Post mittlerweile gelöscht – Reichsbürger in der Verwaltung: Mitarbeiter postet Inhalte bei Facebook

Ein Mitarbeiter der Stadt Wildeshausen hat auf Facebook Reichsbürger-Inhalte gepostet. Unter anderem heißt es dort: „Wacht auf und meldet Euch in die Heimat zurück! Das ist unsere Fahne: Schwarz-Weiß-Rot“. Abgebildet ist die Flagge des deutschen Kaiserreichs, das 1919 von der Weimarer Republik abgelöst wurde. Weiter schreibt der Mann: „Die BRD ist nicht Deutschland! sondern das Verwaltungskonstrukt der Alliierten.“ Das Grundgesetz sei auch keine Verfassung. Steile Thesen, die ihn offensichtlich nicht davon abhalten, jeden Monat seinen Lohn vom deutschen Staat zu beziehen. Der Post ist inzwischen gelöscht worden

via kreiszeitung: Post mittlerweile gelöscht – Reichsbürger in der Verwaltung: Mitarbeiter postet Inhalte bei Facebook

Fast 100 #Drohschreiben von “#NSU 2.0” eingegangen – #terror #schauhin

Die rechtsextremistischen Drohungen auch gegen Politikerinnen richteten sich an 28 Menschen und Institutionen in acht Bundesländern. Der Absender war immer derselbe. Hinsichtlich der rechtsextremen “NSU 2.0”-Drohschreiben unter anderem an Politikerinnen gehen hessische Ermittler inzwischen von 99 Fällen aus. Davon ordnen die Ermittler 17 Schreiben Trittbrettfahrern zu, wie Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) im Innenausschuss des Landtags sagte. Die Drohschreiben richteten sich an 28 Menschen und Institutionen in acht Bundesländern. Von den Drohungen waren den Ermittlern zufolge neben mehreren Politikerinnen der Linken und Grünen sowie anderen Personen des öffentlichen Lebens unter anderem auch Beuth selbst und Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) betroffen. Der Großteil der Schreiben sei von einer gleichlautenden Adresse verschickt worden, erläuterte Beuth. Überwiegend gingen die Drohungen per E-Mail raus, aber auch per Fax, in zehn Fällen per SMS sowie über Internetkontaktformulare. Ein ehemaliger Polizeibeamter und seine 55 Jahre alte Ehefrau aus dem bayerischen Landshut werden verdächtigt, zwölf Schreiben mit beleidigenden, volksverhetzenden und drohenden Inhalten an Bundestagsabgeordnete und verschiedene andere Adressaten verschickt zu haben.

via zeit: Fast 100 Drohschreiben von “NSU 2.0” eingegangen

#Fotograf verklagt #AfD wegen #Urheberrechtsverletzung – #diebstahl

Die Partei nutzte illegal ein Bild von Grünen-Politikerin Claudia Roth. Weil sie dann auch noch gegen ihre eigene Unterlassungserklärung verstieß, verlangt der Journalist nun 2800 Euro von der AfD – vor Gericht. (…) Zum anderen am Münchner Fotografen Michael Lucan. Lucan nämlich hatte Roth auf dem Parteitag der Grünen 2016 in München fotografiert und das Bild auf Wikimedia veröffentlicht, unter einer sogenannten Creative-Common-Lizenz. Das heißt: Das Foto ist kostenlos zur Benutzung frei, es muss nur der Name des Fotografen genannt werden und die Art der Lizenz. Das scherte aber die AfD-Ratsfraktion in Haan nicht: Sie benutzte das Foto im Mai 2019 für eine Foto-Collage, ein Meme, beliebtes Agitationsmittel der Rechten im Internet. Weder Name noch Lizenz wurden genannt. Michael Lucan entdeckte sein widerrechtlich verwendetes Bild und machte, was Urheber in solchen Fällen machen: Er verlangte Unterlassung und bediente sich dabei des sogenannten Hamburger Brauchs – in ihm ist zunächst keine Strafe festgelegt, wenn der Gegner erneut die Rechte verletzt, vielmehr kann der Rechteinhaber dann die Höhe der Strafe nach seinem Ermessen festlegen. Die AfD unterschrieb die Unterlassungserklärung, entfernte das Bild wohl auch von der Website – aber nicht ganz: Wer die komplette Adresse eingab, fand die Collage immer noch. Auch in verschiedenen Webarchiven war sie vorhanden. Damit hatte die AfD gegen ihre eigene Unterlassungserklärung verstoßen, und Lucan setzte die Gebühr dafür auf 2800 Euro an. Das aber war den nordrhein-westfälischen Populisten zu viel – und in solchen Fällen entscheidet ein Gericht, in diesem Fall das Münchner Landgericht. (…) Der Anwalt in Düsseldorf versuchte die Angelegenheit herunterzuspielen, es sei doch relativ wenig Traffic auf der Seite der Haaner AfD-Fraktion, also ein “marginaler Verstoß”; was die Web-Archive anbelange, so seien Löschungsersuchen dorthin gegangen, die aber eben noch nicht erledigt seien. Da kam er aber bei Lucans Anwalt Bernhard Reininger an den Richtigen: Es komme nicht darauf an, wie viele Menschen das Bild tatsächlich angeschaut haben. Und bei den Archiven, da habe die AfD lange genug Zeit gehabt; nun, mehr als ein Jahr später, zu behaupten, man arbeite daran, das reiche nicht

