Heino siegt gegen AfD – Nach Unterlassungserklärung droht nun Klage auf Schadenersatz

Die AfD Uckermark darf nicht mehr mit Heinos Namen werben. Dem Sänger reicht das aber nicht, er fordert nun Schadensersatz. In der Auseinandersetzung über eine Wahlkampagne mit dem Musiker Heino hat der AfD-Kreisverband Uckermark eine Verpflichtung zur Unterlassung mit Strafandrohung unterzeichnet. Eine Sprecherin des Landgerichts Neuruppin bestätigte diesen Sachverhalt auf Anfrage. Der Verband ist somit gebunden, derartige Werbemaßnahmen zukünftig nicht mehr durchzuführen. Sollte gegen die Abmachung verstoßen werden, wäre eine Vertragsstrafe zu entrichten. Die Causa ist für Heinos Management damit allerdings noch nicht beendet. Laut eigenen Aussagen wird zudem ein Recht auf Kompensation für den ideellen Schaden geltend gemacht, welcher der Marke des Künstlers zugefügt worden sei. Wahlkampf mit Heinos Namen durch AfD-Politiker Rechtliche Schritte wurden von Heino gegen die Wahlkampagne eingeleitet, nachdem Felix Teichner von der AfD im Vorfeld der Landratswahl in der Uckermark im April auf Social Media postete: „Am Sonntag würde Heino Felix wählen.“ Die Publikation, auf der der Politiker mit dunkler Sonnenbrille zu sehen war, ist infolge der juristischen Intervention von Heino entfernt worden. (…) Die juristische Auseinandersetzung zwischen dem Künstler und der AfD in der Uckermark könnte ungeachtet der Erklärung eine Fortsetzung finden. Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur erklärte Manager Werner, dass man aktuell untersuche, welcher ideelle Schaden für Heino sowie seine Marke durch die Wahlparole verursacht wurde

via ksta: Heino siegt gegen AfD Nach Unterlassungserklärung droht nun Klage auf Schadenersatz

siehe auch: Nach AfD-Post: Heino lässt Schaden prüfen Nach Wahlwerbung mit Heino gibt die AfD Uckermark eine Unterlassungserklärung ab. Doch der Rechtsstreit mit dem Schlagerstar könnte weitergehen. Im Streit um Wahlwerbung mit Heino in sozialen Medien hat die AfD Uckermark nach Gerichtsangaben eine Unterlassungserklärung abgegeben. Damit verpflichtet sie sich, solche Werbung künftig zu unterlassen. Doch das Heino-Management sieht nach eigenen Angaben auch Anspruch auf einen Ersatz des immateriellen Schadens an der Marke des Volksmusikstars. Eine Sprecherin des Landgerichts Neuruppin teilte auf Nachfrage mit, der AfD-Kreisverband habe außergerichtlich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. Das bedeutet, dass bei einem Verstoß gegen die Vereinbarung eine Strafzahlung fällig wird. (…) Heino-Manager Werner sagte der Deutschen Presse-Agentur, es werde nun geprüft, welcher immaterielle Schaden Heino und der international anerkannten Marke durch den Wahlslogan entstanden sei. Ein gerichtlich anerkannter Sachverständiger sei beauftragt, die Höhe des Schadens zu bewerten. Dann werde bei einem Gericht voraussichtlich in Österreich geklagt, sagte Werner. „Wir wollen damit ein Zeichen setzen: So geht’s nicht.“

