BGH BESTÄTIGT URTEIL – AfD-Politiker Höcke rechtskräftig wegen NS-Parole verurteilt – #braunzone

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung von Thüringens AfD-Fraktionschef Björn Höcke bestätigt. Er hatte mehrfach die verbotene SA-Parole “Alles für Deutschland” verwendet. Der thüringische AfD-Fraktionschef Björn Höcke ist rechtskräftig wegen des Verwendens einer NS-Parole verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte eigenen Angaben zufolge die Urteile des Landgerichts Halle in Sachsen-Anhalt. SA-Parole auf zwei Veranstaltungen Der Politiker hatte bei öffentlichen Veranstaltungen in Merseburg und Gera die verbotene SA-Parole “Alles für Deutschland” verwendet. Demnach wusste er um die Herkunft und das Verbot der Parole. Er habe sich nicht im Rahmen seines Mandats geäußert, sodass kein strafrechtlicher Schutz als Abgeordneter bestanden habe. Die Parole “Alles für Deutschland” war eine Losung der Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Organisation der NSDAP. Sie wurde im Nationalsozialismus unter anderem auf SA-Dolchen verwendet. In Deutschland gilt die Parole heute als Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation und fällt damit unter § 86a Strafgesetzbuch. Ihre öffentliche Verwendung ist strafbar. Der BGH bestätigte die Einschätzung des Landgerichts, wonach die Verwendung der Parole strafbar ist. Die Meinungsfreiheit sei in diesem Fall zulässig eingeschränkt worden, da es sich um ein Kennzeichen einer nationalsozialistischen Organisation handelt.

via mdr: BGH BESTÄTIGT URTEIL AfD-Politiker Höcke rechtskräftig wegen NS-Parole verurteilt

siehe auch: AfD-Politiker muss Geldstrafen zahlen: BGH bestätigt Urteile gegen Höcke wegen NS-Parole Weil er eine verbotene SA-Parole verwendet hatte, wurde der thüringische AfD-Fraktionschef zu Geldstrafen verurteilt. Nun erklärt der Bundesgerichtshof die Urteile für rechtskräftig. Der thüringische AfD-Fraktionschef Björn Höcke ist rechtskräftig wegen des Verwendens einer NS-Parole zu Geldstrafen verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Donnerstag die Urteile des Landgerichts Halle in Sachsen-Anhalt. Es ging um zwei Vorfälle bei Veranstaltungen, bei denen Höcke die verbotene Losung der nationalsozialistischen SA „Alles für Deutschland“ ausgesprochen beziehungsweise seine Zuschauer dazu animiert hatte, sie zu vervollständigen. Das Landgericht sprach ihn im Mai und im Juli 2024 jeweils wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig. Es verhängte eine Geldstrafe von 16.900 Euro und eine von 13.000 Euro; Verwendung von Nazi-Parolen BGH bestä­tigt Geld­strafen für Björn Höcke. Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke ist rechtskräftig wegen der Verwendung von SA-Parolen verurteilt, der BGH hat die verhängten Geldstrafen bestätigt. Der Straftatbestand des § 86a StGB sei eine zulässige Schranke der Meinungsfreiheit. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die beiden Verurteilungen des thüringischen AfD-Fraktionschefs Björn Höcke wegen der Verwendung der SA-Parole “Alles für Deutschland” bestätigt und seine Revisionen zurückgewiesen (Beschl. v. 20.08.2025, Az. 3 StR 484/24 und 3 StR 519/24). Damit sind die Urteile des Landgerichts (LG) Halle aus Mai und Juli 2024 rechtskräftig, mit denen der Politiker zur Zahlung von Geldstrafen verurteilt worden war. Der für die Entscheidungen einschlägige Straftatbestand ist § 86a Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB), der das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe stellt. Nach den Feststellungen der Vorinstanz hatte Höcke in zwei Fällen die Losung “Alles für Deutschland” genutzt, die nach Einschätzung der Gerichte im Nationalsozialismus eine zentrale Parole der paramilitärischen Sturmabteilung (SA) dargestellt hat. Sie habe damit den Charakter eines Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation im Sinne des § 86a StGB. Der BGH hob hervor, dass das Landgericht tragfähig dargelegt habe, dass sich die SA die Parole zu eigen gemacht habe und Höcke diesen historischen Bezug auch kannte. Damit sei der subjektive Tatbestand – vorsätzliches Handeln – erfüllt worden. Auch die Einwände Höckes, seine Redebeiträge seien durch die Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz (GG) gedeckt, ließ der BGH nicht gelten. Die Strafnorm des § 86a StGB stelle eine zulässige Schranke der Meinungsfreiheit dar, da sie dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung diene. In der Abwägung überwiege das öffentliche Interesse an der Abwehr nationalsozialistischer Propaganda schwerer als Höckes Meinungsfreiheit

