Urteil: Kein Zugang für AfD-nahen Verein “Zentrum” zu VW-Tochter

Der AfD-nahe Verein “Zentrum” bekommt vorerst keinen Zugang zum Werk der VW-Tochter Volkswagen Group Services in Isenbüttel, um sich gewerkschaftlich zu engagieren. Das hat das Arbeitsgericht Braunschweig entschieden. “Zentrum” hätte nachweisen müssen, dass am Standort Isenbüttel (Landkreis Gifhorn) mindestens eine Person arbeitet, die Mitglied des Vereins ist, urteilte das Arbeitsgericht am Donnerstag. Dies sei von den Klägern nicht ausreichend belegt worden. Der Verein habe zwar Unterlagen eingereicht, diese seien aber zu pauschal und nicht ausreichend detailliert. Nach Aussage des Gerichts wurde der Sachverhalt daher nicht ausreichend dargelegt. Hätte Zentrum die nötigen Nachweise erbracht, stünden dem Verein jedoch die eingeklagten Zutritts- und Werberechte zu, sagte ein Gerichtssprecher. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, “Zentrum” kann Berufung einlegen. Die selbsternannte “Alternative Gewerkschaft” wollte in dem Werk eigene Vertrauensleute wählen lassen und vorab am Standort werben. Volkswagen lehnte das mit der Begründung ab, “Zentrum” sei keine tariffähige Gewerkschaft. Die Entscheidung des Gerichts begrüßte die Volkswagen Group Services. “Die gerichtliche Klärung unterstreicht, dass Unternehmen nicht verpflichtet sind, jeder Organisation Zugang zu ihren Betriebsstätten zu gewähren – insbesondere dann nicht, wenn berechtigte Sicherheitsinteressen und der Schutz von Betriebsgeheimnissen betroffen sind”, heißt es in einer Mitteilung. Man werde auch weiterhin sicherstellen, dass “unsere Standards für ein sicheres und vertrauensvolles Arbeitsumfeld gewahrt werden.”

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siehe auch: Angebliche Alternativ-Gewerkschaft AfD-naher Verein scheitert mit Klage gegen VW-Tochter Ein Verein, der sich selbst eine »alternative Gewerkschaft« nennt, wollte sich in ein Werk der Volkswagen Group Services einklagen. Doch er konnte nicht belegen, dass auch nur eines seiner Mitglieder dort arbeitet. Die AfD-nahe Arbeitnehmerorganisation Zentrum bekommt vorerst keinen Zugang zu einem Werk der VW-Tochter Volkswagen Group Services. Die Klage werde abgewiesen, urteilte das Arbeitsgericht Braunschweig. Die Vorträge und vorgelegten Dokumente der Kläger bezeichnete das Gericht als zu pauschal und nicht ausreichend detailliert. Der Verein, der sich selbst als »alternative Gewerkschaft« bezeichnet, will erstmals Zugang zum Werk in Isenbüttel (Landkreis Gifhorn), um eigene Vertrauensleute wählen zu lassen. Volkswagen verweigert dies mit Verweis auf fehlende Tariffähigkeit. Das Gericht bezeichnete es als eine entscheidende Voraussetzung, dass mindestens ein Zentrum-Mitglied auch im Werk arbeite. Dies sei von den Klägern nicht ausreichend belegt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Eine Berufung ist möglich. Der Verein wurde 2009 als Zentrum Automobil im Mercedes-Benz-Werk Stuttgart-Untertürkheim gegründet. Mittlerweile ist er vor allem in Süd- und Ostdeutschland in Betriebsräten vertreten. Seit diesem Frühjahr versucht die Gruppe, mit einem Regionalbüro in Hannover in Niedersachsen Fuß zu fassen. Geleitet wird es von Jens Keller, AfD-Stadtrat in Hannover und Personalrat beim kommunalen Entsorgungsunternehmen Aha der Landeshauptstadt. Keller war bisher Mitglied bei Ver.di.

EU-Kommission sieht Verstöße gegen EU-Recht Kommt das euro­päi­sche TikTok Verbot?