OLG Frankfurt – Transphobie: “Nius” verliert erneut vor Gericht

“Nius” hat es laut dem Frankfurter Oberlandesgericht mit seiner herabwürdigenden Berichterstattung über eine trans Frau zu weit getrieben. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem am 30. April verkündeten Urteil die Berufung des rechtspopulistischen Onlinemediums “Nius” gegen eine Verurteilung wegen einer transfeindlichen Äußerung zurückgewiesen. Das teilte die TIN-Rechtshilfe, die Klägerin Monica Weiß (Pseudonym) unterstützt, am Mittwoch mit. Hintergrund ist ein Urteil vom August 2025, als das Landgericht Frankfurt der Klägerin einen Schadensersatz in Höhe von 6.000 Euro zugesprochen hatte (queer.de berichtete). Das Gericht untersagte damals dem Onlineportal, die trans Klägerin als Mann zu bezeichnen sowie ihren Namen und Fotos zu veröffentlichen. “Nius” verletzte Allgemeines Persönlichkeitsrecht der Klägerin Die Urteilsbegründung des Oberlandesgerichts steht noch aus. Das Berufungsgericht führte laut der TIN-Rechtshilfe in der mündlichen Verhandlung als Beispiel für viele Äußerungen an, dass es sich bei der Aussage, “der Mann, der behauptet eine Frau zu sein”, um eine Tatsachenbehauptung handelt, die unverhältnismäßig in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin eingreife, weil es dieser ihre rechtlich anerkannte geschlechtliche Identität als Frau abspricht. Die Meinungs- sowie Pressefreiheit der Beklagten müsse hier auch aufgrund des herabwürdigenden Kontextes der zahlreichen Artikel zurücktreten. Im Rahmen der Abwägung hielt es auch die identifizierende Berichterstattung durch die Veröffentlichung des Klarnamens sowie von verpixelten Bildern von der Klägerin in sieben Artikeln für unzulässig. “Ich freue mich sehr, dass das Oberlandesgericht Frankfurt am Main der Rechtsprechung des Landgerichts folgt. Insbesondere, weil es anerkennt, dass meine (Persönlichkeits-)Rechte durch diese Berichterstattung massiv verletzt wurden”, erklärte die Klägerin. Dieses Urteil ist ein weiterer Schritt auf meinem langen Weg, mich für meine Rechte als trans* Frau einzusetzen.” Ihre Anwältin Katrin Giere begrüßte das Urteil ebenfalls – und erklärte mit Blick auf “Nius”: “Das Portal hat sich offensichtlich nicht an journalistische Sorgfaltspflichten gehalten und der Klägerin ihr Geschlecht bewusst und vielfach abgesprochen. Besonders erfreulich ist, dass das Oberlandesgericht dem Landgericht folgt und der Klägerin im Sinne der Genugtuungs- und Präventionsfunktion eine Geldentschädigung zuspricht.” “Ein wichtiges Zeichen für die Rechte von trans Menschen” René_ Rain Hornstein von der TIN-Rechtshilfe bezeichnete das neue Urteil als “ein wichtiges Zeichen für die Rechte von trans Menschen in Deutschland”. “Wer über uns Bericht erstatten will, muss unsere Geschlechtsidentitäten respektieren und darf keine Hetze über uns verbreiten”, so Hornstein weiter

via queer: OLG Frankfurt Transphobie: “Nius” verliert erneut vor Gericht

Vorbestrafter Mann mit Fantasie-Kennzeichen unterwegs: Reichsbürger vor Gericht – #LockHimUp

Ein Gerichtsprozess vom Donnerstag gegen einen 68-jährigen Mann hatte neben der juristischen auch eine persönliche und sogar gesellschaftliche Relevanz. 2025 habe er mehrfach im südlichen Landkreis Neumarkt von seinem Kleintransporter mit einem „nicht für dieses Fahrzeug ausgegebenen Kennzeichen auf öffentlichen Straßen und Plätzen Gebrauch gemacht“, so die Staatsanwältin. Sprich: Er war mit einem Fantasie-Kennzeichen unterwegs. Das Strafgesetzbuch droht dafür mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Beim Rangieren hatte er einen anderen PKW touchiert und dann Unfallflucht begangen. Den Rempler mit seiner Anhängerkupplung leugnete der Mann nicht, aber von Unfallflucht könne keine Rede sein. In Wahrheit habe er bei den umliegenden Häusern geläutet, um nach dem Eigentümer des beschädigten Wagens zu forschen. Als er wieder zu seinem Kleintransporter zurückkam, sei die Polizei schon dagewesen. Die hatte nämlich eine Zeugin gerufen, die sich allerdings an ihre Beobachtungen nicht mehr genau erinnern konnte. „Er ging in Richtung Stadtmauer, wo ich ihn nicht mehr sehen konnte“, hatte sie damals der Polizei zu Protokoll gegeben. Verteidigung schlägt eine Geldstrafe für den Angeklagten vor „Dass er sich nicht von der Unfallstelle entfernen wollte, sondern den Geschädigten gesucht hat, lässt sich in meinen Augen nicht widerlegen“, konstatierte Verteidiger Christopher Lihl und schlug vor, es bei einer Geldstrafe zu belassen. Marcel Dumke folgte dieser Argumentation nicht und entschied nicht zuletzt wegen der langen Vorstrafenliste auf sechs Monate Freiheitsentzug und drei Monate ohne Führerschein.

