Sydney man charged over possessing alleged violent extremist and child abuse material

A Sydney man is scheduled to appear before Liverpool Local Court today (22 August, 2025) charged with possessing alleged violent extremist and child abuse material on his mobile phones. The AFP charged the man, 25, after receiving intelligence regarding his alleged participation at a gathering of right-wing extremists in Marsfield, NSW.   Further inquiries indicated the man may be in possession of the illicit material.   Search warrants were executed at various locations in February, April and August, 2025. Items seized included mobile phones which allegedly contained violent extremist and child abuse material. Forensic review of the devices allegedly revealed the presence of the material, including video artefacts of terrorist attacks and videos depicting minors performing sexual acts. The man is alleged to be a member of several online chat groups where the illicit material was discussed and disseminated.

via afp: Sydney man charged over possessing alleged violent extremist and child abuse material

AXT UND NAZI-SYMBOLE KONFISZIERT – Neonazis am Videodreh im Honigbunker gehindert

Bundespolizei verhindert in Duisburg das Hissen einer Reichskriegsflagge und das Anbringen nationalsozialistischer Symbole. Drei Verdächtige wurden kontrolliert, gefährliche Gegenstände sichergestellt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Bundespolizei hat in Duisburg das Hissen einer Reichskriegsflagge sowie das Anbringen nationalsozialistischer Symbole und Parolen verhindert. Eine Streife kontrollierte am 6. September 2025 gegen 13.05 Uhr im Bereich des Hauptbahnhofs eine dreiköpfige Personengruppe, bestehend aus einem 22-Jährigen und zwei 16-Jährigen. Die Beamten wurden auf die Gruppe aufgrund auffälliger Kleidung und Ausrüstung aufmerksam. Einer der Männer trug eine teilweise Flecktarn-Uniform mit Einsatzstiefeln und führte einen größeren Rucksack mit sich. Auf Nachfrage nach möglichen gefährlichen oder verbotenen Gegenständen zeigte sich der 22-Jährige zunächst zögerlich. Bei einer anschließenden Durchsuchung gestand er, mehrere Messer, einen Dolch und eine Axt mitzuführen. Die Beamten entschieden, die weiteren Maßnahmen auf der Wache durchzuführen. Dort gab der Mann an, mit seinen Begleitern den sogenannten Luftschutzbunker „Honigbunker“ in Duisburg-Meiderich/Beeck aufsuchen zu wollen. Nach seinen Angaben war geplant, dort eine Reichskriegsflagge zu hissen und nationalsozialistische Symbole sowie Parolen anzubringen. Zudem sollte das Vorhaben vollständig videodokumentiert werden. Eine Videokamera samt Stativ wurde im Rucksack des Mannes gefunden.

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Zürcher Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen «Junge Tat»

Im Rahmen des Pride-Festivals 2022 hatten vermummte versucht, den katholischen Gottesdienst zu stören. (Archivbild) Keystone Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben gegen zwei Exponenten der rechtsextremen «Jungen Tat». Die Anklage steht unter anderem im Zusammenhang mit Störaktionen im Jahr 2022 im Zürcher Tanzhaus und während eines Pride-Gottesdiensts in Zürich. Die Staatsanwaltschaft beantrage unter anderem Freiheitsstrafen für die Beschuldigten, wie die Oberstaatsanwaltschaft am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mitteilte. (…) Nach Angaben der Beschuldigten ist die Liste der angeklagten Delikte lange: Sie umfasst unter anderem mehrfache, teilweise versuchte Diskriminierung und Aufruf zu Hass, Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit, Nötigung, Land- und Hausfriedensbruch oder Widerhandlung gegen das Vermummungsverbot. Rechtsextreme per Strafbefehl verurteilt Im Juni 2022 hatten vermummte Personen versucht, den katholischen Gottesdienst des Pride-Festivals in der Kirche St. Peter und Paul in Zürich zu stören. Sie wollten ein weisses Holzkreuz auf einem Betonsockel ins Gotteshaus tragen. Im Oktober 2022 kam es auch bei einer Vorlesestunde von Dragqueens für Kinder im Zürcher Tanzhaus zu einer Störaktion.

via bluewin: Zürcher Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen «Junge Tat»

