Erfolg für Neonazi-Gruppierung: Bundesverwaltungsgericht kippt „Hammerskins“-Verbot

Regionale Gruppen der Neonazi-Organisation hatten geklagt und verbuchen nun einen juristischen Erfolg. Es wurde jedoch nicht geprüft, ob die Gruppierung verfassungsfeindlich ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot der rechtsextremen „Hammerskins Deutschland“ gekippt. Das Gericht in Leipzig gab den Klagen mehrerer Mitglieder und regionaler Untergruppen gegen die Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums statt. Die Bundesrichter konnten nicht erkennen, dass tatsächlich eine bundesweite „Hammerskins“-Dachorganisation existiert hat, die hätte verboten werden können. Der Verbotsbescheid sei rechtswidrig, teilte das Gericht mit. (…) Die „Hammerskins“ verstehen sich als Bruderschaft. Die Neonazi-Bewegung stammt aus den USA. Seit Anfang der 1990er Jahre gründeten sich in Deutschland nach und nach regionale Chapter. Zum Zeitpunkt des Verbots hatten die „Hammerskins“ in Deutschland laut Verfassungsschutz rund 130 Mitglieder. Dass das Verbot keinen Bestand hat, liegt daran, dass das Ministerium nicht genug Beweise vorlegen konnte, dass tatsächlich eine bundesweite, tonangebende Ebene bei der Neonazi-Gruppierung bestanden hat. Es wurde nicht geprüft, ob die „Hammerskins“ verfassungsfeindlich sind. (…) Die regionalen Chapter der „Hammerskins“ können nun vorerst weitermachen. Dass das für immer so bleibt, ist nicht ausgemacht. „In Fallgestaltungen der vorliegenden Art bleibt es den jeweils zuständigen Behörden des Bundes und der Länder allerdings unbenommen, einzelne Chapter zu verbieten, wenn für diese Verbotsgründe festgestellt werden können“, so das Bundesverwaltungsgericht.

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siehe auch: Bundesverwaltungsgericht zu Hammerskins Skinhead-Bruderschaft wieder erlaubt Die „Hammerskins“ können erneut legal agieren. Die Richter kippten das Verbot des Dachverbandes. Der Grund: Dessen Existenz war nicht nachweisbar. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des Vereins „Hammerskins Deutschland“ aufgehoben, mit der Begründung, dass es einen solchen bundesweiten Zusammenschluss nicht gebe. Das Bundesinnenministerium kann gegen das Urteil keine Rechtsmittel einlegen. Damit können die rechtsextremistischen Hammerskins vorerst wieder aktiv werden. Die Hammerskin Nation wurde 1988 in Dallas gegründet und breitete sich in der Folge international aus. Sie versteht sich als elitäre neonazistische Skinhead-Bruderschaft, die für den „Schutz der weißen arischen Rasse“ kämpft. In Deutschland waren die Hammerskins vor allem mit klandestinen Konzerten von Nazi-Bands aktiv. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums (BMI) gab es 2023 in Deutschland 13 regionale Ableger, sogenannte Chapter, mit insgesamt rund 130 Mitgliedern. Im September 2023 verbot die damalige Innenministerin Nancy Faeser (SPD) den „Verein Hammerskins Deutschland“ mit allen regionalen Chaptern und der Teilorganisation Crew 38, die sich für Hammerskins vor Gericht einsetzt. Bei einem parallelen Polizeieinsatz durchsuchten rund 700 Po­li­zis­t:in­nen die Wohnungen von 28 Hammerskin-Mitgliedern in zehn Bundesländern. (…) Das Gericht stellte fest, dass es den angeblichen Verein „Hammerskins Deutschland“ als eine den Chaptnern übergeordnete bundesweite Struktur gar nicht gibt. Es gebe zwar ein „National Officers Meeting“, bei dem sich Vertreter der Chapter regelmäßig treffen. Doch dieses diene nur der Koordination. Das BMI konnte das Gericht nicht überzeugen, dass dort für die Chapter und die Mitglieder verbindliche Entscheidungen getroffen werden. Eine zentrale Steuerung der regionalen Chapter sei nicht belegt. Wenn es aber keinen bundesweiten Verein der Hammerskins gibt, dann konnte er auch nicht verboten werden. Das Bundesverwaltungsgericht hob damit das Verbot wieder auf, wovon auch alle Chapter und die Crew 38 profitieren.

