In einem internen Polizeipapier warnen Staatsschützer vor der Radikalisierung »sehr junger« Menschen. Für besonders gefährlich halten sie Chatgruppen der »Terrorgram«-Szene, die rechtsextreme Attentäter verherrlicht. Staatsschützer warnen vor zunehmend jüngeren, gewaltbereiten Rechtsextremen. Im Zusammenhang mit geplanten Anschlägen gerieten »verstärkt sehr junge beziehungsweise minderjährige Personen in den Fokus der Sicherheitsbehörden«, heißt es nach SPIEGEL-Informationen in einem internen Polizeipapier. Oft seien diese in ihren Werten noch ungefestigt und daher eher für extremistische Propaganda anfällig. Als besonders gefährlich bewerten die Staatsschützer Chatgruppen, in denen »vermehrt sehr junge Internetnutzer« rechtsextreme Attentäter verherrlichten. Die Experten sprechen von einer »Terrorgram-Szene« , weil viele der Chats über den Messenger Telegram laufen.Ende Mai gingen die Bundesanwaltschaft und das Bundeskriminalamt gegen die Neonazigruppe »Letzte Verteidigungswelle« vor
Stand: 06.06.2025 17:10 Uhr Die Maskenbeschaffung im Gesundheitsministerium während Corona sorgte für Kritik. Nun bringt ein interner Bericht nach Informationen von WDR, NDR und SZ Ex-Minister Spahn in Bedrängnis. Im Fokus: die Entscheidung für eine Logistikfirma. Der Bericht soll etwa 170 Seiten lang sein und wird bislang unter Verschluss gehalten. Sein Inhalt: politisch brisant. Die Sonderbeauftragte Margaretha Sudhof hat ihn erstellt mit dem Auftrag, die umstrittene Beschaffung von Corona-Schutzmasken der Bundesregierung in den Corona-Jahren unter die Lupe zu nehmen. Denn die war 2020 komplett aus dem Ruder gelaufen und kostete den Staat viel Geld. Massenhaft mussten anschließend Masken vernichtet werden.Prozesse mit Anbietern und Lieferanten laufen bis heute. Der vertrauliche Bericht gibt nun erstmals einen detaillierten Einblick in die Vergaben und Entscheidungen. Dazu zählt, wie das Gesundheitsministerium unter dem damaligen Minister Jens Spahn (CDU) in der Corona-Pandemie trotz massiver Widerstände das Logistikunternehmen Fiege aus Münster, dem Nachbar-Wahlkreis Spahns, zum zentralen Beschaffer und Verteiler von Masken, Schutzkleidung und Desinfektionsmitteln auserkoren hatte – und wie nach Ansicht der Sonderermittlerin die Logistik der Maskenbeschaffung am Ende “kollabierte”. So soll es dem Bericht zufolge abgelaufen sein: Nachdem das Gesundheitsministerium am 13. März 2020 im Corona-Krisenstab der Bundesregierung mitteilte, dass der Logistiker Fiege aus der Heimat von Jens Spahn (CDU) bereits Arbeiten für die Bundesregierung erledige, soll sich das zuständige Beschaffungsamt des Innenministeriums geweigert haben, diese Auswahl nachträglich gut zu heißen.Schließlich hatte der Krisenstab bereits ein Logistikkonzept erstellt und war mit den Branchenriesen DHL und Schenker in Gesprächen. Daraufhin soll sich das Gesundheitsministerium direkt an das dem Beschaffungsamt übergeordnete Innenministerium gewandt und ‘händeringend’ darum gebeten haben, ‘die Firma Fiege als Logistiker zu beauftragen’.” (…) Seit Januar erhielt der Bericht nach Angabe von Personen, die mit der Sache vertraut sind, keine inhaltlichen Veränderungen mehr. Dennoch weigert sich das Gesundheitsministerium unter der neuen Ministerin Nina Warken (CDU) bis heute, den Bericht dem Bundestag vorzulegen. “Frau Warken möchte den Bericht zur Maskenaufarbeitung unter Verschluss halten, um Jens Spahn vor dem Ende seiner politischen Karriere zu schützen”, glaubt die Haushaltspolitikerin der Grünen, Paula Piechotta.
