Polizisten bezeichnen Kantinenbetreiber abwertend als “Jude” – #polizeiproblem #SachsenAnhalt

In der Landes-Bereitschaftspolizei haben mehrere Beamte über Jahre den Kantinenbetreiber mit abwertender Absicht als “Jude” bezeichnet. Nun will Innenminister Stahlknecht eine Sonderkommission zur Aufklärung von Antisemitismus und Rassismus. Außerdem will er sich der von Niedersachsen angekündigten Studie über Antisemitismus und Extremismus in der Polizei anschließen. Beamte der Magdeburger Landes-Bereitschaftspolizei haben sich antisemitisch verhalten. In einer anonymen E-Mail hatte es Hinweise darauf gegeben, dass Polizeibeamte den ehemaligen Kantinenbetreiber in der Bereitschaftspolizei über Jahre hinweg als “Jude” bezeichnet hätten. In der E-Mail habe es geheißen, die entsprechende Leitstelle wisse über die Vorfälle Bescheid, habe jedoch nichts dagegen getan. Wie Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) mitteilte, hätten erste Ermittlungen den Verdacht bestätigt. Antisemitismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit hätten keinen Platz in der Gesellschaft und damit auch nicht in der Polizei in Sachsen-Anhalt. (…) Neben Sonderkommission und Studie soll zudem erstmals die Stelle eines Extremismus-Beauftragten in der Polizei Sachsen-Anhalt geschaffen werden. Diese werde von Stefan Damke, Abteilungsleiter im Innenministerium, übernommen. Er übernehme auch die zurzeit vakante Beschwerdestelle. Stahlknecht zufolge soll damit die Möglichkeit geschaffen werden, sich vertrauensvoll an einen Ansprechpartner außerhalb der Polizei-Hierarchie wenden zu können. Mit neuen Weiterbildungen soll außerdem die interkulturelle Kompetenz der Beamten gestärkt und Führungskräfte sensibilisiert werden.

via mdr: Polizisten bezeichnen Kantinenbetreiber abwertend als “Jude”

„Mitarbeit als Moslem unerwünscht“ – #Brandenburger #Straßenbaufirma lehnt Bewerber wegen #rassistischer Motive ab – #kaltland #ASG #Kolkwitz

Eine Brandenburger Firma lehnt einen Azubi ab, weil dieser praktizierender Muslim sei. Auf Twitter solidarisierten sich zahlreiche Menschen mit dem Bewerber. Der Beitrag, der derzeit hundertfach auf Twitter geteilt wird, ist mit dem Satz überschrieben „Wie soll man sich jemals zu Hause fühlen, wenn man nicht so akzeptiert wird, wie man ist?“ Den Kontext dazu liefern zwei angefügte Screenshots einer E-Mail, die eine Absage für einen Ausbildungsplatz in einer Brandenburger Straßenbaufirma zeigen sollen. An sich nichts Ungewöhnliches, würde die Begründung der Absage für den Ausbildungsplatz nicht gegen Artikel 3 des Grundgesetzes verstoßen. So heißt es in dem Antwortschreiben der betreffenden Firma an den Bewerber: „… die Mitarbeit in unserem Unternehmen als praktizierender Moslem ist unerwünscht” und weiter „Der Islam ist in meinen Augen nicht mit der Verfassung der BRD in Einklang zu bringen“. Schließlich endet der Geschäftsführer das Schreiben mit dem Wunsch, dass der Azubi „den Weg in die Heimat“ findet, um dort nach „seinen Grundsätzen“ leben zu können. Der Tagesspiegel stuft die Screenshots der Mail als authentisch ein. Demnach würde die Kolkwitzer Straßenbaufirma gegen das Gesetz verstoßen, da niemand wegen seines Glaubens oder seiner Religion benachteiligt werden darf. Am Montagnachmittag hatte der Tweet bereits knapp 4000 Likes, bei Google bewerten viele Nutzer die Firma mit lediglich einem von möglichen fünf Sternen und prangern den Geschäftsführer als „Rassisten“ an.

via tagesspiegel: „Mitarbeit als Moslem unerwünscht“ Brandenburger Straßenbaufirma lehnt Bewerber wegen rassistischer Motive ab

https://twitter.com/DerTurkistaner/status/1315391015407300608
https://twitter.com/SchalterWalter/status/1315710206152671237

Lehrer wegen rechtsextremen Tattoos entlassen: Jetzt ist das Urteil gefallen – #schauhin #klarekante

Weil er seine rechtsextreme Tätowierung vor Schülern gezeigt hat, ist ein Lehrer in Oranienburg zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten verurteilt worden. Der Mann sei des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig gesprochen worden, teilte eine Sprecherin des Amtsgerichts Oranienburg am Montagabend mit. Der Mann war im Juli 2018 auf einem Schulfest am Bernsteinsee (Barnim) als Schiedsrichter im Einsatz gewesen. Als er sein T-Shirt auszog, kamen der Wahlspruch der SS, “Meine Ehre heißt Treue”, sowie weitere rechte Tattoos zum Vorschein.

