Eklat im Rathaus #Schöneberg: Mehrheit mit AfD-Stimmen – Grüne werfen CDU „Fall der #Brandmauer“ vor

Ein CDU-Antrag zu Olympia bekommt in Tempelhof-Schöneberg nur mit AfD-Stimmen eine Mehrheit. Grüne sprechen von einem „Fall der Brandmauer“, die CDU weist die Vorwürfe zurück. Von Alexander Conrad Stand: heute, 13:41 Uhr In der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Tempelhof-Schöneberg ist es bei einer Sondersitzung am Mittwoch zum Streit über einen Antrag der CDU-Fraktion für eine mögliche Olympiabewerbung Berlins gekommen. Der Antrag erhielt eine Mehrheit von 20 Ja-Stimmen bei 17 Nein-Stimmen und 11 Enthaltungen – jedoch nur mithilfe von drei Stimmen der AfD. Die CDU hatte beantragt, dass sich das Bezirksamt geschlossen hinter die Bewerbung für die Olympischen und Paralympischen Spiele stellen solle und eine namentliche Abstimmung verlangt. Während CDU und FDP den Antrag mit ihren 17 Stimmen unterstützten, sowie die AfD mit drei, stimmten die Fraktionen von den Grünen, Die Linke und BSW dagegen. Die SPD enthielt sich. Die Grünen kritisierten sowohl den Inhalt als auch das Zustandekommen der Mehrheit. Ihr Fraktionsvorsitzender Bertram von Boxberg erklärte, es sei nicht Aufgabe der BVV, über die Olympiabewerbung zu entscheiden, da diese bereits auf Landesebene behandelt werde. Zugleich zeigte er sich „entsetzt“ darüber, dass die CDU erstmals nur gemeinsam mit der AfD eine Mehrheit erreicht habe, und sprach von einem „Fall der Brandmauer“. Das Abstimmungsverhalten erinnere an Januar 2025, als Friedrich Merz und die CDU im Bundestag nur mit den Stimmen der AfD das „Zustrombegrenzungsgesetz“ durchgesetzt hätten, was bundesweite Proteste ausgelöst habe. Man habe nun auch im Bezirk erleben müssen, dass die CDU keine Scheu habe, mit Rechtsextremen gemeinsame Sache zu machen, so von Boxberg. Dies sei „ein Tiefpunkt in der demokratischen Tradition der BVV Tempelhof-Schöneberg“.

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„AfD10“ – Beatrix von Storch wettert gegen „Miss Germany“-Finalistin – die kontert mit Rabatt

Die AfD-Politikerin hat sich im Bundestag über eine „Miss Germany“-Finalistin mit Kopftuch empört. Die Reaktion schlägt hohe Wellen. „Meine neue Freundin Beatrice von der AfD hat jetzt zum ersten Mal Werbung für mich und meine Brand im Bundestag gemacht. Deswegen seid gefälligst nett zu ihr“, beginnt Büsra Sayed ihr Video in den sozialen Netzwerken. Die 27-Jährige reagierte damit humorvoll auf eine Rede der AfD-Politikerin Beatrix von Storch im Bundestag. Stroch hat in ihrer Rede zum Internationalen Frauentag scharfe Kritik am heutigen Feminismus geäußert. Demnach würden Frauenrechte im Namen des aus ihrer Sicht intersektionalen Feminismus verraten und stattdessen islamistische und transideologische Positionen befördert. (…) Als angeblich besonders groteskes Beispiel nannte sie das „Miss Germany“-Finale. Von Storch warnte: „Mit Hijab und schariakonformer Kleidung verschwindet die Frau. Von ihr bleibt nur noch das Gesicht, und am Ende nicht mal das.“ In ein paar Jahren, prophezeite sie spöttisch, werde die erste Burka-Trägerin als Miss Germany gekürt und die Grünen würden über die „Sichtbarkeit muslimischer Frauen“ jubeln. Auch in dem kurzen Video-Beitrag von Büsra Sayed wird ein Ausschnitt der Rede von Beatrix von Storch im Bundestag gezeigt. Storch sagt hier: „Premiere bei Miss Germany dieses Jahr. Von neun Finalistinnen trugen zwei Hijab. Hijab im Miss-Germany-Finale! Und die eine hat nicht nur Hijab getragen, sie ist eine echte Hijab-Aktivistin. Sie vermarktet das.“ Die Schlussfolgerung der AfD-Politikerin: „Wenn die Teilnahme von so einer Islam-Aktivistin im Miss-Germany-Finale ein Fortschritt sein soll, dann leben wir in Absurdistan. Und zwar in einem sehr gefährlichen Absurdistan.“ „Miss Germany“-Finalistin stellt Beatrix von Storch als angebliche Werbepartnerin vor Büsra Sayed trat bei „Miss Germany“ als Nachwuchsgründerin in der Kategorie „Female Founder“ an, da sie das Modelabel Caramella gegründet hat, das Frauen mit dem traditionellen Kopftuch Hijab stärker sichtbar machen soll. In ihrer humorvollen Replik auf die Empörung der AfD-Politikerin hat Sayed ihr Modelabel ins Spiel gebracht. Es sei von Storchs erste Kooperation, deshalb habe sie den Rabattcode vergessen, kommentierte die 27-Jährige satirisch. Der Code laute „AfD10“ und gelte auch für Hijabs – auch in der Lieblingsfarbe „AfD-Blue“ ihrer Freundin Alice Weidel, Co-Vorsitzende der AfD.