screenshot youtube: Björn Höcke (Symbolbild)

Mehrere Ermittlungsverfahren – Hat die JVA Weiterstadt ein Rassismus- und Sexismusproblem?

Rassistische Schmierereien, ein Nazi-Gruß und das Begrapschen einer Kollegin – Vorfälle unter den Mitarbeitenden der größten hessischen Justizvollzugsanstalt beschäftigen immer wieder die Staatsanwaltschaft. Das Justizministerium sieht dennoch keinen Grund zur Sorge. (…) Mai 2021: Ein Bediensteter der JVA Weiterstadt grüßt beim Betreten des Stationsbüros mündlich mit der NS-Grußformel “Sieg Heil”. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Darmstadt wird das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eingestellt, da das Merkmal des Verbreitens oder öffentlichen Verwendens nicht vorliegt. (…) März 2022: Das Namensschild eines JVA-Bediensteten mit Migrationshintergrund in Weiterstadt wird mit einem rassistischen Schriftzug beschmiert. Es soll sich dabei um das Schimpfwort “Kanackensau”, mit dem Buchstaben “S” in Form einer Sigrune gehandelt haben, wie die Staatsanwaltschaft Darmstadt dem hr auf Nachfrage mitteilte. Zugang zu dem Bereich haben Bedienstete sowie externe Reinigungskräfte. Ein Täter kann nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht ermittelt werden, so dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wird. Vermeintliche Schüsse während Dienstes im Wachturm Mai 2022: Der JVA-Bedienstete, dessen Spind zwei Monate zuvor mit dem rassistischen Spruch beschmiert wurde, schiebt Nachtwache auf einem Turm der JVA Weiterstadt, als er von außerhalb ein Schussgeräusch wahrnimmt, so die Staatsanwaltschaft Darmstadt. Auch ein weiterer Bediensteter bemerkt ein Schussgeräusch. Es entsteht die Sorge, dass der Wachturm beschossen wird. Ein Jäger, der sich in dem umgrenzenden Gebiet aufhält, nimmt insgesamt zwei Schussgeräusche wahr. Er gibt an, in der Nacht selbst nicht geschossen zu haben. An der Außenverglasung des Wachturmes werden zwei Beschädigungen an dem Panzerglas festgestellt. (…) Verdacht der sexuellen Belästigung 2024: Ein Bediensteter der JVA Weiterstadt steht im Verdacht, eine Bedienstete sexuell belästigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt stellt das Verfahren nach Angaben des Justizministeriums aus Rechtsgründen ein (“keine Strafbarkeit des Verhaltens”). Der Bedienstete wird bis Mitte 2025 an eine andere JVA abgeordnet. Das Disziplinarverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die betroffene Bedienstete ist mittlerweile nicht mehr im Justizvollzugsdienst tätig. Ausländerfeindliche Äußerungen gegenüber Kollegen 2024: Ein Bediensteter steht im Verdacht, sich gegenüber zwei Kollegen mit sogenanntem Migrationshintergrund ausländerfeindlich geäußert zu haben. Gegen ihn wird laut Justizministerium ein Disziplinarverfahren eingeleitet, ihm wird eine schriftliche Missbilligung ausgesprochen. Der Bedienstete wird an eine andere JVA versetzt.

