Verdacht der illegalen Spende – AfD zahlt Millionen an Bundestagsverwaltung

Im Bundestagswahlkampf erhielt die AfD eine Plakatkampagne im Wert von mehreren Millionen Euro als Spende. Offiziell soll sie von einem Ex-FPÖ-Politiker stammen – doch es gibt Zweifel. Die AfD zahlt nun vorsorglich.Wegen einer möglicherweise illegalen Parteispende hat die AfD vorsorglich 2,35 Millionen Euro bei der Bundestagsverwaltung hinterlegt. Das geht aus Informationen des ARD-Hauptstadtstudios hervor. Zuerst hatten stern und RTL/ntv darüber berichtet.Die Überweisung sei erfolgt, “damit wir keine doppelte oder dreifache Strafe zahlen müssten, falls sich zu unseren Ungunsten Fakten ergeben würden”, sagte AfD-Bundesschatzmeister Carsten Hütter stern und RTL/ntv. Auch die Bundestagsverwaltung bestätigte die Überweisung demnach. Die AfD hatte im Bundestagswahlkampf eine Plakatkampagne im Wert des nun hinterlegten Geldes als Spende erhalten. Die Spende soll von dem früheren Politiker der rechtspopulistischen FPÖ in Österreich, Gerhard Dingler, gekommen sein.Es steht jedoch der Verdacht im Raum, dass die Spende in Wahrheit vom deutschen Immobilienmilliardär Henning Conle stammt. Demnach soll Conle zunächst eine Schenkung an Dingler vorgenommen haben.

via tagesschau: Verdacht der illegalen Spende AfD zahlt Millionen an Bundestagsverwaltung

Gegen Rechtsextremismus – 300 Menschen demonstrierten in Mainz für Demokratie

Die Initiative “Mainz for Democracy” hat am Abend eine Demonstration am Gutenbergplatz veranstaltet. Anlass war eine Anfrage der AfD im Mainzer Stadtrat. Mainz for Democracy ist eine junge Initiative, sie hatte sich im Vorfeld der Bundestagswahl gegründet, um sich “den zunehmenden Angriffen auf Demokratie und Menschenrechte entgegenzustellen”. Sie hatte zur Demonstration aufgerufen. Die Polizei zählte zu Beginn der Demo rund 300 Teilnehmer. Anlass für Demo war Stadtratsanfrage der AfD Einen aktuellen Anlass für die Demonstration sehen die Veranstalter in einer Anfrage der AfD bei der jüngsten Stadtratssitzung. Die Partei wollte wissen, wie verschiedene Gruppen und Initiativen aus Mainz und Umgebung finanziell unterstützt werden. Zu den von der AfD genannten Gruppierungen gehört neben der Initiative “Mainz for Democracy” auch die Schülervertretung des Mainzer Rabanus-Maurus-Gymnasiums. Die zeigte sich empört. Wer Gewerkschaften, Vereine und sogar Schülervertretungen diffamiere, bedrohe das friedliche Zusammenleben, hieß es damals in einer Mitteilung der Vertretung.

via swr: Gegen Rechtsextremismus 300 Menschen demonstrierten in Mainz für Demokratie

Quierschieder Bürgermeister prüft rechtliche Schritte gegen AfD-Ratsmitglieder

Nachdem zwei AfD-Mitglieder des Gemeinderats Quierschied einen Facebook-Post zu Adolf Hitlers Geburtstag gelikt haben, prüft der Quierschieder Bürgermeister Sanktionsmöglichkeiten. Auch der AfD-Landesverband behält sich Konsequenzen vor – kritisiert aber auch das Vorgehen des Bürgermeisters. Auf SR-Anfrage erklärte der parteilose Quierschieder Bürgermeister Lutz Maurer, man wolle den rechtlichen Rahmen ausschöpfen, den das Kommunale Selbstverwaltungsgesetz bietet. Zwei AfD-Mitglieder des Gemeinderats Quierschied hatten einen Facebook-Post zum Geburtstag Adolf Hitlers am 20. April geliked. Deshalb hat Maurer nun das Landesverwaltungsamt beauftragt, zu prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, die beiden AfD-Gemeinderatsmitglieder zu sanktionieren und gegebenenfalls aus dem Gemeinderat auszuschließen. BÜRGERMEISTER MAURER: “MORALISCH MEHR ALS VERWERFLICH” Auch wenn das Liken des Posts keine Straftat darstellt, bezeichnet Bürgermeister Maurer das Verhalten der beiden AfD-Räte als “moralisch mehr als verwerflich”. Sie hätten damit das Ansehen des gesamten Gemeinderates geschädigt. Das sähen auch die anderen Fraktionen im Gemeinderat so. Die Freien Wähler im Gemeinderat Quierschied erklärten auf SR-Anfrage, die beiden AfD-Mitglieder hätten sich durch ihr Handeln klar positioniert. Die Likes zeigten, welche Gefahr in bestimmten Gedankengängen einzelner AfD-Mitglieder stecke

via sr: Quierschieder Bürgermeister prüft rechtliche Schritte gegen AfD-Ratsmitglieder

