Prozess am Amtsgericht Würzburg Nazi-Reden in Zimmer von AfD-Politiker Halemba gefunden

Vor Gericht wird die Gesinnung des Angeklagten immer deutlicher. Eine Polizistin spricht von der größten einschlägigen Sammlung, „die wir so gefunden haben“. Von Max Weinhold Hernandez Anhören Merken Teilen Feedback Drucken Eine Weinflasche mit Bezug zum Nationalsozialismus und Neonazi-Sticker – das war es, was die Ermittler des Staatsschutzes am frühen Morgen des 14. September 2023 suchten, als sie nach Hinweisen des österreichischen Verfassungsschutzes zu einer Razzia im Verbindungshaus der Prager Burschenschaft Teutonia zu Würzburg anrückten. Die Flasche und die Aufkleber waren verschwunden. Stattdessen machten sie andere Entdeckungen, zum Beispiel im Zimmer eines Bewohners im zweiten Stock: Daniel Halemba, damals Landtagskandidat für die AfD, und heute mit 24 Jahren jüngstes Mitglied des bayerischen Parlamentes für die in Teilen rechtsextreme Partei. Einen SS-Befehl Heinrich Himmlers fanden sie an seiner Pinnwand, berichtet die leitende Ermittlerin am Donnerstag am Amtsgericht Würzburg. Dort muss sich der Burschenschafter zurzeit wegen verschiedener Vorwürfe verantworten. In einem Kleiderhaufen habe sich, so sagt sie, überdies eine Schreckschusspistole mit Magazin befunden. Und ein USB-Stick, darauf eine dreistellige Zahl rechtsextremer Lieder, von den Zillertaler Türkenjägern bis zu Marschmusik aus der NS-Zeit sowie knapp 30 Reden der Führungsriege des Nationalsozialismus: Adolf Hitler, Hermann Göring, Joseph Goebbels, Rudolf Heß, Himmler. „Wir durchsuchen ja sehr viel“, sagt die 46-Jährige, eine erfahrene Polizistin. Aber das sei „schon eine der größten Sammlungen, die wir so festgestellt haben an einschlägigen Dokumenten und Liedern“. Verboten ist deren Besitz nicht – gleichwohl aber ihr Abspielen, jedenfalls aus Sicht der Staatsanwaltschaft Würzburg. Sie hat Halemba deshalb – nebst der weiteren Vorwürfe – wegen Volksverhetzung angeklagt. Bei seiner Geburtstagsfeier im Verbindungshaus soll er im Juli 2022 ein türkenfeindliches Lied der Band Landser abgespielt haben. Der AfD-Politiker bestreitet dies ebenso wie alle anderen Anklagepunkte. Zuletzt entlasteten ihn einige Zeugen, auch in Bezug auf die weiteren Vorwürfe: Geldwäsche, Sachbeschädigung, versuchte und vollendete Nötigung. Allerdings stehen sie Halemba allesamt nahe, sind ihm gut bekannt: aus der Burschenschaft, aus der Partei, von beidem. Im Fall der Nötigung etwa sollen Halemba und sein Mitangeklagter, 29, ebenfalls Teutone und AfD-Mitglied, einen Burschenschafter eingeschüchtert haben, der wohl bei der Polizei zu den Vorgängen im Verbindungshaus aussagen wollte. Vor Gericht nannte das mutmaßliche Nötigungsopfer die Angeklagten vergangene Woche seine Freunde und sagte, diese hätten ihn nur auf die Vernehmung bei der Polizei vorbereitet. Ein Freundschaftsdienst quasi. Seine Mitbewohnerin, Zeugin des Geschehens, widerspricht am Donnerstag: „Es klang so, als würden sie ihn sehr hartnäckig überzeugen wollen, dass er auf keinen Fall eine Aussage macht.“ Laut, aggressiv und bedrohlich seien die Männer aufgetreten. Ebenfalls an Glaubwürdigkeit verliert am Donnerstag die Erzählung der Verteidigung, Halemba sei am Abend seines Geburtstags nicht im Verbindungshaus gewesen. Die Staatsschutzermittlerin berichtet von einem Video eines Nachbarn, darauf zu hören das Landser-Lied – und, nach der Einschätzung mehrerer Polizisten, Halembas Stimme.