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Ex-Neonazi packt über #Potsdam-Treffen aus: #Remigration laufe auf “ethnische Säuberung” hinaus

Ahrens hat gegenüber der Rechercheplattform Correctiv neue Details zum umstrittenen Treffen mit Martin Sellner in Potsdam 2023 enthüllt. Die vergangenen Jahre beschreibt Erik Ahrens als “Fiebertraum”. Er sei “digitaler Nazi-Sektenführer” gewesen, nun will er den Ausstieg geschafft haben – und packt über seine früheren Kameraden aus. Etwa über jenes berüchtigte Treffen von Rechtsextremen in der Villa Adlon in Potsdam, dessen Enthüllung durch Correctiv im Jänner 2024 zu großflächigen Demos gegen rechts führte. Correctiv berichtete damals, dass Identitären-Kopf Martin Sellner in Potsdam einen “Masterplan zur Remigration” vorgestellt habe. Dabei sei es auch um die Vertreibung von nicht-assimilierten deutschen Staatsbürgern gegangen. Unter den Teilnehmern befanden sich etwa mehrere AfD-Politiker, der Jurist Ulrich Vosgerau und ein Kärntner Arzt. (…) Ahrens, früher Social-Media-Berater von AfD-Politiker Maximilian Krah, gab an, dass Sellner in Potsdam sehr wohl über deutsche Staatsbürger gesprochen habe. Diese “nicht-assimilierten” Personen seien “das größte Problem”, so Sellner laut Ahrens. Diese müsse man durch “maßgeschneiderte Gesetze” und hohen Assimilations- und Anpassungsdruck dazu bewegen, das Land zu verlassen. Die Remigration sei ein “Jahrzehnte-Projekt”, soll Sellner laut Ahrens gesagt haben. Der mutmaßliche Ex-Nazi gibt weiter in einer eidesstättigen Versicherung an, er habe das Konzept der Remigration zuvor in seiner Arbeit für “Die Österreicher”, eine – so Ahrens – “Tarnorganisation” der Identitären Bewegung, behandelt. Die Überlegungen liefen “faktisch auf eine ethnische Säuberung bzw. Vertreibung” hinaus, der Assimilationsdruck solle “freiwillig oder unfreiwillig” zur Ausreise führen. Hintergrund der Remigration ist die rechtsextreme Verschwörungstheorie des “großen Austauschs”: Migrationsfreundliche Parteien würden Zuwanderung ermöglichen, um sich eine Stimmenmehrheit zu sichern. Deshalb müsse man Migration stoppen und “nicht-assimilierte” Personen außer Landes bringen.

via standard: Ex-Neonazi packt über Potsdam-Treffen aus: Remigration laufe auf “ethnische Säuberung” hinaus

siehe auch: Potsdamer Treffen Ende 2023 Früherer AfD-Influencer bestätigt »Remigrations«-Plan Der frühere AfD-Influencer Erik Ahrens hat eidesstattlich versichert, dass bei dem Treffen in einer Potsdamer Villa 2023 ein Plan zur »Remigration« besprochen wurde. Es sei um ein Konzept »ethnischer Säuberung« gegangen. Erik Ahrens, Teilnehmer des geheimen Treffens  von Rechtsextremen, Rechtskonservativen und AfD-Funktionären in der Potsdamer Villa Adlon im November 2023, hat erstmals eidesstattlich bestätigt, dass dort Pläne zur sogenannten Remigration entwickelt wurden. Die schriftliche Erklärung wurde von einem Notar in Berlin beurkundet. (…) In der eidesstattlichen Versicherung schreibt Ahrens nun, er sei an der Ausarbeitung des »Remigrations«-Konzepts, das in Potsdam vorgetragen wurde, beteiligt gewesen. Er beschreibt das Vorhaben als einen Plan, der auf »ethnische Säuberungen bzw. Vertreibungen« hinauslaufe – »freiwillig oder unfreiwillig«. Das Konzept wurde demnach von Martin Sellner, dem bekanntesten Kopf der rechtsextremen Identitären Bewegung, vorgestellt. Besonders brisant: Der AfD-Fraktionschef in Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund, soll laut Ahrens bei dem Treffen angekündigt haben, das Konzept in seinem Bundesland umzusetzen, sollte die AfD dort an die Regierung kommen. »Correctiv« hatte bereits damals berichtet, dass Siegmund bei dem Treffen davon sprach, ausländische Restaurants unter Druck zu setzen, um das Leben für »dieses Klientel« unattraktiv zu machen; Teilnehmer an Potsdam-Treffen versichert: „Remigration“ von Staatsbürgern wurde geplant Erstmals bestätigt ein Teilnehmer des Potsdamer Treffens vor dem Notar: Die Zusammenkunft war geheim – und dort wurde ein „Masterplan“ besprochen, in dessen Verlauf die „Remigration“ auch für „nicht-assimlierte Staatsbürger“ vorgeschlagen wurde. Für den Teilnehmer war dies ein Tarnbegriff für Vertreibung und sogar „ethnische Säuberung“. (…) Ahrens erklärt schriftlich und vom Notar beurkundet: Das in Potsdam vorgestellte „Remigrations“-Konzept laufe auf „ethnische Säuberungen bzw. Vertreibungen“ auch von deutschen Staatsbürgern hinaus – „freiwillig oder unfreiwillig“. Und weiter: Der Kopf der rechtsextremen Gruppe „Identitäre Bewegung“, Martin Sellner, schlug bei der Zusammenkunft explizit die „Remigration“ für „nicht-assimilierte Staatsbürger“ vor. Ahrens schreibt in seiner eidesstattlichen Versicherung auch: Der Organisator des Treffens in Potsdam schlug die Einrichtung einer Expertenkommission vor, die für die Umsetzung des „Remigrations“-Konzepts zuständig sein solle. Diese Kommission solle die juristischen, logistischen und ethischen Aspekte möglichst konkret vorbereiten. Im Falle, dass eine patriotische Kraft in Deutschland an die Macht komme, habe man auf diese Weise schon einmal einen möglichst konkreten Plan in der Schublade – so äußerte sich der Organisator laut Ahrens.

