AfD-Aktivisten attackieren die Presse – „Kübeln auf allen Kanälen“

Rechtsaußen-Aktivisten feierten den Erfolg. Doch hinter den Kulissen geraten sie außer Rand und Band. Dann griff ein Streamer die Pressefreiheit an. Seinen Wahlkampf in Sachsen-Anhalt hat Ulrich Siegmund auch mithilfe rechter Streamer gewonnen. Die AfD hat sich längst einen eigenen Kosmos sogenannter alternativer Medien geschaffen: Aktivisten mit Kameras, die stundenlang von Veranstaltungen ins Internet senden, Partei und Kandidaten bejubeln. Einige von ihnen gehen aggressiv gegen das vor, was viele in der AfD nicht mögen – kritische Presse gehört dazu, „Mainstream-Medien“ und „Lügenpresse“, wie Anhänger der Partei sagen. Auch bei der Wahlparty der AfD am Sonntag in Magdeburg kam es zu übergriffigen Situationen. Der Youtuber Matthäus Westfal, der sich „Aktivist Mann“ nennt, hat dort erneut Journalisten verbal attackiert. Durch solche Pöbeleien ist er in den vergangenen Wochen bekannt geworden. (…) Im Pressebereich der AfD-Party sind auch rechte Medienaktivisten unterwegs. Matthäus „Aktivist Mann“ Westfal läuft völlig außer Rand und Band zwischen den Tischen umher. Man habe sich das Land zurückgeholt, schreit er, filmt unablässig mit seiner Kamera. Dann, später am Abend, beschimpft Westfal die „Spiegel“-Journalistin Ann-Katrin Müller, fordert ein „Bekenntnis zu Deutschland“ von ihr. „Sind Sie Deutsche?“, ruft er. „Tun Sie was für die Deutschen!“ Müller ist als „Spiegel“-Journalistin bekannt für Recherchen zum Rechtsextremismus. Das hat sie zu einem Feindbild der Rechten gemacht. Sie und einzelne andere Journalisten versuchen, Westfal abzuwehren, und machen darauf aufmerksam, dass man arbeiten möchte. Der YouTuber pöbelt weiter, spricht die Journalisten auf dem Gelände immer wieder an. Dann schwadroniert er: „Wir brauchen nur noch prodeutsche Medien, alles andere führt zum Volkstod.“ Das Video hat Westfal ins Netz gestellt, mit dem Titel „Die Zerstörung vom Spiegel!“. Bei YouTube hat es schnell mehrere Zehntausend Aufrufe. Auch auf anderen Plattformen verbreitet er den Clip, unter anderem im Messengerdienst Telegram. (…)
Matthäus „Aktivist Mann“ Westfal gehört zu den vielen Radikalen, mit denen sich Ulrich Siegmund gern umgibt. Der AfD-Spitzenkandidat hat sich in seinem Wahlkampf intensiv von dem Youtuber begleiten lassen, sich sogar für dessen Arbeit bedankt. Obwohl der Aktivist schon häufig im Extremen aufgefallen ist. Auch der Verfassungsschutz hat Westfal im Visier. Auf Nachfrage teilt das Landesamt in Nordrhein-Westfalen mit, der Streamer unterhalte „Kontakte in weite Bereiche der rechtsextremistischen Szene“. So nahm er mit dem Sänger der Rechtsrockband „Kategorie C“ ein Musikvideo auf und pflegt einen engen Draht mit dem ehemaligen Bundesvorstand der NPD, Sebastian Schmidtke. Der promotet auf seinem Kanal „Schmidtkes Welt“ ebenfalls die AfD und war auch für den Bundesparteitag in Erfurt akkreditiert. Westfal bietet auf seinen Kanälen Vordenkern der Szene wie Tim Kellner oder Martin Sellner eine Bühne. Auch mit dem rechtsextremen Netzaktivisten „Der Volkslehrer“ tritt Westfal gemeinsam auf

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Nach Friedhofsmord in Wien: Freundin der Haupttäterin zu drei Jahren teilbedingter Haft verurteilt [cw]

