Die Rüpel-Streamer der AfD

Rechte Medienaktivisten bedrängen zunehmend Journalist*innen und Antifaschist*innen. Die Suche nach Gegenstrategien ist schwierig. Sonntagabend in Magdeburg, Wahlparty der AfD. Der hintere Teil der Halle ist der Arbeitsbereich der Presse. Hier werden Berichte geschrieben, Fotos hochgeladen, Videobeiträge produziert. Mitten im Pressebereich treibt sich der extrem rechte Medienaktivist Matthäus Westfal herum, der sich »Aktivist Mann« nennt. Er pöbelt minutenlang die »Spiegel«-Journalistin Ann-Katrin Müller an, fragt sie aggressiv: »Sind Sie Deutsche?« Und er fordert sie zu einem »Bekenntnis« zu Deutschland auf. Westfal wird laut und aggressiv, Journalistinnen, die ihn beruhigen wollen, schreit er an. Irgendwann erzählt er, dass es »nur noch prodeutsche Medien« brauche, alles andere führe zum »Volkstod«. Westfals Attacke gegen die »Spiegel«-Journalistin hat für Schlagzeilen gesorgt. Die AfD-Bundesspitze sah sich genötigt, das Verhalten des Medienaktivisten zu verurteilen, und hat angekündigt, über den weiteren Umgang auf der nächsten Bundesvorstandssitzung zu sprechen. Wie glaubhaft die Distanzierung ist und ob sie dafür sorgt, dass rechte Medienaktivistinnen ihr Verhalten ändern, darf bezweifelt werden. Von Ulrich Siegmund gab es immer wieder Lob für Streamer, »Aktivist Mann« wurde bei Wahlkampfkundgebungen persönlich begrüßt. Siegmund hat erkannt, dass rechte Medienaktivist*innen seine Reichweite erhöhen. Stundenlang haben sie Wahlkampfveranstaltungen übertragen, Siegmund gesendet und seine Fans zu Wort kommen lassen. Dabei gab es auch immer wieder Ärger.

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siehe auch: „AKTIVIST MANN“: Die AfD hat ein Bauernopfer gefunden Der „Aktivist Mann“ in seinem Element: Matthäus Westfal hält Björn Höcke am Abend der Wahlparty der AfD in Magdeburg das Mikro hin. Plötzlich distanziert sich die AfD von „Aktivist Mann“. Dabei war ihr der bei der Bekämpfung der freien Presse bis eben noch nützlich. Wird die Partei etwa staatstragend? Wird sie selbstverständlich nicht. Sie gibt sich nur feiner. Kaum ist die Macht zum Greifen nah, darf sich der Steigbügelhalter trollen. Dabei versteht sich der rechte Streamer Matthäus Westfal alias „Aktivist Mann“ doch so gut aufs Trollen und stand genau deshalb bei der AfD bis vor Kurzem in hohem Ansehen (…) Dass es damit nun vorbei sein soll, leuchtet „Aktivist Mann“ nicht ein. „Wer sich distanziert, verliert“, schreibt er auf X und erinnert daran, dass er – gemeinsam mit dem ebenso wie er veranlagten Kanal Utopia TV – der AfD zu „wichtigen Prozentpunkten“ verholfen habe. Das interessiere Weidel und Chrupalla offenbar nicht mehr. „Mich wundert es nicht. Nichts neues in Deutschland“, beschließt der Troll seinen Post. Am Montag will sich der AfD-Bundesvorstand mit ihm befassen. Sieht so aus, als hätte die AfD ein Bauernopfer gefunden.

