Renate Künast – Grünen-Politikerin erzielt nach wüsten Beschimpfungen Teilerfolg

Im September des vergangenen Jahres klagte Grünen-Politikerin Renate Künast gegen wüste Beschimpfungen gegen sie auf Facebook. Das zuständige Gericht sah darin damals keine Beleidigungen. Nun änderte sich dies zum Teil. Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast hat mit einer Beschwerde gegen einen Gerichtsbeschluss zu Beschimpfungen auf Facebook einen Teilerfolg erreicht. Das Berliner Landgericht teilte am Dienstag mit, dass die Kommentare zu einem Post der Politikerin im Lichte höchstrichterlicher und verfassungsrechtlicher Rechtsprechung zur Meinungsfreiheit nochmals geprüft worden seien. In 6 von 22 Fällen sei anders als in einem Beschluss vom September 2019 nun eine Beleidigung gesehen worden. Damit bekam die Politikerin in diesen Fällen Recht. Der neue „Abhilfebeschluss“ ist noch nicht rechtskräftig. Künast will, dass die personenbezogenen Daten der 22 Nutzer herausgeben werden dürfen, um gegen sie zivilrechtlich vorgehen zu können. In sechs Fällen hat sie dies nun erreicht. (…) Die sechs Nutzer-Äußerungen, die jetzt als Beleidigung gesehen werden, hätten einen „ehrherabsetzenden Inhalt“, der nicht mit der Meinungsfreiheit zu rechtfertigen sei, hieß es vom Gericht weiter. Bei den anderen 16 Kommentaren sah das Gericht noch keine Straftat der Beleidigung. Da Künast eine umfassende Beschwerde eingelegt hatte, werden diese Fälle nun der nächsten Instanz, dem Kammergericht, zur Prüfung vorgelegt.

via stuttgarter zeitung: Renate Künast – Grünen-Politikerin erzielt nach wüsten Beschimpfungen Teilerfolg

siehe auch: Beschwerdeverfahren gegen Landgericht Berlin im Fall Künast teils erfolgreich. Facebook kann Daten herausgeben. Der Beschwerde von MdB Renate Künast gemeinsam mit der HateAid gGmbH hat das Landgericht Berlin heute teilweise stattgegeben. Bei sechs von 22 Hasskommentaren revidierte das Gericht nach erneuter Prüfung seine Entscheidung. Diese seien rechtswidrige Beleidigungen gemäß § 185 StGB und damit nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Das Gericht gestattet Facebook nun ausdrücklich, über die persönlichen Daten dieser sechs Personen (Namen, IP-Adresse und Mail-Adresse, Upload-Zeitpunkt der Verfasser*innen) Auskunft zu geben. Renate Künast, MdB erklärt hierzu: „Das LG Berlin brauchte extrem lange, um zu einer Entscheidung in dieser Sache zu kommen. Das grenzte ja schon an Rechtsverweigerung. Immerhin ist nun aber auch für viele andere Betroffene und Leidtragende von Hassposts etwas mehr klargestellt, was eindeutig eine Beleidigung ist. Darum geht es mir. Dass andere, fast identische Formulierungen nicht als Beleidigungen qualifiziert wurden, kann ich weder verstehen, noch akzeptieren. Bezüglich dieser Äußerungen liegt das Verfahren nun dem Kammergericht Berlin vor, weil das Landgericht meiner Beschwerde nicht abgeholfen hat. Jetzt muss Facebook die Daten der betroffenen Nutzer aber auch tatsächlich rausgeben. Das erwarte ich nun auch umgehend, sonst muss sich Facebook die Kritik gefallen lassen, nichts gegen Rechtsextremismus und Herabwürdigungen zu tun.“