Telegram-Beitrag mit Hakenkreuz geteilt: Geldstrafe für Hamburger AfD-Politikerin

Die Fraktionschefin der AfD in der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte, Nicole Jordan, soll wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eine Geldstrafe zahlen. Ein Amtsgericht der Hansestadt verwarf am Donnerstag nach Angaben eines Gerichtssprechers den Einspruch der Politikerin gegen einen entsprechenden Strafbefehl, weil sie nicht zur Verhandlung erschien. Laut Staatsanwaltschaft hatte Jordan im April 2022 in ihrem für politische Mitteilungen genutzten Profil in dem Messengerdienst Telegram einen Beitrag eines Nutzers geteilt, in dem ein Gesundheitspass der NS-Jugendorganisation Hitlerjugend mit Hakenkreuz abgebildet war. Dessen Verwendung ist verboten. Zur Höhe der Geldstrafe lagen zunächst keine offiziellen Angaben vor. Einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft zufolge ging es um 40 Tagessätze, deren Umfang wurde nicht genannt. Laut Medienberichten sollte sich die Höhe auf 80 Euro belaufen, was einer Summe von 3200 Euro entspräche.

via stern: Telegram-Beitrag mit Hakenkreuz geteilt: Geldstrafe für Hamburger AfD-Politikerin

siehe auch: AfD-Politikerin teilt NS-Vergleich – Geldstrafe verhängt. Weil sie auf Telegram einen Post mit NS-Symbolik zu den Corona-Maßnahmen teilte, muss eine Hamburger AfD-Politikerin 40 Tagessätze zahlen. Zunächst hatte sie Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, erschien dann aber nicht vor Gericht. Mit einem Foto im Messenger-Dienst Telegram zieht ein Nutzer eine Parallele zwischen den Corona-Maßnahmen und der NS-Diktatur. Eine Hamburger AfD-Politikerin teilt den Post und bekommt dafür eine Geldstrafe. Wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen muss die Hamburger AfD-Politikerin Nicole Jordan (50) eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zahlen. Sie habe gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt, sei aber zu der Verhandlung am Donnerstag am Amtsgericht Hamburg-Harburg nicht erschienen, teilte ein Gerichtssprecher mit. Wegen ihres Ausbleibens sei der Einspruch verworfen worden. Die AfD-Fraktionsvorsitzende in der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft am 7. April 2022 einen Post eines anderen Nutzers auf Telegram geteilt haben, in dem ein Gesundheitspass der Hitlerjugend mit Hakenkreuz abgebildet war. In dem Beitrag seien die staatlichen Corona-Maßnahmen kritisiert worden.