Verfolgung durch Kamen mit „AfD-Verbot“-Schild: Polizei ordnet Vorfall ein

Die „Verfolgung“ eines AfD-Wahlkämpfers durch eine AfD-Gegnerin am Samstag (6. September) in der Kamener Fußgängerzone hatte keine strafrechtliche Relevanz. Diese Einordnung der eingesetzten Polizeibeamten vor Ort (wir berichteten) bestätigte uns jetzt auf Nachfrage der Pressechef der Kreispolizei Unna, Bernd Pentrop. Der auf einem Handyvideo aufgenommene Zwischenfall zeigt, wie ein AfD-Wahlkämpfer aus Werne mehrere Minuten lang von einer Frau dicht verfolgt wird, die ein Schild trägt „AfD-Verbot jetzt“. In dem Wortwechsel, der in dem Video zu hören ist, bezichtigen sich beide gegenseitig der „Verfolgung“, wobei die Frau auf wiederholte Forderungen des Mannes, wegzugehen und ihn in Ruhe zu lassen, nicht reagiert. Statt dessen erwähnt sie mit lauten Worten seine „Gesinnung“. Der Mann wendet sich schließlich vor Ort an einen Polizeibeamten. Polizeipressechef Bernd Pentrop erläutert den Vorfall aus Sicht seiner Behörde folgendermaßen: „Zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt (im Anschluss an den bei der Stadt Kamen angemeldeten Wahl-Infostand) traf man sich erneut in der Innenstadt, obwohl man den Veranstaltungsort zunächst in unterschiedliche Richtungen verlassen hatte. Durch diesen Zufall fühlten sich beide gegenseitig verfolgt und gaben gegenseitig an, dass man verfolgt werde. Mit beiden Parteien wurden konstruktive Gespräche geführt. Strafrechtlich relevanter Inhalt konnte nicht festgestellt werden.“

via rundblick unna: Verfolgung durch Kamen mit „AfD-Verbot“-Schild: Polizei ordnet Vorfall ein

Gespräch mit einem Polizisten „Manchmal wird bewusst unsauber gearbeitet“ – #polizeipoblem

Kollegen sprechen sich ab, bevor sie vor Gericht aussagen. Auf der Wache herrschen Rassismus und Sexismus. Ein Polizist über seinen Alltag. Wenn man als Polizeizeuge vor Gericht aussagen muss, spricht man sich natürlich vorher mit den Kol­le­g*in­nen ab. Der normale Ablauf ist, dass man sich den Bericht nochmal ausdruckt, den man damals geschrieben hat. Wenn Kol­le­g:in­nen an der betreffenden Situation beteiligt waren, gibt man sich gegenseitig die Berichte zum Lesen und sieht zu, dass man sich in seinen Aussagen nicht widerspricht. Jedenfalls habe ich das bisher so erlebt. Ich bin seit fast 10 Jahren Polizist. (…) Grundsätzlich ist es eher nervig, als Zeuge vor Gericht erscheinen zu müssen – einfach vom Zeitaufwand her. Man kriegt zwar die Überstunden gutgeschrieben, aber wenn es um kleine Sachen wie Ladendiebstahl geht, ist es so sinnlos. Einmal musste ich gegen eine obdachlose Frau aussagen, die eine Dose Whiskey-Cola in einem Supermarkt geklaut hat. Der Ladendetektiv hatte sie bei ihrer Flucht festgehalten, sie hatte ihm daraufhin gegen den Arm geschlagen. Der Detektiv war ein großer, breiter Mann, sie war eine kleine Frau. Trotzdem zählte der Schlag als Körperverletzung und in Verbindung mit dem Diebstahl der Getränkedose stellte das Ganze strafrechtlich gesehen einen sogenannten räuberischen Diebstahl dar. Das ist ein schwerwiegenderes Delikt. Da wird dann ein Richter bezahlt, eine Staatsanwältin, ein Protokollführer, möglicherweise eine Dolmetscherin und der Polizeizeuge – nur weil der Supermarktkonzern jetzt um 3,50 Euro ärmer ist. So was ärgert mich, weil es so dermaßen unverhältnismäßig ist. Die obdachlose Frau hat die ganze Zeit geweint. Rechte Kultur ist verbreitet Mittlerweile habe ich große Bauchschmerzen mit meinem Beruf. Eine rechte Kultur ist ziemlich verbreitet und wird teilweise von Führungskräften vorgelebt. Fast jeden Tag fallen unter den Kol­le­gin­nen rassistische Ausdrücke. Zum Beispiel, wenn es um einen Ladendiebstahl geht, wird oft gesagt: „Das waren bestimmt Z*uner.“ Wenn es um Autodiebstahl geht, wird erst mal ein polnischer Tätertyp vermutet. Als neulich eine Schwarze Frau eine Anzeige erstatten wollte, meinte ein Kollege so laut, dass sie und alle anderen es hören konnten: „Jetzt ist Mother Africa dran.“ Niemand hat dem Kollegen gesagt, dass das nicht geht. Wir haben bekanntermaßen nicht die beste Feedbackkultur. Ich finde es nicht leicht, sich immer hundertprozentig korrekt auszudrücken, aber die Basics sollte man schon beachten. Vielen fehlt da wahrscheinlich auch der Input – Po­li­zis­tin­nen sind ein ziemlich homogenes Klientel. Fast niemand hat ein akademisches Elternhaus, genauso wenig gibt es reiche Familien, aber auch keine armen. Wir sind die – sich selbst so nennende – hart arbeitende Mittelschicht. Im Studium bekamen wir bereits mehr als 1.000 Euro netto, deshalb mieten alle direkt eine eigene Wohnung, niemand wohnt in WGs. Außerdem hat man Schichtdienst, der soziale Kontakte außerhalb des eigenen Kollegiums erschwert. Das führt dazu, dass man viel in Polizeikreisen abhängt und wenig äußere Einflüsse hat. Offen schwule Kollegen gibt es kaum oder gar nicht. Queere Frauen gibt es bei meiner Arbeit anteilig hingegen mehr als in meinem privaten Freundeskreis.

