Ein wegen Kontakt zu rechten Netzwerken ins öffentliche Schlaglicht geratener Unteroffizier muss sich nach seiner Beschwerde gegen einen Strafbefehl vor Gericht verantworten. Andre S., einst im Kommando Spezialkräfte (KSK) im Einsatz, war wegen Verstoßes gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz verurteilt worden. Das Amtsgericht Böblingen hatte im September eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen verhängt. Die Höhe der Tagessätze ist unbekannt. Die Kammer verhandelt heute. Bei Hausdurchsuchungen hatten Ermittler bei Andre S. Patronen, Nebel- und Signalgranaten sichergestellt sowie eine Kiste, in der sich Zünder von Handgranaten befanden. Dem Mann wurde “vorsätzlicher unerlaubter Besitz von Munition in Tateinheit mit vorsätzlichem unerlaubten Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen in zwei tateinheitlichen Fällen” vorgeworfen. Der frühere Unteroffizier S. – Spitzname “Hannibal” – war in den Blick von Behörden geraten, nachdem der terrorverdächtige Offizier Franco A. wegen einer auf dem Flughafen Wien versteckten Waffe 2017 aufgeflogen war

via sz: Beschwerde gegen Strafbefehl: Ex-KSK-Soldat vor Gericht