‘Neo-nazi’ teen wanted to go on ‘#terrorist rampage inspired by Jo Cox murder’

A neo-nazi teenager who was caught by MI5 as he tried to buy a gun for an attack has said he was inspired by the murder of MP Jo Cox. Alfie Coleman was detained during an undercover operation while he paid £3,500 for a Makarov pistol and ammunition in a supermarket car park. Coleman, who is now 21, believed in ‘the supremacy of white people and neo-Nazism’ and idolised Thomas Mair, who killed the Labour MP for Batley and Spen, jurors heard. The teenager had approached far-right organisation Patriotic Alternative in July 2021, saying he wanted to participate in its activism. The Old Bailey heard that he had allegedly planned a terrorist attack in 2022 on ‘Mayor of London house’, with his target specified as the address of the Lord Mayor of London. His plan included a reference to planting an explosive in a cash machine and the use of knives and crossbows, but was later abandoned, jurors heard. Another file outlined another planned attack, this time a plane hijacking. In a ‘diary’ document, Coleman had also expressed interest in going to France, which he said was close to an ‘all out race war’ and was ‘where I feel most useful and where I can create the biggest impact. Coleman, of Great Notley, Essex, was caught after agreeing to buy a Makarov pistol, five magazines and 200 rounds of ammunition.  He made the purchases after conversing with undercover officers on social networks including Telegram and Wire for several months, believing they were sympathetic to his views. The former Tesco worker was led to believe that the goods would be delivered in a Land Rover Discovery at a Morrisons car park in Stratford, East London on September 29, 2023. Just two days before he picked up his equipment, Coleman allegedly told a contact: ‘Just something has gotta be done, how long can we sit here and talk over the internet.’

via metro: ‘Neo-nazi’ teen wanted to go on ‘terrorist rampage inspired by Jo Cox murder’

siehe auch: White supremacist ‘plotted terror attack’ in city, A white supremacist who “idolised Hitler” planned to carry out a terrorist attack at the Lord Mayor of London’s residence, a court heard. Alfie Coleman is accused of buying a pistol and 188 rounds of ammunition with a dream of “sparking a race war” in September 2023. But he was snared by undercover police officers and MI5 in a “highly sophisticated operation” in a supermarket car park, after paying £3,500 in exchange for what he thought was the weapons, the Old Bailey was told. The 21-year-old, from Great Notley in Essex, admits possessing a firearm, ammunition and 10 offences of having a document useful to terrorism, but denies preparing an attack. The court was told Mr Coleman was inspired by Thomas Mair, who murdered the MP Jo Cox in 2016, and penned a manifesto “seething with hatred” and several detailed notes planning different terrorist scenarios. He was arrested by armed police after the supermarket snare in Stratford, east London, on 23 September 2023.

Kanye to headline Slovakia festival despite pro-Hitler song

“Hip-hop visionary, cultural icon and controversial genius YE will perform July 20, 2025 exclusively at the Rubicon Festival in Bratislava. It will be his only confirmed live performance in Europe in 2025 — and ever first show in Slovakia in history,” organizers confirmed on the event’s website on Monday. “Rubicon Festival is raising the bar for European festivals to a whole new level.” His participation in the festival has sparked anger. More than 3,000 people have already signed a petition asking the festival to cancel the performance of the rapper, who is formerly known as Kanye West. The authors of the petition point out that Ye has in recent years repeatedly and openly adopted the symbolism and ideology associated with Nazi Germany, having written, for example, “I am a Nazi” and “I love Hitler” on social media platforms. “He trivializes the crimes of the totalitarian dictatorial regime and the war atrocities that also affected the Slovak population,” the petition reads. The petition refers to Ye’s latest track, “Heil Hitler,” which was released on May 8 — the 80th anniversary of the defeat of Nazi Germany in World War II. The song references the Nazi salute which was used while Adolf Hitler was in power. The single’s artwork resembles a swastika, and the song ends with a lengthy sample from a Hitler speech. As the petition also mentions, the song is banned in Germany. Nazi symbols prohibited in Germany Within Germany, Ye’s video cannot be seen among his posts on X, the social media platform formerly known as Twitter. Changing one’s location to the United States with a VPN makes the post visible.

