AMTSGERICHT MEININGEN – Neonazi-Gastwirt Tommy Frenck wegen Steuerhinterziehung angeklagt

Ab Januar steht Neonazi-Gastwirt Tommy Frenck vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, im Jahr 2017 Gewerbe- und Umsatzsteuer in Höhe von rund 141.000 Euro hinterzogen zu haben. Vier Verhandlungstage sind angesetzt. Frenck bestreitet die Vorwürfe. Der Thüringer Neonazi-Gastwirt Tommy Frenck muss sich ab Anfang Januar vor dem Amtsgericht Meiningen wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung verantworten. Das sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Mühlhausen MDR THÜRINGEN. Frenck soll laut Anklage 141.000 Euro Steuern hinterzogen haben. Insgesamt seien vier Verhandlungstermine angesetzt. Der Staatsanwaltschaft zufolge beziehen sich die Vorwürfe auf die Gewerbe- und Umsatzsteuer für das Jahr 2017. Die Einleitung des Strafverfahrens war Frenck im April 2018 bei einer Hausdurchsuchung mitgeteilt worden.

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Prozess um Überfall auf Neonazi: Aussage gegen Aussage

Mehrere Linksextreme sollen einen Rechtsextremisten im Flur eines Wohnhauses geschlagen, getreten und durch Messerstiche verletzt haben. Der Prozess läuft nun unter strengen Sicherheitsvorkehrungen. Von dpa 08.12.2025 Zwei Männer, die zur linksextremen Szene gehören sollen, stehen nach einem Angriff auf einen Rechtsextremisten vor Gericht. (Symbolbild) Taylan Gökalp/dpa © Taylan Gökalp/dpa Nach einem Überfall auf einen Rechtsextremisten mit mehreren Verletzten in Berlin-Prenzlauer Berg stehen zwei Männer aus der linken Szene vor Gericht. Die 32- und 33-Jährigen gaben zu, dass sie dem 24-Jährigen „Angst machen“ wollten, um etwas gegen zuvor erfolgte Gewalt durch Neonazis zu unternehmen. Sie seien aber nicht bewaffnet gewesen – „keiner hatte ein Messer dabei“, sagte der 32-Jährige vor dem Amtsgericht Tiergarten. Der 24-Jährige habe sie entdeckt, sei mit einem Messer auf sie zugestürmt und habe „sofort zugestochen“. Der Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung läuft unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen. Aus politischen Motiven heraus sollen sich die Angeklagten mit einer bislang nicht bekannten Person am 18. April 2024 zum Wohnhaus des 24-Jährigen begeben haben, der Mitglieds der rechtsextremen Kleinpartei „Der III. Weg“ ist. In einem roten Beutel hätten sich unter anderem ein Hammer, ein Messer und Reizgas befunden. Der 24-Jährige sei im Hausflur geschlagen, getreten, mit einem Messer am Unterschenkel und an der Hand verletzt und mit Reizgas besprüht worden, so die Anklage. Als er einen der Vermummten festhalten wollte, habe sich das Geschehen vor das Wohnhaus verlagert. „Es erfolgten wechselseitig ausgeführte Schläge“, heiß es in der Anklage. Der 24-Jährige sei mit einer Glasflasche geschlagen und getreten worden, als er bereits am Boden lag.  Der 32-jährige Angeklagte sagte weiter, Plan sei gewesen, „ihn mit Übermacht zu Boden zu bringen“. Sie hätten ihm mit Gewalt durch Neonazis konfrontieren und ihn einschüchtern wollen „in der Hoffnung, dass er und seine Kameraden aufhören“. Doch sie hätten den 24-Jährigen unterschätzt. Er habe sie bemerkt und sei „mit wildem Geschrei“ auf sie zugekommen. „Er stach mehrmals auf mich ein“, so der 32-Jährige. In Todesangst hätten sie versucht, aus dem Haus zu kommen. Die Verletzungen des 24-Jährige, der Kampfsport trainiere, „können wir uns nur so erklären, dass er sich im Gerangel selbst verletzt hat“.