Auszug / screenshot eidesstaatliche Erklärung; https://kurzlinks.de/x09k

THÜRINGER VERFASSUNGSGERICHT – Wer darf Jurist werden? Gericht verhandelt AfD-Klage wegen Zulassungsverfahren

Das Thüringer Verfassungsgericht in Weimar verhandelt eine Klage gegen das Zulassungsverfahren für angehende Juristen. Eine Vorschrift erlaubt es, Bewerber vom juristischen Vorbereitungsdienst auszuschließen, wenn sie gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung handeln. Die AfD-Fraktion hält das für verfassungswidrig. ((…) Im Thüringer Gesetz über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (ThürJAG) heißt es, dass Bewerber von der Juristen-Ausbildung ausgeschlossen werden können, wenn sie aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung handeln. Die AfD-Fraktion hält das für verfassungswidrig und hat ein Normenkontrollverfahren eingeleitet. (…) AfD-Rechtsvertreter Michael Elicker argumentiert, die Regelung verstoße gegen eine Vielzahl von Verfassungsrechten: Es schränke unter anderem die Berufsfreiheit von Menschen unzulässig ein, ebenso ihre Meinungsfreiheit, sie verstoße gegen das Diskriminierungsverbot und auch gegen das Recht von Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb. Entscheidung soll im November fallen Für Nachwuchsjuristen ist die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst entscheidend, wenn sie Volljuristen werden wollen. Denn erst nach dem Abschluss dieses Vorbereitungsdienstes können sie ihr zweites Staatsexamen ablegen, das sie befähigt, sich zum Beispiel um ein Richteramt zu bewerben, Staatsanwalt zu werden oder als Rechtsanwalt zu arbeiten. Eine Entscheidung über die AfD-Klage steht noch aus. Nach Angaben des Verfassungsgerichts soll sie am 26. November verkündet werden.

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Ermittlungen in Augsburg – Mutmaßlich homophober Angriff – Anklage gegen vorbestraften Mann erhoben