via dw: Kanye to headline Slovakia festival despite pro-Hitler song

siehe auch: Petition launched to stop Kanye West appearing at Slovakian festival The rapper is booked to headline the Rubicon festival in Bratislava, which protesters have called ‘a debasement of all victims of the Nazi regime’ A petition has been launched calling on the mayor of Bratislava to prevent Kanye West – legally known as Ye – from headlining a festival in Bratislava, calling the planned appearance “an insult to historic memory, a glorification of wartime violence and debasement of all victims of the Nazi regime”. The Rubicon festival in the Slovakian capital claimed that they had secured an exclusive performance by the “hip-hop visionary, cultural icon and controversial genius” for mid-July. More than 3,500 people have signed the petition, endorsed by representatives from organisations such as Peace for Ukraine and Cities for Democracy, calling for West’s removal from the bill, accusing him of “repeatedly and openly adhering to symbols and [an] ideology connected with the darkest period of modern global history”. The petition calls West “one of the world’s most famous antisemites” and cites him selling a T-shirt depicting a swastika on his website.

Vier Neonazis sollen „Combat 18“ nach dem Verbot weiterbetrieben haben – #terror

Ein Quartett um die bekannten Neonazis Stanley Röske und Robin Schmiemann steht in Dortmund vor Gericht: Als Rädelsführer sollen die Männer das Verbot von „Combat 18 Deutschland“ ignoriert und einfach weitergemacht haben, als wäre nichts gewesen – inklusive Vernetzung mit anderen militant-rechtsextremen Organisationen. Die Angeklagten schweigen zu den Vorwürfen. Aus ihrer Haltung aber machen sie keinen Hehl. Robin Schmiemann dreht schon vor Verhandlungsbeginn auf. Während seine Mitangeklagten noch bemüht teilnahmslos vor sich hin starren, demonstriert der 40-Jährige sein neonazistisches Selbstbewusstsein. Formt im Gerichtsaal seine Finger zur „White Power“-Geste, spricht einen antifaschistischen Pressefotografen mit Namen an, knipst ein Selfie vor der Phalanx der Fernsehkameras und Fotoapparate. Und grinst. Der Mann, aus Dortmund stammend, aber mittlerweile in Muggensturm (Baden-Württemberg) lebend, muss sich seit Donnerstag zusammen mit drei Gesinnungsgenossen vor dem Landgericht in Dortmund verantworten. Der Vorwurf: Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot. Gemeinsam sollen die vier Angeklagten als Rädelsführer die Neonazi-Organisation „Combat 18 Deutschland“ weiterbetrieben haben, die 2020 wegen ihrer „Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus“ und ihrer Gewaltbereitschaft vom damaligen Innenminister Horst Seehofer (CSU) verboten wurde. (…) Fast 20 Treffen der verbotenen Gruppierung zwischen Oktober 2020 und März 2022 listet die Anklage auf, darunter sind Wanderungen (oder auch: „Leistungsmärsche“), Geburtstagsfeiern und Rechtsrockkonzerte, aber auch eine Aufnahmeprüfung für Neumitglieder und Vernetzungen mit anderen Neonazi-Organisationen wie der Eisenacher Kampfsportgruppe „Knockout 51“, die von der Bundesanwaltschaft als terroristische Vereinigung verfolgt wird, und dem extrem rechten Rockerclub „Brigade 8“. Am Rande des Trauermarschs zum Tod von Siegfried Borchardt („SS-Siggi“) am 9. Oktober 2021 in Dortmund soll es, vorbereitet von Robin Schmiemann, zudem zu einem Treffen mit William Browning gekommen sein, dem internationalen Chef von „Combat 18“. (…) Obwohl „Blood & Honour“ in Deutschland schon im Jahr 2000 verboten wurde, durfte „Combat 18“ hierzulande noch zwei Jahrzehnte weiter machen. Noch länger unbehelligt blieben die mutmaßlich als „Blood & Honour“-Ersatz gegründeten „Brothers of Honour“: Erst in dieser Woche gingen die Behörden mit Razzien in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen gegen die rockerähnlich auftretende Organisation vor. Im Zentrum der Gruppierung soll Marko Gottschalk stehen, Gründer und Frontmann der Dortmunder Rechtsrockband „Oidoxie“. Insgesamt ist in den Mitteilungen der beteiligten Landeskriminalämter von 14 Beschuldigten im Alter zwischen 35 und 57 Jahren die Rede. Die Männer, die nun in Dortmund vor Gericht stehen und zu den Anklagevorwürfen allesamt schweigen, haben es sämtlich zu einer gewissen Prominenz in der Szene gebracht. Der unter anderem wegen Schmuggels von Munition und Verstoßes gegen das Verbot von „Blood & Honour“ vorbestrafte Stanley Röske gehörte nach der Jahrtausendwende in Kassel zum Umfeld von Stephan Ernst, dem späteren Mörder des CDU-Politikers Walter Lübcke. Verteidigt wird er von den Szene-Anwält*innen Heiko Urbanzyk und Nicole Schneiders. Keven L. aus Eisenach, laut Anklage Röskes „rechte Hand“ und verantwortlich für den theoretischen Teil der Aufnahmeprüfungen mit Fragen wie „Wann wurde [Rudolf] Hess ermordet?“, kandidierte 2016 in Karlsruhe für die mittlerweile aufgelöste Kleinstpartei „Die Rechte“. Der 44-Jährige wird von Alexander Dann und Kati Schreiter vertreten. Gregor Alexander M. aus Höchstberg in Rheinland-Pfalz betreibt einen Versandhandel für Rechtsrock und Szenekleidung und saß wegen einer brutalen Racheaktion gegen einen angeblichen „Verräter“ hinter Gittern. Als Verteidigerinnen hat der 45-Jährige Jochen Lober und Kerstin Rueber-Unkelbach engagiert, die im Frankfurter Terrorprozess gegen die mutmaßlichen Reichsbürger-Verschwörerinnen um Heinrich XIII. Prinz Reuß die ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann vertreten – und das Verfahren dabei nach Kräften ins Lächerliche zu ziehen versuchen. Briefwechsel mit Beate Zschäpe Robin Schmiemann, der Mann mit dem demonstrativ zur Schau gestellten Selbstbewusstsein, ist ein rechtsextremer Hyperaktivist, unterwegs auf Demos und Konzerten genauso wie als brauner Tiktoker. Acht Jahre hat er im Gefängnis gesessen, weil er bei einem gescheiterten Raubüberfall einen migrantischen Mann angeschossen und lebensgefährlich verletzt hat. Auf dem Kehlkopf trägt er ein Tattoo mit zwei gekreuzten Stabhandgranaten – dem Abzeichen der berüchtigten SS-Sondereinheit Dirlewanger ebenso wie der „Arischen Bruderschaft“ von Neonazi-Führer und „Die Heimat“-Funktionär Thorsten Heise. Bekannt wurde Schmiemann aber vor allem durch den innigen Briefwechsel, den er mit der NSU-Terroristin Beate Zschäpe führte. Auch ihm stehen mit Hendrik Schnelle und Alexander Heinig einschlägig bekannte Verteidiger*innen zur Seite.

