Das kann teuer werden: Der Spitzenkandidat der Freien Wähler, Hubert Aiwanger, hat bei Twitter den angeblichen Zwischenstand einer Nachwahlbefragung veröffentlicht. Diese Art der möglichen Beeinflussung ist verboten. Hubert Aiwanger, stellvertretender Ministerpräsident Bayerns und Spitzenkandidat der Freien Wähler bei der Bundestagswahl, hat am Wahlsonntag einen mutmaßlich illegalen Tweet abgesetzt und damit für Empörung gesorgt. Der 50-Jährige twitterte gegen 16 Uhr ein angebliches Zwischenergebnis der sogenannten Nachwahlbefragung der Forschungsgruppe Wahlen von 15 Uhr, verbunden mit einem Wahlaufruf für seine Partei (“Die letzten Stimmen bitte jetzt noch an uns Freie Wähler!”). Nach kurzer Zeit war der Tweet wieder gelöscht. Wie viele seiner rund 20.000 Followerinnen und Follower den Tweet zur Kenntnis genommen haben, ist unklar. Die sogenannten Nachwahlbefragungen der Meinungsforschungsinstitute an den Wahllokalen (auch Exit Poll genannt) dienen dazu, um 18 Uhr Wahlprognosen für die Fernsehsender zu erstellen, und sollen bis zum Schließen der Wahllokale geheim bleiben. Eine vorherige Veröffentlichung kann laut Bundeswahlgesetz als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Eine unzulässige Beeinflussung der Wählenden am Wahltag soll auf diese Weise verhindert werden.
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