Betrugsvorwurf – Ex-AfD-Mann Müger wehrt sich gegen Geldstrafe

Der fraktionslose Landtagsabgeordnete Maximilian Müger wehrt sich gegen eine Geldstrafe von rund 16.000 Euro. Das Amtsgericht Wiesbaden hatte im Juni wegen Betrugs einen Strafbefehl gegen ihn erlassen. Bekannt wurde Müger durch seinen Austritt aus der AfD-Fraktion nach einem Video mit einem Sturmgewehr. Müger soll laut dem Wiesbadener Amtsgericht 90 Tagessätze zu jeweils 180 Euro zahlen, was einem Gesamtbetrag von 16.200 Euro entspricht. Müger akzeptiert die Strafe wegen Betrugs nach hessenschau-Informationen aber nicht und hat Einspruch eingelegt. Damit kommt es zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Wiesbaden, die auf den 30. September terminiert ist. Es geht bei dem Fall um Fahrtkosten, die Müger nach Ansicht der Staatsanwaltschaft falsch bei der Landtagsverwaltung abgerechnet haben soll. (…) Bis 2024 war Müger Mitglied der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag. Er trat aus Partei und Fraktion aus, nachdem ein TikTok-Video von ihm für bundesweit für Schlagzeilen gesorgt hatte. Er posierte darin mit einem Sturmgewehr, äußerte sich abfällig über “Talahons” und gab drei Schüsse ab.