via endstation rechts: Vier Neonazis sollen „Combat 18“ nach dem Verbot weiterbetrieben haben

siehe auch: Dortmund: Mutmaßliche “Combat 18”-Rädelsführer vor Gericht. Die Angeklagten sollen die militante Neonazi-Gruppe “Combat 18 Deutschland” trotz eines Verbots weitergeführt haben. Vor fünfeinhalb Jahren hatte der damalige Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) die militante und verfassungswidrige Neonazi-Gruppe “Combat 18 Deutschland” verboten. Jetzt stehen in Dortmund vier Männer aus Thüringen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg vor Gericht. Sie sollen trotz des Verbotes die Gruppe weitergeführt haben und dabei als Rädelsführer in Erscheinung getreten sein. (…) Laut Anklage der Bundesanwaltschaft haben die vier Beschuldigten Stanley R., Keven L., Gregor M. und Robin S. die Gruppe bis mindestens in das Frühjahr 2022 weitergeführt. Konkret wird ihnen vorgeworfen, mindestens 14 geheime Treffen abgehalten zu haben. Dabei sollen sie auch Aufnahmeverfahren für neue Anwärter der Gruppe durchgeführt haben. “Gegenstand der maßgeblich von Keven L. und Robin S. betreuten Aufnahmeverfahren war neben einer praktischen Prüfung auch ein Theorieteil mit Fragen zum Nationalsozialismus”, so die Bundesanwaltschaft. Gregor M. soll Rechtsrock-Konzerte organisiert und mit Stanley R. “Tonträger und Kleidungsstücke mit Bezug zu Combat 18” verkauft haben. Stanley R. soll zudem Anführer der Gruppe gewesen und insbesondere für die Vernetzung zu anderen rechtsextremen Gruppen zuständig gewesen sein. Die Gruppe organisiert aber nicht nur Rechtsrock-Konzerte oder “Leistungsmärsche” durch Waldgebiete. “Aus dem Bereich geht weiterhin eine Gefahr aus”, warnt Professor Dierk Borstel von der Fachhochschule Dortmund. Dabei werde das Prinzip des “führerlosen Widerstands” angewendet. “Das heißt: Es ist eine Einzelradikalisierung. Jemand fühlt sich berufen mit Militanz und auch mit terroristischen Mitteln Gewalt anzuwenden.”