via mittelbayerische: Vorbestrafter Mann mit Fantasie-Kennzeichen unterwegs: Reichsbürger vor Gericht

Queerfeindliche Gewalt – Chef der Hirschfeld-Stiftung und sein Partner homophob beleidigt und verletzt

Auf dem Heimweg hat ein Unbekannter den Aktivisten Helmut Metzner und seinen Partner attackiert. Die Polizei ermittelt wegen Verdachts auf ein homosexuellenfeindliches Hassverbrechen. Der Chef der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, der 57-jährige Helmut Metzner, und sein Partner sind am Donnerstagabend auf dem Heimweg im Schustehruspark in Berlin-Charlottenburg als “Schwuchteln” beleidigt worden. Die beiden wurde außerdem zu Boden gestoßen, sein Partner sei mit Füßen getreten und mit dem Tod bedroht worden. Das teilte Metzner auf Facebook mit. Auf Instagram veröffentlichte er zudem ein Bild, das ihn nach der Tat mit Abschürfungen am Arm zeigt. Der Vorfall habe sich gegen 19:10 Uhr ereignet. Nach dem “Schwuchtel”-Rufen habe Metzner den Mann gefragt, ob er seine Äußerung in Anwesenheit der Polizei wiederholen würde. “Das ist Meinungsfreiheit”, habe der Mann geantwortet, den Metzner als mit “mitteleuropäischen Aussehen” beschrieb. “Ich belehrte ihn, das sei ein Irrtum und kündigte an, die Polizei zu rufen. Dann rannte er mir auf mich zu und stieß mich zu Boden”, so Metzner. “Im Anschluss griff er auch meinen Partner an, brachte auch ihn zu Boden und trat ihn mit Füßen. Ich konnte ihn fotografieren und wählte den Notruf. Er drohte meinem Partner: ‘Wenn ich Dich alleine treffe, bringe ich Dich um’.” Als Metzner die Polizei rief, sei der Mann Richtung Schlossstraße geflohen. Wenige Minuten später seien die Einsatzkräfte gekommen und hätten seine Anzeige aufgenommen. “Ich habe die Fotos an die Polizei weitergeleitet und mich dann der Wunde gewidmet”, so Metzner. Er dankte “dem geduldigen Polizeibeamten am Telefon für seine Nachsicht mit meinem aufgebrachten Ton bei der Aufnahme der Tatortbezeichnung”. So habe dieser Probleme gehabt, den “komplizierten Namen” des Parkes zu verstehen.

via queer: Queerfeindliche Gewalt Chef der Hirschfeld-Stiftung und sein Partner homophob beleidigt und verletzt

Widerspruch bereits eingelegt – Bill Kau­litz gewinnt gegen AfD-Poli­tiker

AfD-Politiker Julian Adrat muss es unterlassen, eine homophobe Äußerung über Bill Kaulitz zu verbreiten. Das hat das LG Hamburg entschieden, doch Adrat hat nun Widerspruch eingelegt. Ein Rechtsstreit zwischen Tokio-Hotel-Sänger und Moderator Bill Kaulitz und dem AfD-Politiker Julian Adrat geht weiter. Nachdem das Landgericht (LG) Hamburg Adrat untersagte, eine homophobe Äußerung zu verbreiten, legte dieser nun Widerspruch gegen die Eilentscheidung ein (Beschl. v. 28.04.2026, Az. 324 O 157/26). Der Spiegel berichtete ohne Nennung der konkret untersagten Äußerung zuerst über die einstweilige Verfügung. Es geht um die Äußerung “Es ist schon eine besondere Form des Widerwärtigen. Welche Frau kauft Shampoo, weil ein Popo-selfie-süchtiger, gepiercter Schwuler dafür wirbt? Ernsthaft – wie weit müsste die Gehirnwäsche fortgeschritten sein, dass sich ein Mann Rasierzeug kaufen würde, weil eine Undercut-geschorene Lesbe dafür wirbt?”. Das postete Adrat nämlich auf Instagram und Facebook und setzte ein Foto von einem Werbeplakat mit Bill Kaulitz für die Haarpflegeprodukte der Marke Syoss darunter. “Massive Abwertung” Bill Kaulitz steht laut Beschluss, der LTO vorliegt, ein Unterlassungsanspruch gegen Adrat aus §§ 1004 Abs. 1 S. 2 analog, 823 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i.V.m. Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) zu. Die Beiträge Adrats auf Facebook und Instagram verletzten Kaulitz in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Die Äußerung “beinhaltet eine massive Abwertung des Antragstellers, die sich an dessen sexueller Orientierung ausrichtet und den Antragsteller gezielt diffamiert”, heißt es im Beschluss. Laut LG beziehen die Leser der Postings die Einleitung mit “widerwärtig” nicht allein auf die im Bild dargestellte Werbung, sondern auch auf die im weiteren Verlauf geschilderte Sexualität von Kaulitz.  Dieser Eingriff sei auch rechtswidrig. Die Meinungsfreiheit Adrats aus Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sei betroffen, diese müsse aber hinter dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Kaulitz zurückstehen (…) “Je weiter sich der Gehalt einer Äußerung von dem Gegenstand der Kritik entfernt und sich ohne Bezug auf diesen auf die bloße Herabsetzung der Person des Kritisierten fokussiert”, desto geringer wiege die Meinungsfreiheit im Vergleich zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht

via lto: Widerspruch bereits eingelegt Bill Kau­litz gewinnt gegen AfD-Poli­tiker

siehe auch: Bill Kaulitz legt sich mit der AfD an. »Wenn ihr so was postet, dann bekommt ihr öfters Post von mir«: Wegen eines homophoben Posts ging Popstar Bill Kaulitz juristisch gegen einen Berliner AfD-Politiker vor. Und hatte Erfolg. Das Thema ist den Kaulitz-Brüdern kaum drei Minuten wert. Fast beiläufig erzählen sie in ihrem Podcast »Kaulitz Hills« , wie Bill Kaulitz wegen eines diffamierenden Posts auf der Plattform X gegen einen Berliner AfD-Politiker vorging. »Wenn ihr so was postet, dann bekommt ihr öfters Post von mir«, sagt der Popstar Kaulitz noch. Dann geht es weiter im Programm. Weit weniger gelassen blieb der Mann, der die Post von Kaulitz’ Anwälten bekommen hatte: der Berliner AfD-Politiker Julian Adrat. Die Meinungsfreiheit sei in »großer Gefahr! Inakzeptabel!«, schrieb er auf X. Rechte Blogs sprangen Adrat bei.

Dorfenerin schickt Drohbrief mit #Reichsbürger-Rhetorik an – #LockHerUp

Bei diesem Schreiben ist ordentlich etwas daneben gegangen: Eine 51-jährige deutsche Hausfrau aus Dorfen wollte im vergangenen Jahr ihren Ärger über einen ihrer Meinung nach zu hoch angesetzten Grundsteuerbescheid ausdrücken. Herausgekommen ist dabei ein Drohbrief an Dorfens damaligen Bürgermeister Heinz Grundner, dessen Wortwahl nach der Reichsbürger-Szene klang. Wegen versuchter Nötigung musste sie sich vor dem Amtsgericht Erding nun verantworten – und wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. In dem sieben Seiten langen Brief, den Richter Thomas Bauer in der Verhandlung verlas, forderte die Frau den Bürgermeister in einer skurrilen Rhetorik dazu auf, persönlich für den zu hohen Betrag aufzukommen. Dabei sprach die Angeklagte auch von „Besatzungsrecht“, „unrechtmäßig erhobenen Steuern“ oder von „geraubten Geldern der Bürger“. Das Wort „Staat“ setzte sie immer wieder in Anführungsstriche und stellte die Existenz der BRD infrage: Deutschland sei kein souveräner Staat, sondern ein Wirtschaftszusammenschluss und ein Treuhandverwalter der Alliierten. Grundner ließ sich von dem Brief nicht beeindrucken und gab ihn ans Landratsamt weiter. „Das Schreiben war schlecht formuliert“, meinte die 51-Jährige vor Gericht. Die Verlesung der sieben Seiten war ihr sichtlich unangenehm. „Das habe ich dann auch gemerkt und es tut mir leid.“ Sie habe sich bereits entschuldigt. Den Brief habe sie sich aus dem Internet zusammengestellt. Heute würde so etwas nicht noch einmal passieren, sagte sie und versicherte, nicht der Reichsbürgerbewegung anzugehören.