Nach wiederholten Austritten blieben der AfD in der Güstrower Stadtvertretung nur noch zwei Mitglieder übrig. Damit fällt der Fraktionsstatus weg und auch das Stadtparlament selbst wird kleiner. Die Stadtvertretung von Güstrow (Landkreis Rostock) ist zum wiederholten Mal geschrumpft. Grund dafür: Zwei gewählte Politiker haben ihre Mandate zurückgegeben. Die AfD-Abgeordnete Petra Worm und der fraktionslose Alexander Wulff, der mit der AfD eine Zählgemeinschaft gebildet hatte, haben ihren Austritt aus der Fraktion erklärt. Beide haben zugleich ihr Mandat für die Stadtvertretung zurückgegeben. Zwei AfD-Abgeordnete waren bereits innerhalb des laufenden Jahres zurückgetreten. Damit hat die AfD in der Stadtvertretung von Güstrow nur noch zwei gewählte Abgeordnete und damit zu wenige, um den Status einer Fraktion zu erhalten. Nach dem Ergebnis der Kommunalwahl hätten der AfD sieben Fraktionssitze zugestanden, sie wäre die zweitstärkste Fraktion gewesen. Allerdings konnte die Partei von Anfang an nur fünf Sitze besetzen. Durch die Rücktritte von Worm und Wulff wird die Güstrower Stadtvertretung künftig nur noch 23 Abgeordnete umfassen.
Bürgermeister Schwarzendorfer reagiert auf umstrittene Aussagen der AfD mit einer drastischen Maßnahme. Aalen. Immer wieder sorgt die AfD-Fraktion mit ihren Äußerungen für Empörung im Aalener Gemeinderat. Zuletzt diese Woche in der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Bildung und Finanzen (KBFA), als es um die Kriminalitätsstatistik und die Sicherheit in Aalen ging. Nachdem AfD-Fraktionsvorsitzender Andreas Lachnit dazu anschließend einen offenen Brief verschickte, schaltet Bürgermeister Bernd Schwarzendorfer nun den Staatsschutz ein. Die ganze Geschichte von vorne: Lachnit forderte in der Sitzung: “Illegale Migration stoppen, dann wird sich der deutsche Bürger wieder sicher fühlen.” Außerdem merkte er an: “Wenn ich sage, dass Ausländer krimineller sind als Deutsche, dann ist das nicht rechtsextrem, dann habe ich nur extrem viel recht.” Lachnit erinnerte an den Messerangriff in Mannheim, bei dem ein Polizist getötet wurde, und fügte an: “Remigration rettet Menschenleben.” Außerdem sagte Lachnit: “Wenn ich einfach jeden in mein Haus lasse, dann brauche ich mich nicht zu wundern, wenn einige faule Äpfel dabei sind.” Schwarzendorfers Reaktion Darauf reagierte Bürgermeister Schwarzendorfer in der Sitzung. Er hielt fest, dass Lachnit Menschen aus anderen Ländern als “faule Äpfel” bezeichnet habe. “Das ist eine menschenverachtende Betrachtungsweise, die nicht in diesen Raum gehört”, so der Bürgermeister. Nach der Sitzung legte Lachnit noch einmal nach. In einem offenen Brief wandte er sich an den Bürgermeister: “Wie nennen Sie Menschen, welche als Schutzsuchende in unser Land kommen und diesen gewährten Schutz dafür missbrauchen, um ihre religiösen Wahnvorstellungen mittels Messern und anderer Gegenstände auszuleben?” Lachnit fragt weiter, wie Schwarzendorfer einen Terroristen bezeichnen würde, “welcher in Mannheim einen Polizisten hinterrücks und eiskalt absticht?” “Asoziale Elemente” Der AfD-Fraktionsvorsitzende hält fest, dass die Bezeichnung “fauler Apfel” für ihn noch zu harmlos sei. Er schreibt: “Ich sage Ihnen, wie ich so eine Person nenne. Ein asoziales Element, welches unser Gastrecht missbraucht hat, und niemals hätte mehr in unserem Land sein dürfen.” Zum Hintergrund: Die Nationalsozialisten verfolgten und töteten unter dem Begriff “Asoziale” Menschen, die am Rand der Gesellschaft lebten, wie Wanderarbeiter, Erwerbslose oder Sinti und Roma. Staatsschutz eingeschaltet Darauf antwortet Schwarzendorfer: “Ihren offenen Brief habe ich an den Staatsschutz weitergeleitet.”