Sorgenkind TikTok: Die Plattform steht regelmäßig in der Kritik. Erst im Mai 2025 hat die EU-Kommission eine neue Einschätzung veröffentlicht, wonach die App gegen EU-Recht verstößt. Was dahintersteckt, erklärt Tamara Wendrich. TikTok ist eine der beliebtesten Social-Media-Plattformen weltweit und gehört dem chinesischen Technologiekonzern ByteDance. Erst 2018 ersetzte die App den Vorgänger musical.ly und wurde zum internationalen Phänomen. Auf TikTok können Nutzer Kurzvideos posten und miteinander kommunizieren. Zwar machte seine Erfindung ihren Gründer Zhang Yiming zum Multimilliadär doch die App ist nicht unumstritten. Vorwürfe wegen der Missachtung von Minderjährigen und Datenschutz häufen sich. Die App verfüge über mangelhafte Kontrollmechanismen und wirke sich insbesondere auf die psychische Gesundheit von Teenagern – der Zielgruppe von TikTok – negativ aus. In den USA laufen seit Längeren Verbotsverfahren gegen die App, ein dauerhaftes Verbot wurde bisher jedoch noch aufgeschoben. Doch auch andere Regierungen sehen die App kritisch: Ende 2024 beschloss die australische Regierung eine Altersgrenze, wonach die Nutzung von Sozialen Medien wie TikTok erst ab 16 Jahren möglich ist. Schon 2023 verbannten mehrere Länder TikTok von staatlichen Diensthandys. Dieser Entwicklung schloss sich auch die EU-Kommission an. EU-Kommission: TikTok verstößt vorläufig gegen DSA Immer öfter brodelt es seitdem in der europäischen Politik- und Gesetzesküche. Zuletzt hat die Europäische Kommission (EU-Kommission) am 15. Mai 2025 eine vorläufige Entscheidung veröffentlicht, wonach die Plattform gegen EU-Recht verstoßen soll. Genauer: Die App sei nicht mit Art. 26 und 39 Digital Services Act (DSA) vereinbar. Danach wird Werbung auf Online-Plattformen reguliert, zum Beispiel durch ein transparentes Anzeigenregister. Doch zu dieser Entscheidung bedurfte es Einiges an Vorlauf: Der DSA trat erst im Februar 2024 in der gesamten EU vollständig in Kraft. Mit der Verordnung soll ein “sicheres, vorhersehbares und vertrauenswürdiges Online-Umfeld” (Art. 1 Abs. 1 DSA) geschaffen werden. Nach Art. 33 DSA gelten die Bestimmungen des DSA auch für sogenannte VLOPs (Very Large Online Platforms = sehr große Online-Plattformen) und VLOSEs (Very Large Online Search Engines = sehr große Online-Suchmaschinen). Das sind Online-Plattformen, die monatlich mindestens 45 Millionen aktive Nutzer in der EU haben und von der EU-Kommissionen als VLOP/VLOSE eingestuft wurden. Erfolgt die Einstufung, muss die EU-Kommission prüfen, ob die VLOPs und VLOSEs den DSA einhalten. Das ist im Fall TikTok im Mai passiert. Daneben gibt es noch nationale Koordinatoren, die in den jeweiligen Mitgliedstaaten für kleinere Plattformen zuständig sind, in bestimmten Fällen aber auch für VLOPs und VLOSEs. Bereits mehrere förmliche Verfahren gegen TikTok Im April 2023 stufte die Kommission TikTok neben weiteren Webseiten als sehr große Online-Plattform ein. “Nach Einstufung als VLOP startet bei Verdacht eines Verstoßes gegen den DSA eine Art Vorprüfung”, ordnet Prof. Dr. Müller-Terpitz im Gespräch mit LTO ein. Er ist Dozent für Öffentliches Recht, Recht der Wirtschaftsregulierung und Medien an der Universität Mannheim und Mitherausgeber eines Kommentars zum DSA. “Während der Vorprüfung”, führt Müller-Terpitz fort, “können Auskünfte durch die EU-Kommission von der Plattform zur Sachverhaltsausklärung eingeholt werden. Im Anschluss wird ein förmliches Verfahren nach Artikel 66 DSA eröffnet.”

