linksunten.indymedia – Bundesgericht bestätigt Verbot des linksextremen Internetportals

Die Klagen des mutmaßlichen Betreiberteams wurden abgewiesen: Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot der linksextremen Internetplattform “Linksunten.Indymedia” bestätigt. Die linksextreme Internetplattform “Linksunten.Indymedia” bleibt verboten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Abend in Leipzig bestätigt. Es wies Klagen des mutmaßlichen Betreiberteams gegen das Verbot ab (Az.: BVerwG 6 A 1.19 bis BVerwG 6 A 5.19). “Linksunten.Indymedia” sei eine Vereinigung gewesen, die sich 2008 zum Zweck gebildet habe, eine linke Gegenöffentlichkeit zu schaffen, sagte der Vorsitzende Richter des 6. Senats, Ingo Kraft, in der Urteilsbegründung. Ob alle Verbotsgründe, die das Bundesinnenministerium für das Verbot angeführt hatte, korrekt waren, überprüfte das Gericht allerdings nicht. Entscheidend dafür war, dass sich die Kläger nicht als Mitglieder des vermeintlichen Vereins bekannten. Zur Anfechtung eines solchen Verbots sei “regelmäßig nur die Vereinigung” befugt, sagte Kraft.

via spiegel: Bundesgericht bestätigt Verbot des linksextremen Internetportals

siehe auch: Gericht weist Klage gegen Verbot von “Linksunten.Indymedia” ab. Die linksradikale Internetseite “Linksunten.Indymedia” bleibt verboten. Deren mutmaßliche Betreiber wollen nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Die linksradikale Internetplattform Linksunten.Indymedia bleibt verboten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies Klagen des mutmaßlichen Betreiberteams gegen das Verbot ab. Linksunten.Indymedia sei eine Vereinigung gewesen, die sich 2008 zum Zweck gebildet habe, eine linke Gegenöffentlichkeit zu schaffen, sagte der Vorsitzende Richter des 6. Senats, Ingo Kraft, in der Urteilsbegründung. Ob alle Verbotsgründe, die das Bundesinnenministerium für das Verbot angeführt hatte, korrekt waren, überprüfte das Gericht allerdings nicht. Entscheidend dafür war, dass sich die Kläger nicht als Mitglieder des vermeintlichen Vereins bekannten. Zur Anfechtung eines solchen Verbots sei “regelmäßig nur die Vereinigung” befugt, sagte Kraft. Die Kläger wollen sich mit der jetzigen Entscheidung nicht zufrieden geben. Sven Adam, einer der Klageanwälte, sagte ZEIT ONLINE nach der Urteilsverkündung: “Diese Entscheidung zwingt uns, den Gang nach Karlsruhe zu gehen, weil sich das Bundesverwaltungsgericht vor der inhaltlichen Auseinandersetzung drückt, ob ein Verbot über das Vereinsgesetz ohne Berücksichtigung von Meinungs- und Pressefreiheit in einer solchen Form überhaupt zulässig ist.”

White supremacist group' targeting them with doxing, threats, say members of LGBTQ+ community

NDP MPPs host downtown press conference to highlight targeted harassment issues the local LGBTQ+ community says it’s been facing recently A recent wave on online harassment of members of Sudbury’s LGBTQ+ community has left individuals fearful of going out in public and feeling as though their cries for help are not being heard. That was the message that was delivered at a press conference Jan. 29 at a downtown Sudbury coffee shop. Sudbury MPP Jamie West and Nickel Belt MPP France Gélinas hosted the press conference and were joined by fellow MPPs Chris Glover (Spadina-Fort York) and Terence Kernaghan (London North Centre) at Kuppajo in the city’s downtown where they stood firmly with the city’s LGBTQ+ community while condemning those who have been espousing hate online. Outspoken members of the city’s LGBTQ+ community say they’ve been targeted online by what they described as a local white supremacist group. No details were provided about this group. Kernaghan is NDP critic for LGBTQ+ issues and opened the press conference by stating that everyone deserves to be free from discrimination and harassment and that a person’s gender identity should never be up for question.The MPP read a statement that was written by a member of the LGBTQ+ community who has been a victim of online harassment.

via sudbury: White supremacist group’ targeting them with doxing, threats, say members of LGBTQ+ community