Rechtsextremer darf wieder als Polizist arbeiten – #polizeiproblem

Es ist ein Urteil, das bei vielen Menschen für Entsetzen sorgt. Dan Rachow, ein ehemaliger AfD-Sympathisant und langjähriger Greifswalder Polizist, darf trotz Amtsmissbrauchs wieder in den Polizeidienst zurückkehren. Das Verwaltungsgericht Greifswald stufte die rechtswidrige Datenabfrage politischer Gegner lediglich als „mittelschweres Dienstvergehen“ ein – und nicht als Grund, ihn dauerhaft aus dem Amt zu entfernen. Die Betroffenen der illegalen Abfragen wurden damals von Rechtsextremen kontaktiert und eingeschüchtert. Als sie sich an die Polizei wandten, mussten die Beamten ihnen mitteilen, dass ihre Telefonnummern offenbar durch eine Person aus dem Polizeiapparat abgefragt worden waren. KATAPULT MV liegen die Akten der Angelegenheit vor.Das Recherchemedium Endstation Rechts berichtete am 24. Juni, dass weitere Betroffene seit diesem Vorfall den Kontakt zur Polizei vollständig meiden. Das Vertrauen in die Behörden sei nicht mehr vorhanden, sagen mehrere von ihnen. Nun besteht die Sorge, dass politisch motivierter Datenmissbrauch künftig nicht konsequent verfolgt wird. Quelle: Endstation Rechts Was geschah 2019? Dan Rachow war bis Anfang 2019 Polizeihauptmeister in Mecklenburg-Vorpommern und gleichzeitig aktives Mitglied der AfD. Über Monate hinweg durchsuchte er ohne dienstliche Notwendigkeit interne Polizeidatenbanken wie eMRA-X, INPOL-MV und FELIS nach persönlichen Daten politischer Gegner – darunter Geburtsdaten, Wohnadressen und Telefonnummern. Betroffen waren mindestens 20 Personen, überwiegend aus dem politisch linken Spektrum.2 In einem besonders schwerwiegenden Fall wurde eine der abgefragten Personen kurz darauf von einem rechtsextremen Busfahrer kontaktiert und eingeschüchtert. Der Verdacht: Rachow könnte die Daten aktiv weitergegeben haben. Interne Polizeiermittlungen waren mangelhaft Das Ermittlungsverfahren gegen Rachow offenbart gravierende Versäumnisse. Der Busfahrer verweigerte eine eidesstattliche Aussage und seine Handynummer wurde nicht eindeutig zugeordnet. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren 2020 mit der Begründung ein, es gebe zwar Hinweise auf eine Datenweitergabe, aber keine ausreichenden Beweise. Hinzu kamen juristische Fehler: Drei von vier Betroffenen wurden nie über die Einstellung des Verfahrens informiert – ein klarer Verstoß gegen rechtsstaatliche Regeln.

via katapult mv: Rechtsextremer darf wieder als Polizist arbeiten

“Normal”: Jugendliche berichten von Nazi-Ideologie im Alltag

In Teilen Ostdeutschlands berichten Jugendliche offen, wie alltäglich Hitlergruß, rassistische Parolen und rechte Sprüche an Schulen geworden sind. Ein Blick nach Dessau zeigt, wie weit die Normalisierung rechter Ideologien verbreitet sein kann. In Teilen Ostdeutschlands ist Rechtsextremismus salonfähig. Das ist auf den Straßen zu sehen, etwa durch einschlägige Symbole, aber auch im alltäglichen Leben spürbar: in Gesprächen, bei Veranstaltungen und auf Schulhöfen. Immer wieder tauchen Hakenkreuze und rassistische Parolen an Wänden auf. In einem Parkhaus ist neben dem AfD-Schriftzug mit “Heil Hitler” auch die im Nationalsozialismus übliche Grußformel und ein Songtitel des US-Rappers Kanye West zu lesen. Für viele junge Menschen vor Ort gehört es längst zum Alltag. (…) In Dessau berichten Jugendliche, dass sie auch an ihrer Schule regelmäßig den Hitlergruß sehen. “Wenn Party gemacht wird, singen sie ‘Ausländer raus!'”, sagt der 17-jährige Jeremy gegenüber der Deutschen Welle (DW). Er fügt hinzu: “Wir singen einfach mit. Ist egal, was für Musik läuft.” Der Chef des Bundeskriminalamts, Holger Münch, warnte in einem Interview der Funke Mediengruppe im Mai 2025: “Seit etwa einem Jahr sehen wir vermehrt, dass sich sehr junge Menschen mit einer rechten Gesinnung weiter radikalisieren und sich in teilweise gut organisierten Strukturen zusammenschließen, um schwere Straftaten zu begehen.” (…) Marcus Geiger vom Verein Buntes Roßlau berichtet der DW von eigenen Hass-Erfahrungen: “Wir sind schon auf offener Straße beschimpft worden als ‘rote Zecken'”. Auch seine Frau Mandy berichtet von Angriffen auf ihr Zuhause: Nägel über das Hoftor, Bierflaschen durch die Fenster. Was sie besonders beunruhigt: Die Täter:innen werden immer jünger. Davon können auch alternative Jugendliche ein Lied singen. Sophie, Paul, Timm und Max – wie sie im Artikel genannt werden – erzählen im Alternativen Zentrum Dessau: “An manchen Tagen hast du immer Angst”, sagt Sophie. Paul engagiert sich im Stadtrat – er sei mit einem Messer bedroht worden. Und Sophie hört an der Grundschule, wie Kinder sagen: “Es müsste mal wieder eine blutdeutsche Klasse geben.”

