Auto von AfD-Mann ausgebrannt – Staatsschutz weckt ihn um 5 Uhr morgens

In Hamburg fängt ein Wagen Feuer, drei weitere brennen mit. Einer davon gehört einem bekannten AfD-Politiker aus dem Bundestag. Das Auto des AfD-Bundestagsabgeordneten Bernd Baumann ist in der Nacht zum Montag (3. November) vor seinem Haus in Hamburg-Othmarschen im Bezirk Altona ausgebrannt. Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion hat gegen 5 Uhr morgens vom Staatsschutz einen Anruf bekommen, wie sein Büro gegenüber der Deutschen Presseagentur (DPA) mitteilt. Die Polizei prüft Brandstiftung. Nach Angaben der Behörden hat gegen 3.20 Uhr zunächst ein Auto gebrannt. Die Flammen griffen dann auf drei weitere Wagen über, die in der Nähe geparkt waren.

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siehe auch: Staatsschutz ermittelt AfD-Politiker Baumann spricht von Brandanschlag auf sein Auto. Der Privatwagen des AfD-Abgeordneten Bernd Baumann soll in der Nacht zu Montag in Brand gesteckt worden sein. Es ist nicht der erste Brandanschlag im privaten Umfeld des Politikers. Auf das Auto des Parlamentarischen Geschäftsführers der AfD-Fraktion im Bundestag, Bernd Baumann, soll in der Nacht zu Montag ein Brandanschlag verübt worden sein. (…) Es ist nicht der erste Zwischenfall im Umfeld des Hamburger Politikers. Nach Angaben seines Büros war bereits der Wagen eines Mieters von Baumann in Hamburg in Brand gesteckt worden. Der Mieter sei mit seiner Familie daraufhin ausgezogen. Die Mietwohnung selbst steht seitdem leer; BRANDANSCHLAG? Auto von AfD-Politiker abgebrannt – Staatsschutz ermittelt Ein Auto von AfD-Politiker Baumann brennt vor dessen Wohnhaus ab – drei weitere Autos werden beschädigt. Die Polizei prüft Brandstiftung, der Staatsschutz ermittelt. Es kursiert ein Bekennerschreiben. Ein Auto des Parlamentarischen Geschäftsführers der AfD-Bundestagsfraktion, Bernd Baumann, ist nach Angaben seines Büros in der vergangenen Nacht vor dessen Haus in Hamburg in Flammen aufgegangen. Er sei um 5.00 Uhr vom Staatsschutz geweckt und darüber informiert worden. Der Vorfall soll sich demnach gegen 3.20 Uhr ereignet haben. Das zerstörte Fahrzeug sei auf Baumanns Ehefrau angemeldet, hieß es. Die Polizei bestätigte Ermittlungen durch den Staatsschutz, der innerhalb der Polizeibehörden für politisch motivierte Delikte zuständig ist. In einem privaten Video, das von Baumanns Büro zur Verfügung gestellt wurde, sind drei ausgebrannte Autos und ein vierter Wagen mit deutlichen Brandspuren zu sehen. Bekennerschreiben im Netz Im Internet tauchte noch am Montag ein Bekennerschreiben auf, das als Post auf der linken Plattform «Indymedia» veröffentlicht wurde und eine Verbindung zur Antifa nahelegt. Verifizieren ließ sich das Schreiben zunächst nicht