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siehe auch: Dritter Weg in Berlin: Antifaschisten auf der Anklagebank Am Amtsgericht startet ein Prozess gegen Linke – Kläger ist ein Neonazi der Kleinstpartei Dritter Weg. Der Andrang am Amtsgericht Tiergarten ist groß: Vor dem rechten Eingang stehen etwa 200 Antifaschistinnen. Am linken Eingang stehen rund 20 augenscheinlich erkennbare Neonazis. An der Pforte wird verkündet, dass es im Gerichtssaal nur 30 Plätze gibt – also 15 für jede Seite. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite beginnt eine Kundgebung. Zu sehen sind Transparente mit den Aufschriften »Gemeinsam gegen den Faschismus« und »Für immer Antifa«. Am Montagmorgen begann der Strafprozess gegen zwei Antifaschisten. Der Vorwurf lautet: gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung des Neonazis Leander S. Am 18. April 2024 kam es in der Wichertstraße im Berliner Bezirk Pankow zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung zwischen einem bekannten Neonazi der Kleinstpartei Der Dritte Weg und Antifaschisten, bei der drei Menschen durch Messerstiche verletzt wurden. Die ersten Polizeimeldungen und Medienberichte stellten schnell einen politischen Zusammenhang her und sprachen von einem Angriff aus der linken Szene. Im Vorfeld des Prozesses kamen Fragen nach dem tatsächlichen Ablauf und einer möglichen Vorverurteilung auf. Kurz vor Prozessbeginn kommt es zu einer tumultartigen Szene außerhalb des Gebäudes. Neonazis aus dem Unterstützerumfeld des vermeintlichen Opfers S. versuchen an einem Spielplatz vor dem Gerichtseingang an der Wilsnacker Straße anreisende Antifaschistinnen anzugreifen. Die zwei Antifaschistinnen können unverletzt flüchten. Laut der Gruppe »Prenzlauer Berg gegen Nazis« beweist der Angriffsversuch die Gewaltbereitschaft des Dritten Wegs; Meterlange Blutspur durch Prenzlauer Berg: Linke überfallen Neonazi zu Hause – der sticht zu Um sich für Neonazi-Überfälle zu rächen, fangen Linksextremisten ein Kader des „Dritten Wegs“ an seiner Wohnadresse in Prenzlauer Berg ab. Der Prozess beginnt mit einem Paukenschlag. (…) Auf der Anklagebank sitzen ein 32-jähriger Historiker und ein 33-jähriger Sozialarbeiter, die gleich zu Beginn in einer gemeinsamen Erklärung zugeben, im April 2024 im Hausflur des Wohnhauses des Rechtsextremisten auf ihr Opfer gewartet zu haben. Nach diversen Überfällen durch „Dritte Weg“-Kader in Berlin sei das Ziel gewesen, dem bekannten Neonazi „Angst zu machen“. Im Vorfeld der geplanten Tat seien verschiedene Menschen aus dem Bekanntenkreis der Angeklagten Gewalt durch Rechtsextremisten des „Dritten Wegs“ ausgesetzt gewesen. Genannt werden unter anderem Überfälle auf Jugendklubs in Pankow und eine Attacke auf Teilnehmer des Berliner Christopher Street Days. Daraufhin habe man sich gemeinsam mit einem unbekannten Dritten für den „Hausbesuch“ entschieden.