via sz: Prozess am Amtsgericht Würzburg Nazi-Reden in Zimmer von AfD-Politiker Halemba gefunden

siehe auch: Prozess wegen Volksverhetzung: Nazi-Reden in Halembas Zimmer Im Prozess gegen den AfD-Politiker Daniel Halemba sind neue Ermittlungsdetails bekannt geworden. In Halembas Zimmer lag ein USB-Stick mit Reden von Hitler und Goebbels. Die Aussage einer Kripo-Beamtin zu diesem Fundstück belastet ihn zusätzlich. Von Pirmin Breninek Über dieses Thema berichtet: BR24 Radio am 22.01.2026 um 18:17 Uhr. Seit fünf Verhandlungstagen ist das Amtsgericht Würzburg dabei, herauszufinden, ob sich der Landtagsabgeordnete Daniel Halemba (AfD) strafbar gemacht hat. Zuletzt hatten mehrere Zeugen aus Halembas Parteiumfeld den 24-jährigen Deutschen entlastet. Nun haben zwei Polizisten ihre Beobachtungen geschildert. Eine Beamtin der Kriminalpolizei sprach unter anderem über den Vorwurf der Volksverhetzung – und belastete dabei Halemba. Seit mehr als zehn Jahren arbeitet die Polizistin nach eigenen Angaben in der Abteilung Staatsschutz der Kriminalpolizei. Im September 2023 war sie vor Ort, als eine Razzia im Anwesen der Burschenschaft “Teutonia Prag” stattfand. Halemba ist Mitglied der Studentenverbindung, er lebte damals in dem Haus. Die Ermittler hätten das Anwesen durchsucht unter anderem wegen Hinweisen auf möglicherweise volksverhetzende Sticker, schildert die Beamtin. Vor Ort hätten die Polizisten dann Schlagringe gefunden, einen Elektroschocker – und in Halembas Zimmer eine Schreckschusswaffe samt Magazin. Direkt daneben habe ein USB-Stick gelegen. Darauf seien Nazi-Reden von Adolf Hitler, Joseph Goebbels oder Hermann Göring gespeichert gewesen, so die Ermittlerin. Neonazi-Musik auf USB-Stick gespeichert Der Datenfund sei “eine der größten Sammlungen an einschlägigen Dokumenten und Liedern” gewesen, die sie in ihrer Tätigkeit als Staatsschutz-Beamtin sichergestellt habe. Neben rund 30 NS-Reden hätte sich auf dem USB-Stick auch Rechtsrock befunden, so die Polizistin. Mehr als 300 Titel seien es gewesen – von rechtsextremen Bands wie “Landser”, “Störkraft” oder den “Zillertaler Türkenjägern”. Halemba hatte im Vorfeld des Prozesses gegenüber dem BR erklärt: Der USB-Stick habe nicht ihm gehört. Vorwurf: Rechtsrock auf Geburtstagsparty Für die Ermittler ist der USB-Stick auch deshalb wichtig, da Musik der Neonazi-Band “Landser” bei einer Feier der “Teutonia Prag” im Juli 2022 gelaufen sein soll. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt: Halemba feierte damals seinen 21. Geburtstag. Ein Nachbar hatte Videos davon aufgenommen. Darauf sind die Lieder deutlich vernehmbar – auch abseits des Hauses. Laut einem Polizisten wurden die Videos kurz nach Mitternacht aufgenommen, an Halembas Geburtstag. Datum und Uhrzeit seien in den Videodateien hinterlegt. Halemba ist auf den Videos nicht zu erkennen. Einmal schreit jedoch eine Männerstimme. Die Beamtin der Kriminalpolizei und mehrere ihrer Kollegen sind sich sicher: Es handele sich um Halembas Stimme. Die Staatsanwaltschaft wertet die Musik als volksverhetzend. Sie stachele zum Hass gegen die türkischstämmige Bevölkerung an. Das abgespielte Lied habe sich auf dem USB-Stick befunden.

Prozess gegen „Sächsische Separatisten“ – Rechte Anwälte nutzen Terror-Prozess für Polit-Show – #terror