„Es geht nicht um Inhalte, nur um Aufmerksamkeit” AfD-Vertreter aus Ronnenberg überflutet Verwaltung mit Anträgen – und tappt dabei in KI-Falle – #LügenAfD

Die anderen Fraktion im Rat der Stadt Ronneberg haben die AfD für eine Vielzahl von Anfragen und Anträgen an die Verwaltung scharf kritisiert. Um diese zu formulieren, setzte der AfD-Vertreter offensichtlich auf KI-Unterstützung. Genüsslich analysierte ein SPD-Ratsherr die peinlichsten Pannen, darunter offenbar frei erfundene Gerichtsfälle. Am Ende gab es einen bislang einmaligen Vorgang im Ronnenberger Rat. Wegen einer Vielzahl von Anfragen und Anträgen an die Stadtverwaltung steht der Fraktionsvorsitzende der AfD im Ronnenberger Rat, Marko Nickel, jetzt im Fokus seiner Ratskollegen. Zum einen verweigerten sie einem Prüfauftrag Nickels die Beratung in einem Fachausschuss. Zum anderen kritisierten sie dessen jüngste Vorgehensweise scharf – und zum Teil sehr ironisch. Der AfD-Politiker nahm die harsche Schelte aus den anderen politischen Lagern kommentarlos hin und antwortete auch nicht auf gestellte Fragen. (…) Die Praxis der AfD, die Anfragen und Anträge an die Verwaltung mithilfe einer Künstlichen Intelligenz (KI) zu schreiben – dies habe seine persönliche Analyse der Schriftstücke ergeben –, kritisierte er in der Sache nicht. „KI zu benutzen ist völlig in Ordnung, wenn man anschließend noch weiß, was man da überhaupt abgeschickt hat“, sagte Halbrügge. „Denn gewählt wurden Sie von den Bürgerinnen und Bürgern – und nicht ChatGPT“, warf er Nickel vor. Kritik am Vorgehen der AfD Halbrügge kritisierte, Nickel würde seine Texte offenbar auch nicht mehr gegenlesen und Nachfragen zu den eigenen Anträgen stellen. Dabei würde der Angesprochene häufig auch noch Anfragen und Anträge nicht richtig unterscheiden. Das alles lande dann ungefiltert online im Ratsinformationssystem der Stadt, schilderte der SPD-Ratsherr. Wie Buntrock und Bensch später feststellten, befassten sich die gestellten AfD-Anträge inhaltlich vielfach mit bereits von anderen Fraktionen gestellten Anträgen oder mit Vorgängen, die bereits auf den Weg gebracht seien. Für die Nutzung einer KI gab Halbrügge Nickel noch einen launigen Hinweis mit auf den Weg: „Gerade bei rechtlichen Themen ist KI bekanntermaßen noch nicht so weit.“ So würden von ChatGPT und Co. Rechtsgrundlagen zum Teil erfunden und Gesetze zitiert, die längst außer Kraft seien. Vorwurf: „Inszenierung als Kümmerer – pünktlich zur Wahl“ Eine KI-Falle, in die Nickel nach Halbrügges Recherche offenbar getappt ist. So verweist der SPD-Mann auf einen von Nickel zitierten Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Münster. „Dumm nur, dass es in diesem Beschluss um die Dauerüberwachung von Sexualstraftätern geht – und nicht um Bauarbeiten auf öffentlichen Flächen“, berichtet Halbrügge. In einem weiteren Fall habe er auf Anfrage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf die Antwort erhalten, dass das von Nickel angegebene Aktenzeichen gar nicht existiere.

