Entsetzen in Rottenburg – Rassismus gegen Zweijährigen löst viele Reaktionen aus

Nach dem rassistischen Vorfall gegenüber einem Zweijährigen warnt der Integrationsbeirat vor Vorurteilen und Hass gegen ganze Bevölkerungsgruppen. Auch Leser äußern sich. Einen „schwarzen Teufel“ soll eine Frau ein zweijähriges Kind auf einem Supermarktparkplatz in Rottenburg genannt haben. Über den Vorfall, der sich am 12. Mai ereignet hat, berichtete die 31-jährige deutsche Mutter des Jungen, dessen Vater aus Nigeria stammt. Die Polizei ermittelt zum Ablauf des Vorfalls. Jetzt meldet sich auch der Integrationsbeirat Rottenburg mit einer Stellungnahme zu Wort. „Der Vorstand des Integrationsbeirats kann die Sorgen und Gefühle der Mutter des Kindes nachvollziehen, da viele Menschen ähnliche Erfahrungen mit Ausgrenzung und Diskriminierung erleben“, schreibt Pietro Scalera, Vorstand des Integrationsbeirats. Er erinnert daran, dass man am vergangenen Samstag den Tag des Grundgesetzes sowie den Tag des Ehrenamts feierte. „Beide Tage stehen für Werte wie Respekt, Menschenwürde, Demokratie und den Einsatz füreinander.“ Der Vorfall in Rottenburg zeige, wie wichtig diese Werte auch im Alltag sind.

via schwarzwälder bote: Entsetzen in Rottenburg Rassismus gegen Zweijährigen löst viele Reaktionen aus

Sie wollten Karl Lauterbach entführen: Weitere Urteile gegen „Kaiserreichsgruppe“

Während der Corona-Pandemie plante eine „Reichsbürger“-Gruppe, Karl Lauterbach zu entführen und bürgerkriegsähnliche Zustände auszulösen. Nun wurden weitere Mitglieder verurteilt. Das Oberlandesgericht (OLG) München hat drei Anhänger der rechten „Kaiserreichsgruppe“ wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an beziehungsweise Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu Haftstrafen verurteilt.  Alle drei Angeklagten wurden außerdem wegen der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens beziehungsweise der Beihilfe dazu schuldig gesprochen. Das Gericht verhängte Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und vier Monaten und zwei Jahren und drei Monaten, zuvor hatte es eine Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung gegeben.

via stern: Sie wollten Karl Lauterbach entführen: Weitere Urteile gegen „Kaiserreichsgruppe“

Nach Hitler- und Gewalt-Aussagen – Stuttgarter AfD-Fraktion schließt Niels Foitzik aus

Von dem Stadtrat gibt es Videos, in denen er sich verherrlichend über die NS-Zeit und Gewalt gegenüber Frauen äußert. Nun reagiert seine Fraktion. Antworten auf die wichtigsten Fragen. Nachdem mehrere Personen – darunter auch der Stuttgarter OB Frank Nopper – den Rücktritt des AfD-Stadtrats Niels Foitzik gefordert haben, reagiert nun auch seine Fraktion. Am Donnerstag hat sich die Stuttgarter AfD dazu entschieden, ihn aus der Fraktion auszuschließen. Von dem 34-Jährigen waren zuvor hochproblematische Videos aufgetaucht. Der Stuttgarter AfD-Stadtrat Niels Foitzik hatte im Dezember und Januar mehrere – mittlerweile gelöschte – Livestreams auf der Plattform Tiktok geteilt. Darin ging es unter anderem um den Nationalsozialismus, der laut Foitzik „wunderschön“ gewesen sei, unter Adolf Hitler sei jeder „willkommen und wertgeschätzt“ gewesen. Neben den verherrlichenden Aussagen über den Nationalsozialismus äußerte er eine sexuelle Gewaltfantasie über eine Stuttgarter AfD-Kollegin. Er wolle ihren Kopf zusammenpressen und sie zum Oralsex bringen. Weil sie aber Zähne habe, sei die Lösung, ihr diese davor auszuschlagen. Die Videos sind öffentlich nicht mehr auffindbar, liegen der Redaktion jedoch vor. Niels Foitzik äußerte sich auf eine Anfrage unserer Zeitung nicht. Seine Fraktion erklärte, die Videos seien „im Zustand einer akuten Manie veröffentlicht“ worden. Unmittelbar nachdem sie davon Kenntnis erlangte, habe man Foitzik dazu aufgefordert, „die Inhalte vollständig zu entfernen und unverzüglich fachärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen“, so AfD-Fraktionsvorsitzender Michael Mayer. Dies sei „zeitnah“ erfolgt. „Nach seiner Auskunft befindet er sich seither in kontinuierlicher fachärztlicher Behandlung.“

