Die Klagen des mutmaßlichen Betreiberteams wurden abgewiesen: Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot der linksextremen Internetplattform “Linksunten.Indymedia” bestätigt. Die linksextreme Internetplattform “Linksunten.Indymedia” bleibt verboten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Abend in Leipzig bestätigt. Es wies Klagen des mutmaßlichen Betreiberteams gegen das Verbot ab (Az.: BVerwG 6 A 1.19 bis BVerwG 6 A 5.19). “Linksunten.Indymedia” sei eine Vereinigung gewesen, die sich 2008 zum Zweck gebildet habe, eine linke Gegenöffentlichkeit zu schaffen, sagte der Vorsitzende Richter des 6. Senats, Ingo Kraft, in der Urteilsbegründung. Ob alle Verbotsgründe, die das Bundesinnenministerium für das Verbot angeführt hatte, korrekt waren, überprüfte das Gericht allerdings nicht. Entscheidend dafür war, dass sich die Kläger nicht als Mitglieder des vermeintlichen Vereins bekannten. Zur Anfechtung eines solchen Verbots sei “regelmäßig nur die Vereinigung” befugt, sagte Kraft.
via spiegel: Bundesgericht bestätigt Verbot des linksextremen Internetportals
siehe auch: Gericht weist Klage gegen Verbot von “Linksunten.Indymedia” ab. Die linksradikale Internetseite “Linksunten.Indymedia” bleibt verboten. Deren mutmaßliche Betreiber wollen nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Die linksradikale Internetplattform Linksunten.Indymedia bleibt verboten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies Klagen des mutmaßlichen Betreiberteams gegen das Verbot ab. Linksunten.Indymedia sei eine Vereinigung gewesen, die sich 2008 zum Zweck gebildet habe, eine linke Gegenöffentlichkeit zu schaffen, sagte der Vorsitzende Richter des 6. Senats, Ingo Kraft, in der Urteilsbegründung. Ob alle Verbotsgründe, die das Bundesinnenministerium für das Verbot angeführt hatte, korrekt waren, überprüfte das Gericht allerdings nicht. Entscheidend dafür war, dass sich die Kläger nicht als Mitglieder des vermeintlichen Vereins bekannten. Zur Anfechtung eines solchen Verbots sei “regelmäßig nur die Vereinigung” befugt, sagte Kraft. Die Kläger wollen sich mit der jetzigen Entscheidung nicht zufrieden geben. Sven Adam, einer der Klageanwälte, sagte ZEIT ONLINE nach der Urteilsverkündung: “Diese Entscheidung zwingt uns, den Gang nach Karlsruhe zu gehen, weil sich das Bundesverwaltungsgericht vor der inhaltlichen Auseinandersetzung drückt, ob ein Verbot über das Vereinsgesetz ohne Berücksichtigung von Meinungs- und Pressefreiheit in einer solchen Form überhaupt zulässig ist.”