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„Correctiv“ siegt vor Gericht – Klagen von Vosgerau und Mörig wegen Potsdamer Treffen abgewiesen – #InYourFace

Der Jurist Ulrich Vosgerau und der Aktivist Gernot Mörig sind mit Klagen gegen das Recherchenetzwerk Correctiv im Zusammenhang mit dem Treffen rechter Kräfte in Potsdam 2023 gescheitert. Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg entschied, ihnen stehe „hinsichtlich keiner der angegriffenen Äußerungen ein Unterlassungsanspruch zu“. Aussagen im Correctiv-Bericht, wonach etwa die Ausweisung von deutschen Staatsbürgern Inhalt eines „Masterplans“ gewesen sei, seien zulässig. Zudem bestehe ein erhebliches öffentliches Interesse an Informationen über Inhalte des nicht öffentlichen Treffens, an dem auch Politiker beteiligt gewesen seien. Correctiv begrüßte die Entscheidungen. Es hatte am 10. Januar 2024 unter der Überschrift “Geheimplan gegen Deutschland” über das von Mörig initiierte Treffen von Rechtsextremen, AfD-Politikern und Unternehmern in Potsdam vom 25. November 2023 berichtet. Dabei hatte das Recherchenetzwerk Überlegungen zur Vertreibung von Millionen Menschen mit Migrationshintergrund öffentlich gemacht. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. (AZ.: 324 O 6/25 und 324 O 7/25). Correctiv-Chefredakteur Justus von Daniels wertete die Urteile als starkes Signal. Der Schutz der Pressefreiheit greife auch dann, wenn Klagen als Mittel genutzt würden, um gezielt Zweifel an der Glaubwürdigkeit in der Öffentlichkeit zu säen, erklärte er. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) wertete die Entscheidungen als Sieg für die Pressefreiheit. Der DJV-Bundesvorsitzende Mika Beuster erklärte, kritische Recherchen über die Neue Rechte würden von Anwaltskanzleien „immer wieder mit Einschüchterungsversuchen und Unterlassungsforderungen beantwortet“. Jede Redaktion könne betroffen sein. Es gehe daher „um den Schutz unserer Pressefreiheit, die Verteidigung einer freien und ungehinderten öffentlichen Debatte – und damit um die Grundpfeiler unserer Demokratie“. Das Landgericht Hamburg führte aus, ein Leser könne dem Artikel aufgrund der detaillierten Darstellung, zahlreicher wörtlicher Zitate und klar gekennzeichneter indirekter Rede entnehmen, was tatsächlich gesagt worden sei und wo es sich um wertende Zusammenfassungen handele. Dadurch entstehe kein falscher Eindruck, etwa dass Teilnehmer wörtlich von der „Vertreibung“ oder „Ausweisung“ deutscher Staatsbürger gesprochen hätten.

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siehe auch: Rechtsanwälte und Rechtsextreme: CORRECTIV siegt vor Gericht Das Landgericht Hamburg hat zwei Klagen wegen der Recherche „Geheimplan gegen Deutschland“ abgeschmettert. Einer der Kläger versucht seit fast zwei Jahren eine „Gegenerzählung“ zu setzen. Nun hat das Gericht sehr klar geurteilt. Es ist ein klares Urteil in einem entscheidenden Verfahren: Das Landgericht Hamburg hat die Klagen zweier Teilnehmer des Potsdam-Treffens gegen CORRECTIV vollständig abgewiesen. Vor allem bestätigt das Gericht die Rechtmäßigkeit dessen, wie CORRECTIV in der Recherche „Geheimplan gegen Deutschland“ das Konzept der „Remigration“ des Rechtsextremen Martin Sellner eingeordnet hat: als Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger. In den fast zwei Jahren seit Veröffentlichung der Recherche versuchten Teilnehmer immer wieder den Eindruck zu erwecken, als sei es bei dem Treffen nicht auch darum gegangen, wie deutsche Staatsbürger mit Migrationsgeschichte aus dem Land gedrängt werden sollen. Das verfing teilweise auch in der Öffentlichkeit. Dies weist das Landgericht Hamburg nun ganz klar zurück. Insgesamt hatten die beiden Kläger, der Anwalt Ulrich Vosgerau sowie der Zahnarzt und Organisator des Treffens, Gernot Mörig, gegen drei Formulierungen im Text geklagt. Das Gericht hat alle Formulierungen von CORRECTIV als zulässig erachtet. Auf Grundlage der zitierten Äußerungen der Teilnehmer kann CORRECTIV am Schluss des Textes die Einordnung vornehmen, es sei auch um einen „Plan zur Ausweisung von Staatsbürgern“ gegangen.