via hessenschau: Betrugsvorwurf Ex-AfD-Mann Müger wehrt sich gegen Geldstrafe

Castell Aurora: Identitäre drehen den Neonazi-Sound auf

Am 26. September lädt das Identitären-Hausprojekt „Castell Aurora“ zum nächsten „Kulturfest“. Auf der Gästeliste stehen Götz Kubitschek, ein „Individualfaschist“, ein Neonazi-Rapper und der Produzent jener NS-belasteten KI-Musik, die beim Livestream der AfD-Wahlparty in Sachsen-Anhalt lief. Schon das Ankündigungssujet zum „Avanti! Neo Cultura“ im Castell Aurora in Steyregg deutet an, wohin die Veranstaltung führen soll: Ein idealisierter nackter Speerwerfer thront in extremer Untersicht auf einem monumentalen Steinbau. Die Bildsprache verbindet Leni Riefenstahls Körperkult mit faschistischem Monumentalklassizismus: Jugend, Härte, Kampf und männliche Überlegenheit werden zum Ideal erhoben. Das für den 26. September angekündigte „Kulturfest“  als (neo)faschistisch zu bezeichnen, träfe den Charakter allerdings unzureichend: Die Veranstaltung zeigt vielmehr, wie fließend die Übergänge zwischen identitärer „Metapolitik“, offenem Faschismus und Neonazikultur sind. (…) Einmal mehr fällt auf, dass das heimattümelnde Hausprojekt nahe Linz fest in deutscher Hand ist: Nicht nur wurde es mit Geld eines deutschen Rechten gekauft, auch wird es von einem deutschen Rechtsextremisten betrieben, der wiederum von einem deutschen AfD-Politiker bezahlt wird und der dorthin überwiegend deutsche Vortragende einlädt. Das identitäre „Kulturfest“ wird diesen Herbst vom selben AfD-Politiker, René Dierkes, gesponsert. „Ein Ehrenmann“, wie das Castell den bayerischen Rechtsaußen-Landtagsabgeordneten nennt. Auch alle Redner werden aus Deutschland importiert: angefangen vom Hauptredner Götz Kubitschek bis zu den Musikern Dominik Raupbach, Alexander „Malenki“ Kleine und Josef Maria Klumb. (…)
Ein alter Hase im rechten Musikbusiness ist Josef Maria Klumb. Der Musiker wurde bekannt durch sein Projekt Von Thronstahl, das sich bereits 2010 auflöste, wirkte aber auch in anderen Bandprojekten im Neofolk-Bereich mit. Von Thronstahl kokettiert mit NS-Ästhetik und faschistischen Bildern. Songtitel wie „Heimaterde, Mutterboden, Vaterland“ oder „Das neue Reich“ wecken nicht zufällig Assoziationen. Weniger assoziativ geht es beim Von-Thronstahl-Album „Imperium Internum“ zu: „In den Liedtexten wird nicht nur ein neues Reich heraufbeschworen, sondern es werden auch zwei Divisionen der Waffen-SS verherrlicht“, stellt der deutsche Verfassungsschutz fest. Außerdem enthalte das von Klumb verfasste Buch „Leicht entflammbares Material“ „nicht nur Äußerungen gegen das Ethos menschlicher Fundamentalgleichheit“, sondern propagiere auch „eine antisemitische Verschwörungstheorie“. Passend dazu bezeichnete sich Klumb in einem Interview selbst als „Individualfaschist“, auf seiner Website schrieb er, dass er sich eine „nationale Diktatur in Deutschland„ wünsche. Darüber hinaus beteiligte sich Von Thronstahl an Tribute-Alben für Leni Riefenstahl und den NS-Bildhauer Josef Thorak. Klumb selbst war früher beim rechtsextremen VAWS-Verlag/Plattenlabel beschäftigt. Er flog aus seiner Band „Weissglut“, weil er den Vorwurf rechtsradikalen Gedankenguts nicht ernsthaft entkräften habe können. Cover des Albums „Imperium Internum“: Von Thronstahls Ästhetik weckt Assoziationen zum Nationalsozialismus (Screenshot Youtube) Im Jahr 1998 versuchte sich Josef Maria Klumb juristisch dagegen zur Wehr zu setzen, als ihn ein Sozialwissenschafter im Spiegel 1998 als „Nazi“ bezeichnete. Am Ende hat Klumb seinen Unterlassungsantrag aber zurückgezogen. „Nun gibt es zwar kein schriftliches Urteil, daß man Klumb einen Nazi nennen dürfe, der Rückzug des Antrags auf Unterlassung spricht allerdings für sich.“ (jungle.world, 13.1.99) Neben zahlreichen Berührungspunkten mit dem historischen Nationalsozialismus, zeigt Klumbs Kooperation mit der deutschen Neonazi-Black-Metal-Band „Absurd“, dass er auch Bezüge zur gegenwärtigen extremen Rechten hat. Die Kommerzzone im Castell Aurora mit einem neuen Modelabel Die Kommerzzone beim „Avanti! Neo Cultura“ wird von den üblichen Identitären-nahen Verlagen, Versänden und Bekleidungsmarken bespielt: darunter Götz Kubitscheks Antaios-Verlag, der Jungeuropa-Verlag, Patria Laden und Filmkunstkollektiv sowie eine neue „dissident clothing brand“ aus Oberösterreich: Revoltra. Die Marke produziert die üblichen rechten Szeneklamotten, umschreibt sich aber schwülstig als „authentisch, tief europäisch verwurzelt, kompromisslos eigenständig“. Ein Versandhandel, auf den wir demnächst noch genauer eingehen werden.

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NS-Kriegsverbrecher – Nachrichtendienst veröffentlicht Dossier zu KZ-Arzt Josef Mengele

Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) macht das historische Dossier über den NS-Kriegsverbrecher Josef Mengele öffentlich. Nach einem Rechtsstreit mit einem Historiker hat der Geheimdienst seine restriktive Praxis geändert und stellt die Akten nun im Internet zur Verfügung. Darunter sind viele Zeitungsberichte, aber auch Polizeidokumente, die stellenweise geschwärzt sind. Der berüchtigte KZ-Arzt Josef Mengele, der im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau grausame medizinische Experimente an Menschen durchführte, beschäftigt die Behörden bis heute. Mengele gelang nach Kriegsende die Flucht nach Südamerika. 1979 ertrank er bei einem Badeunfall in Brasilien. Die Veröffentlichung des Dossiers über den «Todesengel von Auschwitz» ist das Resultat eines juristischen Tauziehens. Ursprünglich hatte der Polizeidienst der Bundesanwaltschaft – eine Vorgängerorganisation des NDB – das Dossier angelegt und 2001 dem Bundesarchiv übergeben. Da die Akten einer erweiterten Schutzfrist bis Ende 2071 unterstehen, lehnte der NDB Gesuche um Einsichtnahme in der Vergangenheit regelmässig ab, zuletzt im Februar 2026.

