „Ist die Soko LinX eine kriminelle Vereinigung?“. Am 8. Verhandlungstag des Antifa Ost-Verfahrens wurde klar, dass gegen mehrere Beamte der Soko LinX ein Ermittlungsverfahren wegen der Weitergabe von Dienstgeheimnissen an unbeteiligte Dritte eröffnet wurde. Dabei soll es sich unter anderem auch um die Weitergabe von Akteninhalten aus diesem Verfahren an Medien handeln. In der Vergangenheit wurde immer wieder offensichtlich, dass Ermittlungsergebnisse und persönliche Daten an Medien, insbesondere das rechtsextreme Compact Magazin, preisgegeben wurden. Diese Information kam bei der heutigen Vernehmung des Kriminalhauptkommissar Patrick H. (Soko LinX) ans Licht. Patrick H. war heute als Zeuge geladen und sollte als Sachbearbeiter im Fall Böhm befragt werden. So erschien er trotz seines Polizeizeugenstatus unüblicherweise direkt mit seinem Anwalt vor Gericht. Er hatte offenbar Angst vor der Befragung der Verteidigung. KHK H. berief sich im Zusammenhang mit der Frage, ob Beamte der Soko-LinX in diesem Verfahren Informationen an Dritte weitergegeben haben, auf sein Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO. „Mit der Nutzung seines Zeugnisverweigerungsrechtes gesteht der Zeuge KHK H. ein, selbst Verdächtigter im Rahmen der Ermittlungen zu sein.“, schlussfolgert die Sprecherin Marta Zionek. Patrick H. bekam unerwartet Schützenhilfe von der sonst zurückhaltenden Bundesanwaltschaft, welche vehement darauf drängte, die Befragung zu unterbrechen. Zionek merkt weiter an: „Die Strategie der Bundesanwaltschaft baut auf den Ermittlungsthesen der Soko LinX auf. Stehen diese auf der Kippe, droht das Verfahren nach §129 eingestellt zu werden. Daran hat der GBA natürlich keinerlei Interesse.“