Vorgang in Sachsen-Anhalt – Landtag überprüft Dienstreisen von AfD-Politikern

Per Dienstreise nach Disneyland: Der Landtag Sachsen-Anhalt prüft möglichen Reisekostenbetrug von AfD-Politikern. Parteifreund Jan Wenzel Schmidt erhebt diese Vorwürfe und soll selbst in dubiose Geschäfte verwickelt sein. Der AfD-Politiker Jan Wenzel Schmidt wirft seinen eigenen Parteifreunden Abrechnungsbetrug und Vetternwirtschaft vor. Über Jahre sollen die Abgeordneten private Vergnügungsreisen mit Steuergeldern finanziert haben. Nun geht Sachsen-Anhalts Landtagsverwaltung unter Gunnar Schellenberger (CDU) den Vorwürfen nach. Zuerst hatte die »Mitteldeutsche Zeitung « berichtet. Schmidt hatte in einer Mail von Trips nach New York, Griechenland und nach Disneyland geschrieben – und von »Dienstreisen nach Berlin, deren Ziel die dortige Spielbank war« (mehr dazu lesen Sie hier). Wie die »Mitteldeutsche Zeitung« schreibt, habe sich die Landtagsverwaltung »unverzüglich« schriftlich an Schmidt gewandt, um eine Prüfung zu ermöglichen. Schmidt sei demnach zur »Konkretisierung der von ihm erhobenen Vorwürfe« aufgefordert worden. »Eine Reaktion hierauf steht aus«, sagte die Parlamentssprecherin der Zeitung. Wenige Monate vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt tobt innerhalb der AfD eine Schlammschlacht: Neben Schmidt überziehen sich auch andere Abgeordnete mit Vorwürfen. So soll der Landtagsabgeordnete Matthias Lieschke ein Kreisspitzentreffen heimlich aufgenommen und die Audiodatei an Schmidt weitergeleitet haben. Deshalb will die AfD über Parteiordnungsmaßnahmen beraten. Bei einer Sitzung am Montag will der Landesvorstand zudem über Parteiordnungsmaßnahmen gegen Diana Lorenz entscheiden. Lorenz sitzt im Landesvorstand, ihr wird vorgeworfen, Finanzunterlagen nicht herausgegeben zu haben.

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„Disco, Sauna, Bikinifotos – was darf ich tun?“ : So reden Christfluencer von ihrem Glauben