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„Und dann hat er nur noch gebrüllt“: Rechter Streamer greift Polizeisprecher bei AfD-Demo in Berlin an

Am Rande einer AfD-Kundgebung in Marzahn hat ein rechter Streamer Polizeisprecher Florian Nath angegriffen. Den Mann erwartet eine Anzeige. Am Mittwochnachmittag hat der rechtsextreme Online-Streamer Stephan B. am Rande einer AfD-Demonstration in Marzahn den Berliner Polizeisprecher Florian Nath angegriffen. Laut Polizei wird eine Anzeige wegen versuchter Körperverletzung und tätlichen Angriffs gefertigt. Der Tatverdächtige befand sich gegen 17.30 Uhr noch in der polizeilichen Maßnahme. „Der Mann wollte sich wohl wegen irgendetwas bei mir beschweren, irgendwann hat er einfach nur noch gebrüllt“, sagte Polizeisprecher Nath dem Tagesspiegel. Er habe darauf das Stativ der Kamera des Streamers zur Seite drehen wollen. „In dem Moment hat er versucht, mich zu schlagen“, so Nath.

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Nach Friedhofsmord in Wien: Freundin der Haupttäterin zu drei Jahren teilbedingter Haft verurteilt [cw]

Die 14-Jährige soll ihre gleichaltrige Freundin zu der Tat am Friedhof Baumgarten ermuntert haben. Nach dem Mord an einer Pensionistin am Friedhof Baumgarten am 23. Februar ist am Mittwoch eine zweite Jugendliche wegen Beitragstäterschaft verurteilt worden. Das 14-jährige Mädchen wurde rechtskräftig zu drei Jahren teilbedingter Haft verurteilt. Ein Jahr wurde unbedingt ausgesprochen, verknüpft mit einigen Weisungen. Im Juni wurde bereits eine Gleichaltrige als direkte Täterin zu acht Jahren Haft und Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum verurteilt.
Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) erlaubt es der nun Verurteilten, einen Strafaufschub zu beantragen, um ihre Ausbildung fertig zu machen, was ihr die Richterin nahelegte. Im JGG kann eine rechtskräftig verhängte, unbedingte Freiheitsstrafe nach Ablauf eines Strafaufschubes nachträglich in eine bedingte Strafe umgewandelt werden. Neben der Weisung, in die Schule zu gehen bzw. eine Ausbildung zu machen, muss das Mädchen für zwei Jahre Psychotherapie absolvieren, regelmäßig einen Facharzt in Kinder- und Jugendpsychiatrie konsultieren, ihre Medikamente regelmäßig einnehmen und Bewährungshilfe in Anspruch nehmen.
In der Verhandlung im Frühsommer ließ die unmittelbare Täterin bereits aufhorchen, als sie teilnahmslos davon erzählte, dass sie seit geraumer Zeit Mordgedanken hegte. Ihre Fantasien – die 14-Jährige schaute auch leidenschaftlich gerne True-Crime-Serien, Gewaltvideos und Filme über Serienkiller – habe sie mit ihrer Freundin geteilt. Sie habe sich der Gleichaltrigen in einer Nachricht anvertraut, dass sie diese Mordgedanken habe, diese habe sie sogar “aufgemuntert”, die Bluttat durchzuführen. Deshalb klagte die Staatsanwaltschaft die Freundin an, weil sie der Anklagebehörde zufolge einen psychischen Tatbeitrag geleistet habe. Das bestätigte sich auch bei der heutigen Verhandlung, in der die unmittelbare Täterin als Zeugin auftrat. Sogar auf die explizite Frage des Verteidigers, ob sie den Mord begangen hätte, wenn ihre Freundin am Tag der Tat im Chat nicht geantwortet hätte, beantwortete sie mit “nein”. Die Chats hätten “mir Mut gegeben”, sagte die unmittelbare Täterin der Richterin.