In Dresden hat die Verhandlung gegen acht mutmaßliche Rechtsterroristen begonnen – darunter AfD-Politiker. Sie sollen ethnische Säuberungen geplant haben. Dubravko Mandic poltert. “Ich werde jederzeit das Wort ergreifen”, schimpft der Anwalt in sein Mikrophon. “Im Moment erteile ich Ihnen nicht das Wort”, weist ihn die Vorsitzende Richterin zurecht. Es ist Freitagvormittag, gegen kurz nach 10 Uhr und der Rechtsaußen-Anwalt Mandic hat mit 18 weiteren Rechtsanwälten im Hochsicherheitssaal des Oberlandesgerichts Dresden Platz genommen. Vor ein paar Minuten wurde dort der Prozess gegen die mutmaßliche Terrorgruppe der “Sächsischen Separatisten” eröffnet. Und wie es in den ersten Minuten begann, so wird es weitergehen. Mandic vertritt den Angeklagten Kurt Hättasch, AfD-Politiker aus dem sächsischen Grimma. Schon vor Prozessbeginn hatte er von einem “explizit politischen Prozess” und “konstruierter Beweislage” gesprochen, hatte “Feindstrafrecht” und “präventive Ausschaltung vermeintlich gefährlicher Personen” beklagt sowie eine “Mundtotmachung” seines Mandanten. Es ging ihm wohl darum, das zu verharmlosen, zu bagatellisieren und anders zu framen, was nun am Freitag im Gerichtssaal verhandelt wird und in den vergangenen Wochen und Monaten medial über seinen Mandanten und die weiteren Angeklagten berichtet wurde. Mutmaßliche Terrorgruppe mit NS-Gedankengut Im Kern besteht der Vorwurf, dass diese sich mit insgesamt 20 Mitgliedern zu einer rechtsextremen Terrorgruppe vereint und paramilitärische Übungen betrieben haben sollen. Dass sie sich auf ethnische Säuberungen größerer Gebiete in Ostdeutschland nach einem befürchteten Zusammenbruch der staatlichen Ordnung an einem “Tag X” vorbereitet hätten, dass sie Liquidierungen von Staatsvertretern geplant und Waffen besessen hätten. Mandic hatte dem bereits in einer Pressemitteilung am Freitagmorgen widersprochen und forderte darin einen Freispruch. Andere Verteidiger kündigten Erklärungen an, manch einer legte noch am Freitag los. Etwa Martin Kohlmann, der Jörg S. vertritt, dem die Rädelsführerschaft vorgeworfen wird. Kohlmann forderte die Einstellung des Verfahrens. “Ich sehe Terrorismus gegen acht junge Leute und ihre Familien. Die Terroristen sitzen dort”, polterte er und zeigte auf die Bank mit den Vertreter*innen der Bundesanwaltschaft. Die Anklage sei “völlig unbestimmt”, die Vorwürfe “aus der Luft gegriffen”. Was sein Mandant in Chatgruppen gegenüber einem FBI-Mann erklärt haben soll, davon hätten alle anderen jedenfalls nichts gewusst. Die paramilitärischen Übungen? “Pfadfinderei auf durchschnittlichem Niveau.” Ohnehin: “Sächsische Separatisten”, damit habe sein Mandant keine eigene Gruppe gemeint, sondern vermeintlich erklärt, was andere in Deutschland so vorhätten, mithin die “Freien Sachsen” – also die rechtsextreme Kleinstpartei, die Anwalt Kohlmann selbst gegründet hat. Zahlreiche Verteidiger mit Verbindungen zur rechten Szene Es ist ein rechtes Polit-Spektakel, das sich über den Tag zieht. Viele der Rechtsanwälte, die am Freitag im Gerichtssaal sitzen, sind selbst für eine Biografie in der rechten Szene bekannt: neben Kohlmann und Mandic etwa auch Wolfram Nahrath, ehemaliger Vorsitzender der heute verbotenen Wiking Jugend, einst aktiv für NPD und die ebenfalls verbotene Heimattreue Deutschen Jugend sowie Verteidiger des NSU-Helfers Ralf Wohlleben. Auch Günther Herzogenrath-Amelung trat am Freitag als Verteidiger auf. Bereits Anfang der 1990er Jahre hatte er die National Front verteidigt.

via tza: Prozess gegen „Sächsische Separatisten“ Rechte Anwälte nutzen Terror-Prozess für Polit-Show

BGH bestätigt OLG Jena – ” #Knoc­kout51 ” ist keine ter­r­o­ris­ti­sche Ver­ei­ni­gung – #terror

