Beim letzten Prozesstag gegen die rechte sogenannte Terrorgruppe S. vor der Sommerpause gab es eine Überraschung. Das Gericht hatte den Haftbefehl gegen einen Angeklagten außer Vollzug gesetzt. Michael B. aus Kirchheim/Teck in Baden-Württemberg war der einzige Angeklagte, der nicht beim Treffen der mutmaßlichen Terrorgruppe im Februar 2020 in Minden dabei war. Das ist vermutlich der Grund, warum er jetzt auf freien Fuß kam. Angeklagt ist er, weil er engen Kontakt zum mutmaßlichen Kopf der rechtsextremen Gruppe, Werner S., hatte und mehrfach zugesagt hatte, die Gruppe zu unterstützen. Das belegen abgehörte Telefongespräche. Mindener gilt nicht mehr als Mitglied der Gruppe Für die Angeklagten scheint sich die Lage insgesamt verbessert zu haben. Das Gericht geht inzwischen davon aus, dass eine Gruppe erst im Februar 2020 bei besagtem Mindener Treffen gegründet wurde – und nicht, wie in der Anklage formuliert – im September 2019.
Auch Markus K. aus Minden darf inzwischen auf ein eher mildes Urteil hoffen: Er wird nicht mehr als Mitglied der Gruppe, sondern als Unterstützer eingestuft. Anders sieht es für Thomas N. aus Minden aus: er fiel in der ersten Prozessphase vor allem dadurch auf, dass er dem mitangeklagten Polizeiinformanten Paul U. lautstark Gewalt angedrohte. U. gilt in der Gruppe als der Verräter – er hatte ein halbes Jahr lang der Polizei Interna über das Geschehen und die Kommunikation in der Gruppe weiter geleitet.
Bozeman sidesteps new state law, adopts Pride flag
After more than five hours of debate, the city commission voted 4-1 to designate the flag as an official flag of Bozeman. Members of Bozeman’s queer community and their allies gather just after midnight on Read more…