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siehe auch: 14-JÄHRIGE TÖTET FRAU AUF FRIEDHOF: NUN MUSS SICH IHRE FREUNDIN VOR GERICHT VERANTWORTEN Im Februar tötete eine 14-Jährige eine Pensionistin (†64) auf einem Friedhof in Wien und wurde dafür verurteilt. Nun steht ihre damalige Freundin vor Gericht. Wie die österreichische Zeitung “Heute” berichtet, ereignete sich die Tat am 23. Februar auf dem Friedhof Baumgarten in Wien. Dort soll eine damals 14-Jährige eine 64-jährige Pensionistin völlig unvermittelt angegriffen und insgesamt 80 Mal mit einem Klappmesser auf sie eingestochen haben. (…) Nun steht am Mittwoch die damalige Freundin der Verurteilten vor einem Jugend-Schöffengericht. Die zum Tatzeitpunkt ebenfalls 14-Jährige muss sich wegen eines möglichen Beitrags zum Mord verantworten Nach den bisherigen Erkenntnissen soll sie ihre Freundin in ihren Plänen bestärkt haben. Bereits während der Ermittlungen wurde die Jugendliche als Beschuldigte geführt. Die Aussagen der Mordangeklagten im Prozess sollen schließlich dazu beigetragen haben, den Verdacht gegen ihre damalige Freundin zu erhärten und die Grundlage für die nun erhobene Anklage zu bilden. Denn auch nach der Tat sollen die beiden Jugendlichen weiterhin Kontakt gehabt haben; „DU BIST MEINE GÖTTIN“ Freundin von Mörderin (14) verurteilt: Haftstrafe! Gericht 09.09.2026 10:50 Von Sophie Pratschner Es sind erschreckende Abgründe, die sich in dem Verfahren rund um die 14-jährige Jenny aufgetan haben. Das Mädchen ermordete im Jänner eine völlig unbeteiligte Pensionistin am Friedhof Baumgarten im 15. Wiener Bezirk. Jetzt steht der nächste Mordprozess an – ihre Freundin soll Jenny nicht nur vergöttert, sondern auch zur unfassbaren Bluttat bestärkt haben. Dafür wird sie im Wiener Landl jetzt verurteilt. Die 64-Jährige am Friedhof Baumgarten war am 23. Februar ein reines Zufallsopfer. Mit unfassbaren 82 (!) Messerstichen tötete eine erst 14-Jährige die Pensionistin. Und lieferte im Prozess im Wiener Landesgericht Mitte Juni Einblicke in ihre dunkelsten Gedanken: „Ich war so angespannt. Dann hab ich mein Messer genommen und hab an die Tat gedacht. Dass ich das machen muss. Dass ich jemanden umbringen muss.“ Leichenbilder vom Friedhof geschickt Genau diese Gedanken teilte Jenny (Name geändert) auch mit ihrer Freundin. Einem weiteren 14-jährigem Mädchen, das von den Mordfantasien der Verurteilten bestens Bescheid wusste. Sie unterhielten sich über Serienkiller, schickten sich gegenseitig Gewaltvideos. Das ging so weit, dass Jenny ihrer Freundin Fotos der blutüberströmten Pensionistin schickte – die 14-Jährige muss wohl vor allen anderen von dem Mord gewusst haben. Und die Staatsanwaltschaft geht noch weiter: Das nun angeklagte Mädchen soll Jenny bestärkt haben, die grausame Bluttat am Friedhof zu begehen. Chat-Nachrichten würden dafür unter anderem Anhaltspunkte liefern. „Ich glaube an dich. Du bist meine Göttin“, schrieb sie der 14-Jährigen am 23. Jänner – kurz vor dem Mord. „Ich wäre gerne so mutig wie du“, vergötterte die nun Angeklagte Jenny fast. 14-Jährige machte Jenny Mut Dann kam Jennys Aussage vor dem Schöffengericht: „Ich hab mit meiner Freundin drüber geredet. Ich hab ihr erzählt, dass ich den Drang verspüre, das zu machen.“ Und dann ganz entscheidend: „Sie hat mich aufgemuntert. Dann wollte ich es noch mehr machen.“ Sie erzählte weiter im Mordprozess: „Sie wollte auch ein Messer, als ich meins gekauft hab und ihr gezeigt hab.“

