Auf einer Demo am Sonntag in Dresden gerieten Protestierende mit einem Polizisten aneinander. Der Beamte drohte den hinter einem Transparent stehenden Personen daraufhin: „Schubs mich und Du fängst Dir ‘ne Kugel“. Die LVZ sprach mit dem Leipziger Jura-Professor Christoph Enders über den Fall. Am vergangenen Sonntag sorgte eine Demo der „Initiative Seebrücke“ in Dresden bundesweit für Aufsehen – nicht ob des Inhalts oder der Handlungen der Teilnehmer. Vielmehr ließ die Drohung eines Polizisten aufhorchen. Wie Videos zeigen, rief der Beamte rangelnden Protestierenden hinter einem Transparent zu: „Schubs mich und Du fängst Dir ‘ne Kugel“. Dann fasste er kurz an seine Waffe. Eine herbeigeeilte Kollegin konnte die Situation entschärfen. (…) Nach Sichtung des im Internet verfügbaren Videomaterials zum Vorfall interpretiert Enders die Aktionen des Polizisten als so genannte Übersprungshandlung in einer angespannten und schwierigen Situation, die von der hinzukommenden Kollegin beruhigt wurde. „Es versteht sich, dass solche Überreaktionen nicht Teil einer auf Wahrung des Rechts und Deeskalation gerichteten Polizeitaktik sein können“, so der Jurist. Die Situation sei insofern eher ein Fall für eine Dienstaufsichtsbeschwerde, als versammlungsrechtlich zu bewerten.
via lvz: Jura-Professor zu Dresdner Demo: Polizeidrohung war rechtswidrig