Der Bundesverfassungsschutz darf die AfD nicht als rechtsextremistischen Verdachtsfall bezeichnen – der Brandenburger Verfassungsschutz jedoch schon. Zu diesem Ergebnis kam ein Gericht in Potsdam. Das Innenministerium sieht sich bestätigt. Die Brandenburger AfD ist mit ihrer Eilklage gegen die Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall vor dem Landesverfassungsgericht in Potsdam gescheitert. Im Gegensatz zum Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) kann Brandenburgs Verfassungsschutz die Landespartei weiter mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten und als Verdachtsfall bezeichnen. Eine Sprecherin des Landesverfassungsgerichts sagte dem „Tagesspiegel“ am Donnerstag, dass es über die Eilklage der AfD vom Januar entschieden habe. Sie wollte sich jedoch vorerst nicht zu dem Ergebnis äußern. Auf Anfrage sagte Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) dem „Tagesspiegel“: „Das Landesverfassungsgericht hat das Innenministerium darüber informiert, dass der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt wurde. Die Einstufung der AfD Brandenburg als rechtsextremistischer Verdachtsfall darf weiterhin öffentlich benannt werden.“ Das Innenministerium sehe sich dadurch in seiner Rechtsauffassung bestätigt. Die Brandenburger AfD war im Juni 2020 als Verdachtsfall für eine rechtsextremistische Bestrebung eingestuft worden und wird seither vom Verfassungsschutz beobachtet. Der darf daher etwa die Kommunikation überwachen und Parteimitglieder als V-Leute einsetzen.
via welt: AfD in Brandenburg darf weiter als rechtsextremer Verdachtsfall bezeichnet werden