STRAFVERFAHREN ERÖFFNET – VOLKSVERHETZUNG: XAVIER NAIDOO MUSS VOR GERICHT – #LockHimUp

Hat Xavier Naidoo antisemitische Inhalte verbreitet? Das muss jetzt das Gericht klären: Eine Anklage wegen Volksverhetzung wurde zugelassen, das Strafverfahren gegen den 54-Jährigen wurde eröffnet. Es ist nicht das erste Mal, dass der Sänger mit solchen Vorwürfen konfrontiert wird. Bereits 2023 und 2024 erhob die Staatsanwaltschaft insgesamt vier Anklagen wegen Volksverhetzung gegen Xavier Naidoo. Eine davon hat das Landgericht Mannheim nun zugelassen. Der Vorwurf: Der Sänger soll ein Mitglied der Amadeo-Antonio-Stiftung beleidigt und dann im Zusammenhang damit auch Texte mit antisemitischem Inhalt veröffentlicht haben. (…)
Mit Antisemitismus-Vorwürfen war Xavier Naidoo allerdings schon früher konfrontiert: So entschied das Bundesverfassungsgericht 2021, dass die Bezeichnung Naidoos als Antisemit in einem wissenschaftlichen Vortrag rechtens gewesen sei. Rednerin war damals eine Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung gewesen. Bereits seit Jahren hat Xavier Naidoo immer wieder mit Äußerungen verstört, die eine Nähe u.a. zur Reichsbürgerbewegung und zur QAnon-Gruppe verdeutlichen.

via brisant: STRAFVERFAHREN ERÖFFNET VOLKSVERHETZUNG: XAVIER NAIDOO MUSS VOR GERICHT

siehe auch: Termin für Hauptverhandlung steht noch nicht fest Vorwurf der Volksverhetzung: Strafverfahren gegen Sänger Xavier Naidoo Das Landgericht Mannheim hat eine Anklage der Staatsanwaltschaft gegen Xavier Naidoo zugelassen. Darin geht es um den Verdacht der Volksverhetzung in einem Fall in Tateinheit mit Beleidigung. Das Landgericht Mannheim hat gegen den Sänger Xavier Naidoo eine Anklage der Staatsanwaltschaft Mannheim hinsichtlich eines Anklagevorwurfs zugelassen und das Hauptverfahren vor dem Landgericht Mannheim insoweit eröffnet. Das Gericht ließ eigenen Angaben zufolge eine Anklage der Staatsanwaltschaft vom Juli 2023 zu – darin wird Naidoo Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung vorgeworfen. (…) Das Landgericht lehnte hingegen die Eröffnung eines Hauptverfahrens wegen drei weiteren Tatvorwürfen der Anklage vom Juli 2023, sowie zwei Tatvorwürfen einer weiteren, im Jahr 2024 erhobenen Anklage der Staatsanwaltschaft, ab. Begründung: Es bestehe, so das Gericht, “aus tatsächlichen beziehungsweise aus rechtlichen Gründen kein hinreichender Tatverdacht”. Dagegen hat die Staatsanwaltschaft sofortige Beschwerde eingelegt, über die das Oberlandesgericht Karlsruhe entscheiden muss. Wann das der Fall sein wird, ist unklar. Ein Termin für die Hauptverhandlung wurde noch nicht festgelegt;