Schmerz und Trauer sitzen nach dem Anschlag in Hanau tief. Nun haben 6000 Menschen gegen Hass und Rassismus demonstriert. Die Stadt plant derweil eine zentrale Trauerfeier für die Opfer. Drei Tage nach dem Anschlag in Hanau haben in der hessischen Stadt rund 6000 Menschen gegen Hetze, Menschenverachtung und Rassismus demonstriert. Sie trugen Plakate mit Aufschriften wie “Muss erst getötet werden, damit Ihr empört seid?” oder “Menschenrechte statt rechte Menschen”. Der Grünen-Politiker Cem Özdemir legte an einem der Tatorte einen Kranz für die Opfer des Anschlags nieder. Es sei schwer, Worte zu finden, sagte Özdemir auf dem Heumarkt, wo der Täter einen Teil seiner Opfer erschossen hatte. Er hoffe, “dass dieses Jahr in die Geschichte eingeht als das Jahr, in dem die Republik ernst macht gegen Rechtsradikalismus”.
Der mutmaßliche Attentäter von Hanau war seit Jahren im Schützenverein. Obwohl er sich rassistisch und mit wirren Verschwörungstheorien äußerte, durfte er legal zwei Waffen besitzen. Bundesinnenminister Seehofer möchte nun bei Sportschützen genauer hinsehen. In Hanau werden neun Menschen erschossen – alle haben einen Migrationshintergrund. Wenige Stunden später finden Polizisten den mutmaßlichen Täter, Tobias R., tot in seiner Wohnung, neben ihm die Leiche seiner Mutter. Beide haben Schussverletzungen. Schnell wird bekannt, dass Tobias R. zwei Waffen besessen hat, legal. Seit 2012 war er Mitglied im Frankfurter Schützenverein Diana Bergen-Enkheim. Dort ahnte man nicht, wozu der 43-Jährige an diesem 19. Februar fähig sein sollte. (…) Rassistisch, gewaltbereit und trotzdem legaler Waffenbesitzer – eine gefährliche Kombination, aber kein Einzelfall. Auch Stephan Ernst, der mutmaßliche Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, war Mitglied in einem Schützenverein. Ebenso besaß der 55-Jährige, der im Juli vergangenen Jahres in Wächtersbach einen Eritreer anschoss und sich danach selbst tötete, eine Waffenbesitzkarte.
Der verhaftete Mitarbeiter der Polizei Hamm fiel mit verfassungsfeindlichen Gedanken auf. “Wir hätten früher Konsequenzen ziehen müssen”, sagt der Polizeipräsident. Im Fall der vor einer Woche zerschlagenen mutmaßlichen rechten Terrorzelle hat die Polizei in Hamm Fehler eingeräumt. Bei dem zu den zwölf Verdächtigen zählenden Verwaltungsbeamten des Polizeipräsidiums Hamm seien einzelne Hinweise auf dessen Gesinnung nicht zu einem Bild zusammengefügt worden, sagte der Hammer Polizeipräsident Erich Sievert. “Mit dem Wissen von heute hätten wir früher Konsequenzen ziehen müssen”, räumte Sievert ein. Laut einem Bericht des Spiegel soll ein mutmaßliches Mitglied der rechtsextremen Terrorzelle Gruppe S in den Jahren 2013 und 2014 im Polizeipräsidium Hamm im Bereich “waffenrechtliche Erlaubnisse” tätig gewesen sein. (…) Thorsten W. war bereits mehrmals im Visier seiner Kollegen. Doch seien in seiner Behörde beim Umgang mit den Hinweisen auf die Gesinnung des Verwaltungsmitarbeiters Fehler unterlaufen, sagte Sievert weiter. 2018 seien auf dem Balkon des Mannes Reichskriegsflaggen aufgefallen. Zudem habe er Kleidermarken getragen, die in der rechten Szene beliebt sind. An seinem Klingelschild sei ein Aufkleber “Keine Lügenpresse einwerfen” angebracht gewesen. “All diese Punkte stellen im Detail allein keine strafbare Handlung dar”, betonte Sievert. Aber: “Die einzelnen Sachverhalte hätten zusammengeführt werden müssen.” Dann hätte frühzeitig ein Disziplinarverfahren gegen den Mann eingeleitet werden können. Auch unterblieb eine Zuverlässigkeitsprüfung im Rahmen des Waffenrechts, denn Thorsten W. hatte seit Jahren einen kleinen Waffenschein und durfte somit Schreckschusswaffen besitzen. “Die Zuverlässigkeit war aber nicht mehr gegeben, der Waffenschein hätte entzogen werden müssen. Auch das war ein Fehler”, sagte Sievert.
Der mutmaßliche Terrorist von Hanau adressierte bereits vor Monaten ein Schreiben an den Generalbundesanwalt. Es ist in weiten Teilen mit seinem Bekennerschreiben identisch. Nun bestätigt die Behörde den Eingang. Generalbundesanwalt Peter Frank hat bestätigt, dass die Bundesanwaltschaft schon im vergangenen November Kontakt mit dem mutmaßlichen Attentäter von Hanau hatte. t-online.de berichtete am Donnerstag zunächst exklusiv über das Dokument, das in weiten Teilen mit dem späteren Bekennerschreiben identisch ist. Der Generalbundesanwalt sagte nun, dass damals bei seiner Behörde eine Anzeige des Mannes eingegangen sei. Das Schreiben habe aber keine rechtsextremistischen oder rassistischen Ausführungen enthalten und man habe wegen des Briefes kein Ermittlungsverfahren eingeleitet. In dem auf den 6. November datierten Dokument, das t-online.de vorliegt, beschrieb Tobias R. allerdings detailreich seine Wahnvorstellungen und auch seine rassistische Abneigung gegen Menschen anderer Herkunft. In der Version fehlen noch die Vernichtungsfantasien – das spätere Bekennerschreiben umfasst weitere fünf Seiten, die in der ersten Version nicht enthalten sind. Die Behörde nahm deswegen offenbar das Schreiben nicht zum Anlass, die Waffenbesitzkarte des Absenders zu überprüfen. Denn R. war als Sportschütze legal im Besitz mehrerer Waffen.