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siehe auch: Nach „Miss Germany“: Büsra Sayed reagiert mit Humor auf AfD-Empörung Für ihr Kopftuch hat Miss-Germany-Finalistin Büsra Sayed schon viel Hass abbekommen. Jetzt wurden Sayed und ihr „Hijab“ sogar Thema im Bundestag. Auf die Empörung der AfD hat die gebürtige Georgsmarienhütterin mit einem humorvollen Instagram-Video reagiert – und dafür viel Liebe erhalten. Dass zwei Finalistinnen von „Miss Germany“ in diesem Jahr einen Hijab (Kopftuch) trugen, hat im Bundestag für Entrüstung gesorgt: „Wenn die Teilnahme so einer Islam-Aktivistin im Miss-Germany-Finale ein Fortschritt sein soll, dann leben wir in Absurdistan, und zwar in einem sehr gefährlichen Absurdistan“, protestierte Beatrix von Storch (AfD). Eine dieser Finalistinnen kommt gebürtig aus Georgsmarienhütte: Büsra Sayed. Den Sieg beim Wettbewerb hat sie vor wenigen Wochen nicht für sich beanspruchen können, doch nun ist ihr ein anderer Erfolg gelungen. Denn nach all der Aufregung über ihr Kopftuch, die sogar im Bundestag landete, hat die Influencerin das gemacht, was sie wohl am besten kann: ein lustiges Video. Büsra Sayed dreht den Spieß um Denn sie sieht es so: Die AfD hat sie in den Bundestag gebracht. „Meine Freundin Beatrice von der AfD macht das erste Mal Werbung für mich und meine ‚Brand‘ im Bundestag“, dreht Sayed den Spieß kreativ um. Und legt nach: „Das war ihre erste Kooperation, deswegen hat sie den Rabattcode vergessen.“ Mit „AfD10“ könne man nun in ihrem Online-Shop zehn Prozent auf alle Hijabs sparen, verkündet die Unternehmerin. Ja, auch auf die in der Lieblingsfarbe von Alice Weidel, „AfD-Blue“.

AfD-Vorwürfe gegen die BiBaBuze gestoppt #nius

Das Landgericht Düsseldorf beschäftigt sich aktuell mit AfD-Vorwürfen gegen eine Bilker Buchhandlung. Die BiBaBuze hat sich allerdings schon erfolgreich gewehrt: Für einen AfD-Bundestagsabgeordneten und für das rechte Nachrichtenportal NiUS gibt es juristische Konsequenzen. Rechtlicher Sieg gegen Falschmeldungen NiUS hatte berichtet, dass in der Buchhandlung am Bilker Bahnhof eine bestimmte Veranstaltung stattgefunden habe: nämlich ein Solidaritätsabend, zu dem auch ein früheres RAF-Mitglied eingeladen worden sei. Auch der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD im Bundestag, Götz Frömming, hat das behauptet. Das darf er jetzt nicht mehr – genau wie NiUS hat er eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Schutz vor politischer Diffamierung Die Veranstaltung, um die es geht, fand tatsächlich im Linken Zentrum auf der Corneliusstraße statt. Auch dass die BiBaBuze an der Organisation beteiligt war, darf nicht mehr behauptet werden.

