Die Fraktion wollte die Mitgliedschaft des Landtags in einem Toleranzbündnis aufkündigen – dieses ist gegen Rechtsextremismus gerichtet. Der Landtag darf auch weiterhin als gesamtes Organ Mitglied im “Bündnis für Toleranz” bleiben, das sich gegen Rechtsextremismus einsetzt. Der Verfassungsgerichtshof in München hat am Mittwoch einen Antrag der AfD-Fraktion abgewiesen, demzufolge die Mitgliedschaft gegen das staatliche Neutralitätsgebot verstoße und mit dem freien Mandat unvereinbar sei. Für diese Mitgliedschaft gebe es keine Rechtsgrundlage, argumentierte die AfD, “Gesinnungspolitik darf nicht über die Verfassung gestellt werden”. Die Antragsgegnerin, der Landtag mit Präsidentin Ilse Aigner (CSU), hielt den Antrag für unzulässig und unbegründet. Das sahen auch die Richter so. Unabhängig von formalen Mängeln des Ansinnens der AfD fehle es an einer schlüssigen Darlegung der möglichen Gefährdung von verfassungsmäßigen Rechten. Insbesondere sei es nicht ersichtlich, wie ausgerechnet die Unterstützung einer Vereinigung, die sich für die Grundwerte der Verfassung, Demokratieprinzip und Menschenwürde stark mache, das freie Mandat verletzt werden könnte.
via sz: AfD verliert Klage gegen bayerischen Landtag
Von <a href=”//commons.wikimedia.org/wiki/User:Florian_Adler” title=”User:Florian Adler”>Florian Adler</a> – <span class=”int-own-work” lang=”de”>Eigenes Werk</span>, CC BY-SA 3.0, Link