via sz: Fotograf verklagt AfD wegen Urheberrechtsverletzung

Kellnerin schmeißt CEO wegen rassistischer Äußerung raus und erhält fast 100.000 Dollar Trinkgeld – #schauhin #antifa

Die Kellnerin Jennica Cochran hat knapp 100.000 Dollar Trinkgeld erhalten, weil sie als Alltagsheldin gefeiert worden ist. Sie war für eine asiatisch-amerikanische Familie in die Bresche gesprungen, die von einem weißen Mann rassistisch beschimpft worden war. Sie warf ihn raus. Das Video des Vorfalls von Jordan Chan war viral gegangen. Sie und ihre Familie hatten am 4. Juli den Geburtstag ihrer Tante gefeiert, als ein Mann am Nachbartisch plötzlich rassistische Bemerkungen machte, berichtete sie auf dem Nachrichtensender Kion. “Wir sangen ‘Happy Birthday’, machten Fotos und haben herumgealbert, als plötzlich ein Mann begann, über uns laute rassistische Kommentare zu machen.” In dem Moment begann Chan, den Vorfall als Video aufzuzeichnen. Mit saftigen Begriffen rief der Mann, Trump würde es ihnen schon zeigen, sie sollten verschwinden und seien “asiatischer Mist”. Kurz darauf schritt die Kellnerin Gennica Cochran ein. Sie forderte den Mann auf, das Restaurant zu verlassen: “So reden Sie nicht mit unseren Gästen! Verschwinden Sie!”, rief sie ihm zu. Wie sich herausstellte, handelte es sich um einen Tech-CEO aus San Francisco, den Geschäftsführer der US-Firma Solid8. (…) Das Video ging natürlich sofort viral. Für ihren Beistand wollten viele Menschen der Kellnerin ein Trinkgeld hinterlassen, so entstand eine GoFundMe-Aktion. Dort sind fast 100.000 Dollar, mehr als 80.000 Euro, für Gennica Cochran hinterlassen worden. Am 1. August wurde die Spendensammlung geschlossen. Der CEO ist inzwischen zurückgetreten

via stern: Kellnerin schmeißt CEO wegen rassistischer Äußerung raus und erhält fast 100.000 Dollar Trinkgeld

https://www.instagram.com/p/CCRsJF7DDeX/?utm_source=ig_embed

#AfD will Umbenennung verhindern – #Abgeordnetenhaus mischt sich in Debatte zur #Mohrenstraße ein –

Die AfD will mit einem Antrag die Umbenennung verhindern. Die BVV Mitte will dagegen kurzfristig Fakten schaffen. Hat der Mohr, wie Friedrich Schiller einst fragte, seine Schuldigkeit getan? Kann er gehen? Auf Antrag der AfD mischte sich das Berliner Abgeordnetenhaus am Donnerstag in die öffentlich seit langem diskutierte Frage ein, ob die Mohrenstraße in Mitte und der dazugehörige U-Bahnhof umbenannt werden sollen. Der Meinungstrend war klar: Linke und Grüne sind klar dafür, weil der Begriff Mohr nicht nur veraltet sei, sondern auch eine „rassistische Konnotation“ habe.

via tagesspiegel: AfD will Umbenennung verhindern Abgeordnetenhaus mischt sich in Debatte zur Mohrenstraße ein