Die rechtsextreme AfD-Bundestagsabgeordnete Nicole Höchst zeigte, wie tief rechtsextremes Gedankengut in der Partei verankert ist – und lieferte weitere Gründe, die AfD einem Verbotsverfahren zu unterziehen. In einem Video des Juristen Chan-jo Jun legt er ausführlich dar, warum dieser für die AfD typische Hetz-Post politisch belastend für die gesamte Partei ist. Nicole Höchst hatte auf ihrem Social-Media-Kanal ein Bild geteilt: Ein Traktor mit Güllefass auf einem Acker, vor dem zwei Männer in arabischer Tracht zu sehen sind. Darüber prangt in großer Schrift die verbale Attacke: „An alle Moslems in Deutschland: Was immer du auch isst … Es ist mit Schweinescheiße gedüngt.“ [sic] Nach interner Intervention der Fraktionsvorsitzenden Tino Chrupalla und Alice Weidel wurde der Beitrag zwar gelöscht, bleibt jedoch inhaltlich unverändert skandalös. Chan-jo Jun kommentiert: „Dieses Meme war sogar für die AfD-Fraktion zu viel und deswegen hatten die Fraktionsvorsitzenden interveniert und die Löschung angeordnet.“ Doch das Entfernen einer derartigen Hetzbotschaft ist keine ausreichende Distanzierung gegenüber dem verfassungsfeindlichen Gedankengut, das sich hier offenbart. Im nächsten Schritt nimmt Chan-jo Jun eine strafrechtliche Einordnung des Posts unter § 130 Absatz 1 Nummer 2 des Strafgesetzbuches (Volksverhetzung) vor. Er erklärt: „Zunächst haben wir hier einen angesprochenen Kreis: ›Alle Moslems in Deutschland‹ – also ein Teil der deutschen Bevölkerung. Und es kommt gar nicht darauf an, ob die Abgrenzung aufgrund von Religion erfolgt, obwohl es hier so drinsteht. Wenn man gegen eine nationale, rassische oder religiöse Gruppe hetzt, ist das ein klassisches Beispiel für Volksverhetzung.“ Die Tathandlung liege in der „böswilligen Verächtlichmachung“ oder dem „Beschimpfen“. Dieses humoristische Meme hat eine Pointe, so Jun, indem es suggeriert, Moslems könnten kein Essen zu sich nehmen, ohne auf Schweinefleisch gestoßen zu werden. Damit wird ihre Religion verächtlich gemacht – eine klare Menschenverachtung. Zwar sei der Beitrag inzwischen gelöscht, doch für den Anfangsverdacht einer Strafbarkeit sei allein der Tatbestand der Veröffentlichung ausreichend.