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siehe auch: Buchhandlungspreis Düsseldorf: Buchladen Bibabuze im Visier von NiUS und AFD-Bundestagsabgeordneten Die Düsseldorfer Buchhandlung Bibabuze soll eine Veranstaltung mit RAF-Bezug organisiert haben. Gegen die Behauptungen klagt der Laden nun. Die Düsseldorfer Buchhandlung Bibabuze ist seit Jahrzehnten für ihr alternatives Büchersortiment bekannt. Noch 2025 wurde das Bilker Buchgeschäft von Hans Schmitz und Antje Westermann mit dem Deutschen Buchhandlungspreis ausgezeichnet. Nun haben das rechte Onlineportal „NiUS“ sowie der parlamentarische Geschäftsführer der AfD, Götz Frömming, dem Buchladen Vorwürfe der RAF-Solidarität gemacht – weite Teile der Behauptungen mussten NiUS und Frömming außergerichtlich bereits per Unterlassungserklärung zurückziehen. (…) Nach einer anwaltlichen Abmahnung habe „NiUS“ für zwei von drei Behauptungen eine Unterlassungserklärung abgegeben, erklärt Bibabuze-Anwalt Prigge. In Bezug auf die Aussage, wonach das Bibabuze die Veranstaltung „organisiert“ habe, hat die Pressekammer des Landgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom 26. März 2026 eine einstweilige Verfügung erlassen und NiUS die Kosten auferlegt. Der AfD-Abgeordnete Frömming habe ebenfalls eine Unterlassungserklärung unterzeichnet, erklärt Prigge. Er dürfe nicht mehr behaupten, die Veranstaltung habe im Buchladen stattgefunden. Zudem werden NiUS und Frömming die außergerichtlichen Anwaltskosten des Bibabuze übernehmen müssen.

Bundesverwaltungsgericht: Nürnberg bleibt in Allianz gegen Rechtsextremismus

Die Stadt Nürnberg hat im Streit mit der AfD um die Mitgliedschaft in der «Allianz gegen Rechtsextremismus» einen juristischen Erfolg erzielt. Die Stadt darf vorerst in der Allianz bleiben, entschied das Bundesverwaltungsgericht Leipzig. Der AfD-Kreisverband Nürnberg/Schwabach hatte gegen die Stadt geklagt, weil sie in der Mitgliedschaft einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot sah. Der Verein hatte sich in der Vergangenheit wiederholt kritisch zur AfD geäußert. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht in Ansbach die Klage der AfD abgelehnt, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof urteilte dagegen, die Stadt habe aus der Allianz auszutreten. Gericht: Aussagen der Allianz sind nicht die der Stadt Die von der Stadt eingelegte Revision hatte vor dem Bundesverwaltungsgericht nun Erfolg und das Verfahren wurde an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen. Dort geht der juristische Streit um die Mitgliedschaft der Stadt in dem Netzwerk gegen Rechtsextremismus dann in die nächste Runde. Die Vorsitzende Richterin Ulla Held-Daab sagte am Abend zur Begründung, ein Austritt der Stadt wäre nur dann gerechtfertigt, wenn ihr kritische Äußerungen der Allianz als ihre eigenen zuzurechnen seien. Nürnberg ist Gründungsmitglied des Vereins, der sich dem Kampf gegen Menschenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus verschrieben hat. Der Allianz gehören eigenen Angaben zufolge 164 Kommunen sowie 358 zivilgesellschaftliche Organisationen und Institutionen an. Die Stadt Nürnberg, mit ihrer Vergangenheit unter anderem als Austragungsort der Reichsparteitage von Adolf Hitlers NSDAP, versucht seit Jahren, Akzente etwa gegen Rassismus und Fremdenhass zu setzen. Unter anderem ist Nürnberg auch Mitglied im Unesco Netzwerk von Städten, die sich gegen Rassismus aussprechen.

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Anti-asiatischer Rassismus – Erstmals liegen Zahlen vor

Die Meldestelle für anti-asiatischen Rassismus hat erstmals Zahlen veröffentlicht. Besonders Frauen sind demnach von Diskriminierung betroffen. Die Meldestelle für anti-asiatischen Rassismus (AAR) hat erstmals Zahlen veröffentlicht. Als Teil eines bundesweiten Innovationsprojekts erfasst die Meldestelle seit 2025 Diskriminierungserfahrungen asiatisch gelesener Personen. Im vergangenen Jahr wurden 141 Fälle dokumentiert, dabei handelt es sich laut Projektleiterin Jieun Park aber nur um einen Bruchteil aller Ereignisse. „Anti-asiatischer Rassismus findet täglich statt, aber er bleibt in den meisten Fällen unsichtbar“, sagte Park. Eine Studie des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) bestätigt, dass 74 Prozent der Personen, die von Diskriminierung betroffen sind, ihre Erfahrungen nicht melden. „Diskriminierung wird häufig individualisiert und nicht ernst genommen“, so Park. Die Meldestelle erfasse unter anderem körperliche Gewalt, Sachbeschädigung, institutionelle Benachteiligung und Beleidigungen, sagt Ly Le, die das Projekt koordiniert. Auch Mikroaggressionen, damit sind subtile und alltägliche abwertende Aussagen und Handlungen gemeint, dürften nicht unterschätzt werden. „Sie verfestigen Vorurteile und Stereotypen“, sagt sie. „Rassismus und Diskriminierung beginnen nicht erst bei offenen Anfeindungen.“ Außerdem seien 88 Prozent der vorliegenden Fälle nicht bei der Polizei gemeldet worden, betonte Le. „Diese Zahlen verdeutlichen eine erhebliche Lücke zwischen tatsächlicher Betroffenheit und der institutionellen Erfassung“, sagt sie. Über die Hälfte aller Vorfälle wurde in Berlin dokumentiert. Das läge daran, dass die Meldestelle in Berlin bekannter sei und lokale Communities besser erreichen könne, erklärte Le.

