Die AfD darf ihren Landesparteitag in Neubrandenburg am Wochenende nicht wie geplant abhalten. Das OVG wies eine entsprechende Klage der Partei ab. Ursprünglich hatte die AfD ihren Parteitag mit 400 Teilnehmern bereits Ende Februar im Neubrandenburger Jahnsportforum geplant. Die Stadt lässt aber mit Verweis auf die Pandemie nur Parteiveranstaltungen mit bis zu 125 Teilnehmern zu und untersagte den Parteitag in der gewünschten Form. Die Partei reichte daraufhin Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht ein, nachdem das Verwaltungsgericht Greifswald einen entsprechenden Antrag abgelehnt hatte. Die Ablehnung des Antrags sei in der Sache nicht zu beanstanden, teilte das OVG nun mit. Zudem genüge die Beschwerde den gesetzlichen Darlegungsanforderungen nicht. Die Richter seien zu dem Urteil gekommen, dass sich die AfD in ihrer Beschwerde nicht mit allen Argumenten des Verwaltungsgerichts auseinandergesetzt habe, erklärte Gerichtssprecherin Dorothea ter Veen.
via ndr: Kein AfD-Parteitag mit 400 Teilnehmern