via watson: “Normal”: Jugendliche berichten von Nazi-Ideologie im Alltag

#Landgericht #Dresden verurteilt Wahlfälscher zu mehrjähriger #Freiheitsstrafe

Dem Vorsitzenden Richter zufolge war es ein »Streifzug durchs Strafgesetzbuch«: Ein 45-Jähriger hat Stimmzettel für die rechtsextreme Partei »Freie Sachsen« manipuliert und mehrfach Brände gelegt. Und das war längst nicht alles. Wegen Manipulationen bei der Kommunal- und der Landtagswahl 2024, versuchten Brandanschlägen auf eine künftige Asylbewerberunterkunft und weiteren Straftaten ist ein 45-Jähriger in Sachsen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Bei den Taten des Angeklagten handle es sich um einen Streifzug durch die Tatbestände des Strafgesetzbuches, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung am Landgericht Dresden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann aus dem Dresdner Stadtteil Langebrück sowohl bei den Dresdner Stadtrats- und Ortschaftswahlen am 9. Juni als auch der sächsischen Landtagswahl am 1. September Stimmzettel aus Wahlbriefen zugunsten der rechtsextremen Kleinstpartei »Freie Sachsen« manipuliert hatte. Er entnahm demnach die Briefe vor den Wahlen aus verschiedenen Briefkästen mithilfe eines Schlüssels der Deutschen Post, an den er zuvor gelangt war. (…) Aufgrund eines DNA-Treffers und der Auswertung seiner Mobiltelefondaten wird er zudem für zweifache versuchte Brandstiftung an einer künftigen Asylbewerberunterkunft verantwortlich gemacht. In den Nächten zum 30. September sowie zum 19. Oktober 2023 wollte er demnach jeweils Feuer an einer früheren Schule im Stadtteil Klotzsche legen. Die Flamme sollte von der gelegten Lunte auf das Gebäude übergreifen, es zumindest teilweise zerstören und verhindern, dass dort Asylbewerber einziehen – sie erlosch in beiden Fällen von selbst. Der Angeklagte wurde darüber hinaus des unerlaubten Anbaus sowie der Herstellung von Cannabis, unerlaubten Erwerbs sowie Abgabe von Betäubungsmitteln und versuchten Diebstahls schuldig gesprochen. Zudem erschlich er sich dem Urteil zufolge mit gefälschten Abschlüssen Stellen als Pflegefachkraft, ohne eine entsprechende Ausbildung absolviert zu haben. Der Angeklagte ist den Angaben zufolge mehrfach vorbestraft

via spiegel: Landgericht Dresden verurteilt Wahlfälscher zu mehrjähriger Freiheitsstrafe

„Einfallstor für den Verfassungsschutz“ – AfD Düsseldorf plante Auftritt mit Rechtsextremist Martin Sellner – #eingesellnert

