Die AfD-Fraktion wollte einen Untersuchungsausschuss “Linksextremismus” einsetzen und damit auch Parteien, Gewerkschaften und Vereine untersuchen. Doch der Antrag geht zu weit, urteilte das Landesverfassungsgericht in Dessau. Der Landtag war im Recht, als eine Mehrheit den AfD-Antrag ablehnte. Offenkundig würden “unter dem Deckmantel der parlamentarischen Kontrolle verfahrensfremde Ziele verfolgt”, so die Richter. (…) Bei der Urteilsbegründung im mit Plexiglaswänden durchgetrennten Saal verwies der Vorsitzende Richter Franzkowiak auf die Landesverfassung und das Untersuchungsausschussgesetz. Sie geben vor, was ein Untersuchungsausschuss untersuchen darf. Der Auftrag muss demnach, erstens, im öffentlichen Interesse liegen, zweitens, im Rahmen der verfassungsgemäßen Aufgaben des Landtags bleiben, drittens, hinreichend bestimmt sein, so die Richter. Sie sahen vor allem die letzten beiden Punkte nicht gegeben.
Die AfD-Fraktion hatte vor allem angebliche linksextremistische Strukturen in Parteien, Gewerkschaften, Demokratieprojekten, Vereinen und unter Musik- und Fußballfans untersuchen wollen. Mit einem solchen Untersuchungsausschuss hätte der Landtag in die Aufgaben der Exekutive, genauer: des Verfassungsschutzes, eingegriffen. Das widerspreche der Gewaltenteilung, die Zuständigkeit des Parlaments wäre “überschritten”, so die Richter. Auch hätte ein Untersuchungsausschuss mehr Kompetenzen als der Verfassungsschutz. Zudem sei der Antrag nicht bestimmt genug gewesen. “Die parlamentarische Inquisition privaten Verhaltens verstößt gegen elementare Prinzipien”, heißt es in der Begründung. Ein Bürger sei gegenüber dem Parlament nicht verantwortlich.
via mdr: Landesverfassungsgericht: Landtag durfte AfD Untersuchungsausschuss verweigern