Auf Social Media boomt die Branche der Christfluencer. Sie sind meist jung und weiblich und reden über sich selbst, die Welt – und Gott. Eine neue KI könnte ihnen nun Konkurrenz machen.(…) Ende 2024 überstieg die Zahl der Konfessionslosen erstmals die der Katholiken und Protestanten. Durch Austritte und Todesfälle verloren beide großen christlichen Kirchen im vergangenen Jahr mehr als eine Million Mitglieder. Außerhalb der Kirchen indes boomt die Branche der Christfluencer. So werden Christen genannt – zumeist sind sie jung und weiblich –, die online über ihren Glauben sprechen. Sie präsentieren sich auf YouTube, TikTok und Instagram und erreichen Hunderttausende. Ihr Ton ist ruhig und fröhlich. Ein Video-Rundgang durch die eigene Wohnung erzeugt Nähe. Einige geben Schminktipps, bei anderen wird ein Banner eingeblendet, das Gebete anbietet. „Schreibe uns, für wen wir beten sollen.“ Im Hintergrund spielt meditative Musik. „Disco, Sauna, Bikinifotos – was darf ich als Christ tun?“ Darüber spricht Jana Highholder, die bis 2020 auf einem YouTube-Kanal der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) aktiv war. Der hieß „Jana glaubt“. Dann machte sie sich selbstständig. Ihre Themen kreisen um Gott, Bibeltreue, traditionelle Familienwerte. (…) Die meisten Christfluencer sind konservativ, einige rechts. „Such dir einen Mann aus, der deiner Unterordnung würdig ist“, heißt es in einem gemeinsamen Podcast von Jana Highholder und Jasmin Friesen. Deren Account heißt „Liebe zur Bibel“. In einem anderen Podcast sagt eine junge Influencerin mit mehreren Millionen Followern: „Wenn du einen Mann Gottes willst, musst du halt auch eine Frau Gottes sein.“ Die Rhetorik erinnert an Charlie Kirk Aussagen der Bibel – zur Familie, den Geschlechtern, der Homosexualität – werden von Christfluencern wörtlich ausgelegt, eine historisch-kritische Exegese entfällt. Die Rhetorik erinnert an Charlie Kirk, den US-amerikanischen politischen und religiösen Aktivisten, Podcaster und Autor, der im September ermordet worden war. Auch Kirk ging unter Menschen, diskutierte mit ihnen, versuchte zu bekehren und zu missionieren. Ebenso Jasmin Friesen. Sie führt Straßengespräche mit Musliminnen („was junge Musliminnen über Jesus denken“), geht zur Pride Parade und spricht über Homosexualität, trifft Satanisten, um sie vom Teufel abzubringen. Scheu kennt sie keine. Leonard Jäger hat auf TikTok, Instagram und YouTube zusammen rund eine Million Follower. Auf Social Media nennt er sich „Ketzer der Neuzeit“. Auch er ist ein Teil jener „Purity Culture“-Bewegung, die in den USA entstand und Abtreibung ablehnt, klare Geschlechterrollen propagiert sowie Keuschheit vor der Ehe.

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8 Jahre Haft für 24-jährigen Leiter eines rechtsradikalen Terrornetzwerks, das junge Menschen zu Anschlägen anstiftete – #terror

Ein 24-jähriger Mann aus Diepenbeek (Prov. Limburg)  ist im Antwerpener Justizpalast (Foto) als Anführer des neonazistischen Online-Terrornetzwerks „Sturmjäger Division“ zu 8 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Nach Ansicht des Gerichts hatte er rechtsextreme Jugendliche aus aller Welt zu Anschlägen ermuntert. Dem Gericht zufolge hatte der Mann eine „Führungsposition“ in den Chatgruppen, in denen er andere zu Anschlägen ermutigte. „Er rief zum Umsturz der derzeitigen Demokratie auf“, so das Gericht. Im Jahr 2023 erhielt der belgische Staatsschutz die Handynummer des Angeklagten von den niederländischen Sicherheitsdiensten. Sie war bei den Ermittlungen gegen die Neonazi-Bewegung „The Base“ aufgetaucht, die der Amerikaner Rinaldo Nazzaro 2018 gegründet hatte. Ein Ermittlungsrichter wurde eingesetzt und der Datenverkehr des jungen Mannes  wurde untersucht. Er betrieb auf Telegram die öffentliche Chatgruppe „Sturmjäger Division“ mit rund 200 Anhängern auf der ganzen Welt. Darin wurden neonazistische Botschaften und weitgehende rassistische Äußerungen ausgetauscht. Er leitete auch eine Reihe privater Chatgruppen. Wer ihnen angehören wollte, musste zunächst ein Auswahlverfahren durchlaufen. In diesen Chatgruppen ermutigte er seine Anhänger zur Gewalt. Nachdem es einem verdeckten Ermittler gelungen war, die Gruppen zu infiltrieren, konnte er schließlich im November 2023 verhaftet werden. Bei den Durchsuchungen fanden die Ermittler unter anderem Nazi-Flaggen, Hakenkreuze und Material zur Herstellung von Rohrbomben und Molotow-Cocktails.  Terrorgruppe, die laut Gericht„Hass in großem und internationalem Maßstab verbreitete“ Dem Gericht zufolge war der 24-Jährige eindeutig von „The Base“ inspiriert. Beide Gruppen sind Anhänger einer Strömung innerhalb des Rechtsextremismus, die einen weißen Ethnostaat errichten will, indem durch Gewalttaten Spannungen und Chaos erzeugt werden. Sie betrachten Muslime, Juden, Farbige und Mitglieder der LGBTQ+-Gemeinschaft als Feinde. Der Richter sprach von einer Terrorgruppe, die Neonazi-Propaganda und -Hass im großen und internationalen Stil verbreite. „Auch junge, minderjährige Mitglieder wurden zum Handeln aufgefordert und das hat funktioniert“, sagte er. „Demokratische Werte müssen geschützt werden“, so der Richter in seinem Urteil