via StZ: Nach Hitler- und Gewalt-Aussagen Stuttgarter AfD-Fraktion schließt Niels Foitzik aus

Rassismus in Irland – Kongolese #YvesSakila stirbt nach Gewalt durch „Securitys“ – #blm

In der irischen Hauptstadt Dublin verstirbt ein prekär lebender Mann aus dem Kongo. Fünf Kaufhausmitarbeiter sind auf ihn losgegangen. Vor einem Kaufhaus in der Dubliner Innenstadt fand am Donnerstag erneut eine Mahnwache statt – wie jeden Tag seit Freitag voriger Woche. An jenem Tag starb der 35-jährige Yves Sakila aus der Demokratischen Republik Kongo, nachdem er wegen eines mutmaßlichen Ladendiebstahls von fünf Männern des Kaufhaussicherheitspersonals festgehalten worden war. Im Internet kursiert ein fast fünfminütiges Video, in dem zu sehen ist, wie zwei der Männer ihn mit den Händen auf den Boden drücken, während ein weiterer auf seinem Kopf und Nacken kniet. Bei seinem Fluchtversuch hatte Sakila einen 82-jährigen Rentner umgestoßen und verletzt. Die herbeigerufenen Polizisten legten Sakila Handschellen an und kümmerten sich um den Rentner. Als sie feststellten, dass Sakila nicht mehr ansprechbar war, versuchten sie, ihn wiederzubeleben, aber er starb kurz darauf im Krankenhaus. Sakila wurde in der Demokratischen Republik Kongo geboren. Im Jahr 2004 kam er mit seiner Tante und seinem Onkel nach Irland und besuchte eine Sekundarschule im Dubliner Stadtteil Blanchardstown. Nach seinem Schulabschluss habe er „schwere Zeiten“ durchgemacht und „prekär“ gelebt, sagte Mulang Mika, der an der Organisation der Mahnwache beteiligt war: „Jeder in der Gegend hier kennt ihn, er ist fast wie ein Einheimischer.“ Seit 2024 lebte er im Granby Centre, einer von fünf Obdachlosenunterkünften, die von der Kirche und der Heilsarmee in Dublin betrieben werden.

via taz: Rassismus in Irland Kongolese Yves Sakila stirbt nach Gewalt durch „Securitys“

siehe auch: Special rapporteur on racism calls for ‘urgent, independent’ investigation into Yves Sakila’s death Congolese man (30s) died after being tackled by security personnel on Henry Street last Friday. The special rapporteur on racism and equality Ebun Joseph has called for an “urgent” independent investigation into the death of Yves Sakila, in a letter addressed to the Minister for Justice on Thursday morning. Joseph expressed “profound shock and grave concern” regarding the circumstances of the death of Sakila in Dublin last Friday. The Congolese man, Yves Sakila, who was in his mid-30s, was suspected of shoplifting from Arnotts and was pursued by security personnel on Henry Street last Friday shortly after 5pm. He knocked an elderly man to the ground as he fled, leaving the pensioner injured. When gardaí arrived on the scene, Sakila had been held on the ground by a group of security guards for a period. The injured man, in his 80s, was also on the ground a few metres away. The responding gardaí handcuffed Sakila in an apparent bid to get control of the situation and attend to the injured pensioner. However, almost immediately after the handcuffs were applied, gardaí realised Sakila was unwell, removed the handcuffs and began performing CPR. He was then taken to the Mater hospital where he was later pronounced dead. Video footage of the first part of the incident, involving a group of men restraining the deceased, has been circulating on messaging apps. It shows the group, at least some of whom are security personnel, holding Sakila to the ground as he is face down on the pedestrianised street; ‘We want justice’: Hundreds gather for protest over death of Yves Sakila. Hundreds of people have called for justice as they gathered for a protest following the death of a Congolese man after he was detained by the security guards of a department store in Dublin city centre. Yves Sakila, 35, was pronounced dead in hospital after the incident in Henry Street on Friday. An alleged video of the incident, which has been shared online and on messaging apps, has been described as “deeply disturbing” and has caused concern among minority communities. Gardai said security personnel detained a man in connection with alleged shoplifting at a retail store in Henry Street after 5pm on Friday.

