AfD-Kandidat an Verfassungsgerichtshof in Baden-Württemberg gewählt – #braunzone

Nach zwei Niederlagen wurde der Kandidat der Landtagsfraktion, Matthias Gärtner, doch noch ans Gericht gewählt. Dort wird er neun Jahre lang sitzen. Der Landtag in Baden-Württemberg hat im dritten Wahlgang doch noch den Kandidaten der AfD-Fraktion für den Verfassungsgerichtshof, Matthias Gärtner, ins Amt gewählt. Im dritten Durchgang erhielt Gärtner 37 Jastimmen. Er wird damit stellvertretendes Mitglied ohne Befähigung im Richteramt. Der Gerichtshof setzt sich aus neun Richterinnen und Richtern zusammen: drei Berufsrichter, drei mit der Befähigung zum Richteramt und drei ohne diese Befähigung. Die Mitglieder werden für neun Jahre gewählt. Das Gericht entscheidet unter anderem über die Auslegung der Landesverfassung, über Anfechtungen von Wahlprüfungsentscheidungen und Volksabstimmungen und über Streitigkeiten bei Volksbegehren.

via zeit: AfD-Kandidat an Verfassungsgerichtshof in Baden-Württemberg gewählt

siehe auch: “SCHANDE”! ANDERE PARTEIEN STIMMTEN FÜR IHN: AFD-MANN IN VERFASSUNGSGERICHT GEWÄHLT. Die Wahl des AfD-Kandidaten in den baden-württembergischen Verfassungsgerichtshof durch Abgeordnete des Landtags – nicht nur aus den Reihen der Partei selbst – hat Empörung ausgelöst. Die Wahl des AfD-Kandidaten in den baden-württembergischen Verfassungsgerichtshof durch Abgeordnete des Landtags – nicht nur aus Reihen der rechtskonservativen Partei selbst – hat Empörung ausgelöst.  “Verfassungsfeinde wählt man nicht in den Verfassungsgerichtshof”, schrieb die baden-württembergische SPD auf Twitter. “Bei Kandidat*innen der #NoAfD sagt man ‘Nein’. Immer”, betonte der Grünen-Politiker Cem Özdemir (55). “Wenn Nazis Spiele spielen, dann erwarte ich von jedem, dass er den Rücken gerade macht”, schrieb der CDU-Europaabgeordnete Dennis Radtke (42). Ex-Linke-Bundeschef Bernd Riexinger (65) twitterte: “Diese Wahl ist eine Schande. Die Braunen werden alles, aber sicher nicht diese Verfassung achten.” (…) Gärtner erhielt 37 Ja-Stimmen, 77 Abgeordnete enthielten sich, 32 stimmten mit Nein. Die AfD-Fraktion besteht allerdings nur aus 17 Abgeordneten. Anfang Juli war er in zwei Wahlgängen noch klar durchgefallen.

Stuttgart, Oberlandesgericht, 04.jpg
Von <a href=”//commons.wikimedia.org/wiki/User:Gerd_Leibrock” title=”User:Gerd Leibrock”>Gerd Leibrock</a> – <span class=”int-own-work” lang=”de”>Eigenes Werk</span>, CC BY-SA 3.0 de, Link – symbolbild