Der Attentäter von #Hanau hätte der Bundesanwaltschaft bereits im November 2019 ein Schreiben ähnlich rassistisch & rechtsextremistisch wie sein Bekenner-Schreiben zugeschickt, diese hat‘s jedoch nicht zum Anlass genommen, sein Waffenbesitz zu überprüfen https://t.co/VJairMEW59
Vor dem Anschlag in Hanau hetzte die AfD gezielt gegen Shisha-Bars. Es ist Ende Januar 2020, Wahlkampf in Hamburg. Im Stadtteil Steindamm stellt sich die AfD-Bewerberin Olga Petersen mit Kamera und Mikro in die Fußgängerzone. Die Politikerin malt ein Zerrbild der Bedrohung an die Wand: »Steindamm ist meine Heimat. Aber die verändert sich leider zum Negativen. Wir haben immer mehr Shisha-Bars, türkische Läden, Dönerbuden hier. Wie viel davon verträgt meine Heimat noch? Mein Gefühl sagt mir, nicht mehr viel.« Wenige Tage später greift ein Mann zwei Shisha-Bars im hessischen Hanau an, tötet gezielt deren Besucher. Seine Bekennerschreiben lesen sich wie Abschriften der Parlamentsreden von AfD-Abgeordneten im Bundestag. Der Rassenwahn eines Björn Höcke vom angeblichen »Volkstod«, die AfD-Verschwörungstheorie vom vermeintlich geplanten »Bevölkerungsaustausch«, die Hetze gegen »kriminelle Clans«, gegen »Sozialschmarotzer«, gegen »Messereinwanderung« und »Gewalt in deutschen Schwimmbädern«, es ist dieser immer wieder eingetrommelte Menschenhass, der über den Kopf seinen direkten Weg zum Abzug des Massenmörders von Hanau geführt hat.
Horst Juhlemann (68) ist AfD-Stadtrat in Bad Lausick. Schon 2018 sorgte er für Empörung, weil er sich über einen Person of Colour [Bezeichnung geändert] in einem Werbespot aufregte. Seinen Posten als Sprecher seines AfD-Kreisverbandes war er danach los. Am Donnerstag stand Juhlemann in Dresden vor Gericht: Er soll am 29. Juli 2019 am Rande einer Pegida-Demo auf dem Dresdner Altmarkt den Hitlergruß gezeigt haben, zwei Zeugen hatten dies der Polizei gemeldet.
siehe auch: Hitlergruß bei PEGIDA gezeigt: AfD-Politiker verurteilt Prozess am Amtsgericht Dresden. Die Wogen um ihn hatten sich gerade geglättet, da soll Horst Juhlemannn (68) den Hitlergruß in Dresden gezeigt haben. Dafür wurde der AfD-Politiker aus Bad Lausick (Landkreis Leipzig) nun vom hiesigen Amtsgericht verurteilt. “Ich habe das nicht getan”, beteuerte der diplomierte Verfahrenstechniker. Aber der Richter glaubte beiden Zeugen. Die hatten im Juli 2019 unabhängig voneinander gesehen, wie der “vor sich hin grummelnde ältere Herr” am Rande von Pegida am Altmarkt den Arm hochriss. (…) Verteidiger Roland Ulbrich (59, ist selbst AfD-Politiker) schimpfte, der Prozess sei “politisch motiviert”. Doch der Richter sprach Juhlemann schuldig des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und verurteilte ihn zu einer Gesamtstrafe von 2 400 Euro. Zahlt er nicht, müsste er 80 Tage hinter Gitter. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Horst Juhlemann hatte Ende 2018 für bundesweites Aufsehen gesorgt. Als Sprecher des AfD-Kreisverbandes Landkreis Leipzig schrieb er an die Traditionsfirma Rügenwalder. Darin monierte er, dass im Werbespot des Wurstproduzenten ein “Afrikaner” mit in “fröhlicher Genießerrunde” sitzt. Juhlemann wollte wissen, ob es dafür Fördergelder gab, und wies Rügenwalder darauf hin, dass sie doch “Pommersche Tradition” vermitteln würden. Das Pamphlet hatte sogar AfD-intern für Ärger gesorgt, Juhlemann gab daraufhin seinen Sprecher-Posten ab und flog kurz darauf auch aus dem Schulausschuss seiner Stadt.
Im Fall eines umstrittenen Malbuchs der nordrhein-westfälischen AfD-Fraktion will der Landtag prüfen, ob die Fraktion Gelder unzulässig verwendet hat. Das teilte ein Sprecher des Landtags am Mittwoch in Düsseldorf auf Anfrage mit. Zuvor hatte der WDR berichtet. Die Hefte mit dem Namen «Nordrhein-Westfalen zum Ausmalen» sollen am vergangenen Wochenende bei einer Veranstaltung der AfD-Landtagsfraktion in Krefeld verteilt worden sein. In den Malbüchern werden unter anderem bewaffnete Menschen unter türkischer Flagge gezeigt – offenbar bei einem Autokorso. Unter dem Banner «Wir baden das aus» sind in einem Schwimmbad Vollverschleierte und eine Hand mit Messer zu sehen. Die Polizei ermittelt nach eigenen Angaben wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Die Staatsanwaltschaft teilte mit, sie werde die Angelegenheit ebenfalls prüfen.