AfD-nahe Youtuber Werben neben Hass und Hetze

Eine Aktion der NGO Campact macht bekannt, welche Firmen häufig vor Videos von rechtsradikalen Youtubern warben. Einige nehmen bereits Abstand. Wie auch andere Influencer machen AfD-nahe Youtuber auf der Videoplattform ordentlich Kasse mit Werbeeinnahmen. Hohe Klickzahlen bedeuten ein großes Publikum und mit dieser Reichweite lässt sich viel Geld verdienen. Auch Hetze und Falschinformationen lassen sich im Plattformkapitalismus des 21. Jahrhunderts unter freundlicher Mithilfe von Google vergolden. Allerdings gibt es für Unternehmen die Möglichkeit, bestimmte Werbepartner zu sperren. Die Kampagnenplattform Campact wollte genauer wissen, welche Unternehmen eigentlich vor Videos der größten AfD-nahen Youtuber Werbung schalten lassen und damit die Reichweite von rechten Het­ze­rin­nen belohnen.(…) Mit Abstand am häufigsten schaltete das Portal „Kleinanzeigen“ Werbung, ganze 1.223-mal ploppten deren Clips auf. Dahinter folgte der Bezahldienst Revolut mit 599 Nennungen, dann Sumup (420), Google Pay (333), BMW (225) und Tui (216). Über 100-mal tauchten noch die Firmen Avast, Toyota, Motorola, Trade Republic, Amazon, Samsung, Indeed und Volkswagen auf. Rund 90 weitere Unternehmen ploppten zwischen 5- und 100-mal auf. Campact fordert zum Boykott auf Die Kampagnenplattform schrieb daraufhin die rund 100 häufigst genannten Unternehmen an. Im Anschreiben macht Campact geltend, dass Youtube nicht nur Unterhaltungsplattform sei, sondern auch „zentraler Radikalisierungsort für die extreme Rechte“. Bestimmte Kanäle erreichten Millionenaufrufe und würden durch Werbeanzeigen aufgewertet und teils sogar mitfinanziert. (….) Gravenhorst sagte: „Die Reaktionen zeigen: Viele Unternehmen wollen nicht mit Hass und Hetze in Verbindung gebracht werden. Aldi Süd und Kleinanzeigen haben bereits Konsequenzen gezogen und die entsprechenden Hetzkanäle auf ihre Sperrliste gesetzt.“ Das sei ein erster Erfolg und gebe Rückenwind, weiterzumachen. Bei Unternehmen, die bisher noch nicht geantwortet haben, wolle man nun noch einmal nachhaken. Die untersuchten Kanäle sind 62 Accounts der rechtsradikalen Youtube-Bubble mit mindestens über 10.000 Abonnent*innen. Darunter rechtslibertäre Anlagepodcasts wie „hkcm“ und „Aktien mit Kopf“, aber auch ein Kanal vom vorbestraften Rocker und Ex-Polizisten Tim Kellner. Dazu der Account der AfD-Fraktion im Bundestag, KetzerDerNeuzeit, Compact TV, AchtungReichelt, Clownswelt, Nius.de und Vermietertagebuch. Interessant auch: Neben den üblichen rechten Streamern wie „Weichreite“ und „Eingollan“ und rechten Portalen wie Tichys Einblick, Auf1 und Epoch Times finden sich auch viele Accounts von AfD-Abgeordneten.

via taz: AfD-nahe Youtuber Werben neben Hass und Hetze

Polizeihund-Einsatz bei Protesten gegen AfD-Parteitag in Riesa: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Polizist ein – #polizeigewalt

Ein Video vom Einsatz eines Polizeihundes bei den Protesten gegen den AfD-Parteitag in Riesa sorgte 2025 für Schlagzeilen. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat die Ermittlungen gegen einen 36 Jahre alten Polizeibeamten nach einem Diensthund-Einsatz bei den Protesten rund um den AfD-Bundesparteitag in Riesa eingestellt. Gegen den Beamten wurde wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt und eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ermittelt. Der Vorfall ereignete sich am 11. Januar 2025. Dem Polizisten wurde vorgeworfen, seinen Diensthund ungerechtfertigt gegen eine Demonstrantin eingesetzt zu haben. Er soll das Tier angehoben und gegen die Frau gedrückt haben, um sie auf die andere Fahrbahn zurückzudrängen. Polizeihund-Einsatz in Riesa laut Staatsanwaltschaft gerechtfertigt Auf Videoaufnahmen ist zu sehen, dass der Polizist, seinen Hund aktiv an einen Demonstranten drückt. Auf Nachfrage teilt die Staatsanwaltschaft mit, dass diese Person bei der Zeugenvernehmung ihr Geschlecht mit „weiblich“ angegeben hat – deswegen wird in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft von einer Demonstrantin gesprochen. Für die fachliche Bewertung des Einsatzes holte die Staatsanwaltschaft Dresden ein Sachverständigengutachten ein. Nach Abschluss der Ermittlungen bewertet sie das Vorgehen des Beamten als gerechtfertigten unmittelbaren Zwang. Die Demonstrantin habe zuvor wiederholt rechtmäßige Anweisungen der Polizei bewusst missachtet. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sollte der Einsatz verhindern, dass die Frau die polizeiliche Sicherungslinie an der Mittelleitplanke durchbricht. Sinnvolle Alternativen, um dieses Ziel in der konkreten Situation durchzusetzen, hätten dem Beamten nicht zur Verfügung gestanden.

