Schmerzhafter Verlust: Russischer Bomber erliegt einem „Hinterhalt“ der Ukraine

Gelungener Coup: Ein erster Bomber Putins stürzt ab – über russischem Territorium; getroffen von einer Rakete, die selbst rund 300 Kilometer fliegt. Stawropol – „Die Ukraine hat das Recht auf Selbstverteidigung. Dazu gehört auch der Angriff auf legitime militärische Ziele außerhalb der Ukraine“, sagte Jens Stoltenberg – die Aussagen des Nato-Generalsekretärs im Anschluss an das virtuelle Treffen des Nato-Ukraine-Rates zielen auf einen Angriff, den die ukrainischen Verteidiger offenbar erfolgreich gegen die Luftwaffe Wladimir Putins geführt haben; über dessen eigenem Territorium. Nach Aussagen des Geheimdienstes ihres Verteidigungsministeriums hat die Ukraine mit einer Rakete einen strategischen Bomber vom Typ Tu-22M3 auf dessen Rückflug nach einem Angriff auf die Ukraine abgeschossen. Der Bomber soll dann über einem militärischen Flugplatz nahe Stawropol abgestürzt sein; also auf Russlands Territorium, an der Grenze zu Georgien im nördlichen Kaukasus. Ukraine zerstört russische Flugzeugfabrik weit hinter der Grenze Russischer Bomber im Ukraine-Krieg abgeschossen – Ukraine spricht von „Hinterhalt“ Das Verteidigungsministerium der Ukraine erklärt auf seiner Website, das feindliche Flugzeug Tu-22M3 sei in einer Entfernung von etwa 300 Kilometern von der Ukraine abgeschossen worden mit denselben Mitteln, mit denen zuvor das russische Langstreckenradar-Erkennungs- und Kontrollflugzeug A-50 zerstört worden war. Aufgrund der Schäden konnte der Bomber in die Region Stawropol fliegen, wo er abstürzte. Die Ukrainska Prawda berichtet, die Ukraine habe gegen den Bomber ein S-200-Langstrecken-Flugabwehrraketensystem verwendet – damit hätte die Ukraine die Luftwaffe Russlands mit ihren eigenen Waffen geschlagen.

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Von <a href=”//commons.wikimedia.org/wiki/User:VitalyKuzmin” title=”User:VitalyKuzmin”>Vitaly V. Kuzmin</a> – <a rel=”nofollow” class=”external free” href=”http://www.vitalykuzmin.net/Military/Park-Patriot-New-photos-part4″>http://www.vitalykuzmin.net/Military/Park-Patriot-New-photos-part4</a>, CC BY-SA 4.0, Link

NAZI FREED Jailed neo-Nazi who named son ‘Adolf’ freed early despite vowing to ‘kill child’ – but they’re not sure he’s changed

A JAILED neo-Nazi who named his son “Adolf” will be freed early despite vowing to “kill a mixed race child” – but there’s uncertainty from decision makers that he’s actually changed. Adam Thomas, 27, and partner Claudia Patatas, then 38 – who posed in Ku Klux Klan robes with their own child – were found guilty of being members of the extreme right-wing organisation National Action. The group was banned in 2016. The Parole Board directed his release following a hearing on March 27 but admitted it “could not be satisfied” its work with the Holocaust denier had been effective. Thomas, from Banbury, Oxfordshire, was handed a six-and-a-half-year sentence at Birmingham Crown Court in 2018 – while “remorseless” Patatas got a five-year jail term. The Daily Mail reports a summary revealed: “Having considered the index offence, relevant patterns of previous behaviour and the other evidence before it, the panel listed as risk factors those influences which made it more likely that Mr Thomas would reoffend.

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siehe auch: Neo-Nazi jailed for naming son ‘Adolf’ secures early release. Holocaust denier Adam Thomas, 27, who also said he would ‘kill a mixed-race’ child, has been granted parole despite officials’ reservations about his risk of reoffending (Picture: PA) A neo-Nazi who became infamous after naming his son after Adolf Hitler is soon due to be released from prison. Adam Thomas, 27, shot to notoriety in 2018 when he was handed a six-and-a-half year sentence at Birmingham’s Crown Court for his membership of banned far-right organisation National Action.  During his trial, jurors heard he and partner Claudia Patatas gave their child the middle name Adolf, which Thomas said was in ‘admiration’ of Hitler, and they had Swastika scatter cushions in their home. Photographs recovered from their address also showed Thomas cradling his new-born son while wearing the hooded white robes of the Ku Klux Klan (KKK).