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Nach Gleichsetzung von taz und Nius – Klöckner in der Kritik

Nach dem Vergleich der taz mit der radikal rechten Nius kritisiert der Journalistenverband die Bundestagspräsidentin. Es gibt erste Rücktrittsforderungen. Der Deutsche Journalistenverband (DJV) kritisiert Julia Klöckner: Die Gleichsetzung der taz mit der radikal rechten Internetseite Nius durch die Bundestagspräsidentin sei „inhaltlich falsch und geschmacklos“, heißt es in einer Erklärung vom Dienstag. „Frau Klöckner blendet dabei völlig aus, dass Nius entscheidenden Anteil an der Schmutzkampagne gegen die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf hatte und – anders als die taz – auf journalistische Standards zu pfeifen scheint, wenn die rechtspopulistische Agenda dies verlangt“, sagte der DJV-Bundesvorsitzende Mika Beuster weiter. Die Unionspolitikerin Klöckner hatte am Sonntag auf dem Sommerfest der CDU Koblenz gesprochen. Die Veranstaltung fand auf einem Firmengelände der CompuGroup Medical statt, die von Frank Gotthardt gegründet wurde und mehrheitlich noch immer im Besitz seiner Familie ist. Gotthardt hat über ein Firmengeflecht gleichzeitig die Kontrolle über Nius und finanziert die Plattform auch maßgeblich. In ihrer Rede in Koblenz wies Klöckner Kritik am Veranstaltungsort zurück. Laut einem Reporter des Portals T-Online, der vor Ort war, sagte sie wörtlich: „Die ‚taz‘ kennen sie alle. Die vertritt das sehr linke Spektrum.“ Gotthardt investiere in ein Medium „genau auf der anderen Seite. Aber in den Methoden sind sich beide nicht so sehr unähnlich, in ihren Vorgehensweisen.“ Sie kritisiere beide, kämpfe deshalb aber weder „gegen einen Finanzier der ‚taz‘ noch Frank Gotthardt an“. Auch in der Politik erntet Klöckner für ihre Aussage Kritik. Linken-Fraktionschefin Heidi Reichinnek sagte dem Tagesspiegel: „Wenn ihr das Hofieren von Rechten wichtiger ist als ihr Amt entsprechend auszufüllen, dann soll sie es doch bitte abgeben.“ Klöckner verharmlose „rechte Hetze und Desinformation“. Dieses Verhalten sei „als Bundestagsabgeordnete schon hochproblematisch, als Bundestagspräsidentin jedoch unerträglich“. Irene Mihalic, Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen im Bundestag, sagte der Zeitung: „Julia Klöckner ist nach ihrem Auftritt auf Gotthardts Firmengelände zu Recht in der Kritik, doch ihre Verteidigungsstrategie macht es nicht besser.“ Nius verbreite Narrative der extremen Rechten und schrecke bisweilen auch nicht davor zurück, Falschnachrichten zu verbreiten. „Die Bundestagspräsidentin sollte nicht dazu beitragen.“

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AfD erhielt illegale Millionen-Spende: Bundestag sieht „Strohmann-Spende“ als bestätigt an

Eine millionenschwere Spende für AfD-Plakatwerbung sorgte im Wahlkampf für Wirbel. Die Bundestagsverwaltung hält an der Überzeugung fest, das Geld wurde durch einen Strohmann gespendet. Im Fall der AfD-Spendenaffäre im vergangenen Bundestagswahlkampf hat die Bundestagsverwaltung erklärt, dass den Tatbestand einer „unzulässigen Weiterleitungs- bzw. Strohmann-Spende“ für erfüllt hält. Wie die Bild-Zeitung berichtete, soll jedoch keine Strafe gegen die AfD verhängt werden. Die Partei habe im April „unverzüglich nach Erkennen der Unzulässigkeit der Spendenannahme begründenden Gegebenheiten“ 2,35 Millionen Euro an die Bundeskasse überwiesen. Dieses Geld behält der Bund nun ein. Konkret geht es bei der Affäre um eine Spende von rund 2,35 Millionen Euro für Plakat-Werbung, die kurz vor der Bundestagswahl für Aufsehen gesorgt hatte. Der AfD wird vorgeworfen, dass das Geld nicht wie bei der Bundestagsverwaltung angegeben von einem früheren Politiker der rechtspopulistischen FPÖ in Österreich, Gerhard Dingler, sondern tatsächlich von dem deutschen Immobilienmilliardär Henning Conle gekommen sei. Die AfD meldete Anfang Februar der Bundestagsverwaltung, dass die Spende von Dingler stamme. Conle soll dafür zunächst eine Schenkung an Dingler gemacht haben. Die AfD hat bisher die Vorwürfe zurückgewiesen, wonach Dingler für die Millionentransaktion lediglich als Strohmann für Conle fungierte. Nach Angaben der Bundestagsverwaltung lägen inzwischen angeforderte Unterlagen zu „amtlichen Feststellungen zur Frage der Herkunft des Geldes“ vor. Die Bundestagsverwatung ist laut Bild-Zeitung „zu der Überzeugung gelangt, dass in Wahrheit Herr Dingler die Wahlkampfunterstützung für die AfD treuhänderisch im Auftrag des Herrn Conle veranlasst“ habe. Dafür spräche auch, dass es „keine Hinweise auf ein besonderes persönliches Näheverhältnis des Herrn Conle zu Herrn Dingler“ gäbe. Und dass „Herr Conle durchaus bereits als verdeckter Unterstützer der AfD in Erscheinung getreten ist“.