BKA meldet für 2024 sinkenden Anteil tatverdächtiger Zuwanderer

Etwa jeder elfte Tatverdächtige war im vergangenen Jahr laut BKA ein Zuwanderer. Rund 172.200 zugewanderte Menschen sind als Tatverdächtige in Deutschland erfasst worden. Im vergangenen Jahr sind nach Daten des Bundeskriminalamts (BKA) knapp neun Prozent aller Tatverdächtigen im Bereich der Allgemeinkriminalität Zuwanderer gewesen. Wie aus dem vom BKA veröffentlichten Lagebild “Kriminalität im Kontext von Zuwanderung” hervorgeht, blieb ihr Anteil unter allen Tatverdächtigen mit 8,8 Prozent in etwa auf dem Niveau des Jahres 2023. Von den 1,97 Millionen Tatverdächtigen waren im Jahr 2024 rund 172.200 Zuwanderer, weitere 697.000 besaßen keine deutsche Staatsbürgerschaft. Laut BKA umfasst die Kategorie der nicht deutschen Tatverdächtigen alle Tatverdächtigen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, unabhängig von ihrem Aufenthaltsanlass oder Zuwanderungshintergrund. Zu den tatverdächtigen Zuwanderinnen und Zuwanderern zählen etwa Asylsuchende, Schutzberechtigte oder Kontingentflüchtlinge sowie Personen mit Duldungsstatus. In den Bereichen Mord, Totschlag und fahrlässige Tötung waren dem Bericht zufolge rund zwölf Prozent aller Tatverdächtigen Zuwanderer. Auch bei Diebstahl, Vermögens- und Fälschungsdelikten lag ihr Anteil bei etwa zwölf Prozent. Bei Sexualstraftaten, sogenannten Rohheitsdelikten wie Körperverletzung und Rauschgiftdelikten waren zwischen acht und zehn Prozent der Verdächtigen Zuwanderer. In fast jedem dritten Ermittlungsverfahren zu organisierter Kriminalität – etwa Drogen oder Schleuserkriminalität – wurden Zuwanderer als Tatverdächtige festgestellt

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Nach Millionenstrafe gegen Musk-Plattform: Prominente und NGOs fordern Bundesregierung zum Verlassen von X auf

Im Streit um Verifizierungshaken muss X satte 120 Millionen Euro an die EU-Kommission zahlen. Ein deutsches Bündnis kritisiert nun, dass die Bundesregierung noch auf der Plattform vertreten ist. Ein breites Bündnis aus Prominenten und zivilgesellschaftlichen Organisationen hat die Bundesregierung aufgefordert, das soziale Netzwerk X zu verlassen. Die Bundesregierung und ihre Behörden sollten ihre Kommunikation auf offene, gemeinwohlorientierte Plattformen verlagern, forderte das Bündnis in einer Petition, die am Montag in Hamburg von der Initiative Save Social auf der Kampagnenplattform WeAct von Campact vorgestellt wurde. „Unterstützen Sie die Europäische Kommission darin, Recht und Gesetz auch gegenüber US-amerikanischen Plattformen durchzusetzen.“ Zu den Unterzeichnenden gehören den Angaben zufolge unter anderem Rocko Schamoni, Nina George, Matthias Matschke, Marc-Uwe Kling, Ralph Caspers, Ruth Moschner und Marina Weisband sowie die Organisationen Greenpeace, Digitalcourage, HateAid und die Deutsche Vereinigung für Datenschutz. Hintergrund sind demzufolge die Ereignisse der vergangenen Tage: Die EU-Kommission hatte am Freitag eine 120 Millionen Euro-Strafe wegen Transparenzmängeln gegen X verhängt. Die Plattform habe gegen den Digital Services Act (DSA) verstoßen, teilte die Kommission mit. X-Besitzer Elon Musk forderte daraufhin, die EU abzuschaffen. Zudem wurde am Montag bekannt, dass die Brüsseler Behörde nun keine Anzeigen mehr auf der Online-Plattform schalten dürfe.

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siehe auch: X lässt EU-Kommission keine Anzeigen mehr schalten X hat der EU-Kommission das Werbekonto gekündigt – kurz nachdem diese eine Strafe gegen die Plattform verhängt hatte. Laut dem Produktmanager gibt es keinen Zusammenhang.