Die Skandal-Akte Andreas Jurca – Recherchen enthüllen: Augsburger AfD-Politiker schlug zwei Frauen – #schläger

Andreas Jurca reiht Affären aneinander, verdreht die Wahrheit, steht im Dauer-Clinch mit der Justiz – und hat damit in der Bayern-AfD Erfolg. Jetzt wirft ein Fall aus dem Jahr 2018 ein neues Licht auf sein Frauenbild. (…) Kein aktiver schwäbischer Politiker reiht Kontroversen aneinander, wie der Augsburger AfD-Landtagsabgeordnete. Er verdreht die Wahrheit, ist im Dauer-Streit mit der Justiz, sieht sich mit einem Strafverfahren wegen Betrugsverdachts konfrontiert, diskreditierte ein Vergewaltigungsopfer. Recherchen unserer Redaktion lassen nun weitere Zweifel an Jurcas Verhältnis zur Wahrheit aufkommen. Und sie zeigen auch: 2018 wurde der AfD-Politiker wegen einer Gewalttat an zwei Frauen verurteilt. Jurca, 38 Jahre alt, macht nur selten mit politischen Positionen von sich reden. Doch innerhalb der bayerischen AfD hat er über die vergangenen Jahre hinweg massiv an Einfluss gewonnen. Neben seinem Landtagsmandat hat er innerhalb der Parteistruktur Funktionen auf allen relevanten Ebenen inne – in der Augsburger AfD, aber auch im schwäbischen Bezirks- und bayerischen Landesvorstand. Mitglied ist er schon seit 2014, er kennt die Partei und ihre internen Mechanismen also gut wie nur wenige. Und dieses Wissen nutzt er. Selbst seine Gegner unterstellen ihm Qualitäten als Strippenzieher, der weiß, wie man an Mehrheiten kommt. Bei Bedarf skrupellos. Augsburg, am 12. August 2023, etwa 5 Uhr morgens. Nach einem Grillfest mit anderen AfDlern ist Jurca an jenem frühen Samstagmorgen auf dem Heimweg, als er und ein Begleiter in eine Schlägerei geraten. Jurca, damals als AfD-Kandidat für die Landtagswahl im Oktober 2023 nominiert, schildert die Ereignisse kurz darauf so: Ohne vorherige Provokation sei er aus einer Gruppe heraus angesprochen und gefragt worden, ob er der Mann auf den Wahlplakaten sei. Er habe bejaht. Als ihm dann ein Mann die rechte Hand gereicht habe, habe ihn von der Seite unvermittelt ein Schlag im Gesicht getroffen. Er habe das Bewusstsein verloren, meine aber, auch die Äußerung „Scheiß Nazi“ gehört zu haben. Er gehe deshalb von einem politischen Hintergrund aus. Doch daran bestehen erhebliche Zweifel. Nach Bekanntwerden des Vorfalls nahm die Polizei Ermittlungen auf, die umfangreicher