Neonazi Liebich will nicht in Deutschland in Haft – nach eigener Aussage aus Angst, in einem Männergefängnis zu sterben. Liebich legt Beschwerde gegen das Urteil ein. Neonazi Marla-Svenja Liebich hat Beschwerde gegen die angeordnete Auslieferung von Tschechien nach Deutschland eingelegt. Liebich habe zudem einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin gestellt, die mit dem Fall befasst war, sagte ein Sprecher des Landgerichts in Plzeň der Nachrichtenagentur dpa. Ein erster Befangenheitsantrag war bereits abgelehnt worden. Das Oberlandesgericht in Prag muss über beide Beschwerden entscheiden. Vergangene Woche hatte das Landgericht Plzeň entschieden, dass Liebich nach Deutschland ausgeliefert werden soll. Marla-Svenja Liebich, geboren als Sven Liebich, gab im Laufe der Verhandlungen an, nicht nach Deutschland gebracht werden zu wollen. Als Begründung führte Liebich die Sorge an, in einem deutschen Männergefängnis zu sterben. Liebich droht Auslieferung binnen wenigen Tagen Aktuell sitzt Liebich in sogenannter Auslieferungshaft im Gefängnis von Plzeň. Dort sind mehr als 1.200 Häftlinge untergebracht. Es ist überwiegend ein Männergefängnis, es gibt aber auch vereinzelt Insassinnen. Für Liebich gab es nach der Entscheidung zur Auslieferung nur wenige Tage Zeit, um Beschwerde einzulegen. Sobald die Entscheidung über die Auslieferung rechtskräftig ist, soll Liebich an die deutschen Behörden übergeben und in die Justizvollzugsanstalt nach Chemnitz gebracht werden. Sollten Liebichs Anträge abgelehnt werden, könnten nur wenige Tage zur Auslieferung vergehen.
via zeit: Neonazi Liebich legt Beschwerde gegen Auslieferung ein
siehe auch: Marla Svenja Liebich legt Beschwerde gegen Auslieferung nach Deutschland ein. Nach der Auslieferungsentscheidung eines tschechischen Gerichts kämpft der verurteilte Rechtsextremist Marla Svenja Liebich weiter gegen seine Überstellung nach Deutschland. Auch gegen die Richterin geht Liebich vor. Der verurteilte Rechtsextremist Marla Svenja Liebich hat Beschwerde gegen die Auslieferung von Tschechien nach Deutschland eingelegt. Zudem stellte Liebich einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin, die den Fall am Landgericht Pilsen verhandelt hatte. Über beide Anträge muss nun das Oberlandesgericht in Prag entscheiden, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Das Landgericht Pilsen hatte die Auslieferung Anfang Juni angeordnet. Bereits während der Verhandlung hatte Liebich die Überstellung nach Deutschland abgelehnt. Zur Begründung erklärte Liebich, bei einer Unterbringung in einem deutschen Männergefängnis um das eigene Leben zu fürchten. Ein erster Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin war noch während der Verhandlung zurückgewiesen worden.