via sächsische: Polizeihund-Einsatz bei Protesten gegen AfD-Parteitag in Riesa: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Polizist ein

Regensburg: Mann ruft rechtsextreme Parolen am Hauptbahnhof

Ein 47-Jähriger hat innerhalb weniger Stunden zweimal die Bundespolizei in Regensburg beschäftigt. Zunächst wurde der Mann am Donnerstagabend (20. August) ohne gültiges Ticket in einem Regionalexpress erwischt. Rund zehn Stunden später soll er am Hauptbahnhof Regensburg eine rechtsextreme Parole gerufen und den Hitlergruß gezeigt haben. (…) Ein Atemalkoholtest bei dem Mann ergab 2,28 Promille. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen musste der 47-Jährige das Bahnhofsgelände verlassen. Doch nur wenige Stunden später kam es am Regensburger Hauptbahnhof erneut zu einem Polizeieinsatz. Hitlergruß am Bahnsteig 1 Am Freitagmorgen gegen 4.40 Uhr meldeten Reisende einen Mann am Bahnsteig 1, der „Heil Hitler“ gerufen und dabei die Hand zum Hitlergruß gehoben haben soll. Eine Streife der Bundespolizei machte sich sofort auf den Weg und traf vor Ort erneut auf den bereits bekannten 47-Jährigen.

via tvaktuell: Regensburg: Mann ruft rechtsextreme Parolen am Hauptbahnhof

Ein Todesopfer, mehrere Verletzte bei Schwert-Angriff an schwedischer Schule

Der Angreifer drang in die Schule ein und verletzte mehrere Menschen mit einem Schwert. Er wurde von der Polizei festgenommen An einer Schule in Schweden hat eine Person mit einem Schwert einen Menschen getötet und mehrere Menschen verletzt, zwei davon schwer. Nach Informationen des schwedischen Rundfunks soll es sich bei den beiden um minderjährige Buben handeln. Der Angreifer soll ein 18 Jahre alter früherer Schüler sein. Er befinde sich in Polizeigewahrsam, teilte die Kommune Fagersta nordwestlich von Stockholm mit. Einen endgültigen Überblick über die Anzahl der Verletzten sowie die Art und Schwere der Verletzungen gab es am Abend noch nicht. “Wir haben zwei Schwerverletzte aufgenommen”, sagte Jonas Cederberg, Gesundheitsdirektor der Region Västmanland, dem schwedischen Rundfunk. Eine weitere Person sei auf dem Weg, bei ihr sei die Lage noch unklar. Alarm um 14 Uhr Der Alarm sei um 14 Uhr eingegangen. Umliegende Schulen seien geräumt worden

via standard: Ein Todesopfer, mehrere Verletzte bei Schwert-Angriff an schwedischer Schule

siehe auch: Svärdattack vid skola i Fagersta En 18-årig man gick till attack med ett svärd på Brinellskolan i Fagersta. En dog och tre personer skadades i dådet, enligt polisen. Den misstänkte sköts av polis före gripandet. Larmet om pågående dödligt våld kom in strax efter klockan 14. En man med svärd hade tagit sig in på gymnasieskolan Brinellskolan i Fagersta och skadat flera personer, enligt Fagersta kommun. Enligt lokalpolisområdeschef Tommy Alriksson var polisen på plats klockan 14.09. – Första patrullen kliver in och meddelar klockan 14.16 att en gärningsperson är bekämpad med verkanseld. Den personen kan sedan gripas och är nu frihetsberövad, säger han på en pressträff på fredagskvällen. Polisen fortsatte in i skolan för att avbryta det pågående våldet. – Då anträffar man en avliden person. Den totala skadebilden som vi fått till oss från sjukvården är två allvarligt skadade och ytterligare en skadad person, säger Tommy Alriksson. Genomfört husrannsakan Enligt Expressens uppgifter är gärningsmannen en 18-årig tidigare elev på skolan. – Den gripne är en man i 18-årsåldern. Vi har ingen anledning i nuläget att tro att det finns flera gärningspersoner, säger Tommy Alriksson, lokalpolisområdeschef på pressträffen.