via taz: Gespräch mit einem Polizisten „Manchmal wird bewusst unsauber gearbeitet“

Anti-Merz-Schmierereien: Rechtswidrige Durchsuchung bei SPD-Politikerin – #justizversagen

In Menden im Sauerland ist die Wohnung einer 17-Jährigen zu unrecht durchsucht worden. WDR-Recherchen zeigen: Es gab keinen stichhaltigen Verdacht. Der rechtswidrige Beschluss kam vom Amtsgericht Arnsberg. Pikant: Die Direktorin ist die Ehefrau des Bundeskanzlers, Charlotte Merz. Es ist der 1. April, gegen 6 Uhr morgens. Fünf Polizeibeamte klingeln an der Wohnungstür der Familie Kruschinski in Menden im Märkischen Kreis. Mirko Kruschinski, SPD-Vorsitzender im Ort, öffnet die Tür und ist geschockt: “Auf einmal stehen da fünf Leute in Schusswesten, mit schweren Pistolen.” Sie zeigen ihm den Durchsuchungsbeschluss. Er gilt seiner Tochter Nela Kruschinski, damals noch 17 Jahre alt und ebenfalls bei der SPD aktiv. Sie ist die Juso-Vorsitzende in Menden. Kurz vor ihrem Abitur nehmen die Beamten ihren Laptop, das Handy und mehrere Notizbücher mit. Die Staatsanwaltschaft Arnsberg hat den Verdacht, sie könnte für mehrere Graffiti im Ort verantwortlich sein. Farbschmierereien, mit denen ein paar Wochen vorher im Bundestagswahlkampf der damalige Kanzlerkandidat Friedrich Merz und die CDU attackiert worden waren. “Merz aufs Maul” und “Antifa in die Offensive” stand etwa an der Schützenhalle in Menden-Huingsen, als am 26. Januar 2025 Merz dort in Begleitung seiner Ehefrau Charlotte auftrat. In der Nacht davor waren die Parolen an die Wand gesprüht worden. (…) Tatsächlich ist der Durchsuchungsbeschluss gegen sie inzwischen als rechtswidrig bewertet worden. Die Entscheidung des Landgerichts Arnsberg liegt dem WDR-Magazin Westpol vor. Die Recherchen zeigen: Es hat gegen Nele Kruschinski keinen einzigen stichhaltigen Verdacht gegeben. Der Durchsuchungsbeschluss stützte sich demnach auf zwei Hinweise: die vage Aussage einer Zeugin, sie hatte zwei jüngere Personen nachts in der Nähe der Schützenhalle gesehen, eine Frau und einen Mann. Erkannt hatte sie beide nicht. Eine Aussage, die das Landgericht Arnsberg als “ersichtlich nicht geeignet” bewertet hat. Der zweite Hinweis ging anonym bei der Polizei in Hagen ein: Ein Zettel, auf dem dazu aufgefordert wird, zwei Personen “ins Visier” zu nehmen, nämlich Nela Kruschinksi und ihren Bekannten. Weitere Informationen lieferte der Zettel nicht. Von wem er kam, ist nicht bekannt. Anonymer Hinweis kann “reine Dununziation” sein Auch der Strafrechtsprofessor Till Zimmermann von der Universität Düsseldorf beurteilt diese Hinweise als substanzlos: “Wenn ich das sehe als ein Richter, muss ich zu dem Schluss kommen, wir haben es hier gar nicht mit einer Verdächtigen zu tun.” Ein anonymer Hinweis in solcher Form könne eine “reine Denunziation” gewesen sein. Das müssten Polizei und Staatsanwaltschaft berücksichtigen. Ohnehin sieht Zimmermann den Durchsuchungsbeschluss als nicht verhältnismäßig an, noch dazu gegen eine Minderjährige. Der Tatvorwurf stellt aus seiner Sicht “eine Bagatelle” dar, “es geht um Graffiti”. Das Bundesverfassungsgericht habe das in der Vergangenheit eindeutig so bewertet (…) Was Kutschaty auch empört, ist die Art, wie der Beschluss zustande gekommen ist. Laut Gesetz muss die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Hausdurchsuchung stellen. Doch laut WDR-Informationen fehlt ein solcher Antrag in den Akten. Die Polizei Hagen hatte die Durchsuchung bei Gericht lediglich “angeregt” und dazugeschrieben, die Staatsanwaltschaft schließe sich dem an. Der Ermittlungsrichter soll gegenüber dem höheren Gericht später eingeräumt haben, dass er gar keinen Kontakt zur Staatsanwaltschaft hatte. Das alles bewertet das Landgericht als “rechtsstaatlich bedenklich”.