via nerkur: Dorfenerin schickt Drohbrief mit Reichsbürger-Rhetorik an

AfD und die Neonazis: Abgeordnete finanzieren rechtsextremes Treffen

NSU-Unterstützerumfeld, „Hammerskins“ oder gewaltbereite Kampfsportler: Beim „Jungeuropa“-Verlagstreffen zeigt sich die AfD so offen wie selten mit rechtsextremen und militanten Aktivisten. „Ehrenmänner“ steht in Großbuchstaben auf der Dankestafel. Gedankt wird fünf Personen der AfD und der Rechtsaußen-ESN-Fraktion, die offenbar das „Jungeuropa-Verlagstreffen 2026“ finanziell unterstützt haben. Anfang Mai haben sich dort AfD-Abgeordnete aus Bund, Ländern und Europaparlament mit Personen aus dem rechtsextremen und teilweise militanten Vorfeld getroffen. Was manche Teilnehmer als „Klassentreffen“ bei Aperol und Bier beschreiben, ist ein bemerkenswert offener Schulterschluss zwischen Partei und extremistischem Vorfeld. Organisiert hat das Treffen der „Jungeuropa“-Verlag, der der Neuen Rechten zuzuordnen ist. Was dort gedacht und gesagt wird, macht „Jungeuropa“-Leiter und Rechtsextremist Philipp Stein in einem Interview klar: „Das Problem in Deutschland sind nicht die Moslems, sondern es ist eine Frage der Herkunft, also nicht der Religion“, sagt Stein beiläufig, als er ein neues Buch seines Verlags bewirbt. Mit seinem Kampagnen-Netzwerk „EinProzent“ finanziert Stein seit einem Jahrzehnt Projekte im rechtsextremen Vorfeld – so beschreibt es etwa der Verfassungsschutz. „Wir sind der große Geldgeber der Szene“, sagt Stein selbst stolz. Der Verein sei eine „Nicht-Regierungsorganisation“ für alle „ethnisch Deutschen“. Stein unterscheidet Staatsbürger also nach ethnischen Kategorien und verbreitet die rechtsextreme Verschwörungserzählung eines angeblichen Bevölkerungsaustauschs. So wolle der Islam das deutsche Volk „durch eine mehr oder minder gezielte Strategie“ ersetzen.

via correctiv: AfD und die Neonazis: Abgeordnete finanzieren rechtsextremes Treffen

siehe dazu auch: Von Wörtern und Waffen: Jungeuropa-Vernetzungstreffen in Altenburg mit AfD, Vorfeld und Terrorhelfern Am Samstag, dem 02. Mai 2026, fand im Dorf Kosma, einem Ortsteil von Altenburg in Thüringen, das überregionale Verlagstreffen des extrem rechten Verlags „Jungeuropa“ statt. Die Veranstaltung diente als Vernetzungstreffen für extrem Rechte aller Couleur. Von AfD-Abgeordneten bis zu NSU-Unterstützern wie André Kapke gaben sich hier VertreterInnen aller Spektren die Klinke in die Hand. Finanziert wurde das Ganze durch die ESN-Fraktion (Europaparlamentsfraktion, die von der AfD dominiert wird) und fünf AfD-Abgeordneten. Tomasz Froelich (MdE), Torben Braga (MdB), Robert Teske (MdB), Fabian Jank (MdL Brandenburg) und Jean-Pascal Hohm (MdL Brandenburg, „Generation Deutschland“-Bundesvorsitzender) sowie die ESN-Fraktion werden als Förderer der Veranstaltung benannt (Bild: Pixelarchiv) Es handelte sich bei diesem Zusammenkommen um kein Versehen oder Zufall, sondern die logische Fortsetzung des letzten Jungeuropa-Treffens im vergangenen September im sächsischen Freital, über das das Antifa Recherche Team Dresden bereits berichtete. Auch der Jungeuropa-Verlag selbst machte bereits im Vorfeld in der Bewerbung der Veranstaltung klar, wer hier zusammenkommen sollte: „Hier trifft sich der Fußball-Hooligan mit dem Künstler, der flexible Realpolitiker mit dem Vorfeld-Ideologen“. Die ESN und Abgeordnete wie die Thüringer Bundestagsabgeordneten Robert Teske und Torben Braga finanzierten hier also ganz bewusst die Vernetzung zwischen der AfD als parlamentarischem Arm und den militanten bis rechtsterroristischen Neonazistrukturen. Dieses Zusammengehen unterstrich Teske auf seinen Social Media Profilen und präsentierte sich dort in einer Schlange hinter dem NSU-Unterstützer André Kapke mit sichtbarem Schwarze-Sonne-Tattoo.