via berliner zeitung: AfD erhielt illegale Millionen-Spende: Bundestag sieht „Strohmann-Spende“ als bestätigt an

Unter anderem wegen Volksverhetzung – AfD-Politiker Halemba muss sich vor Gericht verantworten

Volksverhetzung, vorsätzliche Geldwäsche, Nötigung und Sachbeschädigung: Es ist eine lange Liste an Delikten, für die sich Daniel Halemba vor Gericht verantworten muss. Der Prozess gegen den 24-Jährigen findet voraussichtlich Anfang kommenden Jahres statt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem Volksverhetzung vor. Einen Teil der Anklage hält das Gericht aber für nicht haltbar. Der bayerische AfD-Landtagsabgeordnete Daniel Halemba muss sich voraussichtlich im kommenden Jahr vor dem Amtsgericht Würzburg verantworten. Wie der 24-Jährige am Mittwochnachmittag selbst mitteilte, sei die Anklage der Staatsanwaltschaft aus dem Mai 2024 wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung, der vorsätzlichen Geldwäsche, der versuchten sowie vollendeten Nötigung und der Sachbeschädigung zur Verhandlung am Jugendschöffengericht zugelassen. Den Vorwurf des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen habe die zuständige Richterin dagegen nicht zugelassen, teilte Halemba mit. Die Staatsanwaltschaft hatte diesen Vorwurf erhoben, weil ein SS-Befehl von Heinrich Himmler an der Wand von Halembas Zimmer in einem Würzburger Burschenschaftshaus hing. (…) Die Ermittlungen gegen Halemba, der Mitglied der vom bayerischen Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften Burschenschaft Teutonia Prag zu Würzburg ist, liefen bereits seit Herbst 2023, ursprünglich wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung. So soll er laut Staatsanwaltschaft im Verbindungshaus der Burschenschaft bei seiner Geburtstagsfeier ein Lied einer Rechtsrockband abgespielt haben, die als kriminelle Vereinigung eingestuft ist. Halemba will bei der Kommunalwahl als AfD-Spitzenkandidat für den Würzburger Stadtrat antreten Im weiteren Verlauf der Ermittlungen soll er einen damaligen Mitbeschuldigten und späteren Zeugen zu einer für ihn günstigen Aussage gedrängt haben (Nötigung). Überdies soll er die Kanzleitür eines Rechtsanwalts beschädigt haben, um diesen – zugleich Präsident des bayerischen AfD-Landesschiedsgerichts – in einem Parteiausschlussverfahren zu beeinflussen (versuchte Nötigung und Sachbeschädigung). Ferner soll er im Juli 2022 Geld von Betrügern im mittleren vierstelligen Bereich auf ein ihm gehörendes Konto im Baltikum transferiert haben (Geldwäsche). Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

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OB-Wahl in Ludwigshafen: Hassmails nach AfD-Ausschluss

Der Ausschluss des AfD-Politikers Joachim Paul von der OB-Wahl Ludwigshafen hat eine Welle von Anfeindungen ausgelöst. Vor allem die amtierende Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck ist Ziel von verbalen Attacken. Der Wahlausschuss in Ludwigshafen, dem die parteilose Politikerin Jutta Steinruck angehört, hatte Anfang August mit Mehrheit beschlossen, wegen Zweifeln an der Verfassungstreue den AfD-Kandidaten Paul nicht als Kandidaten für die Abstimmung am 21. September zuzulassen. “Mit dem Wahlausschuss hat eine Flut an Hassmails und Drohungen begonnen”, sagte Steinruck der Deutschen Presse-Agentur. “Die Drohungen haben wir an Polizei und Staatsanwaltschaft weitergegeben, alles Weitere ist jetzt auf dem Weg.” Sie sei nicht panisch. “Aber man ist vorsichtiger. Man schaut genauer hin.”