Ein 17-Jähriger tötete 2019 einen Mann mit einem Faustschlag. Nun soll er an einem mutmaßlich homophoben Angriff beteiligt gewesen sein. Vier Männer sollen im März 2025 zwei Personen auf Augsburgs Feiermeile, der Maximilianstraße, zusammengeschlagen haben. Nun hat die Generalstaatsanwaltschaft München gegen die vier Verdächtigen im Alter von 22 bis 25 Jahren Anklage erhoben. Die Ermittler gehen davon aus, dass bei den mutmaßlichen Tätern auch eine feindliche Einstellung gegenüber Homosexuellen eine Rolle spielte. Das Landgericht Augsburg muss nun entscheiden, ob die Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung zugelassen und in einem Prozess verhandelt wird. Der Auseinandersetzung auf der Maximilianstraße soll laut Anklage eine Bemerkung eines der Geschädigten vorausgegangen sein. Einer der Angeschuldigten habe sich davon angesprochen gefühlt und den Geschädigten daraufhin homophob beleidigt. Der zweite Geschädigte habe die Situation anschließend schlichten wollen und sei daraufhin ebenfalls homophob beleidigt worden. Er habe sich die Beleidigungen nicht gefallen lassen, heißt es. Er sei auf eine Person der Vierergruppe zugegangen. Daraufhin hätten die Angeschuldigten auf beide Geschädigten eingeschlagen. (…) Der Fall hatte in Augsburg für Aufsehen gesorgt, weil unter den Angeschuldigten ein 22-Jähriger ist, der vor mehr als fünf Jahren mit einer Gewalttat bundesweit für Schlagzeilen sorgte. Er hatte am Nikolausabend 2019 am Augsburger Königsplatz einen 49 Jahre alten Familienvater mit einem einzigen Faustschlag getötet.

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Drei Ex-AfD-Politiker unter Beschuldigten: Bundesanwaltschaft klagt Neonazi-Gruppe „Sächsische Separatisten“ an – #terror

Die rechtsextreme Gruppierung soll sich mit Militärübungen auf den Zusammenbruch Deutschlands vorbereitet haben. Nun wurden acht mutmaßliche Mitglieder wegen Terrorverdachts angeklagt. Die Bundesanwaltschaft hat acht mutmaßliche Mitglieder einer militanten Neonazi-Gruppe wegen Terrorverdachts angeklagt. Die Karlsruher Behörde wirft den selbst ernannten „Sächsischen Separatisten“ unter anderem vor, Mitglieder beziehungsweise Rädelsführer einer rechtsextremistischen, terroristischen Vereinigung gewesen zu sein. Die acht Angeklagten waren Anfang November vergangenen Jahres an verschiedenen Orten in Sachsen sowie in einem Fall in Polen festgenommen worden. Sie sitzen seitdem in Untersuchungshaft. Sie sollen sich auf den Zusammenbruch Deutschlands vorbereitet haben, um dann mit Waffengewalt möglichst große Gebiete in Sachsen zu erobern, wie die Behörde in Karlsruhe nun mitteilte. Zuletzt habe die 2020 gegründete militante Gruppe etwa 20 Mitglieder gehabt. Sie habe „eine tiefe Ablehnung der freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland“ verbunden. Sie sollen paramilitärische Trainings mit Kampfausrüstung absolviert haben, um sich auf den aus ihrer Sicht unausweichlichen Umsturz vorzubereiten. In Sachsen hätten sie einen Staat gründen wollen, der sich an der Ideologie des Nationalsozialismus ausrichten sollte. Dazu hätten sie Vertreter der bisherigen staatlichen Ordnung „liquidieren“ und andere unerwünschte Menschen wie etwa Angehörige ethnischer Minderheiten und politische Gegner aus der Gegend entfernen wollen.

via tagesspiegel: Drei Ex-AfD-Politiker unter Beschuldigten: Bundesanwaltschaft klagt Neonazi-Gruppe „Sächsische Separatisten“ an