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Leader of Transnational Terrorist Group Sentenced to 30 Years in Prison for Soliciting Hate Crimes and Murder, and Conspiring to Provide Material Support to Terrorists – #terrorgram

Dallas Humber, 35, of Elk Grove, California, — leader of the Terrorgram Collective, a transnational terrorist group — was sentenced today by U.S. District Judge Dena Coggins to 360 months in prison for soliciting hate crimes, soliciting the murder of federal officials, and conspiring to provide material support to terrorists. “From the comfort of her suburban California home, Humber used online platforms to celebrate violence and solicit attacks that took the lives of innocent people and injured others around the world. Her incarceration makes the world a safer place,” said Assistant Attorney General for National Security John A. Eisenberg. “The Department of Justice has shown that it can and will find these criminals even in the darkest corners of the Internet.” “Today’s 30-year sentence sends an unmistakable message: if you plot acts of terror or use extremist networks to incite violence, you will be found, prosecuted, and incarcerated for decades,” said Assistant Attorney General Harmeet K. Dhillon of the Justice Department’s Civil Rights Division. “This case demonstrates that our prosecutors and law enforcement partners will disrupt these threats and will pursue the maximum penalties the law provides.” “Humber actively encouraged violence against, and the murder of, individuals based on their race, religion, sexual orientation, and gender identity,” said U.S. Attorney Eric Grant for the Eastern District of California. “Our office remains committed to working with our law enforcement partners and with other Department of Justice components to stop these hate-fueled crimes and to ensure the safety of all people and public officials.” “With today’s sentencing, Dallas Humber will pay the price for encouraging racially motivated violence, attacks on critical infrastructure, and the murder of federal officials,” said Assistant Director Donald Holstead of the FBI’s Counterterrorism Division. “Humber led the Terrorgram Collective which inspired and guided individuals to commit violent acts around the world. Keeping our communities safe is a top priority of the FBI. Let there be no doubt, we will remain steadfast in identifying and holding accountable those who commit or encourage terrorism and other heinous acts.” According to court documents, between July 2022 and September 2024, Humber served as a leader of the Terrorgram Collective, a white supremacist transnational terrorist group. To achieve their ends, she and other members of the Terrorgram Collective solicited individuals to commit hate crimes, terrorist attacks on critical infrastructure, and assassinations. They provided technical, inspirational, and operational guidance to equip those individuals to plan, prepare for, and successfully carry out those attacks.

via justice.gov: Leader of Transnational Terrorist Group Sentenced to 30 Years in Prison for Soliciting Hate Crimes and Murder, and Conspiring to Provide Material Support to Terrorists