Sprengstoff- und Waffenbesitz: Neonazi Krüger aus Jamel verurteilt

Der Neonazi Sven Krüger aus Jamel ist vom Amtsgericht in Wismar verurteilt worden. Bei ihm waren im Rahmen einer polizeilichen Durchsuchung im September 2023 Waffen sichergestellt worden. Das Amtsgericht Wismar hat den bundesweit bekannten Rechtsextremisten Sven Krüger zu einer Geldstrafe von 7.000 Euro verurteilt. Krüger wurde des unerlaubten Besitzes von Sprengstoff und Waffen schuldig gesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte zusätzlich acht Monate Haft auf Bewährung gefordert. Krügers Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert und die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung infrage gestellt. Laut Gericht waren Verfahrensfehler einiger Behörden in der Vergangenheit Grund für die mildere Strafe. Waffen und Munition trotz Verbot: Fund bei Razzia gegen „Hammerskins“ Bei einer Razzia im Zusammenhang mit dem inzwischen wieder aufgehobenen Verbots der rechtsextremistischen Vereinigung “Hammerskins Deutschland” hatten Ermittler im September 2023 unter anderem Schusswaffen und Munition gefunden, obwohl gegen Krüger ein Waffenbesitzverbot besteht

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Hitlergruß und Attacken im RE11: 33-Jähriger muss vor Gericht

Ein 33-Jähriger soll in einem RE11 kurz vor Soest mehrfach den Hitlergruß gezeigt und Fahrgäste attackiert haben. Vor Gericht berief er sich auf einen Filmriss. Er ist arbeitslos, kann weder einen Schulabschluss noch eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen, ist zwar im Kreis Unna geboren, lebt aber in einer sächsischen Kleinstadt und ist, wenn es nach der Anklage geht, Neonazi. Anklage wegen Vorfällen im RE11 Betrunken soll der 33-Jährige dies am Nachmittag des 9. Mai 2025 in einem Zug der Linie RE11 kurz vor Soest in Worten und Taten überdeutlich zu verstehen gegeben haben, indem er wiederholt den Hitlergruß samt passender Geste äußerte. Mehr noch: Immer aggressiver werdend, soll er Fahrgäste attackiert haben, versucht, eine Frau zu ohrfeigen, sie jedoch verfehlt, und den Kopf eines anderen Fahrgasts nach unten gezogen haben. (…) Zum Tatzeitpunkt soll er 2,13 Promille im Blut gehabt haben. Da aber sowohl die Möglichkeit bestand, dass der Angeklagte nicht erscheint, als auch, dass er im Falle seines Erscheinens gesteht, waren erst gar keine Zeugen geladen worden, die wie er aus allen möglichen Winkeln der Republik hätten anreisen müssen. Neben unnötigen Unannehmlichkeiten für die Zeugen hätte dies auch aufgrund deren Fahrtkosten und Verdienstausfälle deutlich höhere Prozesskosten bedeutet, die der Angeklagte im Falle einer Verurteilung zu tragen und lange von seinem Bürgergeld von 564 Euro monatlich abzustottern hätte. Doch ein Geständnis wollte der Mann nicht ablegen. Stattdessen ergeht nun von Amts wegen ein neuer Termin, zu dem mindestens acht Zeugen geladen werden.

via soester anzeiger: Hitlergruß und Attacken im RE11: 33-Jähriger muss vor Gericht

Ermittlungen nach Hakenkreuz-Schmierereien in Rüsselsheim

Nach einer Reihe von Hakenkreuz-Schmierereien in Rüsselsheim in den vergangenen Monaten ermittelt der Staatsschutz. Wie die Polizei mitteilte, gab es seit Ende April 12 entsprechende Fälle, seit 2024 seien es sogar 29 Fälle gewesen. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Taten in direktem Zusammenhang stehen. Die Tatorte verteilen sich demnach auf das gesamte Gebiet der Stadt – oft sind es öffentliche Gebäude. Der durch die Schmierereien entstandene Schaden liege insgesamt bei mehreren tausend Euro. Die Täter könnten für das Verwenden der verfassungsfeindlichen Symbole mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden

via kurier: Ermittlungen nach Hakenkreuz-Schmierereien in Rüsselsheim

siehe auch: IMMER WIEDER HAKENKREUZ-SCHMIEREREIEN IN RÜSSELSHEIM: JETZT ERMITTELT DER STAATSSCHUTZ. Nachdem es im Stadtgebiet von Rüsselsheim wiederholt Hakenkreuz-Schmierereien gegeben hat, ermittelt jetzt der Staatsschutz. Wie ein Sprecher des Polizeipräsidiums Südhessen am Mittwoch sagte, sind in diesem Jahr bereits zwölf Fälle bekannt geworden, in denen rechtsradikale, verfassungsfeindliche Symbole, Zahlenkombinationen und Parolen an Gebäude, Bänke, Unterführungen und ähnliche Flächen gesprüht wurden. Hinzu kommen demnach weitere Taten in den Jahren 2024 und 2025, zwischen denen die Polizei einen direkten Zusammenhang vermutet. Insgesamt wird von 29 Vorfällen gesprochen. Die Taten verteilten sich auf das gesamte Stadtgebiet, im Bereich “Hasengrund” sei aber ein Schwerpunkt festzustellen; Wände mit Hakenkreuz beschmiert. Unbekannte Täter haben in Mörfelden-Walldorf an mehreren Stellen eine Gebäudefassade und zwei Container mit verfassungswidrigen Symbolen beschmiert. Der Staatsschutz ermittelt, teilt die Polizei mit. Nach Angaben von Zeugen beschädigten die Täter in der Zeit zwischen Sonntag, dem 4. Oktober, und Montag, dem 5. Oktober, eine Wand des Jugend- und Kulturzentrums in der Straße „Am Bahndamm“. Laut Polizei handelt es sich bei den Schmierereien am Gebäude um Hakenkreuze, Siegrunen und kyrillische Schriftzeichen.

Kontrollverlust: Nazi-Ausraster zweier Betrunkener vor den Augen der Polizei

Gerichtsprozess nach pöbelnder Alkoholeskapade in Templin: Am Ende stehen Geldstrafen, unter anderem wegen des Verwendens verfassungsfeindlicher Symbole. Zwei Männer trafen sich zufällig in Templin und ließen dort in den Nachmittagsstunden ihrem Frust freien Lauf. Nach reichlichem Alkoholgenuss grölten sie herum und pöbelten Passanten an. Erst der Einsatz der Polizei brachte die Lage unter Kontrolle. Doch die erteilten Platzverweise beantworteten die Randalierer mit „Sieg Heil“-Rufen, zeigten dabei den Hitlergruß und beleidigten die Beamten als „Arschlöcher“. Eine Anzeige war die Folge. Der 66-Jährige und 42-Jährige mussten sich wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor dem Strafrichter des Prenzlauer Amtsgerichtes verantworten. (…) „Die Männer waren stark alkoholisiert. Ein Gespräch war kaum möglich“, sagte ein Polizist als Zeuge aus. „Sie randalierten herum, zeigten den Hitlergruß und beschimpften uns nach dem Platzverweis.“ Der Ältere ist schließlich gestürzt und habe in die Klinik gebracht werden müssen, schilderte der Beamte. Der Jüngere setzte sich auf sein Rad und fuhr trotz Verbot los. Ein Strafbefehl wegen vorsätzlicher Trunkenheitsfahrt war die Folge.

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Russian student gets 19 years for plotting mosque attack. His father says officers tortured him for refusing to surrender his iPhone passcode

The Second Western District Military Court has sentenced Dmitry Bokov, a 19-year-old student at the Russian State University for the Humanities, to 19 years in prison for plotting a terrorist attack on a mosque. Ostorozhno, Novosti and Msk1 reported the sentence, citing his relatives. Bokov was convicted of undergoing training for terrorist activities (Article 205.3 of Russia’s Criminal Code), preparing to join a terrorist organization (Article 205.5), weapons offenses (Article 222), and preparing a terrorist attack (Article 205). Bokov was detained in October 2025. He was accused of attempting to join the far-right movement “White Power,” which is banned in Russia. He was later charged with preparing a terrorist attack on a mosque and illegally possessing ammunition. According to Ostorozhno, Novosti, investigators treated his attendance at a classroom session on how weapons work at Patriot Park, self-defense lessons run by the patriotic initiative Chistota, and several driving lessons at a Moscow college as terrorist training.