Die 14-Jährige soll ihre gleichaltrige Freundin zu der Tat am Friedhof Baumgarten ermuntert haben. Nach dem Mord an einer Pensionistin am Friedhof Baumgarten am 23. Februar ist am Mittwoch eine zweite Jugendliche wegen Beitragstäterschaft verurteilt worden. Das 14-jährige Mädchen wurde rechtskräftig zu drei Jahren teilbedingter Haft verurteilt. Ein Jahr wurde unbedingt ausgesprochen, verknüpft mit einigen Weisungen. Im Juni wurde bereits eine Gleichaltrige als direkte Täterin zu acht Jahren Haft und Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum verurteilt.
Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) erlaubt es der nun Verurteilten, einen Strafaufschub zu beantragen, um ihre Ausbildung fertig zu machen, was ihr die Richterin nahelegte. Im JGG kann eine rechtskräftig verhängte, unbedingte Freiheitsstrafe nach Ablauf eines Strafaufschubes nachträglich in eine bedingte Strafe umgewandelt werden. Neben der Weisung, in die Schule zu gehen bzw. eine Ausbildung zu machen, muss das Mädchen für zwei Jahre Psychotherapie absolvieren, regelmäßig einen Facharzt in Kinder- und Jugendpsychiatrie konsultieren, ihre Medikamente regelmäßig einnehmen und Bewährungshilfe in Anspruch nehmen.
In der Verhandlung im Frühsommer ließ die unmittelbare Täterin bereits aufhorchen, als sie teilnahmslos davon erzählte, dass sie seit geraumer Zeit Mordgedanken hegte. Ihre Fantasien – die 14-Jährige schaute auch leidenschaftlich gerne True-Crime-Serien, Gewaltvideos und Filme über Serienkiller – habe sie mit ihrer Freundin geteilt. Sie habe sich der Gleichaltrigen in einer Nachricht anvertraut, dass sie diese Mordgedanken habe, diese habe sie sogar “aufgemuntert”, die Bluttat durchzuführen. Deshalb klagte die Staatsanwaltschaft die Freundin an, weil sie der Anklagebehörde zufolge einen psychischen Tatbeitrag geleistet habe. Das bestätigte sich auch bei der heutigen Verhandlung, in der die unmittelbare Täterin als Zeugin auftrat. Sogar auf die explizite Frage des Verteidigers, ob sie den Mord begangen hätte, wenn ihre Freundin am Tag der Tat im Chat nicht geantwortet hätte, beantwortete sie mit “nein”. Die Chats hätten “mir Mut gegeben”, sagte die unmittelbare Täterin der Richterin.