Ist “Knockout 51” kriminell oder gar terroristisch? Darum ging es vor dem BGH. Die Bundesanwaltschaft konnte mit ihrer Argumentation abermals nicht überzeugen. Die Nazi-Kampfsportgruppe “Knockout 51” ist im Sinne des Strafgesetzbuchs (StGB) keine terroristische (§ 129a StGB), sondern eine kriminelle Vereinigung (§ 129 StGB). Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Urt. v. 22.01.2026, Az. 3 StR 33/25). Anders hatte das der Generalbundesanwalt (GBA) gesehen und deshalb gegen ein Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts (OLG) in Jena Revision eingelegt (Az. 3 St 2 BJs 4/21). Dieses hatte mehrere Männer zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Doch aus Sicht des OLG war “Knockout 51” eben nur kriminell, nicht terroristisch. Ziel der spätestens Anfang 2019 gegründeten Vereinigung sei gewesen, gewaltsam gegen Linke, Polizisten und “Asoziale” vorzugehen. Weil es der Kampfsportgruppe aber nicht um die Tötung politischer Gegner gegangen sei, verneinte das OLG den § 129a StGB, welcher einen deutlich höheren Strafrahmen hat als § 129 StGB. Der GBA argumentierte: Im Laufe der Zeit habe sich die Gruppe radikalisiert. Es sollten linke Angriffe provoziert werden, um dann in (vermeintlicher) Notwehr zur Tötung der Angreifer überzugehen. “Antifas umlegen, 32 StGB ausreizen”, habe dazu innerhalb der Gruppierung geheißen, so die Bundesanwaltschaft vor dem BGH – § 32 StGB regelt die Notwehr. Weiteres Verfahren gegen Gruppenmitglieder läuft noch Schon in der mündlichen Verhandlung Ende November vergangenen Jahres hatte sich abgezeichnet, dass der 3. Strafsenat das OLG-Urteil nicht aufheben würde. Der BGH hat das Urteil nun lediglich in wenigen Detailfragen unter anderem zur Strafzumessung aufgehoben – die Einordnung als kriminelle Vereinigung sei seitens des OLG gleichwohl rechtsfehlerfrei erfolgt. Der Thüringer Verfassungsschutzbericht 2024 schreibt zu “Knockout 51”: “Unter dem Deckmantel des gemeinsamen Kampfsport-Trainings wurden junge und nationalistisch gesinnte Personen angelockt und bewusst mit rechtsextremistischem Gedankengut in Verbindung gebracht.” Das Training sollte demnach außerdem zur Vorbereitung auf den “politischen Kampf” sowie zur “Etablierung als bestimmende Ordnungsmacht in Eisenach” dienen. Die aus zehn bis 15 Mitgliedern bestehende Gruppierung hat mehrere (gefährliche) Körperverletzungsdelikte begangen (§§ 223, 224 StGB).

via lto: BGH bestätigt OLG Jena “Knoc­kout 51” ist keine ter­r­o­ris­ti­sche Ver­ei­ni­gung

siehe auch: „Knockout 51“ laut BGH keine terroristische Vereinigung Die vom Oberlandesgericht Jena verhängten Haftstrafen gegen vier Mitglieder der neonazistischen Gruppierung „Knockout 51“ aus Eisenach sind teilweise rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat heute eine Revision gegen die Urteile in großen Teilen zurückgewiesen – und sieht keine terroristische Vereinigung. Anfang Juli 2024 verurteilte das Oberlandesgericht Thüringen (OLG) in Jena die Mitglieder des neonazistischen Netzwerks „Knockout 51“, Leon Ringl, Eric K., Bastian A. und Maximilian A. zu Haftstrafen zwischen 26 Monaten und drei Jahren und zehn Monaten. Der ebenfalls angeklagte Eric K. erhielt eine Jugendstrafe von zweieinhalb Jahren. Zu den Straftatbeständen gehörten u.a. Körperverletzungen, Verstöße gegen das Waffengesetz sowie Mitgliedschaft in und Unterstützung einer kriminellen Vereinigung. Die Bundesanwaltschaft (BAW) hatte in dem Verfahren fast doppelt so hohe Strafen verlangt, denn in ihren Augen hatte sich die 2019 gegründete Gruppierung „Knockout 51“ in der Zeit ihres Bestehens zu einer terroristischen Vereinigung entwickelt. Spätestens seit April 2021 sollen die Neonazis bereit gewesen sein, unter dem Deckmantel einer vermeintlichen „Selbstverteidigung“ tödliche Gewalt anzuwenden und „den Tod etwaiger Angreifer billigend in Kauf“ zu nehmen. Dazu hatten sie sich mit Messern, Macheten und Äxten bewaffnet, ihr Ziel soll die Tötung von Personen der linken Szene gewesen sein. Ringl hatte bereits damit angefangen, mit einem 3D-Drucker Maschinenpistolen mit Munition herzustellen. Auf Schießständen in Tschechien hatten die Mitglieder den Umgang mit Schusswaffen trainiert. Urteile gegen Angeklagte teilweise aufgehoben Das OLG in Jena aber hatte die Eröffnung des Verfahrens wegen einer terroristischen Vereinigung abgelehnt und sich neben anderen Delikten stattdessen auf „Knockout 51“ als kriminelle Vereinigung konzentriert. Bei der Urteilsverkündung hatte der Richter den Terrorvorwurf der BAW als „reine Fiktion“ zurückgewiesen und von Gewalt als „angedachte Notwehr“ sowie „Selbstverteidigung und Abschreckung“ geredet. Der BGH stützte die Entscheidung für eine kriminelle Vereinigung. Die Revision der BAW hatte aber zumindest in zwei Punkten Erfolg. So hob das Gericht das Urteil gegen Ringl auf, weil ein Waffendelikt womöglich falsch bewertet wurde, außerdem sei die verhängte Jugendstrafe für Eric K. zu gering bemessen. Weil der BGH seine Rechtsprechung in Bezug auf das Verhältnis der Straftaten zueinander seit dem OLG-Urteil geändert hat, muss das Gericht in Jena die Haftstrafen gegen insgesamt drei Angeklagte neu bemessen