via tag24: Lehrer wegen rechtsextremen Tattoos entlassen: Jetzt ist das Urteil gefallen

Sachsen-Anhalt schließt sich der Polizeistudie an

Auch Sachsen-Anhalt will rechtsextreme Tendenzen innerhalb der Polizei untersuchen. Zuvor waren Antisemitismusvorwürfe gegen die Bereitschaftspolizei bekannt geworden. Sachsen-Anhalt will sich der vom niedersächsischen Innenminister Boris Pistorius (SPD) angekündigten Studie zu Rechtsextremismus in der Polizei anschließen. Das kündigte der Innenminister von Sachsen-Anhalt, Holger Stahlknecht (CDU), an. Die Minister wenden sich damit gegen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), der eine wissenschaftliche Untersuchung zu Rassismus und Rechtsextremismus in der Polizei weiterhin ablehnt. Er sieht die Beamtinnen und Beamten durch eine solche Studie unter Generalverdacht gestellt. (…) In Sachsen-Anhalt waren zuvor Antisemitismusvorwürfe gegen die Bereitschaftspolizei bekannt geworden. Innenminister Stahlknecht berichtete von einer anonymen E-Mail, die am Freitag im dienstlichen Postfach eines Polizeibeamten im Burgenlandkreis eingegangen sei. Darin heiße es, der Imbiss in der Bereitschaftspolizei werde stets als “Jude” bezeichnet. Die komplette Dienststelle wisse davon. Es sei aber nichts unternommen worden, um dies zu unterbinden. Stahlknecht sprach von einem “erschütternden Vorwurf”, der sich nach einer Prüfung bestätigt habe. Er habe unverzüglich Ermittlungen eingeleitet. “Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit, Extremismus und Rassismus haben in unserer Gesellschaft keinen Platz und damit auch nicht in der Landespolizei Sachsen-Anhalt”, sagte er. Es gebe in diesem Punkt “eine Nulltoleranzstrategie”. Er wolle eine unabhängige Sonderkommission zu institutionellem Antisemitismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in der Landespolizei einsetzen.

via zeit: Sachsen-Anhalt schließt sich der Polizeistudie an

Logo der Polizei Sachsen-Anhalt mit Polizeistern
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#AfD-#Funktionäre sollen #Wahlplakate zerstört haben – #Polizei verliert #Beweisfotos – #schauhin #polizeiproblem #beweissicherung #copculture

Im Juni gab es eine Strafanzeige gegen zwei AfD-Mitglieder. Nun wurden die Ermittlungen eingestellt. Die Details machen nicht nur den Oberbürgermeister-Kandidaten der Linken stutzig. Im Juni stellte Linken-Politiker Onur Ocak Strafanzeige gegen zwei junge Funktionäre der AfD. Das Duo hatte laut Zeugenaussagen in der lauen Frühlingsnacht des Vatertages mehrere Wahlplakate des damaligen OB-Kandidaten zerstört. Die Zeugen alarmierten die Polizei und fotografierten ihrerseits die Schäden; eine Streife nahm die Männer am Kesselbrink in Empfang und notierte die Personalien. Vier Monate später erhält Onur Ocak nun Post von der Bielefelder Staatsanwaltschaft. Darin teilt die Behörde ihm und seiner Partei mit, dass wegen des mangelnden öffentlichen Interesses die Ermittlungen eingestellt worden seien und verweist auf die Möglichkeit einer privaten Klage. Die Entscheidung sei keine gute, sondern sehr fragwürdig, sagt Ocak. Zumal einer der mutmaßlichen Täter demnächst in einer Bezirksvertretung ein politisches Amt bekleiden werde. Stutzig aber machte den Rechtsanwalt folgender Passus des Schreibens: „Aufgrund nicht aufklärbarer Umstände war der Transfer der Dokumentation der Beschädigungen durch die Polizei nicht erfolgreich, so dass nicht mehr nachgehalten werden kann, wie viele Plakate tatsächlich beschädigt wurden.” Auf dem Portal Twitter warf Ocak die Frage auf, was mit den Beweis-Fotos geschehen sei, warum sie offenbar nicht bei der Staatsanwaltschaft ankamen und ob sie vielleicht sogar vorsätzlich verschwanden. Darauf angesprochen, teilt die Staatsanwaltschaft folgendes mit: „Die im Rahmen der Ermittlungen erstellten Lichtbilder der vermeintlichen Beschädigungen sind im Rahmen der Übermittlung an den polizeilichen Server verloren gegangen. Der Tatvorwurf beschränkte sich somit auf die Beschädigung eines Plakats, weswegen der Anzeigenerstatter – u.a. mit Blick auf den Wert der beschädigten Sache – auf den Privatklageweg verwiesen wurde.” Am Freitag ließ sich nicht mehr klären, wie es zu dieser Daten-Panne bei der Polizei kommen konnte. Die Partei Die Linke überlege, ob sie Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft beantragen werde, so Ocak. Auch halte er den Weg der Zivilklage nicht für ausgeschlossen. So wirke die Entscheidung wie ein Freibrief für Plakat-Zerstörer.