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„Tabubruch begangen“: Europaparlament votiert mit AfD-Stimmen für Abschiebezentren außerhalb der EU – #RosenAufDenWegGestreut

Mit Stimmen von CDU, CSU und AfD bringt das EU-Parlament eine Verschärfung des Asylrechts auf den Weg. Kritiker sehen darin einen Tabubruch und warnen vor Risiken für Kinder auf der Flucht. Die EVP-Fraktion im Europaparlament, zu der CDU und CSU gehören, hat mit Unterstützung rechter Parteien wie der AfD ein Gesetzesprojekt zur Verschärfung der EU-Asylpolitik vorangetrieben. Bei einer Abstimmung wurde ein Text angenommen, der unter anderem die Abschiebung von Asylsuchenden in sogenannte „Return Hubs“ in Staaten außerhalb der EU ermöglichen soll. Er ist die Voraussetzung für Verhandlungen mit Vertretern der Mitgliedstaaten, die ebenfalls die Idee von Rückkehrzentren voranbringen wollen. Für den Text stimmten 389 Abgeordnete, 206 votierten dagegen. 32 enthielten sich. (…) Brisant ist das Votum vor allem, weil der Text nicht nur mit Unterstützung der Rechten angenommen, sondern auch mit ihnen abgestimmt wurde. Dies hatten jüngst Recherchen der Deutschen Presse-Agentur gezeigt, die unter anderem Absprachen in einer Chatgruppe sowie ein persönliches Treffen von Abgeordneten offenlegten. Die EVP-Fraktion unter der Führung des deutschen CSU-Politikers Manfred Weber hatte eigentlich immer den Eindruck vermittelt, dass sie eine Zusammenarbeit mit Parteien wie der AfD ausschließt. (…) Die innenpolitische Sprecherin der sozialdemokratischen S&D-Fraktion im EU-Parlament, Birgit Sippel, kritisierte den Entwurf, weil dieser abgelehnte Asylbewerber „de facto mit verurteilten Straftätern“ gleichsetze. Die EVP habe zudem mit der Zusammenarbeit mit der AfD einen „Tabubruch begangen“, prangerte Sippel an. Der Entwurf enthält laut dem Grünen-Europaabgeordneten Erik Marquardt an 38 Stellen Formulierungen, mit denen auf die ESN-Fraktion, der auch die AfD angehört, zugegangen worden sei. Teilweise seien deren Forderungen direkt übernommen worden. Es sei falsch, der AfD inhaltlich hinterherzulaufen, um sie zu bekämpfen. „Man kann nur davor warnen, die EU-Rückführungspolitik von einer Partei abhängig zu machen, die aufgrund ihrer Remigrationsfantasien von vielen als rechtsextrem eingestuft wird“, sagte Marquardt.

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RASSISTISCH, HOMOPHOB, STAATSFEINDLICH: POLIZEISCHÜLER FLIEGEN ENDGÜLTIG RAUS – #polizeiproblem

Zwei Anwärter auf den Kommissar-Dienst in Brandenburg sind vollkommen zu Recht noch vor ihrem Abschluss von der Polizeischule geflogen. Die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg können von den Beschuldigten nicht mehr angefochten werden. Das bestätigte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom Mittwoch (OVG 4 S 7/26 und OVG 4 S 8/26). Die Beschlüsse sind damit rechtskräftig und können folglich von den Beschuldigten nicht mehr angefochten werden. Die beiden Polizeischüler hatten sich über ihre Anwälte zunächst erfolgreich gegen die sofortige Entlassung gewehrt, die eigentlich bereits im Dezember 2025 erfolgen sollte. Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte jedoch entschieden, dass die Anwärter bis zum endgültigen Beschluss bei vollen Bezügen weiter im Dienst verbleiben dürfen. Die Polizei Brandenburg hatte die Beamten auf Probe nach Aussagen von Lehrkräften und Mitschülern aufgrund von Zweifeln an ihrer Verfassungstreue entlassen. Konkret sollen die beiden nach B.Z.-Informationen davon gesprochen haben, einen dunkelhäutigen Straftäter “erschießen, in einer Tonne ertränken, verbrennen” zu wollen. Zudem sollen sie Homosexuelle als “kranke Menschen” bezeichnet haben.

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