Anklage wegen #Volksverhetzung gegen den „Moschee-Trommler“

Über Monate hinweg protestierte ein 38-Jähriger lautstark gegen den Gebetsruf der Moschee im nordrhein-westfälischen Herford. Nun droht ihm womöglich Haft – die Staatsanwaltschaft hat gleich in drei Punkten Anklage erhoben. Seine Aktion machte bundesweit Schlagzeilen: Aus Protest gegen den Ruf des Muezzins hatte ein 38 Jahre alter Ostwestfale mehrfach lautstark vor der Moschee in Herford (Ostwestfalen) protestiert. Marcel Bauersfeld benutzte dazu unter anderem einen Topfdeckel und einen Löffel sowie eine Kuhglocke. Videos von der ungewöhnlichen Aktion kursierten im Netz, auch WELT berichtete über den Kulturkampf in der Kleinstadt. Nun hat die Staatsanwaltschaft Bielefeld Anklage gegen Bauersfeld erhoben. Vorgeworfen werden ihm Volksverhetzung, Störung der Religionsausübung (fünf Fälle) sowie Widerstand gegen Polizisten. „Die Anklage geht davon aus, dass er mit seinem Verhalten bewusst die religiöse Andacht stören wollte. Dabei ist es ihm darauf angekommen, andere Bürger, die seine Einstellungen teilten, zu ähnlich feindseligen Taten gegen die versammelten Muslime zu veranlassen“, sagte Claudia Bosse, Sprecherin der Staatsanwaltschaft, dem „Westfalen-Blatt“. Bauersfeld habe den öffentlichen Frieden stören und andere aufstacheln wollen. Zur Last gelegt wird ihm auch das Rufen „feindseliger“, allerdings auch teilweise „unverständlicher Parolen“ gegen ein wie auch immer geartetes „Kalifat“, wie Bosse gegenüber WELT präzisierte. In zwei der fünf Fälle soll er nach Eintreffen der Polizeibeamten noch Widerstand gegen diese geleistet haben.
Die Taten sollen sich zwischen dem 19. Juni und dem 31. Juli 2020 zugetragen haben. Volksverhetzung – laut Staatsanwaltschaft der schwerwiegendste Tatvorwurf – kann mit einer Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren geahndet werden. Zwei weitere Männer sind ebenfalls angeklagt. Neben Bauersfeld sind dem Medienbericht zufolge zwei weitere Herforder angeklagt, ebenfalls wegen Volksverhetzung und Störung der Religionsausübung, allerdings nur in zwei Fällen.

via welt: Anklage wegen Volksverhetzung gegen den „Moschee-Trommler“