Telegram-Beitrag mit Hakenkreuz geteilt: Geldstrafe für Hamburger AfD-Politikerin

Die Fraktionschefin der AfD in der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte, Nicole Jordan, soll wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eine Geldstrafe zahlen. Ein Amtsgericht der Hansestadt verwarf am Donnerstag nach Angaben eines Gerichtssprechers den Einspruch der Politikerin gegen einen entsprechenden Strafbefehl, weil sie nicht zur Verhandlung erschien. Laut Staatsanwaltschaft hatte Jordan im April 2022 in ihrem für politische Mitteilungen genutzten Profil in dem Messengerdienst Telegram einen Beitrag eines Nutzers geteilt, in dem ein Gesundheitspass der NS-Jugendorganisation Hitlerjugend mit Hakenkreuz abgebildet war. Dessen Verwendung ist verboten. Zur Höhe der Geldstrafe lagen zunächst keine offiziellen Angaben vor. Einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft zufolge ging es um 40 Tagessätze, deren Umfang wurde nicht genannt. Laut Medienberichten sollte sich die Höhe auf 80 Euro belaufen, was einer Summe von 3200 Euro entspräche.

via stern: Telegram-Beitrag mit Hakenkreuz geteilt: Geldstrafe für Hamburger AfD-Politikerin

siehe auch: AfD-Politikerin teilt NS-Vergleich – Geldstrafe verhängt. Weil sie auf Telegram einen Post mit NS-Symbolik zu den Corona-Maßnahmen teilte, muss eine Hamburger AfD-Politikerin 40 Tagessätze zahlen. Zunächst hatte sie Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, erschien dann aber nicht vor Gericht. Mit einem Foto im Messenger-Dienst Telegram zieht ein Nutzer eine Parallele zwischen den Corona-Maßnahmen und der NS-Diktatur. Eine Hamburger AfD-Politikerin teilt den Post und bekommt dafür eine Geldstrafe. Wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen muss die Hamburger AfD-Politikerin Nicole Jordan (50) eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zahlen. Sie habe gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt, sei aber zu der Verhandlung am Donnerstag am Amtsgericht Hamburg-Harburg nicht erschienen, teilte ein Gerichtssprecher mit. Wegen ihres Ausbleibens sei der Einspruch verworfen worden. Die AfD-Fraktionsvorsitzende in der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft am 7. April 2022 einen Post eines anderen Nutzers auf Telegram geteilt haben, in dem ein Gesundheitspass der Hitlerjugend mit Hakenkreuz abgebildet war. In dem Beitrag seien die staatlichen Corona-Maßnahmen kritisiert worden.

Rechtsextreme Geste bei KZ-Besuch – Gericht in Greifswald stoppt Schulverweis vorerst