via haller kreisblatt: AfD-Funktionäre sollen Wahlplakate zerstört haben – Polizei verliert Beweisfotos

Schärfere Gesetze gegen Hass und Hetze

Rassistisch, antisemitisch, volksverhetzend: Welche Äußerungen heute schon strafbar sind, und was künftig gelten soll – ein Überblick über die wichtigsten Begriffe. Ein neuer Strafparagraf gegen “verhetzende Beleidigung” soll nach den Plänen des Bundesjustizministeriums eingeführt werden, um vor rassistischen, antisemitischen oder anders menschenverachtenden gruppenbezogenen Beleidigungen zu schützen. Die Gesetzesinitiative, die gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen im Bundestag vorbereitet worden ist, soll eine Ergänzung sein zu einer Reihe von Verschärfungen im Recht der Äußerungsdelikte, die bereits beschlossen sind und schon bald in Kraft treten könnten. Der neue Paragraf soll nach Informationen der Süddeutschen Zeitung eine Lücke füllen, die nach Ansicht der großen Koalition bislang im Strafrecht besteht. Konkret: Wenn eine muslimische oder jüdische Person des öffentlichen Lebens einen Brief bekommt, in dem etwa steht, alle Angehörigen ihrer Gruppe gehörten “vergast”, dann gilt bisher: Anzeigen lohnt sich nicht. Es ist nicht strafbar. Solange ein Schreiben direkt an den Betroffenen geht, ist es keine Volksverhetzung, die nämlich voraussetzt, dass die Aufstachelung zum Hass öffentlich geschieht – “in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören”. Auch als Beleidigung ist das nicht ohne weiteres justiziabel, da der verbale Angriff nicht individuell ist, sondern gruppenbezogen. Diese Lücke soll ein neuer Paragraf schließen: eine Vorschrift gegen “verhetzende Beleidigung”. Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren soll demnach künftig belegt werden können, wer “volksverhetzende Inhalte” (das heißt, Aufstachelung zum Hass oder zu Gewalt gegen eine gesellschaftliche Gruppe) direkt an einen Angehörigen dieser entsprechenden Gruppe “richtet”. Künftig sollen Bedrohungen viel leichter strafbar werden, die entsprechende Verschärfung ist von Bundestag und Bundesrat bereits beschlossen, nur die Ausfertigung durch den Bundespräsidenten verzögert sich.

via sz: Schärfere Gesetze gegen Hass und Hetze

Kein Wort im #Lagebericht – #Rechtsextremismus: #Bundesamt für #Migration und Flüchtlinge entlässt 2 Mitarbeiter – #bamf #schauhin

Erst vor wenigen Tagen wurde ein Lagebericht zu “Rechtsextremisten in Sicherheitsbehörden” des Bundesamtes für Verfassungsschutz veröffentlicht. Darin wurde nicht erwähnt: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat zwei Mitarbeiter aus Verdachtsgründen entlassen. Die “Welt” berichtet über zwei Mitarbeiter-Entlassungen im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in den vergangenen drei Jahren. Grund dafür sei rechtsextremistisches Verhalten gewesen. Im kürzlich veröffentlichten Lagebericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz wurde darüber jedoch kein Wort verloren. Sicherheitsbehörde oder nicht? Schon vor einem Jahr hatte “Welt” über einen Mitarbeiter berichtet, der Mitglied der vom Verfassungsschutz beobachteten „Hammerskins“-Bewegung sein soll. Diese Einstufung sei damals bereits vor der Anstellung beim Bamf geschehen. Eine weitere Person aus dem Geschäftsbereich habe sich öffentlich antisemitisch geäußert. Da das Bamf jedoch keine Sicherheitsbehörde sei, müsse auch keiner dieser Vorfälle in dem Lagebericht niedergeschrieben sein, so ein Sprecher des Innenministeriums. Bamf-Präsident Hans-Eckhard Sommer erklärte jedoch noch im Jahr 2019: “Das Bamf sieht sich als Sicherheitsbehörde.” Besorgniserregend ist: Bei “nur” 13 Personen, die zwischen 2017 und März 2020 aufgrund rechtsextremer Vorfälle gemeldet wurden, machen zwei weitere Fälle keinen geringen Teil aus.

via focus: Kein Wort im LageberichtRechtsextremismus: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entlässt 2 Mitarbeiter