Zu milde – BGH hebt Urteil auf

Wichtige Entscheidung in Karlsruhe: Der Bundesgerichtshof besteht auf härteren Strafurteilen wegen fremdenfeindlicher oder rassistischer Motive des Täters. Er hat ausländerfeindliche Parolen an Schulwände gesprüht und ist mit seinen Kumpels in NS-Manier durch die Stadt marschiert – kam aber dank eines überaus milden Urteils praktisch ohne Strafe davon. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) dieses Urteil gegen einen jungen Mann aus Rheinland-Pfalz aufgehoben und klargestellt: Fremdenfeindliche Motive müssen strafschärfend gewertet werden, auch bei kleineren Delikten. Der Vorfall liegt schon neun Jahre zurück: Der spätere Angeklagte zog mit einer Gruppe junger Leute durch eine Kleinstadt in Rheinland-Pfalz und hinterließ an Schulwänden Graffitis wie “Hitzefrei statt Völkerbrei” und “Die Deutsche Jugend wehrt sich”. Ein paar Monate später reihte er sich in eine Aktion der rechten Szene ein – einen “Marsch der Unsterblichen”, dessen Teilnehmer hinter einem Banner mit der Aufschrift “Volkstod stoppen” dunkel gekleidet mit brennenden Fackeln durch die Innenstadt zogen. (…) Dieses Urteil hat der dritte BGH-Strafsenat nun als “durchgreifend rechtsfehlerhaft” beanstandet. Das Landgericht habe allein strafmildernde Gesichtspunkte gewürdigt – die lange Dauer des Verfahrens zum Beispiel und die Belastung durch die Untersuchungshaft. “Dagegen hat sie eine fremdenfeindliche Tatmotivation des Angeklagten unberücksichtigt gelassen.”Rassistische, fremdenfeindlich oder sonstige menschenverachtende Beweggründe müssen aber bei der Festsetzung der Strafe gewichtet werden.

via sz: Zu milde – BGH hebt Urteil auf

Confronting the Challenge of ‘Post-Organisational’ #Extremism – #terror

The UK’s recent ban of the sixth far right group since 2016, the neo-Nazi Feuerkrieg Division, might come as little surprise given the growing challenge posed to the country by right wing extremism. But what might seem stranger is that this largely online entity—allegedly founded by a 13-year-old Estonian boy—‘no longer existed’ by the time of its proscription, with members already fanning out to join new online groups since the its dissolution in February[1]. Episodes like these reflect a constellation of interrelated challenges associated with an increasingly ‘post-organisational’ threat landscape—where the fluid boundaries between organisations and movements, direction and inspiration, and online and offline are becoming more and more ambiguous. The fracturing and franchising of global extremist movements globally poses a critical challenge for policymakers and tech companies. Amid mounting pressure from governments and civil society, some progress has been made in recent years in removing illegal terrorist content associated with proscribed groups from more mainstream social media platforms. However, our current approaches are not fit to tackle an increasingly diffuse, ‘post-organisational’ threat emerging from both Islamist and far-right extremism. Given the increasingly decentralised, post-organisational and ‘crowdsourced’ nature of both the global Islamist and far-right movements, in large part enabled through burgeoning online extremist ecosystems, it is essential that policymakers and tech companies alike develop policy frameworks that move beyond a group-centred approach to understanding the threat from violent extremist groups. (…) This post-organisational challenge poses a particular threat within far right extremism, with increasingly ideologically cohesive, networked and transnational movements forging new online ecosystem across unregulated imageboard sites such as 8chan and 4chan, censorship-free discussion platforms like Voat, ultra-libertarian social media sites like Parler, and encrypted messaging channels such as Telegram, to coordinate campaigns and share extremist content[10]. But there remains considerably less international alignment around the far right than there is on Islamist threats, posing major challenges to classification and enforcement. There have been moves to proscribe far right groups as terrorist organisations in some national contexts, such as National Action in the UK and Blood & Honour in Canada, while the US recently proscribed its first foreign ‘Racially and Ethnically Motivated’ terrorist organisation, the Russian Imperial Movement[11][12][13]. But such movements are banned in some countries but not others, even if, like Combat 18, they have transnational membership[14]. While tech companies have been developing their own internal guidelines and terms of service around ‘hateful’ and ‘dangerous’ groups, specific policies around terrorism are partly hamstrung by the limitations of international lists of proscribed terrorist groups, such as the UN Designated Terror Groups list, which are focused on ISIS and al-Qaeda related threats[15]. Meanwhile groups like Atomwaffen Division, originally formed in the US, are currently not banned at all despite explicitly advocating for the use of terrorist tactics. An analysis of the presence of terrorist-supporting constituencies on Telegram has shown that while the organisational power of groups such as Atomwaffen Division is still important, there is an expansive network of terrorist-endorsing channels on the platform that are not explicitly affiliated with any group, which are very easy for individuals to tap into without expressing formal affiliation to a movement or making contact with other affiliates. Channels and content can thus be seen as “pro-terrorist” whereby support is expressed for politically motivated violence or individuals who have committed attacks, even when there is no express affiliation to a proscribed organisation[16].

via orfonline: Confronting the Challenge of ‘Post-Organisational’ Extremism