ausfielen als bislang bekannt. Nach Informationen unserer Redaktion befragten die Ermittler nicht nur Jurca, seinen Begleiter und weitere Akteure aus dem AfD-Umfeld, sondern werteten auch zahlreiche Chats aus. Zudem stießen sie offenbar auch auf ein Video aus der Tatnacht. Die Aufnahmen sollen ein Gespräch zwischen Jurca und seinem Begleiter dokumentieren – unmittelbar nach der körperlichen Auseinandersetzung. Dabei soll der Begleiter zu Jurca sagen, dieser habe „Stress angefangen“ und ihn anschließend allein gelassen. Dies würde einem möglichen politischen Hintergrund widersprechen. Auch in AfD-internen Chats schlug der Vorfall nach Bekanntwerden Wellen. Unter anderem soll dort schnell die Forderung nach einem „medialen Ausschlachten“ aufgekommen sein. Und so kam es dann auch: Jurca ging eigeninitiativ an die Öffentlichkeit, mit zugeschwollenen Augen, Schrammen und blauen Flecken am ganzen Körper und der Botschaft, der Angriff sei politisch motiviert gewesen. Die Bilder verfehlten ihre Wirkung nicht, Jurca erfuhr viel Solidarität und wurde in den Landtag gewählt. Dem Vernehmen nach hatten die Ermittler der Polizei massive Zweifel an Jurcas Darstellung. Letztlich konnte aber keines der im Raum stehenden Szenarien belegt werden; die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein. In einem anderen, öffentlich bislang unbekannten Fall, in dessen Mittelpunkt ebenfalls Jurca steht, ist die Frage nach der Täterschaft eindeutig geklärt. Er wirft ein neues Licht auf das Frauenbild des Politikers. Es geht um ein Delikt im Jahr 2018. Jurca war damals Referent des Augsburger Ex-AfD-Landtagsabgeordneten Markus Bayerbach, mit dem er sich später heftig zerstritt. Nach gesicherten Informationen unserer Redaktion wurde Jurca in jenem Jahr 2018 wegen Körperverletzung verurteilt. In einer Disco hatte er zwei Frauen mit flacher Hand ins Gesicht geschlagen. Zwei Frauen in Augsburg geschlagen? AfD-Mann Jurca bestreitet Verurteilung Jurca erhielt dafür einen Strafbefehl, also eine Strafe, die ein Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft ohne Verhandlung verhängen kann. Letztlich legte das Gericht die Strafe auf 60 Tagessätze zu je 15 Euro fest, also insgesamt 900 Euro. Jurca zahlte diese Strafe, das Urteil wurde so Anfang 2019 rechtskräftig. Als vorbestraft gilt er damit aber nicht.