Wie ein Streit um 100 Schilling zum Verbot der Neonazi-Partei NDP führte

Mehr als zwei Jahrzehnte lang gehörte die offen rechtsextreme NDP zum politischen Inventar Österreich. Mehr als zwei Jahrzehnte gehörte die offen rechtsextreme Nationaldemokratische Partei (NDP) zum politischen Inventar Österreichs, nach eigenen Angaben zählte sie zeitweise rund 3.000 Mitglieder – bis sie im Jahr 1988 verboten wurde. Der Anlass war banal: eine Verwaltungsstrafe über 100 Schilling. 1986 erhielt ein Funktionär der NDP in Krems eine Verwaltungsstrafe von 100 Schilling, rund sieben Euro, weil er einen Informationsstand ohne die vorgeschriebene “Ankündigungsabgabe” betrieben hatte. Doch anstatt das Bußgeld zu begleichen, zog NDP-Chef Norbert Burger vor Gericht – bis hinauf zum Verfassungsgerichtshof. Seine Argumentation: Politische Parteien seien von solchen Abgaben befreit. “Rechtlich nicht existent” Daraus entwickelte sich ein juristischer Präzedenzfall. Denn die Richter nahmen die Gelegenheit wahr, Burgers Partei und ihr Programm genauer zu prüfen. Am 25. Juni 1988 kam das Urteil: Die NDP sei als rechtlich nicht existent zu betrachten. Kurz darauf wurde auch der gleichnamige Verein aufgelöst. Die Begründung: Die Partei verfolge “neonazistische Ziele”; ihr Programm enthalte “selbst nationalsozialistisches Gedankengut”. Die 1967 gegründete NDP hatte nie ein Hehl aus ihrem ideologischen Fundament gemacht. In ihren Reihen fanden sich ehemalige NSDAP-Mitglieder, SS-Männer, aber auch Lehrer und Polizisten. Antifaschisten und Antifaschistinnen haben immer wieder auf die Ideologie der rechtsextremen Partei aufmerksam gemacht. Die Partei Norbert Burgers Ihr Gründer und Anführer Norbert Burger galt als Schlüsselfigur des österreichischen Rechtsextremismus. Bereits 1944 meldete sich der damals 15-Jährige freiwillig zum Fronteinsatz. Später brüstete er sich in Interviews damit, bei Hinrichtungen mitgewirkt zu haben – er habe, so sagte er, “einem Gefangenen den Strick um den Hals gelegt”. Nach dem Krieg studierte er Rechtswissenschaften, schloss sich der schlagenden Verbindung Olympia an und gründete 1953 den Ring Freiheitlicher Studenten. In den 1960er-Jahren wurde Burger zu einer zentralen Figur des Südtirol-Terrorismus. Von ihm rekrutierte junge Aktivisten zogen 1961 auf den sogenannten Kinderkreuzzug, um Anschläge in Italien zu verüben. Er eskalierte den Konflikt massiv. Mehrere Attentate scheiterten, einige forderten Tote und Verletzte. Burger selbst wurde in Italien in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt – eine Strafe, die ihn in Österreich jedoch kaum behinderte. SS-Mann schrieb Parteiprogramm 1967 folgte die Gründung der NDP, konzipiert als “Kaderpartei” nach nationalsozialistischem Vorbild. Ihr Ideologe Herbert Schweiger, ein ehemaliger SS-Mann, schrieb das Parteiprogramm. Politisch blieb die Bewegung randständig – bei Wahlen erreichte sie nie mehr als ein paar Prozent. Doch Burger gelang es 1980, bei der Bundespräsidentenwahl 140.000 Stimmen (3,2 Prozent) zu gewinnen – ein enormer Achtungserfolg für die extreme Rechte.

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Gauland zieht Bilanz – “Ich habe wegen der AfD praktisch alle meine Freunde verloren”