VORWURF POLITIKER-BELEIDIGUNG – Hunderte Strafanträge – Merz’ ausuferndes Agieren in eigener Sache

CDU-Chef Friedrich Merz stellte seit 2021 als Oppositionsführer diverse Strafanzeigen wegen Beleidigung. WELT AM SONNTAG liegen exklusive Dokumente vor. Wegen zwei Äußerungen im Internet gegen ihn kam es sogar zu Hausdurchsuchungen. Aber die harte Schale von Merz, über Jahre durch lapidare Bonmots kultiviert, ist wohl nur eine Schale. Denn Merz selbst ist einer der empfindlichsten Politiker in der Geschichte der Bundesrepublik. Jedenfalls gemessen an seinem juristischen Vorgehen. WELT AM SONNTAG liegen Dokumente wie Strafanträge, Ermittlungsakten und Anwaltsschreiben vor, die belegen, dass Merz seit 2021 – da war er noch Oppositionsführer der Union – Hunderte Strafanträge wegen Beleidigungen gestellt haben muss. „Sehr geehrte Damen und Herren, wir vertreten die rechtlichen Interessen von Friedrich Merz MdB, Platz der Republik 1, 11011 Berlin (dienstliche Anschrift)“, schreibt die Kanzlei Brockmeier, Faulhaber, Rudolph aus Rheine zum Beispiel. Das Abgeordnetenbüro von Merz bestätigt die Vorgänge weitgehend. „Der Bundestagsabgeordnete des Hochsauerlandkreises, Friedrich Merz“, habe „in der letzten Legislaturperiode einige Beleidigungen gegen seine Person in den Sozialen Medien strafrechtlich verfolgen lassen“. „Schadensersatzzahlungen und Geldstrafen“ habe Merz „in voller Höhe für soziale Zwecke im Hochsauerlandkreis gespendet“, teilt ein Sprecher mit. Hört man sich bei Parteifreunden von Merz um, war das Anlass lebhafter Diskussionen. „Nach der Hausdurchsuchung bei dem Typen, der Habeck einen ‚Schwachkopf‘ genannt hatte, fanden wir das nicht mehr vermittelbar, dass auch Merz so etwas macht“, sagt einer. Ein anderer findet: „Die Strafanträge von ihm werden uns sicher auf die Füße fallen.“ Unterschrieben sind die Anträge meist von Rechtsanwalt Alexander Brockmeier. Brockmeier ist FDP-Politiker. Zusammen mit Franziska Brandmann, die von 2021 bis 2025 Bundesvorsitzende der FDP-Jugendorganisation Julis war, gründete er die Firma So Done: eine Agentur, die kostenlos für ihre Mandanten das Internet nach möglichen Beleidigungen durchsucht, zur Anzeige bringt und zivilrechtliche Ansprüche geltend macht.

via welt: VORWURF POLITIKER-BELEIDIGUNG Hunderte Strafanträge – Merz’ ausuferndes Agieren in eigener Sache

siehe auch: Merz soll Hunderte Strafanzeigen wegen Beleidigung gestellt haben »Arschloch«, »drecks Suffkopf«: Friedrich Merz hat laut einem Medienbericht in seiner Zeit als CDU-Fraktionschef Anfeindungen gegen ihn strafrechtlich verfolgen lassen – in einigen Fällen gab es demnach Hausdurchsuchungen. Wenn sich die Grünen gegen Pöbeleien und Anfeindungen juristisch wehrten, war das Unionspolitikern immer ein Thema wert. Hier werde mit Kanonen auf Spatzen geschossen, so oft der Tenor. Doch offenbar soll auch Friedrich Merz umfangreich gegen Beleidigung vorgegangen sein. In seiner Zeit als Unionsfraktionschef soll Merz seit 2021 Hunderte Strafanträge wegen mutmaßlicher Beleidigungen gestellt oder mitverfolgt haben, berichtet die »Welt am Sonntag«  unter Berufung auf Strafanträge, Ermittlungsakten und Anwaltsschreiben. Merz ging offenbar systematisch gegen Kritiker in sozialen Medien vor. In mindestens zwei Fällen führten diese Strafanträge zu Hausdurchsuchungen, darunter bei einer schwerbehinderten Rentnerin im Rollstuhl, die Merz als »kleinen Nazi« bezeichnet haben soll. Trotz ihres sofortigen Geständnisses wurde ihr Mobiltelefon beschlagnahmt, berichtet die Zeitung. In anderen Fällen ging es demnach um Beleidigungen wie »Arschloch« oder »drecks Suffkopf«. Eine Hausdurchsuchung wegen der Bezeichnung von Merz als »drecks Suffkopf« sei von einem Gericht nachträglich für rechtswidrig erklärt worden.