via augsburger allgemeine: Die Skandal-Akte Andreas Jurca – Recherchen enthüllen: Augsburger AfD-Politiker schlug zwei Frauen

Homophobe Gewalt: Überfall auf 19-jährigen Schwulen mit Schlagstöcken

Ein junger Mann ist im Hamburger Stadtteil Neugraben-Fischbek einem mutmaßlich homophoben Angriff zum Opfer gefallen. Der 19-Jährige hatte sich über eine App zu einem Treffen mit einem anderen Mann verabredet, wie die Polizei am Mittwoch mitteilte. Der andere Mann führte ihn in der Nacht zu Sonnabend vom Treffpunkt zu einem Feldweg. Dort warteten nach Angaben der Polizei etwa fünf unbekannte Männer. Der 19-Jährige versuchte, sich zu seinem Auto zu retten, wurde jedoch von mindestens zwei Angreifern mit Schlägen und Tritten daran gehindert. Einer der Täter war laut Polizei mit einem schlagstockähnlichen Gegenstand bewaffnet.

via ndr: Homophobe Gewalt: Überfall auf 19-jährigen Schwulen mit Schlagstöcken

siehe auch: Tatort: Hamburg-Neugraben-Fischbek, Am Aschenland/Geutensweg In der Nacht zu Samstag ist im Hamburger Süden ein 19-jähriger Mann Opfer eines Körperverletzungsdelikts aus mutmaßlich homophobem Beweggrund geworden. Die Polizei bittet um Hinweise aus der Bevölkerung. Den bisherigen Erkenntnissen der Kriminalpolizei zufolge hatte sich der 19-Jährige über eine App mit einem Mann zu einem Treffen verabredet. Nachdem sich beide zunächst an der Ecke Am Aschenland/Geutensweg getroffen hatten, führte ihn der Unbekannte zu einem nahegelegenen Feldweg. Dort soll eine Gruppe von etwa fünf Männern auf den 19-Jährigen gewartet haben. Als diesem die mutmaßliche Gefahrensituation bewusst wurde und er sich zurück zu seinem Pkw begeben wollte, schlugen und traten mindestens zwei Angehörige der Gruppe unvermittelt auf ihn ein. Eine Person nutzte hierbei auch einen schlagstockähnlichen Gegenstand.

„Herr in Damenkleidung“ – „Nius“ muss 6000 Euro an Transsexuelle zahlen

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat das Portal „Nius“ wegen mehrerer Persönlichkeitsrechtsverletzungen zur Zahlung von 6000 Euro verurteilt. Hintergrund war ein Vorgang in einem Frauenfitnessstudio. as Onlineportal „Nius“ soll 6000 Euro an eine transsexuelle Person zahlen, die von einem Frauenfitnessstudio abgelehnt worden war. In einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil stellte das Oberlandesgericht Frankfurt/Main eine Vielzahl von Persönlichkeitsrechtsverletzungen gegen die Frau fest, die nach dem Transsexuellengesetz ihren Personenstand von männlich auf weiblich geändert hat. Das Gericht bestätigte damit das Urteil des Landgerichts Frankfurt. So waren online sieben Artikel mit Foto und Namensnennung über die nicht in der Öffentlichkeit stehende Klägerin veröffentlicht. Das Gericht ordnete an, diese Berichte zu unterlassen, und stellte unwahre Tatsachenbehauptungen fest. (…) In der Folge erschienen dem Urteil zufolge auf der „Nius“-Webseite innerhalb von wenigen Tagen sieben – jeweils mit mindestens einem Foto der Klägerin versehene – Artikel, in denen sich verschiedene Autoren mit diesem Bemühen der Klägerin sowie der politischen und gesellschaftlichen Debatte über Transrechte und deren Wechselwirkungen mit den Rechten und Interessen Dritter auseinandersetzten. Diese Artikelserie wertete das Oberlandesgericht nun als Persönlichkeitsrechtsverletzung. Dabei stellte das Gericht fest, dass das Portal auch unwahre Tatsachenbehauptungen verbreitet hatte. So hatte es der abgelehnten Person vorgeworfen, nur vorzugeben, eine Frau zu sein, und ein „Herr in Damenkleidung“ zu sein. Auch die Verbreitung des Namens greife in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein.

via welt; „Herr in Damenkleidung“ – „Nius“ muss 6000 Euro an Transsexuelle zahlen