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One student killed, eight wounded in Istanbul school stabbing attack

A 15-year-old student disguised herself in the target school’s uniform before attacking pupils at Şeyh Şamil Imam Hatip Secondary School in Başakşehir on Tuesday morning. The suspect, who attends a different school, was apprehended. A 15-year-old student stabbed eight pupils at a secondary school in Istanbul’s Başakşehir district on Tuesday morning, killing one, Turkish officials said. (…) Authorities apprehended the suspect, identified as a 15-year-old 10th-grade student at a different institution. Health Minister Kemal Memişoğlu said eight students were injured, one critically and two in a moderate-to-serious condition.

via euronews: One student killed, eight wounded in Istanbul school stabbing attack

Früherer BND-Chef Hanning festgenommen: Geschäfte mit fremden Mächten

Der ehemalige BND-Präsident August Hanning wurde wegen des Verdachts auf Spionage festgenommen. Nach CORRECTIV-Recherchen handelte er über mehrere Firmen jahrelang mit Informationen – unter anderem mit Russland und China. August Hanning, der frühere Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND), soll sich über einen engen Mitarbeiter geheime Informationen beschafft und diese wirtschaftlich verwertet haben. Das teilte der Generalbundesanwalt am Dienstag mit. Ermittler nahmen Hanning und seinen ehemaligen Büroleiter Manfred D. am frühen Morgen fest. Hanning wird versuchter Landesverrat sowie geheimdienstliche Agententätigkeit vorgeworfen. Nach CORRECTIV-Informationen soll er für eine „dritte Macht“ tätig gewesen sein. Er stand demnach in einem „intensiven Austausch“ mit einem Angehörigen eines anderen staatlichen Nachrichtendienstes. Einem Mitarbeiter eines weiteren „fremden nachrichtendienstlichen Sicherheitsapparates“ soll er eine Analyse erstellt haben.  Hanning war von 1998 bis 2005 Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND) und war im Anschluss als Berater tätig geworden. Nach Angaben der Ermittler soll Manfred D. seinem früheren Chef in den Jahren 2010 bis Juni 2022 bis zu 2.000 Dokumente übergeben haben. Diese Unterlagen seien ausschließlich für die interne Arbeit des BND vorgesehen gewesen. (…) Parlamentarier sind ob der Vorwürfe gegen Hanning alarmiert. „Wir erwarten sofortige Aufklärung der ungeheuerlichen Vorwürfe“, sagt etwa Konstantin von Notz (Grüne), stellvertretender Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums im Bundestag, das die Arbeit der Nachrichtendienste überwacht. „Auch der gegebenenfalls entstandene nachrichtendienstliche Schaden muss ebenso umgehend wie umfassend ab- und aufgeklärt werden.“  Der Grünen-Politiker pocht zudem auf Konsequenzen: „Die dubiosen wie vielfältigen Lobbytätigkeiten ehemaliger Spitzenbeamter und höchster Geheimnisträger der Bundesrepublik kritisieren wir seit Jahren immer wieder.“ Solche Aktivitäten seien „ein Einfallstor für gegenerische Geheimdienste“. Die Bundesregierung müsse solche „illegitimen Praktiken“ laut von Notz sofort unterbinden.  Ähnlich äußert sich der Sicherheitspolitiker Roderich Kiesewetter (CDU) gegenüber CORRECTIV. „Es geht hier insgesamt um die Betätigung ehemaliger Beschäftigter des öffentlichen Dienstes in sicherheitsrelevanten Feldern wie der Bundeswehr, Polizei oder Nachrichtendienste“, sagt der Bundestagsabgeordnete. „Dies kann eine Bedrohung für unsere freiheitlich demokratische Gesellschaft werden, wenn spezifisches Wissen in falsche Hände gerät oder bewusst oder gezielt weitergegeben wird, um beispielsweise fragwürdige oder gar verfassungsfeindliche Organisationen oder eben ausländische Staaten zu unterstützen.“