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siehe auch: 14-JÄHRIGE TÖTET FRAU AUF FRIEDHOF: NUN MUSS SICH IHRE FREUNDIN VOR GERICHT VERANTWORTEN Im Februar tötete eine 14-Jährige eine Pensionistin (†64) auf einem Friedhof in Wien und wurde dafür verurteilt. Nun steht ihre damalige Freundin vor Gericht. Wie die österreichische Zeitung “Heute” berichtet, ereignete sich die Tat am 23. Februar auf dem Friedhof Baumgarten in Wien. Dort soll eine damals 14-Jährige eine 64-jährige Pensionistin völlig unvermittelt angegriffen und insgesamt 80 Mal mit einem Klappmesser auf sie eingestochen haben. (…) Nun steht am Mittwoch die damalige Freundin der Verurteilten vor einem Jugend-Schöffengericht. Die zum Tatzeitpunkt ebenfalls 14-Jährige muss sich wegen eines möglichen Beitrags zum Mord verantworten Nach den bisherigen Erkenntnissen soll sie ihre Freundin in ihren Plänen bestärkt haben. Bereits während der Ermittlungen wurde die Jugendliche als Beschuldigte geführt. Die Aussagen der Mordangeklagten im Prozess sollen schließlich dazu beigetragen haben, den Verdacht gegen ihre damalige Freundin zu erhärten und die Grundlage für die nun erhobene Anklage zu bilden. Denn auch nach der Tat sollen die beiden Jugendlichen weiterhin Kontakt gehabt haben; „DU BIST MEINE GÖTTIN“ Freundin von Mörderin (14) verurteilt: Haftstrafe! Gericht 09.09.2026 10:50 Von Sophie Pratschner Es sind erschreckende Abgründe, die sich in dem Verfahren rund um die 14-jährige Jenny aufgetan haben. Das Mädchen ermordete im Jänner eine völlig unbeteiligte Pensionistin am Friedhof Baumgarten im 15. Wiener Bezirk. Jetzt steht der nächste Mordprozess an – ihre Freundin soll Jenny nicht nur vergöttert, sondern auch zur unfassbaren Bluttat bestärkt haben. Dafür wird sie im Wiener Landl jetzt verurteilt. Die 64-Jährige am Friedhof Baumgarten war am 23. Februar ein reines Zufallsopfer. Mit unfassbaren 82 (!) Messerstichen tötete eine erst 14-Jährige die Pensionistin. Und lieferte im Prozess im Wiener Landesgericht Mitte Juni Einblicke in ihre dunkelsten Gedanken: „Ich war so angespannt. Dann hab ich mein Messer genommen und hab an die Tat gedacht. Dass ich das machen muss. Dass ich jemanden umbringen muss.“ Leichenbilder vom Friedhof geschickt Genau diese Gedanken teilte Jenny (Name geändert) auch mit ihrer Freundin. Einem weiteren 14-jährigem Mädchen, das von den Mordfantasien der Verurteilten bestens Bescheid wusste. Sie unterhielten sich über Serienkiller, schickten sich gegenseitig Gewaltvideos. Das ging so weit, dass Jenny ihrer Freundin Fotos der blutüberströmten Pensionistin schickte – die 14-Jährige muss wohl vor allen anderen von dem Mord gewusst haben. Und die Staatsanwaltschaft geht noch weiter: Das nun angeklagte Mädchen soll Jenny bestärkt haben, die grausame Bluttat am Friedhof zu begehen. Chat-Nachrichten würden dafür unter anderem Anhaltspunkte liefern. „Ich glaube an dich. Du bist meine Göttin“, schrieb sie der 14-Jährigen am 23. Jänner – kurz vor dem Mord. „Ich wäre gerne so mutig wie du“, vergötterte die nun Angeklagte Jenny fast. 14-Jährige machte Jenny Mut Dann kam Jennys Aussage vor dem Schöffengericht: „Ich hab mit meiner Freundin drüber geredet. Ich hab ihr erzählt, dass ich den Drang verspüre, das zu machen.“ Und dann ganz entscheidend: „Sie hat mich aufgemuntert. Dann wollte ich es noch mehr machen.“ Sie erzählte weiter im Mordprozess: „Sie wollte auch ein Messer, als ich meins gekauft hab und ihr gezeigt hab.“

STRAFVERFAHREN ERÖFFNET – VOLKSVERHETZUNG: XAVIER NAIDOO MUSS VOR GERICHT – #LockHimUp

Hat Xavier Naidoo antisemitische Inhalte verbreitet? Das muss jetzt das Gericht klären: Eine Anklage wegen Volksverhetzung wurde zugelassen, das Strafverfahren gegen den 54-Jährigen wurde eröffnet. Es ist nicht das erste Mal, dass der Sänger mit solchen Vorwürfen konfrontiert wird. Bereits 2023 und 2024 erhob die Staatsanwaltschaft insgesamt vier Anklagen wegen Volksverhetzung gegen Xavier Naidoo. Eine davon hat das Landgericht Mannheim nun zugelassen. Der Vorwurf: Der Sänger soll ein Mitglied der Amadeo-Antonio-Stiftung beleidigt und dann im Zusammenhang damit auch Texte mit antisemitischem Inhalt veröffentlicht haben. (…)
Mit Antisemitismus-Vorwürfen war Xavier Naidoo allerdings schon früher konfrontiert: So entschied das Bundesverfassungsgericht 2021, dass die Bezeichnung Naidoos als Antisemit in einem wissenschaftlichen Vortrag rechtens gewesen sei. Rednerin war damals eine Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung gewesen. Bereits seit Jahren hat Xavier Naidoo immer wieder mit Äußerungen verstört, die eine Nähe u.a. zur Reichsbürgerbewegung und zur QAnon-Gruppe verdeutlichen.