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Öffentlicher Druck – Amthors Büroleiter tritt aus extrem rechter Burschenschaft aus

Ein Mitarbeiter des CDU-Politikers Philipp Amthor war Teil einer Burschenschaft, die dem rechtsextremen Milieu nahesteht. Nach öffentlicher Kritik zog er nun Konsequenzen. Amthor betont die klare Trennlinie zur AfD. Der Büroleiter des CDU-Bundestagsabgeordneten Philipp Amthor hat seine Mitgliedschaft in einer radikalen Studentenverbindung beendet. Das bestätigte Amthor dem SPIEGEL. Zuerst hatte der NDR berichtet. Die »taz« hatte zuvor offengelegt , dass der Mitarbeiter Amthors der Burschenschaft Markomannia Aachen in Greifswald angehört – einer Gruppierung mit engen Bezügen zur AfD, die unter anderem den bekannten Rechtsextremisten Martin Sellner zu einem Vortrag eingeladen hatte. Auch der AfD-Fraktionsvorsitzende im Landtag, Nikolaus Kramer, ist laut Landespolitikern Mitglied der Burschenschaft. Der CDU-Abgeordnete Amthor, der auch im Bundesdigitalministerium als Staatssekretär tätig ist, verteidigte zwar das Recht seiner Mitarbeiter auf private Lebensführung. Er fügte aber an, es sei völlig inakzeptabel, wenn Gruppierungen offenkundige Rechtsextremisten wie Martin Sellner salonfähig machten. Die Austrittserklärung seines Mitarbeiters sei daher notwendig und »Konsequenz einer längerfristigen Entwicklung dieser Vereinigung«, schrieb Amthor dem SPIEGEL. Der Mitarbeiter war nicht nur während des Studiums aktiv, sondern auch danach noch als »Alter Herr« Teil der Burschenschaft. Er ist CDU-Mitglied und in seinem Kreisverband Vorpommern-Greifswald für Mitgliederfragen zuständig.

via spiegel: Öffentlicher Druck Amthors Büroleiter tritt aus extrem rechter Burschenschaft aus

siehe auch: Amthor-Mitarbeiter verlässt Verbindung Bursche steigt aus Nach einem taz-Bericht zieht Digital-Staatssekretär Philipp Amthor die Notbremse. Sein Büroleiter muss die rechte Burschenschaft verlassen. Bislang schützte Staatssekretär Philipp Amthor (CDU) seinen Büroleiter, nachdem die taz über dessen Mitgliedschaft in einer extrem rechten Burschenschaft berichtete. Nun aber erklärte Amthor, Sandro M. sei nicht länger „Alter Herr“ der Verbindung Markomannia Aachen in Greifswald. Der langjährige Leiter seines Büros sei „inzwischen ausgetreten“, so Amthor am Dienstag gegenüber der taz. Am Montag hatte die taz auf die Mitgliedschaft in der Markomannia verwiesen. In der Burschenschaft aus Mecklenburg-Vorpommern ist auch der AfD-Landtagsfraktionsvorsitzende Nikolaus Kramer aktiv, sowie der rechtsextreme Publizist Martin Sellner als Referent geladen gewesen. Die Mitgliedschaft ordnete Amthor zunächst noch als „private Lebensgestaltung“ ein. Die politische Brisanz dürfte zum Nach- und Umdenken geführt haben. Die Markomannia legt ihre politische Ausrichtung fast gänzlich offen. Sie tritt ein für „Ehre, Freiheit, Vaterland“, beklagt „zeitgeistlichen Bildersturm“ gegen rechts-nationale Dichter, warnt vor Identitätsverlust und interessiert sich für „Remigration“. An Nazi-Jargon erinnernd, berichtet sie auf Social Media an eine „Ostlandfahrt“ ins heutige Polen: „Alljährlich fahren wir in die Ostgebiete, um am malerischen Dadaisee zu weilen, der vertriebenen Deutschen zu gedenken und die gefallenen Soldaten zu ehren, (…) die im Verteidigungskampf gegen die vorrückende Rote Armee fielen.“ Verschiedene Recherchen zu der schlagenden Verbindung von der Autonomen Antifa Freiburg und Team Webmoritz haben die Kontakte schon früh offenbart. Kritische Nachfragen der taz versuchte aber nicht nur Amthor herunterzuspielen, auch M. teilte mit, dass er sich nicht an der taz-Berichterstattung „beteiligen wird“.

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Von Kurt Wolff Verlag, Leipzig, 1918 – http://www.dhm.de/lemo/html/kaiserreich/kunst/untertan/, Gemeinfrei, Link