via wdr: Anti-Merz-Schmierereien: Rechtswidrige Durchsuchung bei SPD-Politikerin

siehe auch: AMTSGERICHT MENDEN Durchsuchung bei Juso-Politikerin – Charlotte Merz weist Beteiligungsvorwurf zurück. Eine Juso-Ortsvorsitzende wurde verdächtigt, ein Anti-Merz-Graffito gesprüht zu haben. Daraufhin wurde ihre Wohnung rechtswidrig durchsucht. Was Merz’ Frau damit zu tun haben soll. (…) Besonders heikel: Den Durchsuchungsbeschluss gegen die Juso-Ortsvorsitzende hatte nach WDR-Informationen das Amtsgericht Arnsberg genehmigt – jenes Gericht, dessen Vorsitzende die Ehefrau von Friedrich Merz ist. Unterzeichnet wurde der Beschluss von einem Richter auf Probe. Charlotte Merz wies gegenüber dem WDR zurück, in das Verfahren involviert gewesen zu sein oder überhaupt von dem Beschluss gewusst zu haben. Auf eine Anfrage des stern am Montag reagierte das Amtsgericht Arnsberg nicht.; „Totalversagen der Staatsanwaltschaft“ – Polizei durchsuchte Haus von SPD-Politikerin rechtswidrig. Nach Graffiti gegen Kanzler Friedrich Merz wurde das Wohnhaus der 17-jährigen SPD-Nachwuchspolitikerin Nela Kruschinski durchsucht. Der Beschluss kam vom Amtsgericht Arnsberg, dessen Vorsitzende Merz’ Ehefrau ist. Der Durchsuchungsbeschluss wurde nun für rechtswidrig erklärt. (…) Genehmigt hatte den Durchsuchungsbefehl bei Juso-Ortschefin Kruschinski laut WDR das Amtsgericht Arnsberg, dessen Vorsitzende Merz’ Ehefrau sei. Unterschrieben hatte das Dokument ein Richter auf Probe. Charlotte Merz bestritt dem WDR gegenüber, in dem Fall Einfluss genommen oder etwas von dem Durchsuchungsbeschluss gewusst zu haben. Für Kruschinski legte der Rechtsanwalt und SPD-Landtagsabgeordnete Thomas Kutschaty Beschwerde gegen den Durchsuchungsbefehl ein – und bekam Recht. Das Landgericht Arnsberg bewertete den Durchsuchungsbeschluss im Nachhinein als rechtswidrig. Kutschaty sprach von einem „Totalversagen der Staatsanwaltschaft“. Hätte sie die Hinweise sorgfältig geprüft, hätte ein rechtswidriger Eingriff verhindert werden können.

US-Gericht bestätigt Millionenstrafe gegen Trump wegen Verleumdung

Der US-Präsident muss gut 83 Millionen Dollar an die Autorin E. Jean Carroll zahlen. Sie wirft ihm vor, sie vergewaltigt und verleumdet zu haben. Ein New Yorker Gericht hat eine Millionenstrafe gegen US-Präsident Donald Trump wegen Verleumdung einer Autorin bestätigt. Trump muss rund 83 Millionen Dollar (gut 70 Millionen Euro) an die Kolumnistin E. Jean Carroll zahlen, wie das US-Berufungsgericht für den zweiten Bezirk entschied. Die Summe sei “gerecht und angemessen”.  Ein Geschworenengericht hatte Trump im Januar 2024 zu dem Schadenersatz verurteilt, weil er Carroll nach Missbrauchsvorwürfen jahrelang öffentlich verunglimpft hatte. In einem ersten Prozess war Trump bereits 2023 wegen sexuellen Missbrauchs und Verleumdung der Autorin zu fünf Millionen Dollar Schadenersatz und Schmerzensgeld verurteilt worden. Dieses Urteil war im Juni dieses Jahres vom selben New Yorker Berufungsgericht ebenfalls bestätigt worden.

via zeit: US-Gericht bestätigt Millionenstrafe gegen Trump wegen Verleumdung