Rund fünfeinhalb Jahre nach der (verhinderten) Kundgebung in der Nordstadt und drei Jahre nach dem Urteil des Amtsgerichts hat nun das Landgericht Dortmund zwei Neonazis wegen Volksverhetzung bzw. Billigung von Straftaten verurteilt. Beide Politiker der Partei „Die Rechte“ sind vor Gericht keine Unbekannten: sie waren mehrfach verurteilt worden. Und Christoph Drewer nahm – aus dem offenen Vollzug kommend – auf der Anklagebank Platz. Doch auch der neue Anlauf brachte für beide kaum günstigere Urteile. Haft- bzw. Geldstrafe wurden weitestgehend bestätigt. Grundlage der Verurteilungen waren Videos der Polizei sowie eines Dortmunder Journalisten, mit denen die volksverhetzenden Äußerungen sehr plakativ deutlich gemacht werden konnten. Zu sehen und zu hören war so ziemlich alles, was sich mittlerweile seit Jahren als verbotene Parolen in den Auflagen der Dortmunder Polizei für Neonazi-Aufmärsche findet – darunter viele äußerst geschmacklose, verächtlich machende und Straftaten billigende Parolen, die geballt am 21. Dezember 2014 von den hier Angeklagten sowie weiteren Demoteilnehmer*innen skandiert wurden.
„Anne Frank war essgestört“, „Wer saß im Schrank? Anne Frank!“ – dafür hatte Lukas B. seinerzeit schon seine Strafe kassiert. Dagegen gab es keine Berufung. Christoph Drewer, kurzzeitig kommissarischer Bundesvorsitzender der Partei „Die Rechte“ und derzeit wegen anderer Propaganda-Delikte als Freigänger in der JVA Castrop-Rauxel, sowie der Scharnhorster Bezirksvertreter André Penczek hatten Berufung eingelegt und forderten weiterhin Freispruch für sich – erfolglos, wie der fünfte und letzte Verhandlungstag zeigte. Lediglich die Aktivistin D. G. konnte ohne neue Strafe den Gerichtssaal verlassen – die Vorwürfe gegen sie wurden nach § 154 (2) Strafprozessordnung eingestellt, da die im vorliegenden Verfahren zu erwartende Strafe im Verhältnis zu den anderen Gerichtsentscheidungen nicht beträchtlich ins Gewicht fallen würde.

via nordstadtblogger: Landgericht verhängt Haft- bzw. Geldstrafen für Neonazis wegen Volksverhetzung und Billigung von Straftaten