Urteil nach rassistischen Chats: Polizisten bleiben im Dienst – #polizeiproblem #justizversagen

Zwei Beamte der Polizei Osnabrück, die sich jahrelang rassistische “Witze” zugeschickt haben, werden nicht entlassen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg am Donnerstag entschieden. Die Polizeidirektion Osnabrück hatte die vorangegangenen beiden Urteile gegen einen 49- und einen 61-Jährigen vor dem OVG angegriffen, um die Beamten aus dem Dienst entfernen zu können, wie ein Sprecher mitteilte. Das Gericht bestätigte die vorherigen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts und des Landgerichts Osnabrück – gegen eine Entfernung aus dem Dienst. Die Lüneburger Richter verschärften jedoch die Strafe: Ein Beamter wird den Angaben zufolge um einen, der andere um zwei Dienstgrade zurückgestuft. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht einem Polizisten das Gehalt vorübergehend gekürzt, der andere wurde um einen Dienstgrad zurückgestuft. Das Urteil des OVG ist rechtskräftig und es kann keine Berufung mehr eingelegt werden. Laut OVG besteht “Restvertrauen” in Beamte Die Lüneburger Richter sahen es als erwiesen an, dass die Polizisten jeweils rassistische Nachrichten und Bilder verschickt hatten. Damit hätten sie gegen Dienstpflichten verstoßen. Die Beamten sind nach Auffassung des Gerichts jedoch nicht verfassungsfeindlich eingestellt. Den Angaben zufolge besteht ein “Restvertrauen” darin, dass sich die Polizisten in Zukunft ordnungsgemäß verhalten. Deshalb dürften sie weiter arbeiten, hieß es. Die Polizeidirektion Osnabrück wird sich “die Urteilsbegründung sehr genau anschauen und die Entscheidung umsetzen”, wie ein Sprecher mitteilte

via ndr: Urteil nach rassistischen Chats: Polizisten bleiben im Dienst

#Wittenberg: Polizei ermittelt nach AfD-Kundgebung wegen #Körperverletzung

Nach einer AfD-Kundgebung in Wittenberg soll ein Gegendemonstrant angegriffen worden sein. Es werde wegen Körperverletzung ermittelt, sagte ein Polizeisprecher in der Lutherstadt. Nach Angaben des betroffenen 52-Jährigen und Zeugen soll es sich bei dem Tatverdächtigen um einen Teilnehmer der AfD-Kundgebung gehandelt haben. Den bisherigen Erkenntnissen zufolge geschah der Angriff am Mittwoch nach der Versammlung. Der 52-Jährige soll geschlagen worden sein, er wurde medizinisch behandelt. Seine Brille soll zu Bruch gegangen sein. (…) «Nach der Kundgebung der AfD in Wittenberg am 23. April, bei der unter anderem der AfD-Fraktionsvorsitzende Ulrich Siegmund gesprochen hat, kam es zu gewaltvollen Übergriffen auf linke Gegendemonstranten.

via zeit: Wittenberg: Polizei ermittelt nach AfD-Kundgebung wegen Körperverletzung