Die Polizei hat im Fall des getöteten Lorenz A. laut Staatsanwaltschaft wohl keinen Warnschuss abgegeben. Ob Anklage erhoben wird, ist nicht sicher. Die tödlichen Schüsse des Polizisten trafen Lorenz A. in der Nacht zu Ostersonntag wohl ohne Vorwarnung. Die Polizei habe den 21-jährigen Schwarzen „unter Vorhalt der Schusswaffen lautstark zum Anhalten aufgefordert“, aber: „Weder die Videoaufzeichnungen noch die übrigen bisherigen Ermittlungsergebnisse zeigen Anhaltspunkte dafür, dass ein Warnschuss abgegeben wurde.“ Das teilte die Staatsanwaltschaft Oldenburg am Donnerstag in einem vorläufigen Ermittlungsergebnis mit. Der Rechtsbeistand von Lorenz A.s Mutter, Thomas Feltes, erklärt vor diesem Hintergrund: „Ein Schusswaffengebrauch muss immer angedroht werden, es sei denn, es besteht eine unmittelbare Gefahr. Die Androhung kann auch durch einen Warnschuss erfolgen.“ Der Konfrontation mit der Polizei war in der Nacht auf Ostersonntag eine Auseinandersetzung vor einer Bar in der Oldenburger Innenstadt vorausgegangen, an deren Ende Lorenz A. Pfefferspray versprüht haben soll. Daraufhin soll er von mehreren Personen verfolgt worden sein. Um sie abzuschütteln, soll er seinen Verfolgern ein Messer gezeigt und dann wieder eingesteckt haben. Anschließend ist er weiter durch die Innenstadt geflüchtet. Nach einem ersten Treffen auf die Polizei ist er in der Achternstraße auf eine zweite Polizeistreife gestoßen. Er lief laut Staatsanwaltschaft an den Polizisten vorbei, wobei er Pfefferspray in ihre Richtung gesprüht haben soll. Dann schoss ein Beamter und traf ihn mit drei Kugeln von hinten. Ein vierter Schuss streifte seinen Oberschenkel. In einer ersten Pressemitteilung hatte die Polizei noch behauptet, Lorenz A. sei „bedrohlich“ auf sie zugegangen. (…) Zuständig für die andauernden Ermittlungen in Oldenburg ist die benachbarte Polizeiinspektion Delmenhorst. 2021 starb in deren Gewahrsam unter bis heute nicht geklärten Umständen Qosay Khalaf. Damals ermittelte Oldenburg, aus „Neutralitätsgründen“, wie nun umgekehrt die Delmenhorster Kolleg*innen zuständig sind. Beide Polizeiinspektionen unterstehen der Polizeidirektion Oldenburg. „Es reicht nicht, auf interne Ermittlungen zu vertrauen“, kritisiert die Initiative „Gerechtigkeit für Lorenz“. Sie fordert neben der lückenlosen Aufklärung des Falls eine unabhängige Beschwerdestelle für die Polizei, den verpflichtenden Einsatz von Bodycams und Maßnahmen gegen institutionellen Rassismus. Ähnlicher Fall in Düsseldorf Es deutet nichts darauf hin, dass für den Oldenburger Polizisten oder andere eine Gefahr für Leib und Leben bestand. Ob die Staatsanwaltschaft Anklage erheben wird, ist dennoch nicht sicher. Bei Fällen von rechtswidriger Polizeigewalt landen am Ende des Ermittlungsverfahrens nur etwa zwei Prozent tatsächlich vor Gericht.