Für seine Äußerungen musste AfD-Politiker Alexander Gauland harsche Kritik einstecken. Das sei es nicht wert gewesen, sagt der 84-Jährige nun. Der AfD-Ehrenvorsitzende Alexander Gauland bereut offenbar sein politisches Engagement für die Rechtsaußenpartei. “Ich habe wegen der AfD praktisch alle meine Freunde verloren und einen Teil meiner Familie”, sagte der 84-Jährige im Interview mit der “Neuen Zürcher Zeitung”. In Deutschland sei es schwierig, befreundet zu sein, wenn man unterschiedliche politische Meinungen hat, so Gauland. “In dem Traditionshotel, in dem ich mehrere Bücher geschrieben habe und vierzig Jahre lang gern gesehener Gast war, bekam ich gesagt: ‘Wir möchten Sie nicht mehr bei uns beherbergen'”, so Gauland. “Das sind menschliche, persönliche Verluste.” (…) An deren Ende zieht Gauland Bilanz und fragt sich, ob sich sein Engagement für die AfD gelohnt habe. Der frühere CDU-Politiker kommt zu dem Schluss: “Privat und persönlich war der Schaden größer als der Nutzen.”

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VG zu Sicherheitsbedenken wegen Russland-Kontakten Kein Bun­des­tags­aus­weis für Ex-AfD-Abge­ord­neten

Die Bundestagsverwaltung verweigerte drei Mitarbeitern von AfD-Politikern den Parlamentshausausweis. Einer von ihnen, Ulrich Oehme, ging per Eilantrag dagegen vor und scheiterte nun: Seine engen Kontakte zu Russland seien zu bedenklich. Im September lehnte die Verwaltung des Deutschen Bundestags die Erteilung von Hausausweisen und Zugangsberechtigungen zu den IT-Systemen für mehrere Mitarbeiter von AfD-Abgeordneten ab. “Grundlage dieser Entscheidung waren sicherheitskritische Erkenntnisse im Rahmen der notwendigen Zuverlässigkeitsüberprüfung”, so die Bundestagspressestelle damals, als LTO darüber berichtete. Einer der Betroffenen, der ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Oehme (er saß von 2017 bis 2021 im Bundestag), ist heute Mitarbeiter des sächsischen AfD-Abgeordneten Edgar Naujok und ging dagegen mit einem Eilantrag vor. Jedoch ohne Erfolg, wie nun bekannt wurde. Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin bestätigte am Donnerstag die Entscheidung der Parlamentsverwaltung und lehnte den Erlass einer einstweiligen Anordnung ab (Beschl. v. 30. 10. 2025, Az. VG 2 L 437/25). Wegen Kontakten zu russischen staatlichen Stellen habe die Parlamentsverwaltung zu Recht die Ausstellung eines personalisierten Bundestagsausweises (sogenannter Hausausweis) verweigert, heißt es in einer Presserklärung des Gerichts vom Freitag. Dass die Bundestagsverwaltung die Versagung des Ausweises auch damit begründet hatte, dass Oehme mit seiner Forderung nach Remigration Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung offenbare, spielte für das Gericht dabei schon keine Rolle mehr. Die Zutrittsberechtigung zu den nicht für die Öffentlichkeit zugänglichen Gebäuden des Deutschen Bundestags – etwa für das Reichstagsgebäude (bis auf das Plenum, in das nur Abgeordnete dürfen) – ist in der Hausordnung des Deutschen Bundestags (BTHausO) geregelt. Diese wiederum hat ihre Rechtsgrundlage in Art. 40 Grundgesetz (GG). Nach Art. 40 Abs. 2 S. 1 GG übt der Präsident das Hausrecht und die Polizeigewalt im Gebäude des Bundestags aus. Die Vorschrift fungiert sowohl als Aufgabenzuweisungs- als auch als Befugnisnorm für konkrete, auch belastende Einzelmaßnahmen. Nach § 2 Abs. 2 Ziffer 3c BTHausO erhalten grundsätzlich auch die mit einem Arbeitsvertrag beschäftigten Mitarbeiter der Mitglieder des Deutschen Bundestags auf Antrag einen personalisierten Bundestagsausweis. Allerdings wird zuvor eine sogenannte Zuverlässigkeitsprüfung durchgeführt. Demnach kann ein Hausausweis abgelehnt werden, wenn begründete Zweifel an der Zuverlässigkeit der antragstellenden Person bestehen.  Das sei beim Antragsteller Oehme der Fall, so nun das Gericht. Seine Kontakte zu russischen Stellen bzw. zu Personen, die ihrerseits mit russischen staatlichen Stellen zusammenarbeiteten, begründeten greifbare und naheliegende Risiken für die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestags. Enge Verbindung zu russischem Geheimdienstangehörigen Der ehemalige AfD-Abgeordnete weise enge Verbindungen zu einem russischen Staatsangehörigen auf, der seinerseits aktiv mit russischen Geheimdienstangehörigen zusammengearbeitet habe. Diese hätten beabsichtigt, sich Zugang zum Deutschen Bundestag und zur Politik zu verschaffen, um den demokratischen Prozess und die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Daher habe die EU diesen russischen Staatsangehörigen bereits sanktioniert. Die enge Verbindung zwischen Oehme und dem Russen zeige sich an gemeinsamen Aktivitäten mit Bezug zu Russland, unter anderem habe der russische Staatsangehörige für das Unternehmen Oehmes gearbeitet. Die beiden hätten außerdem gemeinsam eine gGmbH gegründet. Im LTO vorliegenden, anonymisierten Beschluss des VG heißt es, dass “der Antragsteller” (Oehme) und der Russe gemeinsam im Februar 2021 gemeinsam mit dem Rektor der Schirinowski-Hochschule in Moskau das “Institut für Gesellschaftsforschung gGmbH” gegründet hätten. “Über dieses Institut wurden bis zu seiner Liquidation im Januar 2025 die Spenden für den Verein VADAR e. V. (‘Vereinigung zur Abwehr der Diskriminierung und der Ausgrenzung Russlanddeutscher sowie russischsprachiger Mitbürger in Deutschland’) abgewickelt, dessen Gründungsmitglied und Vorsitzender wiederum der Antragsteller ist.”