„Alles für Deutschland“-Parole: Strafanzeige gegen Alice Weidel gestellt – #LockHerUp

Bereits der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke wurde rechtskräftig wegen Verwendens der Parole verurteilt. Nun soll das Gleiche auch Weidel drohen. Das Hackerkollektiv Anonymous hat Strafanzeige gegen die AfD-Chefin Alice Weidel erstattet. Wie „Anonymous Germany“ auf der Plattform X mitteilte, wurde die Anzeige bei der Berliner Polizei erstattet.  Hintergrund ist der Vorwurf an Weidel, sie habe in einem Interview mit Welt TV vor einigen Tagen die SA-Parole „Alles für Deutschland“ verwendet. Sie soll sich Anonymous zufolge des „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ strafbar gemacht haben. Weidel wurde bei Welt TV auf die neu gegründete Jugendorganisation „Generation Deutschland“ angesprochen. Ein Mitglied im Bundesvorstand der AfD-Jugend hatte am 29. November in Gießen das Motto der Hitlerjugend – „Jugend muss durch Jugend geführt werden“ – als Vorbild gelobt. Weidel sagte dazu gegenüber dem Sender: „Also ich wusste jetzt auch nicht, dass das irgendwie irgendwann mal gesagt wurde. Genauso wie ‚Alles für Deutschland, alles für Deutschland‘. Huch, ja, ich verstehe den Aufreger nicht.“

via berliner zeitung: „Alles für Deutschland“-Parole: Strafanzeige gegen Alice Weidel gestellt

Nach Anti-AfD-Demo in #Gießen – #Staatsanwaltschaft prüft Strafanzeigen – auch gegen Polizisten

Die Gießener Staatsanwaltschaft prüft mehrere Strafanzeigen nach den Anti-AfD-Protesten – darunter zwei gegen Polizisten. Ein virales Video des Einsatzes hatte eine Debatte über die Verhältnismäßigkeit ausgelöst. Der Polizei-Großeinsatz bei den Anti-AfD-Protesten in Gießen beschäftigt nun auch die dortige Staatsanwaltschaft. Es seien Strafanzeigen “im unteren einstelligen Bereich” eingegangen, wie ein Sprecher der Behörde mitteilte. Darunter seien zwei gegen Polizeibeamte wegen des Vorwurfs der Körperverletzung im Amt. Die Staatsanwaltschaft wolle nunmehr sämtliche Vorgänge einer “objektiven Prüfung” unterziehen. Weitere Details könnten derzeit noch nicht genannt werden. Viele Abläufe müssten aufgearbeitet, umfangreiches Videomaterial ausgewertet sowie Zeugen identifiziert und gegebenenfalls vernommen werden. Am 29. November hatten in Gießen Zehntausende Menschen gegen die Gründung der neuen AfD-Jugendorganisation demonstriert. Meist blieb der Protest friedlich, allerdings es kam auch zu Zusammenstößen zwischen Demonstranten und der Polizei. Ein virales Video eines Polizeinsatzes während der AfD-Proteste sorgte vor wenigen Tagen für Debatten über die Verhältnismäßigkeit einzelner Einsätze der Polizei in Gießen. Aufnahmen zeigen Polizisten, die auf einen singenden Demonstrationszug zustürmen und zuschlagen.

via hessenschau: Nach Anti-AfD-Demo in Gießen Staatsanwaltschaft prüft Strafanzeigen – auch gegen Polizisten