Das Urteil gegen den Mörder von Walter Lübcke ­beeindruckt das rechtsextreme Milieu nicht. »Keinerlei Mitgefühl, keinerlei Trauer für Walter Lübcke« – einen Artikel mit diesem Titel veröffentlichte das rechtsextreme Blog PI News am 30. Januar, also zwei Tage nach dem Urteilsspruch im Prozess gegen den Mörder des CDU-Politikers. Der Autor mit dem Pseudonym Kewil zitiert darin nochmals die Worte, die Lübcke während einer Bürgerversammlung im hessischen Lohfelden, bei der es um den Bau einer Flüchtlingsunterkunft ging, im Jahr 2015 sagte: »Da muss man für Werte eintreten, und wer diese Werte nicht vertritt, der kann jederzeit dieses Land verlassen, wenn er nicht einverstanden ist. Das ist die Freiheit eines jeden Deutschen.« Der Autor schreibt: »Das war Lübckes Botschaft und sein Todesurteil.« Er werde nicht um Lübcke trauern und empfinde keinerlei Mitgefühl. Kewil schließt mit den Worten: »Seit wann ist Hass verboten und ein Verbrechen? Die Gedanken sind frei. Lebenslänglich.« Lebenslänglich – zu dieser Höchststrafe verurteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main vergangene Woche den Hauptangeklagten Stephan Ernst, zudem stellte es die besondere Schwere der Schuld fest. Somit ist unwahrscheinlich, dass Ernst nach 15 Jahren entlassen wird. Der Senat behielt sich die Anordnung einer Sicherungsverwahrung vor.
Der Mitangeklagte Markus H. wurde vom Vorwurf der Beihilfe zum Mord freigesprochen und lediglich wegen unerlaubten Waffenbesitzes zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. H. sei eine Beteiligung nicht eindeutig nachzuweisen, daher gelte der Grundsatz in dubio pro reo. Ernsts Aussagen zu H.s Tatbeteiligung seien widersprüchlich und daher unglaubhaft. Es sei nicht zweifelsfrei erkennbar, ob H. es überhaupt für möglich gehalten habe, dass Ernst Lübcke wirklich etwas antun wollte oder gar Mordabsichten hegte. Diese Begründung erstaunt: Ernst hatte zwischen 1989 und 2009 mehrere schwere Gewalttaten aus rechtsextremen und rassistischen Motiven begangen. Es wäre verwunderlich, wenn H. nichts von den früheren Taten seines langjährigen Kameraden aus dem Kasseler Neonazimilieu, nichts von dessen Gewaltbereitschaft gewusst hätte. Dass zudem rechtsextreme Ideologie grundsätzlich die Legitimation tödlicher Gewaltausübung beinhaltet, scheint auch bei diesem Senat noch nicht angekommen zu sein. Denn dazu verlor das Gericht kein Wort, ebenso nicht zur gesellschaftlichen Bedeutung des Mordes an einem Repräsentanten des Staats, der sich 2015 für die Aufnahme von Bürgerkriegsflüchtlingen ausgesprochen hatte.
Die Bundesanwaltschaft hatte neun Jahre und acht Monate Haft für H. gefordert. Insofern gab es ein Déjà-vu aus dem NSU-Prozess: Auch dort kam ein mitangeklagter Neonazi, der während der Verhandlung nur geschwiegen und hämisch gegrinst hatte, mit einer Minimalstrafe davon und konnte das Gericht in Freiheit verlassen. Ernst wurde zudem vom Vorwurf des Mordversuchs an Ahmed I. im Jahr 2016 freigesprochen. Auch hier seien die Indizien nicht eindeutig, urteilte das Gericht. Die Bundesanwaltschaft kündigte Revision an. Auch Markus H. hat bereits Revision eingelegt.

via jungle: Das Urteil im Mordfall Walter Lübcke beeindruckt extreme Rechte nicht – Im Zweifel für das Déjà-vu