Der führende Kopf der Identitären Bewegung sollte zu einer Veranstaltung des Kreisverbands eingeladen werden. Das stieß auf Widerstand auf höherer Ebene der AfD. Sogar mit „Parteiordnungsmaßnahmen“ wird gedroht. Der Kreisverband der AfD in Düsseldorf hatte nach Informationen unserer Redaktion geplant, den österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner bei einer öffentlichen Veranstaltung in der Landeshauptstadt auftreten zu lassen. Zuvor hatte bereits der „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtet. Unserer Redaktion berichtet eine mit der Angelegenheit vertraute Person, dass mit dem 18. August sogar schon ein Datum festgestanden habe. Nach massivem Widerstand aus der Partei kommt es nun allerdings offenbar nicht mehr zu der Podiumsdiskussion. Ein Sprecher von Bezirks- und Landesverband sagt: „Es ist selbsterklärend, dass eine Kooperation mit auf der Unvereinbarkeitsliste stehenden Organisationen und deren Vorsitzenden nur als parteischädigend angesehen werden kann.“ Der Sprecher verweist im Gespräch auf die Identitäre Bewegung. Als eine ihrer Leitfiguren bezeichnet der Verfassungsschutz den Österreicher Sellner, der sich unter anderem für die sogenannte „Remigration“ starkmacht. Der Verfassungsschutz erklärt das auf seiner Internetseite vor dem Hintergrund des zudem vertretenen „Ethnopluralismus“. „Den unterschiedlichen Ausprägungen ist das Idealbild einer Völkervielfalt gemein, die sich in jeweils ethnisch weitestgehend homogenen Staaten niederschlägt.“ Der AfD-Sprecher bestätigt, dass der Kreisvorstand anderen Parteigremien gegenüber angekündigt hatte, eine Podiumsdiskussion mit Sellner zu planen. Nach Informationen unserer Redaktion soll es auch schon Gespräche mit Sellner gegeben haben.

via rp online: „Einfallstor für den Verfassungsschutz“ AfD Düsseldorf plante Auftritt mit Rechtsextremist Martin Sellner

BRUTALER ANGRIFF AUF FOTOGRAFEN – „Geschützt werden Neonazis“

Es war Ende April 2018, als zwei Neonazis im Thüringer Eichsfeld zwei Journalisten bei ihrer Recherche zum langjährig aktiven Neonazi Thorsten Heise überfielen und teils schwer verletzten. Das Ergebnis: eine Stichverletzung mit einem Messer im Oberschenkel, eine Fraktur des Schädelknochens, ein demoliertes Auto und eine gestohlene Kamera. Doch auch mehr als sieben Jahre nach der Gewaltattacke gibt es noch immer kein rechtskräftiges Urteil. Die äußerst milden Schuldsprüche des Landgerichts Mühlhausen aus dem September 2022 hat der Bundesgerichtshof vor eineinhalb Jahren aufgehoben und das Verfahren an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverwiesen. Diese muss nun die Beweisaufnahme neu durchführen, geschehen ist seitdem aber: nichts. Auch eine neue Verhandlung hat das Landgericht bisher nicht angesetzt. Einer der beiden Journalisten, die im ersten Verfahren als Nebenkläger auftraten, hat nun mit einer „Verzögerungsrüge“ reagiert. Sie schafft die Grundlage für eine Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer. Der Göttinger Anwalt eines der Journalisten, Sven Adam, wirft dem Gericht Versagen vor. Es sei peinlich, „das Heft nicht unmittelbar in die Hand zu nehmen und die offensichtlichen Fehler aus dem ersten Verfahren schnell auszuräumen“. Die Nebenkläger hätten offenbar weder Genugtuung noch Schutz zu erwarten, „geschützt werden dort Neonazis“, sagt Adam. Sein Kollege Rasmus Kahlen, der den zweiten Journalisten vertritt, kritisiert eine „Verschleppung des Verfahrens“. Sieben Jahre nach dem Überfall sei „ein gerechtes Urteil einer Jugendstrafkammer in Mühlhausen nicht mehr zu erwarten“. Das Verhalten der Justiz führe dazu, dass es die Anwälte nun offenlassen, ob die Nebenklage an einer Neuauflage des Prozesses teilnehmen wird. (…) Der BGH attestierte dem Gericht später Rechtsfehler und eine mangelnde „Gesamtwürdigung aller Indizien“. Die Schuldsprüche hatten im September 2022 bundesweit für massive Kritik gesorgt. Rechtsanwalt Adams nannte das Urteil „entsetzlich“, es verharmlose „eine Gewalttat, mit der Neonazis eine No-Go-Area für Journalisten schaffen wollten.“ Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus der Linksfraktion im Thüringer Landtag, sprach von einem Skandalurteil und Justizproblem in Thüringen. Die Deutsche Journalistinnen- und Journalistenunion in der Gewerkschaft Verdi erklärte, das Urteil sende „das fatale Signal an die rechtsextreme Szene, dass diese ihren menschen- und demokratiefeindlichen Bestrebungen nachgehen kann, ohne dafür ernsthafte strafrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen.“

via endstation rechts: BRUTALER ANGRIFF AUF FOTOGRAFEN „Geschützt werden Neonazis“