„Wo kommst du wirklich her?“: Berliner Polizei muss 750 Euro Entschädigung zahlen – wegen Rassismus – #polizeiproblem #polizeigewalt

Drei Jahre Prozess haben ein Ende: Erstmals ist ein Polizist in Berlin auf Grundlage des Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) verurteilt worden. „Wo kommst du wirklich her?“, hatte ein Polizist einen jungen Mann im Sommer 2020 gefragt – eine rassistische Frage, wie das Amtsgericht Mitte nun urteilte. 750 Euro Entschädigung muss die Behörde dem Kläger nun zahlen. Wie der Tagesspiegel damals berichtete, war der Kläger, Syed N., im Juli 2020 auf dem Fahrrad mit einer Freundin in der Nähe des Ernst-Reuter-Platzes unterwegs. Sie überquerten bei Grün eine Ampel, da wurden sie von zwei Polizisten gestoppt – weil sie telefoniert hätten. N. und seine Begleiterin bestritten dies. Nachdem N. sich geweigert hatte, sofort 50 Euro Bußgeld zu zahlen, fragten ihn die Beamten, wo er herkomme. „Bochum“, antwortete N. Das reichte den Polizisten offenbar nicht. Sie äfften ihn nach, einer fragte, wo er „wirklich“ herkomme. N., Student mit afghanischer Migrationsgeschichte, und die Freundin beschrieben die Stimmung später als aggressiv, die Polizisten hätten gebrüllt. Ein älterer Mann habe sich irgendwann eingemischt und für N. Partei ergriffen. Später erhielt N. einen Bußgeldbescheid, er wiederum beschwerte sich bei der Ombudsstelle der Justizverwaltung – auf Grundlage des LADG. Jenes Gesetz war nach zehn Jahren äußerst kontroverser Debatte erst einen Monat vorher unter Rot-Rot-Grün in Kraft getreten. Im ersten Jahr, zwischen Juni 2020 und Juni 2021, hatte es 50 Diskriminierungsbeschwerden gegen die Polizei gegeben – unter anderem von einer Frau, die es als sexistisch empfand, dass Frauen beim Schwimmen ihre Brüste bedecken sollen und Männer nicht. N. sei „aufbrausend“ gewesen Auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde hatte N. eingeleitet, diese wurde allerdings zurückgewiesen. Die betroffenen Polizisten wiederum wiesen N.s Vorwürfe zurück.

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Vorläufige Zahlen des Innenministeriums -Deutlich mehr rechtsextreme Straftaten

Fast 29.000 rechtsextrem motivierte Straftaten sind laut Medienberichten im Jahr 2023 erfasst worden – noch viel mehr als bereits im Vorjahr. Auch antisemitische Delikte haben stark zugenommen, vor allem seit dem Hamas-Angriff auf Israel.Rechtsextrem motivierte Straftaten haben in Deutschland im vergangenen Jahr deutlich zugenommen. Im Bereich “Politisch motivierte Kriminalität – rechts” erfassten die Behörden 28.945 Delikte – im Vergleich zu 23.493 im Jahr davor. Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linken-Gruppe im Bundestag hervor.Den Zahlen zufolge, die der Agentur epd und der Zeitung taz vorliegen, gab es auch mehr rechtsextreme Gewalttaten. Für 2023 wurden demnach vorläufig 1.270 Delikte gezählt, im Vorjahr waren es 1.170 Gewalttaten.”Wir müssen nach den vorläufigen Zahlen der Polizei für 2023 davon ausgehen, dass die rechtsextremistischen Straf- und Gewalttaten weiter erheblich zugenommen haben”, kommentierte Bundesinnenministerin Nancy Faeser die Fallzahlen. Seit dem Hamas-Angriff auf Israel am 7. Oktober hat außerdem die Zahl antisemitischer Straftaten besonders stark zugenommen. Allein im letzten Quartal habe man 2.782 antisemitische Straftaten gezählt, hieß es. Das seien schon mehr Delikte als im gesamten Vorjahr. Für 2022 habe das BKA insgesamt 2.641 judenfeindliche Straftaten erfasst.

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Pakete mit Geld entgegengenommen?: Videoaufnahmen sollen AfD-Politiker Bystron belasten

Hat Petr Bystron Geldzahlungen aus dem Kreml angenommen? Neue Video- und Audioaufnahmen des tschechischen Geheimdienstes könnten den AfD-Politiker schwer belasten. In der Affäre um Geldzahlungen des Kreml an den AfD-Politiker Petr Bystron gibt es neue Indizien. Nach Informationen des „Spiegel“ hat der tschechische Inlandsnachrichtendienst (BIS) Videoaufnahmen, auf denen Bystron kleine Pakete entgegennimmt. In den Auswertungspapieren zu den Aufnahmen ist jeweils von einem „unidentifizierbaren Gegenstand“ die Rede. Außerdem, so der „Spiegel“, gebe es zusätzliche Audioaufnahmen, die nahelegen sollen, dass in den Paketen Geld war. Am 9. Oktober und am 12. Dezember 2023 seien Treffen des AfD-Bundestagsabgeordneten, der auf Platz zwei der Liste seiner Partei zur Europawahl steht, mit dem Geschäftsmann Artem Martschewskyj in Prag von dem Geheimdienst aufgezeichnet worden. Das will der „Spiegel“ von mehreren Nachrichtendiensten erfahren haben. Außerdem sei am 18. Februar dieses Jahres eine gemeinsame Autofahrt observiert worden. Petr Bystron hat die Vorwürfe bisher bestritten Martschewskyj soll die Geschäfte bei dem Nachrichtenportal „Voice of Europe“ operativ geleitet haben. Darüber wurde prorussische Propaganda und Desinformation in 16 Sprachen europaweit verbreitet. Ein Netzwerk hinter der Plattform soll dafür genutzt worden sein, kremlfreundlichen Politikern Geld zukommen zu lassen.

