Amtsgericht verhängt 2100 Euro Geldstrafe, während 47-Jähriger schweigt. Einen Moment scheint es so, als wolle der Angeklagte kurz vor der Urteilsverkündung am Höchster Amtsgericht doch noch etwas zu seinem Fall sagen. Der 47 Jahre alte Liederbacher zuckt, um dann aber nur ein kurzes “Ich sag’ nichts” über die Lippen zu bringen. Dabei sind die Vorwürfe heftig: Der Selbstständige, der einen kleinen Betrieb führt, soll zwischen dem 26. Juni und dem 4. Dezember 2019 gleich fünf Beiträge mit nationalsozialistischem Hintergrund in einer Whats-App-Gruppe mit 60 Teilnehmern verbreitet haben. Das Schweigen ist für den Mann nicht von Vorteil: Er wird wegen Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen verurteilt. Weil sein Betrieb in der Corona-Zeit arg gebeutelt wurde, fallen sie mit 10 Euro milde aus – insgesamt sind es also 2100 Euro. Hakenkreuze und verbotener Gruß. Die Verstöße listet die Staatsanwältin zu Beginn der Verhandlung in der Anklage genau auf. Er habe über ein Handy Inhalte nationalsozialistischer Organisationen einem breiten Kreis von Personen in der Whats-App-Gruppe “Brauner Humor” zugänglich gemacht, heißt es da. So habe ein Bild Adolf Hitler mit kurzer Hose und einem Hemd mit Hakenkreuz bei der Vorbereitung aufs Wochenende gezeigt. Bei einem verschickten Video kommt ein Asylsuchender zu Wort, danach wird der Reichskanzler eingeblendet mit den Worten “Nein, nein, nein”. Ein weiteres Video hat pornografischen Inhalt, zeigt aber ebenso ein Hakenkreuz an der Wand und einen Hitlergruß. In Beitrag vier ist Hitler an einem Rednerpult zu sehen, und Nummer fünf vereint sogar Hitler und Kreuz. “In allen Fällen wusste er, dass es sich um verbotene Bilder oder Videos handelte”, heißt es in der Anklageschrift. Der Liederbacher habe es “billigend in Kauf” genommen, dass diese Inhalte weiter verbreitet wurden.
viafnp: PROZESS: Liederbacher verbreitet Hitler-Bilder per Handy