via brisant: STRAFVERFAHREN ERÖFFNET VOLKSVERHETZUNG: XAVIER NAIDOO MUSS VOR GERICHT

siehe auch: Termin für Hauptverhandlung steht noch nicht fest Vorwurf der Volksverhetzung: Strafverfahren gegen Sänger Xavier Naidoo Das Landgericht Mannheim hat eine Anklage der Staatsanwaltschaft gegen Xavier Naidoo zugelassen. Darin geht es um den Verdacht der Volksverhetzung in einem Fall in Tateinheit mit Beleidigung. Das Landgericht Mannheim hat gegen den Sänger Xavier Naidoo eine Anklage der Staatsanwaltschaft Mannheim hinsichtlich eines Anklagevorwurfs zugelassen und das Hauptverfahren vor dem Landgericht Mannheim insoweit eröffnet. Das Gericht ließ eigenen Angaben zufolge eine Anklage der Staatsanwaltschaft vom Juli 2023 zu – darin wird Naidoo Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung vorgeworfen. (…) Das Landgericht lehnte hingegen die Eröffnung eines Hauptverfahrens wegen drei weiteren Tatvorwürfen der Anklage vom Juli 2023, sowie zwei Tatvorwürfen einer weiteren, im Jahr 2024 erhobenen Anklage der Staatsanwaltschaft, ab. Begründung: Es bestehe, so das Gericht, “aus tatsächlichen beziehungsweise aus rechtlichen Gründen kein hinreichender Tatverdacht”. Dagegen hat die Staatsanwaltschaft sofortige Beschwerde eingelegt, über die das Oberlandesgericht Karlsruhe entscheiden muss. Wann das der Fall sein wird, ist unklar. Ein Termin für die Hauptverhandlung wurde noch nicht festgelegt;

Angriff auf Protest gegen AfD – Polizei ermittelt nach Schuss auf Antifademo in Halle – #terror

Bei einem Protestzug gegen den AfD-Wahlsieg in Sachsen-Anhalt wurde ein Mensch durch den Schuss aus einem Luftdruckgewehr verletzt. Der Täter ist unbekannt. Nach einem Schuss aus einer Druckluftwaffe auf Teilnehmer einer Demonstration in Halle an der Saale in Sachsen-Anhalt hat der polizeiliche Staatsschutz Ermittlungen aufgenommen. Ein 25-jähriger Demonstrant war am Montag durch ein Geschoss leicht im Gesicht verletzt und vor Ort von Rettungskräften versorgt worden, wie die örtliche Polizei am Dienstag mitteilte. Ein bislang Unbekannter habe aus einem angrenzenden Wohnhaus mindestens einen Schuss aus einer Druckluftwaffe abgegeben. Zu der Demonstration gegen den AfD-Wahlerfolg in Sachsen-Anhalt hatten wie in anderen Städten auch linke Gruppen aufgerufen. „Mit einer AFD Regierung werden die Angriffe auf uns und gerade auf Mi­gran­t:in­nen und LGBTI-Personen zunehmen“, hieß es in einem Aufruf auf Instagram.

via taz: Angriff auf Protest gegen AfD Polizei ermittelt nach Schuss auf Antifademo in Halle

siehe auch: Halle nach der Landtagswahl Schüsse auf Anti-AfD-Protest Am Hallenser August-Bebel-Platz gab es bereits mehrfach unaufgeklärte Schüsse mit Luftdruckwaffen – nun wurde dort erneut ein Demonstrant getroffen. Am Montagabend wurde auf einer Demonstration in Halle ein 25-jähriger Teilnehmer mit einer Luftdruckwaffe am Kopf getroffen. Die Polizei nimmt an, dass der Schuss aus einem der benachbarten Mehrfamilienhäuser abgefeuert wurde. Das Opfer wurde nur leicht von einem Streifschuss verwundet und noch auf der Demonstration ärztlich behandelt. Von der Tatperson fehlt bisher jede Spur. Auch woher der Schuss abgefeuert wurde, bleibt unklar, auch nach der Überprüfung von zwei Wohnhäusern. Die Polizei vernimmt derzeit nach eigenen Angaben Zeugen und wertet Bildmaterial aus. Die Tatperson schoss in der Hallenser Innenstadt in eine Menge linker Demonstrantinnen, die gegen die AfD auf die Straße gingen.