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Bayern: Gymnasium verbietet queere AG

Im Freistaat Bayern beklagen vor allem queere Jugendliche Diskriminierung. Und die Atmosphäre wird schwieriger, wie ein mittelfränkisches Kleinstadtgymnasium zeigt. Das Simon-Marius-Gymnasium im 16.000 Einwohner­innen zählenden Gunzenhausen hat laut einem Bericht der “Nürnberger Nachrichten” (Bezahlartikel) bereits vergangenes Jahr die OSQAR-AG, eine queere Arbeitsgruppe an Schulen, verboten. Zu den Gründen äußerte sich die Schulleiterin nur schmallippig. Die AG war demnach zu Beginn des Schuljahres 2021/22 gegründet und dann im Juni 2023 verboten worden. “Die Menschen, die die AG verboten haben, verstehen nicht, was sie für uns bedeutet hat”, zitierten die “Nürnberger Nachrichten” eine Ex-Schülerin. Eine andere Schülerin erklärte, als Begründung für das Verbot habe die Schule erklärt: “Die Schule bildet keinen institutionellen Rahmen für so eine AG”. Die Schulleiterin äußerte sich gegenüber der Zeitung schriftlich, blieb aber bei der Begründung des Verbots vage. Sie erklärte, dass sich “die Schulleitung nach intensiver Prüfung und nicht zuletzt mit Blick auf zahlreiche Hinweise und Bedenken von Seiten der Schulfamilie dazu entschlossen” hat, die “Probephase der OSQAR-AG” am Gymnasium zu beenden und “den Betrieb dieser AG wieder einzustellen”.(…) Das Verbot scheint im bayerischen Trend zu liegen, denn aus dem Bundesland kamen zuletzt immer mehr Meldungen, dass die Queerfeindlichkeit zunimmt: So teilte die Regierung letztes Jahr mit, dass sich die queerfeindlichen Übergriffe binnen einen Jahres mehr als verdreifacht hätten (queer.de berichtete).

via queer: Bayern: Gymnasium verbietet queere AG

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Prozess in #Waren (Müritz) – #Berliner Paar erhält #Geldstrafe auf Bewährung für #Beleidigung von #Drosten

Ein Paar aus Berlin ist wegen verbaler Anfeindungen gegen den Virologen Christian Drosten auf einem Campingplatz an der Mecklenburgischen Seenplatte vom Amtsgericht Waren (Müritz) verwarnt worden. Auch ein öffentlich bekannter Mensch wie der seinerzeit vor allem als Corona-Experte bekannte Drosten habe das Recht, während seines Urlaubs in Ruhe gelassen zu werden, begründete der Richter am Donnerstag die Entscheidung. Der Richter betonte, dass es bei dem Verfahren nicht um die Corona-Politik gehe, sondern um Anstand und Respekt. Der Prozess war streckenweise vom Streit über Corona-Schutzmaßnahmen dominiert, die die Angeklagten deutlich ablehnten. Das Gericht sprach am Donnerstag eine sogenannte Verwarnung mit Strafvorbehalt aus. Das bedeutet, dass das Gericht zwar die Schuld der Angeklagten feststellt und eine Geldstrafe ausspricht. Die wird aber vorbehalten, es ist also eine Art Bewährung. Das Gericht legte für die 51-Jährige und den 49-Jährigen aus Berlin, die Dauercamper auf dem Zeltplatz waren, Geldstrafen von 1.200 Euro beziehungsweise 375 Euro fest. Die wurden auf ein Jahr zur Bewährung ausgesetzt. Der 49-Jährige wurde wegen öffentlich begangener Verleumdung verurteilt, unter anderem, weil er Drosten lauthals als Verbrecher beschimpft hatte. Zudem wurde er belangt, weil er nach Überzeugung des Gerichts unerlaubt Fotos von Drosten gemacht und online weitergeschickt habe. Die Frau wurde wegen Beleidigung verurteilt, sie hatte eigenen Angaben zufolge etwa “Verpiss dich” zu Drosten gesagt. Gegen eine weitere, ursprünglich angeklagte Person war das Verfahren bereits zuvor wegen Geringfügigkeit eingestellt worden.

via rbb: Prozess in Waren (Müritz) Berliner Paar erhält Geldstrafe auf Bewährung für Beleidigung von Drosten