Der Schulverweis eines Greifswalder Schülers wegen eines Videos mit »White Power«-Gruß wurde in einem Eilverfahren vorerst ausgesetzt. Grund sind Mängel bei der Entscheidung über den Verweis. Ein Schulverweis gegen einen Greifswalder Schüler wegen einer mutmaßlich rechtsextremen Entgleisung während einer Studienfahrt ins frühere Konzentrationslager Auschwitz darf laut Verwaltungsgericht Greifswald vorerst nicht umgesetzt werden. »Die Verweisungsentscheidung weist formelle und mehrere materielle Mängel auf«, teilte das Gericht auf Anfrage mit. Im Klartext: Es geht nicht nur um Fehler im Ablauf, sondern auch um Mängel, die den Inhalt der Entscheidung betreffen. Einzelheiten teilt das Gericht »aus Gründen des Jugendschutzes« des Antragstellers aber nicht mit. Gegen den im Eilverfahren getroffenen Beschluss könne Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Greifswald eingelegt werden, so das Gericht weiter. Bislang sei das aber nicht geschehen. Das Schweriner Bildungsministerium hat jedoch bereits angekündigt, dass das staatliche Schulamt Greifswald Beschwerde einlegen wolle. »Dazu werden alle notwendigen Maßnahmen vorbereitet«, erklärte ein Ministeriumssprecher. Der Vorfall betrifft zwei Neuntklässler. Die beiden Schüler sollen während einer Studienfahrt Ende Mai im früheren Konzentrationslager Auschwitz ein Video aufgenommen haben, das einen der beiden in der Gedenkstätte unter anderem mit der rechtsextremen »White Power«-Geste zeigen soll.

vi spiegel: Rechtsextreme Geste bei KZ-Besuch Gericht in Greifswald stoppt Schulverweis vorerst

siehe auch: BESUCH IN AUSCHWITZ Rechtsextremer Gruß oder Taucher-Geste – Gericht stoppt Schulverweis gegen Neuntklässler. Ein Neuntklässler aus Greifswald sollte nach einer fragwürdigen Geste in Auschwitz von der Schule fliegen. Doch das Verwaltungsgericht sieht keine eindeutigen Hinweise auf rechtsextreme Absicht. Jetzt will das Schulamt gegen die Entscheidung vorgehen. Das Verwaltungsgericht Greifswald hat bei einer im früheren Konzentrationslager Auschwitz gezeigten Geste eines Schülers keinen eindeutig rechtsextremen Hintergrund erkannt. Das geht aus dem Beschluss hervor, mit dem das Gericht am Mittwoch den angestrebten Schulverweis gegen den Jugendlichen vorerst gestoppt hatte. Der Vorfall betrifft zwei Neuntklässler aus Greifswald, die während einer Studienfahrt in der KZ-Gedenkstätte Ende Mai ein Video aufgenommen hatten, wie die „Ostsee-Zeitung“ berichtet und das Bildungsministerium in Schwerin bestätigt hatte. Einer der Jugendlichen war darin mit einer dem rechtsextremen „White-Power-Zeichen“ ähnlichen Handhaltung zu sehen. Daraufhin waren die Schulverweise ausgesprochen worden, gegen den sich der Schüler zur Wehr gesetzt hatte.

Museum Auschwitz Birkenau.jpg
Von Air-Quad UG – http://www.air-quad.de, CC BY-SA 3.0 de, Link

Neo-Nazi hate group faces federal lawsuit over efforts to intimidate Nashville communities

The Southern Poverty Law Center filed the federal lawsuit against the Goyim Defense League, citing an 1871 law created to target the Ku Klux Klan. A neo-Nazi group that targeted Nashville communities during summer of 2024 faces a new lawsuit filed by the Southern Poverty Law Center. The federal lawsuit, using an 1871 law created to target the Ku Klux Klan, was filed against the Goyim Defense League (GDL) and several GDL members on behalf of Deago Buck, a bartender involved in a skirmish with the group last July. Their mission, the lawsuit claims, was “to intimidate and terrorize Jewish people and people of color for the purpose of depriving them of equal protection and other rights that they are guaranteed under state and federal law.” “GDL and more than a dozen of its members targeted the Black and Jewish communities in Nashville during the first phase of their campaign. For ten days in July, they carried through on their plans of violence and intimidation, including marauding through town waving swastika flags, threatening people, screaming racist and antisemitic slurs, and obscenities in people’s faces, harassing a group of Black children, littering lawns with antisemitic propaganda, disrupting a public city council meeting, and viciously assaulting two young men because of their perceived race and/or Jewish ancestry,” the complaint states. “This lawsuit seeks to hold GDL and certain GDL members accountable for the racially motivated harassment, threats, intimidation, and violence in which they engaged in furtherance of their conspiracy to target people based on skin color, race, and/or religion, for the purpose of depriving them of their rights to equal enjoyment of the privileges and immunities of citizens of the United States guaranteed by the Constitution and laws, including the right to be free from racial violence and the right to access places of public accommodation, because of their race or religion.”