AFD ERSTREITET NUTZUNGSRECHT FÜR BIEBELNHEIMER GEMEINDEHALLE

Das Verwaltungsgericht Mainz hat der AfD im Eilverfahren Recht gegeben: Die Partei darf heute Abend die Biebelnheimer Gemeindehalle für ihre Veranstaltung nutzen. Hinter dem formalen Rechtsstreit verbirgt sich ein vorangegangenen Konflikt zwischen der AfD und der Kommunalverwaltung. (…) Steffen Unger, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Alzey-Land, erklärt dazu: „Die Gemeindehalle wurde seit Jahren nicht an Parteien vermietet. Mit der Änderung der Nutzungsordnung wollten wir klare Verhältnisse schaffen und alle politischen Gruppen gleich behandeln.“ Doch genau diese Argumentation ließ das Gericht nicht gelten. Die Richter verwiesen auf die ursprüngliche Nutzungsordnung von 2019, die Parteien ausdrücklich als berechtigte Nutzer aufführte. Die kurz nach der AfD-Anfrage vorgenommene Änderung werteten sie als möglichen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot: „…eine Gemeinde, welche die Zweckbestimmung ihrer Einrichtung ändert, nachdem bereits ein Begehren auf Überlassung vorliegt, setzt sich dem naheliegenden Verdacht aus, dass sie dies nicht aus einem anzuerkennenden allgemeinen Grund getan hat, sondern nur, um den Antrag ablehnen zu können.“, so die Richter im Urteilstext.

via alzeyer zeitung: AFD ERSTREITET NUTZUNGSRECHT FÜR BIEBELNHEIMER GEMEINDEHALLE

Kriminologe zum Fall Lorenz A. – „People of Colour sind besonders betroffen“ – #polizeiproblem #polizeigewalt #blm

Der Kriminologe Tobias Singelnstein über tödliche Polizeigewalt in Deutschland, Rassismus – und die Schussausbildung von Polizeibeamten. taz: Herr Singelnstein, nach den tödlichen Polizeischüssen in Oldenburg sind die genauen Umstände noch ungeklärt. Feststeht, Lorenz A. wurde von hinten erschossen. Unterscheidet das diesen Fall Ihrer Meinung nach von anderen Fällen? Tobias Singelnstein: Dass es mehrere Schüsse sind, ist nicht ungewöhnlich. So wird einfach ausgebildet, dass mehrfach geschossen wird. Dass von hinten geschossen wurde, ist schon erst mal ungewöhnlich. Aber man müsste wissen, wie die genaue Sachlage vor Ort war. Hat er sich auf jemanden anderen zubewegt? Standen die Beamten vielleicht um ihn herum? Wenn man all das noch nicht weiß, kann man den Sachverhalt eigentlich schwer beurteilen. taz: Ihm wurde unter anderem in den Kopf geschossen. Ist das normal? Singelnstein: Polizisten sind generell keine Präzisionsschützen. Sie werden schon intensiv ausgebildet. Aber gerade in Situationen, wo sich Personen bewegen, wo viel passiert, kann man von einem normalen Polizeibeamten nicht erwarten, dass er ganz gezielt schießen kann. Sie werden auch nicht so ausgebildet, dass sie gezielt auf Arm oder Bein schießen sollen. Sie sollen auf den Körper schießen. taz: Diskutiert wird nun auch über rassistische Polizeigewalt. Zu Recht? Singelnstein: Das ist eine sehr relevante Diskussion. Wir leben in einer Gesellschaft, in der es Rassismus gibt, die auch ein ganzes Stück weit von Rassismus strukturiert ist und in der es rassistische Einstellungen gibt. Davon ist auch die Polizei nicht frei. Bei der Polizei ist es nur besonders problematisch, weil sie die Befugnis hat, Gewalt anzuwenden und in Grundrechte einzugreifen. Deshalb ist es in besonderem Maße relevant, dass es dort möglichst wenig Rassismus und diskriminierende Praxen gibt. taz: Die Frage ist: Wäre Lorenz A. tot, wenn er weiß gewesen wäre? Singelnstein: Inwiefern im konkreten Fall Rassismus eine Rolle gespielt hat, diese Frage muss man sich stellen. Es müssen gar nicht unbedingt bewusste Einstellungen im Sinne von Ideologie gewesen sein. Aber wäre dieser Einsatz genauso abgelaufen, wenn das eine weiße Person gewesen wäre? Beeinflusst es die Gefahrenwahrnehmung und die Gefahreneinschätzung der Beamten und Beamtinnen vor Ort, wenn es eine Person of Color ist? taz: Wenn man sich die Statistik tödlicher Polizeischüsse anschaut, lässt sich daraus ablesen, ob es bestimmte Personengruppen häufiger trifft? Singelnstein: Auch da kommt es auf Details an. Aber wenn wir uns die Fälle in den vergangenen Jahren anschauen, dann ist schon sichtbar, dass Personen of Color in besonderer Weise davon betroffen sind

via taz: Kriminologe zum Fall Lorenz A. „People of Colour sind besonders betroffen“

P2000
Von ChronoSphere in der Wikipedia auf Englisch – Übertragen aus en.wikipedia nach Commons., Gemeinfrei, Link