DIETER DEHM Von links nach rechts

Politische Überläufer von links nach rechts hat es immer gegeben. Seit langem keine Berührungsängste nach rechtsaußen zeigt auch der langjährige Linken-Politiker und Putin-Versteher Diether Dehm. Am 31. Januar soll in Magdeburg der 15. Geburtstag des Monatsmagazins „Compact“ von Jürgen Elsässer gefeiert werden. Elsässer war früher Mitglied des Kommunistischen Bundes (KB) und schrieb als Autor für linke Zeitungen. Doch seit Langem bereits ist er in der rechtsextremen Szene verortet und wünschte sich schon den AfD-Rechtsextremisten Björn Höcke als „Reichskanzler“. Mit monatlich – laut Eingenangabe – 40.000 verkauften Magazinen und über einer halben Million Youtube-Abonnenten will „Compact“ das „bei Weitem reichweitenstärkste Medium der Opposition“ sein. Ziel von Compact sei es, „die Patrioten und Freiheitskämpfer aus verschiedenen Lagern zusammen zu bringen“, wird von dem Blatt postuliert. „Compact“ steht für Rechtsextremismus, Antisemitismus und Reichsbürgerfantasien. Als Redner der „Compact“-Feier sind neben dem Thüringer AfD-Landesvorsitzenden  Björn Höcke, Markus Krall, einem rechtslibertären Crash-Propheten, Kayvan Soufi-Siavash, der unter dem Namen Ken Jebsen als Verschwörungsmysthiker bekannt wurde, auch das „linke Polit-Schlachtross“ („Compact“) Diether Dehm angekündigt. Von ca. 1999 bis 2016 wurde Dehm noch vielfach in Verfassungsschutzberichten, von Nordrhein-Westfalen über Sachsen-Anhalt bis Bayern, in der Rubrik „Linksextremismus“ namentlich aufgeführt. Der langjährige Linkenpolitiker Dehm, vormals SPD-Bundestagsabgeordneter, PDS-Bundesvize und Schatzmeister der Europäischen Linken, Mitinitiator der legendären „Rock gegen Rechts“-Festivals und Texter des Klaus Lages Kult-Hits „1000 und 1 Nacht“, kennt seit langem keine Berührungsängste nach rechtsaußen. Dehm, Redner und Mitinitiator bei Querdenker-Kundgebungen und vermeintlichen Friedens-Demonstrationen sowie Friedensprozessionen, ist der Auffassung, dass sich „linke und rechte Patrioten“ gemeinsam gegen „Mainstream“ und für den „Frieden mit Russland“ und gegen Israel vereinen sollen. O-Ton Dehm: “Es muss die Brandmauer weg, es darf nicht länger in alten Schützengräben gedacht werden.” Die Idee, dass sich Links und Rechts als „Querfront“ gegen „die da oben“ zusammenschließen, kursiert seit Jahrzehnten als Traum in manchen rechtsextremen Kreisen. Während der Jahre der Corona-Pandemie gehörte Dehm zu den entschiedensten Kritikern von Maßnahmen und Impfpflicht. Neuerdings macht Dehm als Interviewpartner mit den rechtsextremen Zeitschriften „Compact“ und „Aufgewacht!“ auf sich aufmerksam. In „Aufgewacht!“ orakelt das linke Urgestein verschwörungsmysthisch: Demnach sei es „dem geheimdienstlich-medialen Komplex unter Leitung des Bundesnachrichtendienstes und der CIA professionell gelungen, die deutsche Antifa in seine Gewalt zu bringen. Also den guten Namen `Antifaschismus´ zu enteignen und für Kräfte zu nutzen, die einen dritten, atomaren Weltkrieg in Kauf nehmen. Deswegen muss sich ein anständiger Antifaschist der Feindseligkeit dieser Etiketten-Schwindler im NATO-Auftrag unter dem Tarn-Namen Antifa oder Linkspartei geradezu aussetzen.” Dehm auf rechter Buchmesse Auf die Frage des-„Aufgewacht!“-Interviewers Michael Brück, eines Neonazis, „Herr Dehm, Sie gelten als prominenter Befürworter einer gemeinsamen Friedens-Volksfront, die aus Anhängern des traditionell linken und rechten politischen Lagers gebildet werden soll. Können Sie in einigen Worten skizzieren, wie Sie sich eine solche Zusammenarbeit vorstellen? Gibt es bereits positive Beispiele, bei denen dieses spektrenübergreifende Zusammenarbeit funktioniert?“, antwortet Dehm: „Einerseits, indem gemeinsam auf die Straße gegangen wird gegen den Staatsterrorismus von Selenskyj und den von Netanjahu. Nur mal angenommen, Oskar Lafontaine und Tino Chrupalla stünden gemeinsam auf einer Bühne am Brandenburger Tor, dann vibriert doch die Republik!“ „Aufgewacht!“ war bis Frühjahr 2025 das Sprachrohr der rechtsextremen Kleinstpartei „Freie Sachsen“ und fusionierte dann mit der „Deutschen Stimme“, dem Sprachrohr der in Die Heimat umbenannten NPD.