Sachsen-Anhalt – Jeder vierte Arzt in Krankenhäusern aus dem Ausland

Mehr als ein Viertel der Ärztinnen und Ärzte in Sachsen-Anhalts Krankenhäusern besitzt nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Für die medizinische Versorgung werden sie immer wichtiger. Eine Recherche mit den wichtigsten Zahlen. Mehr als jede vierte Ärztin oder jeder vierte Arzt (27,1 Prozent) in Sachsen-Anhalts Krankenhäusern hat keinen deutschen Pass. Das ergibt eine Abfrage des Mediendienstes bei der Ärztekammer Sachsen-Anhalt.  Insgesamt – also in Krankenhäusern, Praxen, Behörden und weiteren Bereichen – lag der Anteil der ausländischen Ärztinnen und Ärzte in Sachsen-Anhalt etwas niedriger, bei 18,7 Prozent. Damit hatte knapp jeder fünfte Arzt und jede fünfte Ärztin einen ausländischen Pass. Sachsen-Anhalt liegt damit über dem bundesweiten Durchschnitt: Deutschlandweit hat rund jede sechste Ärztin und jeder sechste Arzt keine deutsche Staatsangehörigkeit (16 Prozent), wie eine Mediendienst-Recherche im Mai 2026 gezeigt hat. Die große Mehrheit (83,4 Prozent) der ausländischen Ärztinnen und Ärzte in Sachsen-Anhalt arbeitet in Krankenhäusern. (…) Vor allem im ländlichen Raum sei eine „flächendeckende Versorgung ohne ausländische Kolleginnen und Kollegen nicht mehr sicherzustellen”. Wie wichtig internationale Fachkräfte für Krankenhäuser in ländlichen Regionen sind, zeigt das Harzklinikum Dorothea Christiane Erxleben. Nach dessen Angaben haben 76 von 280 Ärztinnen und Ärzten eine internationale Biografie – das sind rund 26 Prozent. Insgesamt arbeiten an den drei Standorten etwa 100 Beschäftigte internationaler Herkunft. „Ohne sie wäre die Versorgung der von rund 100.000 Patientinnen und Patienten im Jahr in dieser Qualität nicht möglich”, sagt Geschäftsführer Matthias Voth gegenüber dem Mediendienst.

via mediendienst integration: Sachsen-Anhalt Jeder vierte Arzt in Krankenhäusern aus dem Ausland

AfD-Politiker nennt queere Menschen „psychisch krank” – Neufahrns CSU-Bürgermeister stellt sich schützend vor Community