Rechtsextremismus in Deutschland – Wenn anonyme Kollektive Recherchearbeit übernehmen

Von „Combat 18“ bis NSU – das Wissen über die gewaltbereite extreme Rechte werde in Deutschland nicht durch Medien generiert sondern durch verdeckt und anonym arbeitende Kollektive, meint Matthias Dell in seiner Kolumne. Deren kaum oder schlecht bezahlte Arbeit müsse stärker gewürdigt werden. n der vergangenen Woche hat Innenminister Horst Seehofer (CSU) „Combat 18“ verboten. Die gewaltbereite rechtsextreme Gruppe gilt als bewaffneter Arm des in Deutschland verbotenen Neonazi-Netzwerks „Blood and Honour“. Seehofers Schritt wurde begrüßt, zugleich gab es auch Kritik – dass der Innenminister zu spät gegen die klandestine Organisation vorgehe. „Die Frage, warum die Gruppe verboten werden sollte, ist längst beantwortet“, hieß es etwa in einem Kommentar hier im Deutschlandfunk.
Wenn man sich nun fragt, woher diese Antworten kommen, was „Combat 18“ ist, wer sich dort vernetzt – dann landet man in einem journalistischen Spezialbereich. Beobachtung der extremen Rechten geschieht durch Kollektive Es ist nämlich nicht so, dass sich das Wissen über die gewaltbereite extreme Rechte den Titel-Geschichten des „Spiegel“ verdankt. Oder aus langwierigen Recherchen anderer großer Medien stammt, die dafür einen Journalistenpreis nach dem anderen abräumen. Und es ist auch nicht so, dass Informationen über solche Gruppen nur bekommt, wer wie ein Innenminister von Geheimdiensten gebrieft wird. Die Beobachtung der extremen Rechten geschieht in Deutschland durch Kollektive, die verdeckt und anonym arbeiten. Und die ihre Recherchen dann auf Plattformen oder in Fachmagazinen veröffentlichen, die als antifaschistisch gelten. Die „Antifa“ ist ein Reizwort in Politik und Öffentlichkeit, bei dem man manchmal den Eindruck kriegen kann, es mobilisiere stärkere und entschiedenere Abwehrreaktionen, als das die Verbrechen und Strategien von Neonazis tun – also der Leute, gegen die sich das „anti“ richtet.

via dlf: Rechtsextremismus in Deutschland – Wenn anonyme Kollektive Recherchearbeit übernehmen

#JungeAlternative – Mitglieder von #AfD-Nachwuchsorganisation nennen sich „#Höckejugend“ – #HJ

Mitglieder der Jungen Alternative haben in den sozialen Netzwerken für Aufsehen gesorgt. #Höckejugend war unter einem Foto zu lesen. Die Nachwuchsorganisation der NSDAP trug den Namen Hitlerjugend. – Mitglieder der AfD-Nachwuchsorganisation in Sachsen-Anhalt haben ein Foto von einem Treffen mit Vertretern des rechtsnationalen „Flügels“ mit der Bildunterschrift „#Höckejugend“ veröffentlicht. Nach massiver Kritik von Parteifreunden änderte die Junge Alternative (JA) Altmark später den Eintrag vom vergangenen Wochenende auf ihrer Facebook-Seite. „Wir haben dann sofort gesagt, dass die das entfernen sollen“, sagte der stellvertretende JA-Bundesvorsitzende, Tomasz Froelich, am Mittwoch auf Anfrage. „Das war natürlich eine ironische Überspitzung, aber Ironie ist im politischen Geschäft riskant, weil sie nicht von allen verstanden wird“, fügte er hinzu. In der ursprünglichen Version des Fotos, die später gelöscht wurde, stand auf dem Bild „#HÖCKEJUGEND. MAGDEBURG“. Diese Beschriftung wurde nach wenigen Stunden wieder entfernt. Neben dem Foto, das JA-Mitglieder zusammen mit dem Thüringer AfD-Landeschef und „Flügel“-Gründer Björn Höcke, zwei Bundestagsabgeordneten und dem Brandenburger AfD-Chef Andreas Kalbitz zeigt, stand anfangs: „Wir als Junge Alternative Altmark und bekennende Höckejugend konnten so dem Björn und dem Andreas einen Wimpel von unserem „rechtsauszen-Fanclub“ mit einem kleinen Zwinkern in Richtung Antifa übergeben.“

via StN: Junge Alternative Mitglieder von AfD-Nachwuchsorganisation nennen sich „Höckejugend“