via endstation rechts: DIETER DEHM Von links nach rechts

siehe dazu auch: Wie Diether Dehm „Lerryn, das Arschloch“ wurde (2018). Für den Linkspartei-Bundestagsabgeordneten Diether Dehm gibt es keinen Antisemitismus jenseits der Shoah, Außenminister Heiko Maas ist für ihn ein gut gestylter Nato-Strichjunge und der Israelkritiker Dehm ist ein glühender Freund der Querfront-Mahnwachen. Doch seinen Spitznamen „Lerryn, das Arschloch“ erwarb sich der Musikant in Frankfurt aus anderen Gründen. Der 14. Juni 1980 war ein ausgesprochen schöner Sommertag. Schon früh am Morgen war es warm und die Sonne schien auf die wunderbarste Stadt dieses Landes: Frankfurt. Eine kleine Gruppe junger Menschen hatte sich an der Universität getroffen und zog alsbald die Bockenheimer Landstraße hinunter Richtung Opernplatz, um schon nach wenigen hundert Metern nach links in die Siesmayerstraße abzubiegen. Dort, in der Nummer 2-4, wurden auf einmal die Fenster geöffnet und ein großes Transparent verkündetete: „Besetzt“. Rasch standen Boxen in den Fenstern, Tom Robinsons „Long Hot Summer“ und der „Rauch Haus Song“ von Ton Steine Scherben ertönten in Bockenheim. (…) Damals gab es auch das erste Rock gegen Rechts-Festival und 1980 fand es zum zweiten Mal statt, denn man wusste nicht, ob die Nazis wiederkommen würden. Sie wichen schließlich nach Eschwege ins Mittelhessische aus und hatten es auch da mit tausenden Gegendemonstranten zu tun. Die Delegation der Besetzer wollten bei Rock gegen Rechts auf die Bühne und das Publikum des Festivals um Hilfe bitten. Die Idee: Wenn nur ein paar hundert zur Siesmayerstraße mitkämen, würde es der Polizei deutlich schwerer fallen, das Haus zu räumen. Doch als sie an der Bühne angekommen waren, erzählten sie später, habe es ein Problem gegeben. Einer der Veranstalter, ein ganz schlimmer  Schlagersänger mit den Namen Lerryn, hätte sich ihnen in den Weg gestellt und wollte, wohl gemeinsam mit DKP nahen Ordnern, verhindern, dass die Besetzer auf der Bühne eine kurze Durchsage machen. Dehm nutzte das Festival auch, sagten mehrere seiner damaligen Wegbegleiter, um Kontakte zu Musikern aufzubauen. Er war schon damals im Musikgeschäft tätig. Eine Hausbesetzung störte da wohl nur. Die Besetzer, einige davon nicht gerade klein und ausstaffiert mit Lederjacken vom Flohmarkt in Amsterdam, erzählte man sich, hätten ihn allerdings schon durch ein paar grimmige Blicke davon überzeugen können, dass es klüger wäre, sie auf die Bühne zu lassen. Dem geschah dann auch so. Gut 500 Konzertbesucher kamen schließlich rüber zur Siesmayerstraße, die an diesem Tag dann auch nicht geräumt wurde. Aber das einer der Organisatoren eines Festivals dermaßen unsolidarisch war, entsetzte viele. Damit hatte niemand gerechnet und Lerryn, das war Diether Dehms Künstlername, wurde von vielen in Frankfurt danach nur noch „Lerryn, das Arschloch“ genannt. Schon in den Jahren zuvor und natürlich auch danach war Diether Dehm eine äusserst umstrittene Figur: Gerüchte um eine Stasi-Tätigkeit machten schon damals die Runde, Dehms Geschmacksverbrechen sind bekannt, weswegen man ihn auch  „Plärryn“ nannte und wurden in der taz ganz wunderbar beschrieben. Er ist ein Querfrontler, ein vulgärer, eitler, in sich selbst verliebter Mensch, ein glühender Israelkritiker – aber der Titel „Lerryn, das Arschloch“ wurde ihm meines Wissens nach damals im Juni 1980 verliehen.  Und von denen, die das taten, kam bislang niemand auf die Idee, es zurückzunehmen.