siehe auch: Fall Lorenz A.: Videoaufnahmen zeigen Geschehen aus Tatnacht. Nach tödlichen Polizei-Schüssen auf Lorenz A. in Oldenburg hat die Staatsanwaltschaft neue Details zu den Ermittlungen bekannt gegeben. Neben der Auswertung des Funkverkehrs geht es um Videoaufnahmen. Es sind etwa 20 Sekunden, die Polizei und Landeskriminalamt (LKA) aus unterschiedlichen Blickwinkeln von öffentlichen Kameras aus der Oldenburger Innenstadt zu einem gemeinsamen Video zusammengeführt haben. Die Staatsanwaltschaft schränkt die Aussagekraft des Materials allerdings selbst etwas ein und spricht von “schemenhaften Aufnahmen”. Grund seien Videoqualität, Sichtverhältnisse und örtliche Gegebenheiten. Eine “vollständige Rekonstruktion der Geschehnisse allein auf Grundlage der Videoaufzeichnungen” sei daher nicht möglich, betonen die Ermittler. Aber: Die aus unterschiedlichen Blickwinkeln gefilmten Szenen samt Ton zeigen laut einer Sprecherin der Staatsanwaltschaft, wie in der Nacht zu Ostersonntag in der Innenstadt von Oldenburg fünf Schüsse abgegeben wurden. Von mindestens drei Schüssen wurde der 21-jährige Lorenz A. von hinten getroffen. Lorenz A.-Ermittlungen: Keine Anhaltspunkte für Warnschuss Weder die Videoaufzeichnungen noch andere bisherige Ermittlungsergebnisse geben demnach Anhaltspunkte dafür, dass ein Warnschuss von Polizisten abgegeben wurde. Ob dies rechtens war, wird später wohl ein Gericht entscheiden. Laut Niedersächsischem Polizeigesetz ist ein Schusswaffengebrauch anzudrohen – etwa durch einen Warnschuss. Davon könne aber abgesehen werden, wenn Umstände dies nicht zulassen – insbesondere, wenn es “zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr notwendig ist”, heißt es in Paragraf 74. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die eingesetzten Polizisten den Getöteten “unter Vorhalt der Schusswaffen lautstark zum Anhalten aufgefordert haben”. Dies lasse sich anhand des bisherigen Ermittlungstands nachvollziehen, hieß es am Donnerstag. Abgeschlossen hat die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben die Auswertung des Funkverkehrs. Die eingesetzten Beamten hatten demnach – bevor die Schüsse abgegeben wurden – über Funk erfahren, dass Lorenz A. mit einem Messer bewaffnet sei. Außerdem sei ein “Hinweis auf Eigensicherung” an die Beamten erfolgt.
In den USA ist ein Agent festgenommen worden, weil er einem ausländischen Nachrichtendienst aus Unmut über die Trump-Regierung geheime Informationen angeboten haben soll. Laut WDR, NDR und SZ soll es sich um den BND gehandelt haben. In der E-Mail, mit der Nathan L. seinen Verrat angeboten haben soll, kam er schnell auf den Punkt: Er sei ein Offizier der Defense Intelligence Agency (DIA), des militärischen Nachrichtendienstes der USA. Er habe Sicherheitsfreigaben der höchsten Stufe. “Die jüngsten Maßnahmen der aktuellen Regierung beunruhigen mich zutiefst.” Er teile die Werte der US-Regierung nicht, wird in Justizunterlagen aus der E-Mail des Mannes zitiert. Er beabsichtige, sich “für die Werte einzusetzen, für die die Vereinigten Staaten einst standen”. Daher biete er an, höchst vertrauliche Informationen zu übermitteln.Das US-Justizministerium machte den Fall vor wenigen Tagen öffentlich. Demnach wurde der 28-Jährige festgenommen, als er dabei war, sensible Unterlagen an einen Undercover-Agenten des FBI zu übergeben, nachdem er länger mit ihm im Austausch gestanden haben soll. L. hielt ihn offenbar für den Vertreter jener ausländischen “befreundeten Regierung”, an die er sich ursprünglich per Mail gewandt hatte. Um welches verbündete Land es sich handelte, dem sich L. angeboten haben soll, teilte die US-Justiz jedoch nicht mit. Doch das ist brisant: Denn nach Informationen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung (SZ) aus Sicherheitskreisen soll sich der Cybersicherheitsexperte des US-Militärnachrichtendienstes im März mit seiner E-Mail ursprünglich dem deutschen Bundesnachrichtendienst (BND) als Informant angeboten haben. Offenbar ging der deutsche Nachrichtendienst darauf aber nicht ein, sondern informierte die US-amerikanischen Verbündeten. Für gewöhnlich sind es die deutschen Nachrichtendienste, die von Informationen aus den USA profitieren. Diesmal war es offenbar andersherum.