Extremist Content Online: Anti-Semitic Instagram Account That Has Advocated for Violence Against Jews Not Removed

The Counter Extremism Project (CEP) reports weekly on the methods used by extremists to exploit the Internet and social media platforms to recruit followers and incite violence. This week, an anti-Semitic Instagram account, that is a copy of a Telegram channel, was located. The Instagram account seeks to threaten and intimidate Jews, has posted content advocating for violence, and has denied the existence of the Holocaust. ISIS and eco-fascist content including propaganda news reports and photos of executions and captured weapons was located on Telegra.ph. Also, approximately 20 far-right Telegram channels that posted content praising mass shootings, and encouraged the intimidation of individuals based on their religion, race and ethnicity were blocked by Apple on January 20. Additionally, ISIS Amaq news videos including the execution of a Christian man in the Borno region of Nigeria were available on over nine different websites. Anti-Semitic Instagram Account, Copying a Telegram Channel, That Seeks to Threaten and Intimidate Jews Located CEP researchers located an anti-Semitic and white supremacist Instagram account that posts photos of Jews and their tweets regarding anti-racism, religion, gender, and sexual orientation, in an effort to threaten and intimidate them. The account also posted videos that encourages violence against Jews and denies the Holocaust. Many individuals listed on the Instagram page are left-wing, and many are journalists or activists. Content on the Instagram page is copied from a Telegram channel with the same name. The Instagram page contains links to the Telegram channel. The Instagram account was reported on January 24. However it was still active as of January 27.

via counterextremism: Extremist Content Online: Anti-Semitic Instagram Account That Has Advocated for Violence Against Jews Not Removed

Fragwürdige Polizeistatistik – Zahlen, die knallen

2019 wurden laut Berlins Polizeipräsidentin 7.000 Polizisten Opfer von Gewalt. Doch die Zahl stimmt nicht und die Statistik ist aufgebläht. Aus den Ereignissen der Silvesternacht im linksalternativ geprägten Leipziger Viertel Connewitz könnte die Polizei viel lernen. Etwa, dass eigene Verlautbarungen – in diesem Fall zu einem angeblich geplanten Angriff und einem notoperierten Beamten – mitunter auch kritisch überprüft werden. Man könnte lernen, dass durch fehlerhafte Informationspolitik das Vertrauen in die Institution beschädigt werden kann, und schlussfolgern, sich besser an das geltende Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot zu halten. Aus Sicht der Medien könnten die Ereignisse lehren, dass es ratsam ist, die Polizei nicht in jedem Fall als unvoreingenommene Quelle der Wahrheit zu betrachten; erst recht nicht, wenn sie in einer kritischen Situation selbst Akteur ist. Man könnte analysieren, wie die Polizei versucht, selbst politischer Akteur zu sein, und dies zurückweisen. Man könnte verstehen, dass die ungeprüfte Übernahme von Polizeimeldungen das Vertrauen in kritische Berichterstattung untergräbt. Wenn man all das unterlässt, läuft es dagegen wie nun in Berlin. Vor mehr als zwei Wochen veröffentlichte die Nachrichtenagentur dpa einen Bericht, in dem es heißt, dass laut Polizeipräsidentin Barbara Slowik im vergangenen Jahr täglich „19 Polizisten Opfer einer Gewalttat“ wurden – ganze 7.000 im Jahr. (…) Unmittelbar nach der Veröffentlichung fragte die taz bei der Polizei die exakte Zahl und die Unterscheidung nach einzelnen Delikten an. Eine Antwort blieb die Polizei fast zwei Wochen lang schuldig, unter anderem mit dem Hinweis, die Zahlen würden noch dieses Jahr in der Polizeilichen Kriminalstatistik 2019 veröffentlicht. Mittlerweile liegen die Zahlen der taz vor, auch weil es für die Polizei keinen Grund gibt, die vom Landeskriminalamt zusammengetragenen Fälle zu verheimlichen. Das Ergebnis überrascht: Demnach wurden im vergangenen Jahr nur etwa 6.650 Polizisten Opfer und damit deutlich weniger als von Slowik genannt. Es ist der zweitniedrigste Wert der vergangenen fünf Jahre und es sind – entgegen ihrer Aussage – etwa 300 Fälle weniger als 2018. (…) Hinter der Zahl verbirgt sich also nicht die tatsächliche Anzahl der Opfer, sondern die Gesamtzahl der – von Polizisten gemeldeten – Angriffe. Eine Überprüfung der Angaben findet nicht statt; auch wird die Statistik nicht bereinigt, wenn ein vermeintlicher Täter durch ein Gericht freigesprochen wird. (…) Während die Zahl der schweren Körperverletzungen auf dem Vorjahresniveau ist, ist bei der Zahl der einfachen Körperverletzungen laut Polizei „ein deutlicher Rückgang“ festzustellen; 2018 wurden hier noch 949 Opfer registriert. Die korrekte Schlagzeile hätte also lauten können: 2019 gab es täglich etwas weniger als zwei Gewalttaten gegen Polizeibeamte. Als Gewalttaten gezählt werden außerdem Bedrohungen und Nötigung. Die überwältigende Mehrheit der 2019 erfassten Fälle entfällt mit etwa 5.500 aber auf die Delikte Widerstand und tätlicher Angriff – der einzig erfasste relevante Anstieg in der Statistik. Beide sind unterhalb der einfachen Körperverletzung angesiedelt, weil sie eine Verletzung nicht intendieren.(…) In der Praxis reicht neben dem Schubsen auch sich loszureißen, sich gegen eine Tür zu stemmen oder eine ruckartige Bewegung, damit Polizisten von Widerstand oder tätlichem Angriff sprechen können. Dass der Gesetzgeber und die Polizei diese Delikte als Gewalttaten zählen, ist Ausdruck eines politischen Interesses. Dies ungefragt zu übernehmen, ist nicht Aufgabe einer kritischen Öffentlichkeit