Türkische Gemeinde hält Residenzpflicht nach AfD-Sieg für unzumutbar

Die Türkische Gemeinde fordert, keine Asylbewerber mehr nach Sachsen-Anhalt zu schicken. Niemand dürfe gezwungen werden, zur Zielscheibe von Rechtsextremen zu werden. Die Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD) hält es nach dem Erfolg der AfD bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt für unzumutbar, Asylbewerber in das Bundesland zu schicken. »Menschen mit Migrationsgeschichte in Sachsen-Anhalt haben keine Zeit mehr für theoretische Sicherheitsdebatten«, sagte der TGD-Bundesvorsitzende, Gökay Sofuoğlu, der Nachrichtenagentur dpa. Die Politik müsse sie fortan »aktiv vor Rechtsextremisten schützen«. Geflüchtete Personen seien besonders gefährdet. »Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, die Residenzpflicht von Geflüchteten aufzuheben«, sagte Sofuoğlu. Niemand sollte an einem Ort bleiben müssen, an dem er oder sie zur Zielscheibe von Rechtsextremisten werden könne. »Wir dürfen nicht erst reagieren, nachdem Menschen getötet wurden«, sagte er. Aufenthalt nur im Bezirk gestattet Die sogenannte Residenzpflicht wird im Asylgesetz als »räumliche Beschränkung« bezeichnet. Sie besagt, dass Betroffene während des Asylverfahrens das Gebiet der Stadt oder des Landkreises, in dem sie untergebracht sind, nur mit behördlicher Erlaubnis verlassen dürfen.

via zeit: Türkische Gemeinde hält Residenzpflicht nach AfD-Sieg für unzumutbar

Hochsensible Daten geleakt : Hackerangriff in Berlin: “Grob fahrlässig gehandelt”

Nachdem Berlin eine Frist von Hackern verstreichen ließ, sind nun hochsensible Daten im Darknet aufgetaucht. Die Ursache: “Grobe Fahrlässigkeit”, sagt IT-Sicherheitsexperte Atug. Die Hacker haben ernst gemacht: Nachdem das Land Berlin die Frist hat verstreichen lassen und den Erpressern nicht die geforderten Millionen überwiesen hat, sollen im Darknet 5,8 Terabyte mit mehr als 1,4 Millionen teils hochsensiblen Daten veröffentlicht worden sein. Das Bundesamt für Informationstechnik warnt jetzt vor einer erhöhten Cyber-Bedrohung. Laut IT-Sicherheitsexperte Manuel Atug von der staatlich und wirtschaftlich unabhängigen AG KRITIS haben die Erpresser unter anderem staatlich-hoheitliche Geheimdienstinformationen geleakt; darunter Daten zum Zivilschutz, also über Objekte, die man im Verteidigungsfall wie im Kriegsgeschehen besonders schützen muss. Die Informationen über besonders schützenswerte Gebäude seien nun offen zugänglich für Terroristen, Geheimdienste und Kriegstreiber, die diese Einrichtungen nun ins Visier nehmen könnten Es sei fatal, sagt IT-Sicherheitsexperte Atug, dass auch personenbezogene Daten von Mitarbeitenden unter den veröffentlichten Informationen seien. Für Menschen, die in solchen Einrichtungen leitende Funktionen innehätten – speziell in Rüstungsunternehmen -, sei die Bedrohung besonders hoch

via zdf: Hochsensible Daten geleakt : Hackerangriff in Berlin: “Grob fahrlässig gehandelt”