Die AfD Neufahrn fordert, den „Queeren offenen Treff” für Jugendliche ab zwölf Jahren einzustellen. Fraktionschef Attila Szalontay bezeichnet queere Menschen als „psychisch krank” und ruft Eltern auf, ihre Kinder fernzuhalten. Das Kinder- und Jugendhaus Neufahrn bietet seit diesem Jahr abwechselnd mit der Gemeindebibliothek Neufahrn einen offenen Queertreff an. Dieser richtet sich an alle ab zwölf Jahren, die Teil der queeren Community oder Verbündete sind. Eine Anmeldung ist nicht nötig, und die Teilnahme ist kostenlos. Die Leitung liegt in den Händen von Henrik Kloth (Mobile Jugendarbeit) und Raven Knoll (Bibliothek). „In einer lockeren Runde wollen wir uns kennenlernen und gemeinsam Wünsche und Ziele für den Treff sammeln und planen. Kommt vorbei!“, heißt es in der Einladung zum „Queeren offenen Treff“, der zuletzt am 21. Juli stattfand. (…) Der Vorsitzende der dreiköpfigen AfD-Fraktion im Neufahrner Gemeinderat, Mitglied des bayerischen Landesfachausschusses für Außen- und Sicherheitspolitik der AfD und Mitglied des Bundesfachausschusses für Außen- und Sicherheitspolitik der AfD, Attila Szalontay, wird folgendermaßen zitiert: „Für mich als Familienvater von zwei minderjährigen Kindern ist eine Veranstaltung wie diese inakzeptabel. Ich habe persönlich nichts gegen Queerdenkende, ich akzeptiere deren Lebensweise, dies ist kein Verbrechen, aber ich sehe es als eine psychische Krankheit an. Ich möchte hiermit in aller Öffentlichkeit alle normal denkenden Eltern auffordern, genau darauf zu achten, welche Veranstaltungen auch in öffentlichen Jugendräumen ihre Kinder besuchen. Ich werde alles veranlassen, was in meiner Macht steht, um Veranstaltungen dieser Art zu verhindern. Wenn sich Queerdenkende treffen wollen, sollen sie dies im Rahmen von Erwachsenen tun, aber nicht unter Einbeziehung von Minderjährigen.” Die Worte der AfD-Fraktion haben bei Bürgermeister Ozan Iyibas vor allem eines ausgelöst: Unverständnis. Denn: „Über Kinder- und Jugendschutz, altersgerechte Aufklärung und die Rolle der Eltern kann und soll man diskutieren.“ Aber: „Dafür braucht es keine Denkverbote, sondern gute Argumente, gegenseitigen Respekt und einen sachlichen Austausch.“ Eine klare Grenze sei jedoch „dort erreicht, wo Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität als ,psychisch krank‘ bezeichnet und als nicht ,normal denkend‘ dargestellt werden“. Mit dem Missbrauch des Begriffs „psychisch krank“ als abwertende Bezeichnung würden die Menschen herabgewürdigt, die tatsächlich mit einer psychischen Erkrankung leben müssen. Eine solche Stigmatisierung sei gefährlich und habe in unserer Gesellschaft keinen Platz. „Das ist keine sachliche Debatte mehr. Das ist die Herabwürdigung von Menschen.“ Deshalb werde der „Queere offene Treff“ auch weiterhin stattfinden, versichert Iyibas. „Beim nächsten Treffen werde ich selbst dabei sein. Nicht, um eine politische Front aufzubauen, sondern um deutlich zu machen: Diese jungen Menschen gehören zu unserer Gemeinde. Sie gehören zu unserer Gesellschaft.“

via merkur: AfD-Politiker nennt queere Menschen „psychisch krank” – Neufahrns CSU-Bürgermeister stellt sich schützend vor Community

hands joined against progress pride flag
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Bundesanwaltschaft ermittelt – Jungnazi soll Jungen zu Mord angestiftet haben – #terror

Ein Jugendlicher aus Rheinland-Pfalz soll Kinder zu schwersten Gewalttaten angestachelt haben, bis hin zum Mord. Nun ermittelt die Bundesanwaltschaft. Irgendwann gab es offenbar keine Grenzen mehr. Immer weiter soll der Rheinland-Pfälzer Kai M., 19 Jahre alt, mit seiner Onlinegruppe Jugendliche zu Straftaten angestachelt haben. Jungen in den USA und Schweden zu Brandstiftungen an Fahrzeugen. Ein Mädchen zu sexuellen Handlungen an sich mit einem Messer, bei dem sie schwer verletzt wurde. Und einen Minderjährigen in Russland zu einem Mord eines Kindes an einer Schule mit einem Messer. Und von all dem soll er Videos ins Internet gestellt haben. Am 17. März dann stoppte die Polizei die grausame Serie. Sie nahm Kai M. im Raum Trier fest – damals noch im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz. Die gab die Festnahme damals nicht bekannt, wegen der Persönlichkeitsrechte des jungen Beschuldigten und der laufenden Ermittlungen. Nun aber teilte am Donnerstag die Bundesanwaltschaft mit, dass sie den Fall von Kai M. übernommen hat. Der Vorwurf: Rädelsführerschaft in einer terroristischen Gruppe. Dazu kommen Anstiftung zum Mord, zu mehrfacher Brandstiftung, zu sexuellem Missbrauch eines Kindes oder die Verbreitung von Darstellungen von Kindesmissbrauch. Damit übernimmt die oberste Ermittlungsbehörde der Bundesrepublik erstmals einen Fall aus dem Feld der sogenannten COM-Szene. Diese steht für ein internationales Onlinenetzwerk, in dem Gewalt und Sadismus gefeiert werden – und gezielt nach Kindern und Jugendlichen als Opfern gesucht wird. Diese werden in Chats mit Drohungen zu Straftaten oder Erniedrigungen und Selbstverletzungen bis hin zu Suiziden gedrängt. Die Szene an sich ist nicht zwingend politisch. Im Fall der Gruppe von Kai M. aber inszenierte diese sich auch als rechtsextrem – weshalb nun die Bundesanwaltschaft den Fall übernahm. Tatvideos als Werbung für weitere Anschläge Kai M. soll sich bereits seit gut zwei Jahren in dieser Szene bewegt haben. Laut Bundesanwaltschaft gründete er Ende März 2024 zusammen mit anderen eine Onlinegruppe, die rechtsextreme Parolen verbreitete und schwerste Straftaten bis hin zu Morden ankündigte. Anders als bei anderen COM-Gruppen sei deren Ziel mit den Gewalttaten auch der Zusammenbruch der gesellschaftlichen Ordnung gewesen. Mit den Videos der Taten sollte Werbung für die Gruppe und weitere Anschläge gemacht werden.