via taz: Fragwürdige Polizeistatistik – Zahlen, die knallen

Trojaner-Attacke auf Berliner Kammergericht folgenreicher als vermutet

Seit Monaten plagen das Berliner Kammergericht die Konsequenzen eines Angriffs mit der Schadsoftware Emotet. Das Netzwerk war offenbar haarsträubend schlecht für so einen Fall gerüstet. Das Computerproblem des Berliner Kammergerichts ist offenbar schwerwiegender als bislang bekannt. Das berichtet der “Tagesspiegel” unter Berufung auf ein Gutachten von T-Systems. Ein Einblick in diese Untersuchung des IT-Dienstleisters war dem Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Berliner Abgeordnetenhauses Anfang des Monats noch verweigert worden. Das Kammergericht war Ende September von einem Computerproblem lahmgelegt worden – und viele Richter und Beschäftigte sind im Alltag nach wie vor mit den Folgen konfrontiert. “Wegen einer festgestellten Schadsoftware ist das Computersystem des Kammergerichts vorübergehend vom Netz genommen worden”, heißt es noch immer auf der Website des Kammergerichts. “Das Kammergericht ist bis auf Weiteres nur telefonisch, per Fax und postalisch zu erreichen.” Seine “Arbeitsfähigkeit” sei aber gewährleistet. Bei der erwähnten Schadsoftware handelt es sich um Emotet, einen Trojaner, vor dem das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) schon seit Langem warnt, der aber immer wieder Unternehmen und Organisationen in Bedrängnis bringt. Emotet wird unter anderem über Spam-E-Mails verbreitet, die wie Nachrichten von Kontakten daherkommen, mit denen jemand tatsächlich in Kontakt stand. Dem BSI zufolge enthalten die Mails “entweder ein schädliches Office-Dokument direkt als Dateianhang oder einen Link, welcher zum Download eines solchen Dokuments führt”: Über in den Dokumenten enthaltene Makros würden die Opfersysteme mit dem Schadprogramm infiziert. Anschließend spähe Emotet Zugangsdaten zu E-Mail-Konten aus und verbreite sich mithilfe darin auffindbarer Adressen weiter.

via spon: Trojaner-Attacke auf Berliner Kammergericht folgenreicher als vermutet