Das Thüringer Verfassungsgericht in Weimar verhandelt eine Klage gegen das Zulassungsverfahren für angehende Juristen. Eine Vorschrift erlaubt es, Bewerber vom juristischen Vorbereitungsdienst auszuschließen, wenn sie gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung handeln. Die AfD-Fraktion hält das für verfassungswidrig. ((…) Im Thüringer Gesetz über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (ThürJAG) heißt es, dass Bewerber von der Juristen-Ausbildung ausgeschlossen werden können, wenn sie aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung handeln. Die AfD-Fraktion hält das für verfassungswidrig und hat ein Normenkontrollverfahren eingeleitet. (…) AfD-Rechtsvertreter Michael Elicker argumentiert, die Regelung verstoße gegen eine Vielzahl von Verfassungsrechten: Es schränke unter anderem die Berufsfreiheit von Menschen unzulässig ein, ebenso ihre Meinungsfreiheit, sie verstoße gegen das Diskriminierungsverbot und auch gegen das Recht von Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb. Entscheidung soll im November fallen Für Nachwuchsjuristen ist die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst entscheidend, wenn sie Volljuristen werden wollen. Denn erst nach dem Abschluss dieses Vorbereitungsdienstes können sie ihr zweites Staatsexamen ablegen, das sie befähigt, sich zum Beispiel um ein Richteramt zu bewerben, Staatsanwalt zu werden oder als Rechtsanwalt zu arbeiten. Eine Entscheidung über die AfD-Klage steht noch aus. Nach Angaben des Verfassungsgerichts soll sie am 26. November verkündet werden.

via mdr: THÜRINGER VERFASSUNGSGERICHT Wer darf Jurist werden? Gericht verhandelt AfD-Klage wegen Zulassungsverfahren