via correctiv: Früherer BND-Chef Hanning festgenommen: Geschäfte mit fremden Mächten

siehe auch: Bundesanwaltschaft ließ ihn festnehmen Wie der Block-Pro­zess zur Ver­haf­tung von Ex-BND-Chef Han­ning führte. Der Ex-Chef des deutschen Auslandsgeheimdienstes August Hanning soll über Jahre rund 2.000 vertrauliche BND-Dokumente erhalten und mit den Informationen Geld verdienen haben wollen. Der GBA wirft ihm versuchten Landesverrat und Spionage vor. An einem Dienstag im September 2025 dursuchte die Polizei acht Wohn- und Geschäftsräume des ehemaligen Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes (BND) August Hanning. Sie suchten damals nach Beweisen im Zusammenhang mit dem Hamburger Block-Verfahren. Es ging um den Verdacht, Hanning könnte in den Entführungskomplex der Kinder von Steakhauserbin Christina Block verwickelt sein.  Die Ermittler fanden bei der Durchsuchung aber offenbar noch etwas anderes: Am Dienstag haben Beamte des Bundeskriminalamtes Hanning und seinen ehemaligen Büroleiter Manfred D. festnehmen lassen. Die Bundesanwaltschaft verdächtigt ihn der landesverräterischen Ausspähung, des Auskundschaftens von Staatsgeheimnissen, des versuchten Landesverrats sowie der geheimdienstlichen Agententätigkeit. Hanning war von 1998 bis 2005 Chef des deutschen Auslandsnachrichtendienstes. D. werden Beihilfe zum versuchten Landesverrat und zur landesverräterischen Ausspähung vorgeworfen. Er war ein langjähriger Weggefährte von Hanning. Auch für mehrere nachfolgende Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes war er als Büroleiter tätig. In dieser Funktion soll er Zugriff auf zahlreiche geheimhaltungsbedürftige Informationen gehabt haben. D. saß also an der Quelle. Verrat von Staatsgeheimnissen? Nach dem Ende seiner Zeit als BND-Präsident soll sich Hanning von seinem Ex-Büroleiter über Jahre rund 2.000 vertrauliche BND-Dokumente aus der Behördenspitze geben lassen und Informationen weitergereicht haben. Hanning war nach seiner Zeit beim BND als privater Sicherheitsberater tätig. Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass er die über D. besorgten BND-Informationen gewinnbringend verwerten wollte. So soll das ab 2010 bis Sommer 2021 gegangen sein.  Ob Hanning dabei auch “Staatsgeheimnisse” verraten hat, wird im Zentrum der Aufklärung stehen. Die Weitergabe von Staatsgeheimnissen ist eine Art Schlüsselbegriff im Staatsschutzstrafrecht, sie stellt die Weichen für empfindliche Strafvorwürfe. Staatsgeheimnisse sind nach § 93 Strafgesetzbuch solche Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und vor einer fremden Macht geheimgehalten werden müssen, um die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden. Bei einer Verurteilung wegen Landesverrat (§ 94 StGB) droht eine Freiheitsstrafe und zwar nicht unter einem Jahr. Für Beamte und ehemalige Beamte stehen mit Verurteilung damit auch die Versorgungsbezüge nach dem Beamtengesetz auf dem Spiel. In einem Fall soll Hanning die von D. übermittelten, eingestuften Erkenntnisse genutzt haben, um für den Mitarbeiter eines “fremden nachrichtendienstlichen Sicherheitsapparates” eine Analyse zu erstellen. Ob das Produkt den Adressaten erreichte, ließ sich nach Angaben der Bundesanwaltschaft bislang nicht feststellen. Zudem soll der Ex-BND-Chef in einem intensiven Austausch mit einem Angehörigen eines anderen staatlichen Nachrichtendienstes gestanden haben. Diesen soll er über mehrere Jahre hinweg mit politischen Informationen versorgt haben, zum Teil auch basierend auf Material, das er von D. erhalten haben soll.