Staatsanwaltschaft ermittelt – Landtagsausschuss lehnt Immunität für AfD-Politiker Wilko Möller ab – #LockHimUp

Der Hauptausschuss des Landtags hat am Mittwoch empfohlen, den Antrag des AfD-Landtagsabgeordneten Wilko Möller auf Immunität abzulehnen. Nach Informationen von rbb-Reportern wurde dies mit einer Mehrheit von fünf zu drei Stimmen entschieden. Final entscheidet der Landtag in einer Sitzung am kommenden Mittwoch. Hintergrund ist die Klage der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) gegen Möller wegen des Verdachts des Verwendens verbotener Symbole im Brandenburger Landtagswahlkampf 2024. Wegen eines Wahlplakats mit mutmaßlichem Hitlergruß muss sich der Kreisvorsitzende der AfD Frankfurt (Oder) ab kommenden Dienstag vor Gericht verantworten – also einen Tag vor der Entscheidung des Landtages. Um sich davor zu schützen, beantragte er im Dezember die Immunität, wie Möller damals dem rbb bestätigte. Eine vorab bestehende Immunität von Abgeordneten, die erst auf Ersuchen der Strafverfolgungsbehörden im Einzelfall aufgehoben wird, gibt es in Brandenburg nicht. Anders als in anderen Parlamenten stellt der Landtag die Immunität im Einzelfall erst auf Antrag her – aber nur, wenn die Strafverfolgung die parlamentarische Arbeit beeinträchtigt.

via rbb: Staatsanwaltschaft ermittelt Landtagsausschuss lehnt Immunität für AfD-Politiker Wilko Möller ab

AfD-Abgeordnetem Klaus Esser droht hohe Geldstrafe

Weil er bei einer Bewerbung Teile seines Lebenslaufs gefälscht haben soll, droht dem Landtagsabgeordneten eine hohe Geldstrafe. Von Christoph Ullrich Geht es nach der Staatsanwaltschaft Aachen, muss Klaus Esser 13.500 Euro zahlen. Hintergrund ist ein mutmaßlich gefälschter Hochschulabschluss, den er für die Bewerbung auf einen AfD-Parteiposten benutzt haben soll. Würde Esser den Strafbefehl von 90 Tagessätzen über je 150 Euro akzeptieren, wäre er nicht vorbestraft. Das wäre er erst ab 91 Tagessätzen. Es ist allerdings unwahrscheinlich dass der Abgeordnete die Summe akzeptieren wird. Esser will sich gegen Strafe wehren In der kommenden Woche entscheidet der Landtag darüber, ob Essers Immunität weiter aufgehoben werden soll. Esser selber äußerte sich in der Sache in einem Statement auf seinen Social-Media-Kanälen. “Ich werde den kleinlauten Versuch der Staatsanwalt, das Verfahren mit einer symbolischen Geldstrafe zu beenden, selbstverständlich nicht hinnehmen und Einspruch erheben”, so der Abgeordnete aus Düren.

via wdr: AfD-Abgeordnetem Klaus Esser droht hohe Geldstrafe

siehe auch: StA Aachen beabsichtigt Strafbefehl – AfD-Abge­ord­neter soll Exa­mens­zeugnis gefälscht haben. Gegen den AfD-Abgeordneten Klaus Esser soll ein Strafbefehl wegen des Vorwurfs gefälschter Hochschul-Abschlüsse ergehen. Es geht dabei um das Bestehen des ersten juristischen Staatsexamens und das Führen des Titels “Master of Laws”. Die Staatsanwaltschaft Aachen will einen Strafbefehl über 90 Tagessätze von je 150 Euro gegen den AfD-Landtagsabgeordneten Klaus Esser wegen mutmaßlich gefälschten Hochschulabschlüsse beantragen. Es geht auch um das 1. juristische Staatsexamen. Das erfuhr die dpa. Für den Vorgang soll die Immunität des Abgeordneten temporär aufgehoben werden. Darüber soll laut einem WDR-Bericht in der kommenden Woche entschieden werden. Die Staatsanwaltschaft Aachen äußerte sich auf Anfrage nicht. Bei dem geplanten Strafbefehl in Höhe von insgesamt 13.500 Euro wäre Esser gerade so nicht vorbestraft – das wäre er gemäß §§ 32 Abs. 2 Nr. 5 lit. a), 53 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) erst ab 91 Tagessätzen. Der Abgeordnete kündigte am Mittwoch allerdings an, gemäß § 410 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) Einspruch einzulegen – damit könnte es dann gemäß § 411 Abs. 1 S. 2 StPO zu einer strafrechtlichen Hauptverhandlung kommen.