siehe auch: Transrechte Unwahre Aussagen über eine Transfrau sind unzulässig Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main untersagt u.a. unwahre Aussagen über eine Zugang zu einem Frauenfitness-Studio begehrende transidentitäre Klägerin. Auch eine vom hohen öffentlichen Interesse der politischen und gesellschaftlichen Debatte getragene Berichterstattung über Transrechte und deren Wechselwirkungen mit Rechten Dritter rechtfertigt nicht die Veröffentlichung unwahrer Tatsachenbehauptungen über die geschlechtliche Identität oder die identifizierende Berichterstattung über eine nicht in der Öffentlichkeit stehende Transfrau. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) betätigte, dass die Beklagte zur Unterlassung der angegriffenen Passagen in ihren Veröffentlichungen verpflichtet ist. Die Klägerin hat 2021 eine gerichtliche Änderung ihres Personenstandes von männlich zu weiblich und eine Änderung ihres Vornamens nach dem damaligen Transsexuellengesetz erwirkt. Eine geschlechtsangleichende Operation wurde nicht durchgeführt. Sie begehrte 2024 unter Offenlegung ihrer Transidentität ein Probetraining in einem Frauenfitnessstudio. Die Inhaberin lehnte dies ab. Die von der Klägerin daraufhin kontaktierte Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung wandte sich mit einem Schreiben an die Inhaberin des Studios und schlug dieser u.a. die Zahlung einer Entschädigung von 1.000 € vor. Dies lehnte die Inhaberin ab. Die Beklagte veröffentlichte daraufhin auf ihrer Webseite, einem Informationsportal, innerhalb von wenigen Tagen sieben – jeweils mit mindestens einem Bildnis der Klägerin versehene – Artikel, in denen sich verschiedene Autoren mit diesem Bemühen der Klägerin sowie der politischen und gesellschaftlichen Debatte über Transrechte und deren Wechselwirkungen mit den Rechten und Interessen Dritter auseinandersetzten. Die Klägerin wendet sich gegen verschiedene Äußerungen in diesen Berichten, die Nennung ihres Vor- und Nachnamens und die Veröffentlichung von Fotos von ihr, und begehrt die Zahlung von Geldentschädigung. Das Landgericht hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt. Die hiergegen eingelegte Berufung der Beklagten hatte vor dem zuständigen 16. Zivilsenat (Pressesenat) keinen Erfolg. Der Klägerin stehe ein Unterlassungsanspruch hinsichtlich in der Berichterstattung enthaltener unwahrer Tatsachenbehauptungen zu. Dies beziehe sich u.a. auf Äußerungen, die ausgehend vom Gesamtkontext dahingehend zu verstehen seien, dass die Klägerin, obwohl sie biologisch und rechtlich ein Mann sei, (nur) vorgebe, eine Frau zu sein bzw. ein „Herr in Damenkleidung“ sei. Diese Äußerungen griffen in das Persönlichkeitsrecht der Klägerin ein. Das Persönlichkeitsrecht schütze auch die geschlechtliche Identität. Die Behauptungen seien unwahr.  Ob die in den Berichten gewählten männlichen Substantive und Pronomen als Meinungsäußerung einstufen seien, könne offenbleiben. Auch insoweit stünde der Klägerin ein Unterlassungsanspruch zu. Die Beiträge trügen zwar zum geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage bei. Es überwiege hier aber das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin. Bedeutung erlange dabei u.a., wie vom Landgericht betont, dass sich die Beklagte nicht darauf beschränke, hervorzuheben, dass die Klägerin weiterhin (nur) biologisch ein Mann sei. Sie erkenne ihr vielmehr auch ihre rechtliche Identität als Frau ab. Die Personenstandsänderung nach dem Transsexuellen-Gesetz werde nicht erwähnt. Die Veröffentlichung des Vor- und Nachnamens greife ebenfalls rechtswidrig in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin ein. Ihr Recht auf soziale Anerkennung überwiege bei der gebotenen Abwägung hier das Recht der Beklagten auf Meinungs- und Medienfreiheit. Maßgeblich sei, dass sich die Berichterstattung nicht auf die Wiedergabe der wahren Umstände beschränke, die von hoher öffentlicher und politischer Bedeutung seien. Der angegriffene Artikel enthalte vielmehr auch unwahre Aussagen etwa zum Personenstand. Diese Aussagen beträfen zudem die Intimsphäre, jedenfalls den Kern der Privatsphäre und könnten schwerwiegende Auswirkungen auf das Ansehen der Klägerin haben. Schließlich sei auch die Veröffentlichung der Fotos zu unterlassen. Es handele sich nicht um Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte. Die vorzunehmende Interessenabwägung falle zu Lasten der Beklagten aus. Insbesondere bestehe kein schützenswertes öffentliches Interesse an der bildlichen Darstellung der Klägerin.   Die Klägerin habe auch einen Anspruch auf Geldentschädigung i. H. v. 6.000,00 EUR. Aus der Vielzahl der Persönlichkeitsrechtsverletzungen ergebe sich eine besondere Schwere der Persönlichkeitsrechtsverletzung. Die Veröffentlichung einer Serie von sieben Artikeln zeige zudem die besondere Beharrlichkeit und Hartnäckigkeit des Vorgehens der Beklagten.