via taz: Bundesanwaltschaft ermittelt Jungnazi soll Jungen zu Mord angestiftet haben

siehe auch: Terror per Chatgruppe Bundesanwalt ermittelt gegen Rechtsextremist und Online-Sadist. Ein im März in Rheinland-Pfalz festgenommener junger Mann soll sich als Anführer einer rechtsextremistischen Gruppe sowie einer Gruppe von Online-Sadisten entpuppt haben. Was ihm konkret vorgeworfen wird. Er soll über Chats einen minderjährigen Jungen in Russland dazu gebracht haben, an einer Schule ein Kind mit einem Messer zu töten. Und Jugendliche in den USA und in Schweden dazu, Fahrzeuge in Brand zu setzen. Und das ist längst nicht alles: Die Bundesanwaltschaft ermittelt nun gegen einen jungen Mann, der als Jugendlicher und Heranwachsender Mitglied in einer terroristischen und einer kriminellen Vereinigung gewesen sein soll. Jeweils als mutmaßlicher Rädelsführer habe er Menschen zu Straftaten bewegt. Der Mann wurde am 17. März festgenommen und ist in Untersuchungshaft, wie die Karlsruher Behörde mitteilte. Sie hat das Verfahren von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz übernommen. Der Mann soll deswegen auch einem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden. Zuerst hatte der Südwestrundfunk darüber berichtet. Er soll über Chats einen minderjährigen Jungen in Russland dazu gebracht haben, an einer Schule ein Kind mit einem Messer zu töten. Und Jugendliche in den USA und in Schweden dazu, Fahrzeuge in Brand zu setzen. Und das ist längst nicht alles: Die Bundesanwaltschaft ermittelt nun gegen einen jungen Mann, der als Jugendlicher und Heranwachsender Mitglied in einer terroristischen und einer kriminellen Vereinigung gewesen sein soll. Jeweils als mutmaßlicher Rädelsführer habe er Menschen zu Straftaten bewegt. Der Mann wurde am 17. März festgenommen und ist in Untersuchungshaft, wie die Karlsruher Behörde mitteilte. Sie hat das Verfahren von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz übernommen. Der Mann soll deswegen auch einem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden. Zuerst hatte der Südwestrundfunk darüber berichtet. Rechtsextreme Ideologie und sexuelle Handlungen mit Messer Die Liste der Vorwürfe ist lang: Der Beschuldigte soll spätestens Ende März 2024 eine Vereinigung gegründet haben, die von einer rechtsextremen Ideologie geprägt sei. Es sollten besonders schwerwiegende Straftaten wie Mord oder Totschlag begangen oder dazu aufgerufen werden, um den Zusammenbruch der gesellschaftlichen Ordnung herbeizuführen. „Bild- und Videomaterial solcher Taten werden in Chatgruppen bewusst geteilt, um Werbung für die Vereinigung sowie für künftige Anschläge zu machen.“ Außerdem geht es den Angaben nach um Anstiftung zu Mord und mehrfacher Brandstiftung, um Vergewaltigung und sexuellen Missbrauch eines Kindes, um bandenmäßige Verbreitung kinderpornographischer Inhalte, die öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Billigung von Straftaten und Gewaltdarstellung. Konkret nennt die Bundesanwaltschaft die Beispiele aus Russland, den USA und der Schweiz. Ferner soll der Beschuldigte mutmaßlich in einer Chatgruppe zur Tötung eines US-Bürgers aufgerufen haben. „Schließlich besteht der Verdacht, dass der Beschuldigte über das Internet mit einem Kind im europäischen Ausland in Kontakt getreten ist und dieses dazu veranlasst hat, mit einem Messer sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen“, heißt es in der Mitteilung. Das Opfer habe schwere Verletzungen erlitten. Von einigen Taten habe der Beschuldigte Videozusammenschnitte im Netz verbreitet.