Wegen fragwürdiger Wahlkampfhilfen für ihren Parteichef Jörg Meuthen soll die AfD knapp 270.000 Euro Strafe zahlen. Die Partei hat deshalb bereits Rücklagen gebildet. Im Prozess um fragwürdige Wahlkampfhilfe für ihren Vorsitzenden Jörg Meuthen hat die AfD eine Niederlage erlitten. Das Berliner Verwaltungsgericht wies eine Klage der Partei gegen eine von der Bundestagsverwaltung verhängte Strafzahlung in Höhe von 269.400 Euro ab. Dabei ging es um Werbeaktionen für Meuthen, die von der Schweizer Goal AG im baden-württembergischen Landtagswahlkampf 2016 organisiert wurden. Meuthen hatte sich vor Gericht auf seine damalige Unerfahrenheit berufen. Der Landtagswahlkampf in Baden-Württemberg sei sehr “hemdsärmelig” abgelaufen, “da gab es keine professionelle Organisation”, sagte Meuthen. Auf die Frage der Richterin, ob ihm die von der Goal AG damals erstellten großformatigen Plakate, die Flyer und Anzeigen denn nicht aufgefallen seien, antwortete Meuthen, er sei sehr beschäftigt gewesen: “Ich habe vieles nicht mitgekriegt.” Wie inzwischen bekannt ist, hatte die Goal AG Werbeaktionen für den Spitzenkandidaten Meuthen im Wert von 89.800 Euro organisiert. Die Bundestagsverwaltung wertete das als illegale Parteispende und verhängte eine Strafzahlung in dreifacher Höhe.

via zeit: AfD verliert Prozess um Bußgeld für Spendenaffäre

siehe auch: AfD-Spendenaffäre: Meuthens Auftritt vor Gericht war dreist. Im Prozess um fragwürdige Wahlkampfhilfe im Jahr 2016 hat sich AfD-Parteichef Jörg Meuthen auf seine damalige Unerfahrenheit berufen. Damit fordert er Sonderregeln für seine Partei ein, kommentiert Jan Sternberg. Das sei nichts weniger als eine Geringschätzung der Spielregeln der Demokratie. Die AfD ist eine „Rechtsstaatspartei“. Das sagt AfD-Chef Jörg Meuthen bei jeder Gelegenheit. Wenn die AfD es aber selber mit dem Rechtsstaat zu tun bekommt, fordert sie gerne Sonderregeln für sich ein. So im Fall der Strafzahlungen wegen nicht angegebener Wahlkampfhilfe für Meuthen 2016. Sein Freund und politischer Weggefährte Alexander Segert, Inhaber der Werbeagentur Goal AG, hatte damals Plakate, Flyer und Zeitungsanzeigen geschaltet. Meuthen sah das als Freundschaftsdienst, sagte er vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Über die Dimension habe er sich keine Gedanken gemacht. (…) Selbst wenn Meuthen damals wirklich naiv war: Jedes Start-up-Unternehmen muss sich in Deutschland an die Gesetze halten. Jede Partei auch. Ein Vorsitzender einer selbst ernannten „Rechtsstaatspartei“ sollte das wissen. Sein Auftritt war daher vor allem eines: dreist. Die AfD hat ihren rasanten Aufstieg im deutschen Parteiensystem auch durch eine Reihe dubioser Finanzspritzen hingelegt. Wenn ihre Haupt-Protagonisten wie Meuthen glauben, dass für eine neue Partei andere Regeln zu gelten haben, ist das nichts weniger eine Geringschätzung der Spielregeln der Demokratie.