via lto: VG zu Sicherheitsbedenken wegen Russland-Kontakten Kein Bun­des­tags­aus­weis für Ex-AfD-Abge­ord­neten

POLIZEI-EINSATZ Wohnungsdurchsuchung in Stendal: Hund im Kühlschrank entdeckt

Bei einer Hausdurchsuchung in Stendal hat die Polizei einen gefesselten Hund in einem Kühlschrank gefunden. Anlass des Einsatzes war ein 18-Jähriger, gegen den ein Haftbefehl wegen des Verbreitens verfassungswidriger Kennzeichen vorlag. Bei einer Wohnungsdurchsuchung haben Polizisten in Stendal einen Hund in einem Kühlschrank entdeckt. Der Einsatz galt einem 18-Jährigen, gegen den ein Haftbefehl wegen des Verbreitens verfassungswidriger Kennzeichen vorlag. Da Waffen vermutet wurden, kam ein Spezialeinsatzkommando zum Einsatz. Vor Ort wurden zwei Softair-Waffen gefunden. Der Mann sitzt in Untersuchungshaft und muss sich nun zusätzlich wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verantworten.

via mdr: POLIZEI-EINSATZ Wohnungsdurchsuchung in Stendal: Hund im Kühlschrank entdeckt

Verdacht der Volksverhetzung – Ermittlungen gegen Julian Reichelt eingestellt

Auf X hatte der ehemalige »Bild«-Chef Reichelt über eine mutmaßliche Unterwanderung der Polizei geschrieben, die Staatsanwaltschaft ermittelte. Der Verdacht der Volksverhetzung habe sich jedoch nicht erhärtet. Hat der »Nius«-Chefredakteur Julian Reichelt volksverhetzende Inhalte auf X geteilt? Die Staatsanwaltschaft Berlin kann dies nicht bestätigen und hat ihre Ermittlungen wegen des Verdachts der Volksverhetzung eingestellt. »Der Anfangsverdacht hat sich nicht erhärtet«, sagte ein Behördensprecher auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa. Hintergrund des Verfahrens war ein Post von Reichelt auf der Plattform X vom 1. April . Laut Staatsanwaltschaft war der Hinweis einer Privatperson Auslöser der Ermittlungen. Eine entsprechende Anzeige sei von der Staatsanwaltschaft in Krefeld zuständigkeitshalber an die Behörde in Berlin weitergeleitet worden, wo diese Mitte Mai einging. Die Behörde muss in so einem Fall aufgrund des sogenannten Legalitätsprinzips prüfen, ob eine mögliche Straftat vorliegt.