siehe auch: „Das zeugt schon von einer gewissen Hilflosigkeit“: Harsche Kritik am Umgang des Senats mit dem Hackerangriff Millionen erbeutete Daten stehen im Darknet zum Download. Während die Opposition den Schutz für Betroffene anmahnt, kritisiert die Polizeigewerkschaft das Vorgehen des Senats. Nach Veröffentlichung von 1,4 Millionen Dateien aus dem Berliner IT-Netz ruft der Senat Betroffene dazu auf, Strafanzeige zu erstatten. Bürgerinnen und Bürger, die konkrete Hinweise darauf hätten, dass ihre Daten veröffentlicht oder für Straftaten wie Betrug oder Identitätsmissbrauch genutzt wurden, sollten Strafanzeige erstatten – „entweder über die Internetwache der Polizei Berlin oder über jede örtliche Polizeidienststelle“, hieß es in einer Mitteilung der Senatskanzlei am Freitagabend. Außerdem hätten betroffene Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich an die Berliner Landesdatenschutzbeauftragte zu wenden, mit der der Senat im engen Austausch über eine bestmögliche Unterstützung ist. Der Senat sei mit der Beauftragten „im engen Austausch über eine bestmögliche Unterstützung“. „Derzeit führen die Sicherheitsbehörden eine intensive Datenprüfung durch“, hieß es weiter. Auch IT-Forensiker untersuchen demnach im Auftrag des Landes die veröffentlichten Daten mit Hochdruck. „Daraus werden die entsprechenden Maßnahmen abgeleitet“, schrieb die Senatskanzlei.
Die Hacker hatten nach eigenen Angaben vom 7. bis 12. August unbemerkt Zugriff auf die Netze der beiden Senatsverwaltungen für Bauen und Verkehr. Die Gruppe behauptet, Daten im Umfang von 5,7 Terabyte mit vielen personenbezogenen Inhalten erbeutet zu haben. Seit vergangenem Freitag hat die Gruppe die Daten im Darknet im Rahmen einer Versteigerung zum Kauf angeboten – mit Countdown. Am Freitagnachmittag lief das Ultimatum um 15.35 Uhr aus. Die Hacker stellten daraufhin die Daten im Darknet zum Download bereit – 5,26 Terabyte mit 1.439.893 Dateien. Die Linken sprachen am Freitagabend von einem „IT-GAU“. Die Erpresser hätten den gewünschten Preis nicht erhalten und die Daten im Darknet veröffentlicht. „Das ist die denkbar ungünstige Konstellation, da jetzt jedermann mit einigen wenigen technischen Kenntnissen auf diese Daten zugreifen kann“, sagte Linken-Fraktionschef Tobias Schulze. Allerdings habe nun auch der Senat die Möglichkeit, abzugleichen, ob die bisherigen Vermutungen über die abgeflossenen Daten zutreffen oder nicht. „Dies sollte er schnellstmöglich tun und alle von der Veröffentlichung betroffenen Personen und Unternehmen benachrichtigen und die bestmögliche Hilfe anbieten“, forderte Schulze.

Erneut Angriff im Wahlkampf in Berlin: AfD-Mann soll Grünen-Politikerin bedrängt und beleidigt haben

Eine Wahlkämpferin der Berliner Grünen ist in Steglitz-Zehlendorf bedrängt worden. Bei dem Angreifer soll es sich der Partei zufolge um ein AfD-Mitglied handeln. Ein AfD-Mitglied soll am Donnerstagnachmittag eine Wahlkämpferin der Berliner Grünen beleidigt und genötigt haben, während die Frau Flyer in Steglitz-Zehlendorf aufhängte. Das teilte der Kreisverband der Grünen, in dessen Vorstand die 38-Jährige sitzt, am Freitag mit. Auch die Berliner Polizei informierte über den Vorfall, machte jedoch keine Angaben zur Identität des mutmaßlichen Angreifers. Die Grünen sind sich nach eigenen Angaben sicher, den Mann identifizieren zu können. Es handele sich um ein bekanntes AfD‑Mitglied. Fotos belegten demnach, dass er sich wiederholt gemeinsam mit der Berliner Spitzenkandidatin Kristin Brinker gezeigt habe.
„Er überzog unsere Kollegin mit schlimmsten Beleidigungen und nötigte sie, indem er ihr den Weg versperrte und sie am Losfahren hinderte“, teilten die Grünen mit. Ein Passant sei der Wahlkämpferin zur Hilfe geeilt und habe die „extrem bedrohliche Situation“ aufgelöst. Laut Polizei handelte es sich um einen Bekannten der Grünen-Politikerin, der sich zwischen sie und den Mann stellte. Daraufhin habe sich der mutmaßliche Angreifer entfernt. Die Wahlkämpferin erstattete Anzeige. Einen Tatverdächtigen habe die Polizei bislang nicht ermittelt, sagte eine Sprecherin dem Tagesspiegel. Bereits am Montag war der Grünen-Direktkandidat aus Steglitz-Zehlendorf, Daniel Eliasson, bei einer Wahlkampfaktion vor einem Supermarkt in Steglitz von einem Rentner antisemitisch beleidigt und angegriffen worden. In diesem Fall hat die Polizei den mutmaßlichen Täter inzwischen gefasst. Es handelt sich um einen 68-Jährigen.

via tagesspiegel: Erneut Angriff im Wahlkampf in Berlin: AfD-Mann soll Grünen-Politikerin bedrängt und beleidigt haben