siehe auch: Terroranklage gegen mutmaßliche Mitglieder von Neonazi-Gruppe Wegen Terrorverdachts klagt die Bundesanwaltschaft acht mutmaßliche Mitglieder der selbst ernannten Sächsischen Separatisten an. Drei von ihnen waren in der AfD aktiv. Die Bundesanwaltschaft hat acht mutmaßliche Mitglieder der militanten Neonazi-Gruppe Sächsische Separatisten wegen Terrorverdachts angeklagt. Die Karlsruher Behörde wirft den Männern unter anderem vor, Mitglieder beziehungsweise Rädelsführer einer rechtsextremistischen, terroristischen Vereinigung gewesen zu sein. Die Gruppe soll geplant haben, an einem unbestimmten “Tag X” mit Waffengewalt Gebiete in Sachsen zu erobern, um dort einen am Nationalsozialismus ausgerichteten Staat zu errichten. “Ebenso sollten unerwünschte Menschengruppen – insbesondere Angehörige ethnischer Minderheiten und politische Gegner – durch ethnische Säuberungen aus der Gegend entfernt werden”, heißt es von der Bundesanwaltschaft. Die selbst ernannten Sächsischen Separatisten sollen sich nach Angaben der Bundesanwaltschaft spätestens im November 2020 gegründet haben. “Hierbei handelte es sich um eine aus zuletzt etwa zwanzig Personen bestehende militante Gruppierung, deren Ideologie von rassistischen, antisemitischen und in Teilen apokalyptischen Vorstellungen geprägt war”, teilte die Bundesanwaltschaft weiter mit. “Ihre Mitglieder verband eine tiefe Ablehnung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.”; Anklage gegen “Sächsische Separatisten” erhoben. Sie sollen einen gewalttätigen Umsturz geplant haben. Nun erhebt der Generalbundesanwalt laut MDR Anklage gegen die mutmaßliche rechtsextreme Terrorgruppe “Sächsische Separatisten”. Im Fall eines Ex-AfD-Politikers sogar wegen versuchten Mordes. Der Generalbundesanwalt hat Anklage gegen die sogenannten “Sächsischen Separatisten” erhoben. Nach Recherchen von MDR und der taz wird acht Personen unter anderem die Gründung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Anfang November 2024 waren Mitglieder der Gruppe in Sachsen und Polen festgenommen worden. Sie sollen sich den Ermittlungen zufolge auf einen sogenannten “Tag X” vorbereitet haben, an dem sie mit Gewalt Gebiete in Ostdeutschland unter ihre Kontrolle bringen wollten. Nach der geplanten gewaltsamen Übernahme habe die Gruppe laut Bundesanwaltschaft beabsichtigt, diese Gebiete militärisch zu kontrollieren und ein Gemeinwesen zu errichten, das sich am Nationalsozialismus orientiert.

»Zeckenbiss«: AfD-Politiker Stefan Hrdy verurteilt – #gewalt

AfD-Lokalpolitiker biss Gegendemonstranten bei Protest. Der ehemalige Polizist und AfD-Waffennarr Stefan Hrdy ist wegen einer Beißattacke gegen einen Aktivisten zu 90 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt worden. Neben der Strafe drohen dem in den Medien auch als »Wadenbeißer« bekannten Politiker der rechtsextremen Partei waffenrechtliche Konsequenzen. Das wichtigste Beweismittel ist eine veröffentlichte Videoaufnahme, die den Vorfall festhielt. Auf den Aufnahmen ist zu sehen, wie Hrdy am Rande des AfD-Bundesparteitags im Juni 2024 aus seinem Auto steigt und auf eine Absperrung zuläuft, während er sein Handy auf Demonstrantinnen richtet. Als sich ihm die Aktivistinnen demonstrativ in den Weg stellen, lässt er sich in die Menge fallen und reißt dabei einen von ihnen zu Boden. Liegend greift Hrdy nach dessen Bein und beißt ihm in die Wade. Ein Polizist berichtete später im Zeugenstand davon, wie er Hrdy vom Geschädigten wegziehen musste. Im Video sind daraufhin deutliche Bissspuren zu erkennen. Der Geschädigte stellte selbst keine Anzeige. Die Staatsanwaltschaft sah dennoch ein besonderes öffentliches Interesse. Wohl auch, weil neben dem viralen Video ein Interview kursiert, in dem sich der Angeklagte mit dem »Zeckenbiss« brüstete. (…) Sie verurteilte den AfD-Politiker. Das dürfte für Hrdy Folgen haben: Der ehemalige Polizist hatte erst im April 2025 langwierig bis vor dem Oberverwaltungsgericht Münster erkämpft, dass eine Mitgliedschaft in der AfD für einen Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis nicht ausreicht. Für Hrdy gilt allerdings: Wer wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu mindestens 60 Tagessätzen verurteilt wird, verliert in der Regel seine waffenrechtliche Erlaubnis. Hrdy wurde sogar zu 90 Tagessätzen verurteilt

via nd: »Zeckenbiss«: AfD-Politiker Stefan Hrdy verurteilt