AfD sagt Parteitag in Neumünster nach Gerichtsbeschluss ab

Die AfD hat ihren Landesparteitag in Neumünster abgesagt. Zuvor war sie mit ihrem Eilantrag gegen eine Beschränkung der Teilnehmerzahl vor Gericht gescheitert. Die AfD teilte auf ihrer Homepage mit, dass der Landesparteitag am Sonnabend und die für Sonntag angesetzte Wahl der Kandidaten für die Bundestagswahl – die sogenannte Aufstellungsversammlung – ausfallen werden. Die Stadt Neumünster hatte der AfD aufgrund der Corona-Pandemie die Auflage erteilt, dass zum Parteitag am Sonnabend maximal 100 Teilnehmer in die Holstenhallen kommen dürfen. (…) Eine Klage gegen die Auflage scheiterte vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig. Am Sonntag nur die ohne Teilnehmerbeschränkung genehmigte Aufstellungsversammlung durchzuführen, hätte laut Partei “unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht” – daher die Komplett-Absage. Beide Veranstaltungen sollen nachgeholt werden, wenn es die Corona-Regeln in Schleswig-Holstein wieder zulassen. Wenige Stunden zuvor hatte das Verwaltungsgericht in Schleswig die Auflagen der Stadt Neumünster für den Landesparteitag bestätigt und den Eilantrag der AfD damit abgewiesen. Nach Ansicht der Richter greift die Beschränkung von Veranstaltungen auf 100 Teilnehmer in der Corona-Verordnung der Landesregierung nicht unverhältnismäßig in die Betätigungsfreiheit politischer Parteien ein.

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