Rechter Schützenrock

Das radikal-patriotische Musikprojekt vermaechtnis.at ist zurück. Mit schwülstigen Gitarrrenriffs und Blut & Boden-Lyrik soll die Heimat wieder vom Feinde befreit werden. Der Song marschiert musikalisch irgendwo im Niemandsland zwischen den Böhsen Onkelz und den Toten Hosen. Wer den rechts-patriotischen Sound nicht im Ohr hat, könnte auch Frei.Wild vermuten. Obwohl der Sound für die Brixner Superstars der deutschen Rechtsrock-Szene etwa zu glatt und brav ist, kommt man textlich durchaus hin. (…) „Ein Tiroler Handschlag“ ist der zweite Track der neuen Ausgabe des radikal-patriotischen Musikprojekt „vermaechtnis.at“. Es ist die sechste CD, die der anonyme Verein innerhalb von zehn Jahren herausbringt. Bereits der Titel „Wappenschild“ macht deutlich wie martialisch hier die Instrumente im Volkstumskampf eingesetzt werden.   Das Schützenprojekt   2006 taucht in Süd- und Nordtirol ein Projekt mit dem Namen „vermaechtnis“ auf. Es ist ein Buch mit Texten und eine beiliegende CD mit Liedern. Die Texte und Songs sind – sanft ausgedrückt – „radikal-patriotisch“. „Dieses Werk ist auf Anregung einiger Patrioten entstanden. Es soll all jenen Ansporn sein, die sich für unsere Heimat, für unser Tirol einsetzen wollen“, heißt es im Vorwort. Textlich werden die Klischees der österreichischen Kriegspropaganda aus dem Ersten Weltkrieg genauso verwendet wie die Blut-und-Boden-Lyrik deutschnationaler Schreiber. Es folgen 2007 unter dem Titel „Vaterländische Poesie“ und 2008 unter dem Titel „Heldenzeit“ zwei weitere Bücher und CD’s. Die weiteren Ausgaben des Rechtsrock-Projekts tragen die Titel „Tyrolia“ und „Die Flamme“. Jetzt nach fünf Jahren Pause kam Anfang Dezember 2016 die CD „Wappenschild“ heraus.   Eine Konstante des Musikprojekts ist dabei von Anfang an eine Art Versteckspiel. Man soll weder wissen wer hinter der martialischen Lyrik steht, noch wer die Musiker sind, die die Songs spielen. Dabei wurde schnell klar, dass das Projekt „vermaechtnis“ mitten aus dem Leitungsgremium des Südtiroler Schützenbundes kommt. Mehrere Mitglieder der Bundesleitung sind von Anfang an direkt am Projekt beteiligt. Dazu noch einige weitere junge Südtiroler Schützenfunktionäre. Es ist eine Gruppe von versteckten Patrioten, die seit Langem versuchen, den Schützenbund deutlich zu radikalisieren. Offizieller Herausgeber ist der „Verein vermachtnis.at“. Dieser Verein wurde am 20. Februar 2006 (Andreas Hofer Tag) gegründet und wenig später auch ins amtliche Nordtiroler Vereinsregister eingetragen. Seinen Sitz hat der Verein in der Graf-Meinhard-Str. 7 in Stams. Dort wohnt auch der Obmann des Vereins, der Stamser Schütze Stefan Köll. Zu seinem Stellvertreter wurde Martin Huber ernannt. Der Elvaser Schütze war lange Zeit Schriftleiter der Tiroler Schützenzeitung und Mitglied der Bundesleitung des Südtiroler Schützenbundes.   Der Medienreferent   Erster Schriftführer des Vereins „vermaechtnis.at“ wird Efrem Oberlechner, Oberlechner ist nicht nur Kommandant der Schützenkompanie Ehrenburg, sondern auch Referent für Medien- und Öffentlichkeitsarbeit im Schützenbund.

via salto: Rechter Schützenrock