Wahlausschuss lehnt Kandidaten-Vorschläge der Partei wegen eines Formfehlers ab – Paukenschlag: AfD von Lübbecker Kommunalwahl ausgeschlossen

Paukenschlag im Rathaus: Die AfD ist wegen eines Formfehlers – zumindest vorläufig – von der Lübbecker Kommunalwahl am 13. September ausgeschlossen worden. Der Wahlausschuss der Stadt verweigerte den zwölf nominierten Kandidaten der Partei am Donnerstag die Zustimmung. Der Grund: Die AfD in Lübbecke hatte ihre Kandidaten nicht – wie eigentlich vorgeschrieben – auf einer Mitglieder- oder Delegiertenversammlung, sondern auf einer Wahlberechtigenversammlung gewählt. Dies ist nur in begründeten Ausnahmefällen erlaubt. Vor der Sitzung am Donnerstag hatte Wahlleiter Roland Kelle bereits mitgeteilt, dass die Verwaltung die Kandidaten-Vorschläge der AfD intensiver auf Rechtmäßigkeit geprüft hatte (wir berichteten) . Die Verwaltung war letztlich aber zu der Auffassung gekommen, „dass die Partei ernsthaft über einen längeren Zeitraum bemüht war, eine Mitgliederversammlung durchzuführen“. Der Wahlausschuss sah das komplett anders und legte sein Veto ein – damit wäre die AfD bei der Kommunalwahl außen vor. (…) Lübbeckes Wahlleiter Roland Kelle hatte es sich bei der Vorbereitung der Sitzung nicht leicht gemacht. „Die Kernfrage war, ob sich die Partei ernsthaft bemüht hat, im Vorfeld eine Mitgliederversammlung einzuberufen“, unterstreicht Kelle, der sich bei der Abstimmung enthielt. Er finde für beide Sichtweisen Argumente. Ausschlaggebend für die Entscheidung war, dass die AfD keine Einladung für eine Mitgliederversammlung verschickt hatte. „Den letzten Nachweis hätte man mit einer Einladung bringen können“, betonte Kelle. Der Wahlleiter verwies am Donnerstag zu Beginn der Sitzung auf den unüblichen Vorgang, dass die Wahlvorschläge der AfD auf zwei Wahlberechtigtenversammlungen beschlossen wurden. Dies sei nur zulässig, „wenn eine Mitgliederversammlung ‚nicht zustande kommt‘. Auf die Einladung zu einer Mitgliederversammlung wurde jedoch verzichtet, weil auch auf mehrfache telefonische Nachfrage hin zu keinem Zeitpunkt mehr als zwei Mitglieder bereit waren, an einer Mitgliederversammlung zur Aufstellung der Kandidatinnen und Kandidaten teilzunehmen“, so Kelle.

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