via newschannel5: Neo-Nazi hate group faces federal lawsuit over efforts to intimidate Nashville communities

Bundesverwaltungsgericht hebt Verbot des “Compact”-Magazins auf

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des “Compact”-Magazins aufgehoben. Anfang Juni war zwei Tage verhandelt worden. Vor einem Jahr hatte das Bundesinnenministerium das rechtsextreme Heft verboten, doch schon im Eilverfahren das Gericht in Leipzig das Verbot ausgesetzt. Das rechtsextreme “Compact”-Magazin darf weiter erscheinen. Begründung: Meinungsfreiheit auch für “Feinde der Verfassung” Jürgen Elsässer sieht im Urteil auch Position der AfD gestärkt. Das rechtsextreme Magazin “Compact” kann weiter erscheinen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Verbot aufgehoben, das die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) im Sommer 2024 erlassen hatte. (…) Das Innenministerium hatte das Verbot damit begründet, dass sich “Compact” gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte. Es verbreite “antisemitische, rassistische, minderheitenfeindliche, geschichtsrevisionistische und verschwörungstheoretische Inhalte” und agitiere “gegen ein pluralistisches Gesellschaftssystem, das die Menschenwürde des Einzelnen achtet und die freie und gleichwertige Teilhabe aller Staatsbürgerinnen und Staatsbürger an der politischen Willensbildung vorsieht”. Das Ministerium verwies auch darauf, dass die “Compact”-Magazin GmbH vom Bundesamt für Verfassungsschutz schon Ende 2021 als gesichert rechtsextremistische Vereinigung eingestuft und beobachtet worden sei.

via mdr: Bundesverwaltungsgericht hebt Verbot des “Compact”-Magazins auf

siehe auch: Bundesverwaltungsgericht hebt Compact-Verbot auf Das rechtsextreme Magazin Compact kann weiter erscheinen. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot aufgehoben, das die damalige Bundesinnenministerin Faeser im Sommer 2024 erlassen hatte.Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Verbot des Compact-Magazins aufgehoben, das die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser im Sommer 2024 erlassen hatte. Damit kann das rechtsextreme Magazin weiter erscheinen.”Das Grundgesetz garantiert selbst den Feinden der Freiheit die Meinungs- und Pressefreiheit”, begründete der Vorsitzende Richter Ingo Kraft die Entscheidung. Zwar gebe es zahlreiche polemische und zugespitzte Äußerungen. Die Grenze zur Verfassungsfeindlichkeit sei jedoch nicht überschritten, so das Gericht. Auch die von Compact bedienten Verschwörungstheorien und geschichtsrevisionistischen Betrachtungen fielen unter den Schutz der Meinungsfreiheit und “vermögen das Vereinsverbot nicht zu rechtfertigen”.Die Bundesrichter bestätigten damit ihre Entscheidung aus dem Eilverfahren im vergangenen August. Damals hatten sie das Verbot vorläufig ausgesetzt, sodass das Blatt vorerst weiter erscheinen konnte. Nun hat der zuständige 6. Senat im Hauptsacheverfahren seine endgültige Entscheidung getroffen; ‘Rightwing extremist’ German magazine wins court battle against ban Far-right AfD party welcomes ruling in favour of Compact, which sets high bar for any government crackdown. A German federal court has overturned a ban on a magazine classed by the government as rightwing extremist, in a high-profile legal battle seen as pitting efforts by the authorities to protect the democratic order against media freedom. The federal administrative court said that while Compact, a publication with close ties to the far-right Alternative für Deutschland (AfD) party, had produced “anticonstitutional” content, it did “not yet” represent a threat to the state. “The basic law guarantees even the enemies of the constitution, with faith in the power of free societal debate, freedom of expression and the press,” the presiding judge Ingo Kraft said. The interior ministry last July outlawed the monthly magazine, as well as the company that publishes it, Compact-Magazin GmbH, and an affiliated media production firm, Conspect Film. Nancy Faeser, the interior minister at the time, argued that Compact was “the main mouthpiece for the rightwing extremist scene” and fomented “unspeakable” hatred of Jews, Muslims and foreigners while propagating pro-Kremlin views, conspiracy theories and historical revisionism.