Rechtsextreme Geste bei KZ-Besuch – Gericht in Greifswald stoppt Schulverweis vorerst

Der Schulverweis eines Greifswalder Schülers wegen eines Videos mit »White Power«-Gruß wurde in einem Eilverfahren vorerst ausgesetzt. Grund sind Mängel bei der Entscheidung über den Verweis. Ein Schulverweis gegen einen Greifswalder Schüler wegen einer mutmaßlich rechtsextremen Entgleisung während einer Studienfahrt ins frühere Konzentrationslager Auschwitz darf laut Verwaltungsgericht Greifswald vorerst nicht umgesetzt werden. »Die Verweisungsentscheidung weist formelle und mehrere materielle Mängel auf«, teilte das Gericht auf Anfrage mit. Im Klartext: Es geht nicht nur um Fehler im Ablauf, sondern auch um Mängel, die den Inhalt der Entscheidung betreffen. Einzelheiten teilt das Gericht »aus Gründen des Jugendschutzes« des Antragstellers aber nicht mit. Gegen den im Eilverfahren getroffenen Beschluss könne Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Greifswald eingelegt werden, so das Gericht weiter. Bislang sei das aber nicht geschehen. Das Schweriner Bildungsministerium hat jedoch bereits angekündigt, dass das staatliche Schulamt Greifswald Beschwerde einlegen wolle. »Dazu werden alle notwendigen Maßnahmen vorbereitet«, erklärte ein Ministeriumssprecher. Der Vorfall betrifft zwei Neuntklässler. Die beiden Schüler sollen während einer Studienfahrt Ende Mai im früheren Konzentrationslager Auschwitz ein Video aufgenommen haben, das einen der beiden in der Gedenkstätte unter anderem mit der rechtsextremen »White Power«-Geste zeigen soll.

vi spiegel: Rechtsextreme Geste bei KZ-Besuch Gericht in Greifswald stoppt Schulverweis vorerst

siehe auch: BESUCH IN AUSCHWITZ Rechtsextremer Gruß oder Taucher-Geste – Gericht stoppt Schulverweis gegen Neuntklässler. Ein Neuntklässler aus Greifswald sollte nach einer fragwürdigen Geste in Auschwitz von der Schule fliegen. Doch das Verwaltungsgericht sieht keine eindeutigen Hinweise auf rechtsextreme Absicht. Jetzt will das Schulamt gegen die Entscheidung vorgehen. Das Verwaltungsgericht Greifswald hat bei einer im früheren Konzentrationslager Auschwitz gezeigten Geste eines Schülers keinen eindeutig rechtsextremen Hintergrund erkannt. Das geht aus dem Beschluss hervor, mit dem das Gericht am Mittwoch den angestrebten Schulverweis gegen den Jugendlichen vorerst gestoppt hatte. Der Vorfall betrifft zwei Neuntklässler aus Greifswald, die während einer Studienfahrt in der KZ-Gedenkstätte Ende Mai ein Video aufgenommen hatten, wie die „Ostsee-Zeitung“ berichtet und das Bildungsministerium in Schwerin bestätigt hatte. Einer der Jugendlichen war darin mit einer dem rechtsextremen „White-Power-Zeichen“ ähnlichen Handhaltung zu sehen. Daraufhin waren die Schulverweise ausgesprochen worden, gegen den sich der Schüler zur Wehr gesetzt hatte.

Museum Auschwitz Birkenau.jpg
Von Air-Quad UG – http://www.air-quad.de, CC BY-SA 3.0 de, Link