via spiegel: Verdacht der Volksverhetzung Ermittlungen gegen Julian Reichelt eingestellt

#Richter nannte #Sinti und #Roma „Rotationseuropäer“ – Gericht sieht keine #Volksverhetzung

Wegen eines „diffamierenden“ Facebook-Beitrags über Sinti und Roma muss sich ein Richter aus Gera nicht wegen Volksverhetzung verantworten. Das Thüringer Oberlandesgericht entschied, die Äußerung sei zwar „grob geschmacklos“, erfülle aber keinen Straftatbestand. in Richter aus Gera muss sich nach einem umstrittenen Facebook-Post über Sinti und Roma nicht wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung vor Gericht verantworten. Das Thüringer Oberlandesgericht in Jena bestätigte eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Gera, gegen die die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt hatte. Rechtsmittel gegen den Beschluss sind nicht möglich. Die Staatsanwaltschaft Gera hatte dem Richter vorgeworfen, in einer Facebook-Gruppe Sinti und Roma mit reisenden Diebesbanden gleichgesetzt zu haben. Er soll dafür die Bezeichnung „Rotationseuropäer mit Eigentumzuordnungsschwäche“ benutzt haben. Der Richter war am Verwaltungsgericht Gera unter anderem für Asylverfahren zuständig und ist inzwischen an das Thüringer Justizministerium abgeordnet. Wegen der Bedeutung des Falls war die Anklage am Landgericht erhoben worden. Die Eröffnung des Hauptsacheverfahrens wurde dort jedoch abgelehnt. Es seien keine strafrechtlich relevanten Tatbestände erfüllt, insbesondere nicht der Volksverhetzung. Dem folgte nun der dritte Strafsenat des Thüringer Oberlandesgerichts. Die Äußerung des betroffenen Richters könnte bei Vorliegen eines Strafantrages als ehrverletzend strafrechtlich verfolgt werden. Der Tatbestand der Volksverhetzung sei aber nicht erfüllt.

via welt: Richter nannte Sinti und Roma „Rotationseuropäer“ – Gericht sieht keine Volksverhetzung

siehe auch: Doch kein Hauptverfahren gegen umstrittenen Geraer Richter. Der Geraer Richter Bengt Fuchs muss sich nicht in einem Gerichtsverfahren verantworten. Das Thüringer Oberlandesgericht hat eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft abgelehnt. Die hatte ihm Volksverhetzung vorgeworfen. Nun dürfte jedoch ein Disziplinarverfahren gegen Fuchs wieder aufgenommen werden. In der Vergangenheit war außerdem eine Nähe zur AfD aufgefallen. (…) Gegen Fuchs war nach Bekanntwerden der Vorwürfe außerdem ein Disziplinarverfahren am Verwaltungsgericht Gera eingeleitet worden. Das Verfahren war jedoch aufgrund des strafrechtlichen Verfahrens pausiert worden. Nun könnte es fortgeführt werden, denn Verwaltungsgerichtspräsident Michael Obhues hatte dem MDR damals mitgeteilt, dass das Disziplinarverfahren wieder aufgenommen wird, sobald das strafrechtliche Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist. Am Donnerstag teilte das Verwaltungsgericht Gera auf MDR-Anfrage dann mit, dass über die Fortsetzung des Disziplinarverfahrens nach Zustellung der OLG-Entscheidung und nach Anhörung des Betroffenen entschieden wird.