Festnahme wegen Fahrens ohne Führerschein : Reichsbürger aus Völklingen tritt Haftstrafe nicht an – Polizei setzt Spezialkräfte ein

Ein sogenannter Reichsbürger aus Völklingen trat eine Haftstrafe nicht an, weil er die Bundesrepublik und damit die Autorität der Polizei nicht anerkennt. Die holte ihn nun mit Spezialkräften ab. Spezialkräfte der Polizei haben in Völklingen einen Mann festgenommen, der eine Haftstrafe nicht antreten wollte. Er war der Polizei bereits als sogenannter Reichsbürger bekannt. Es sei nicht auszuschließen gewesen, dass der Mann eine Waffe hatte, teilte das Landespolizeipräsidium am Dienstag mit. Der 64-Jährige habe sich zuvor geweigert, eine Gefängnisstrafe wegen Fahrens ohne Führerschein anzutreten. Er war der Polizei bekannt und soll schon früher aggressiv aufgetreten sein und Beamte bedroht haben.

via saarbücker zeitung: Festnahme wegen Fahrens ohne Führerschein : Reichsbürger aus Völklingen tritt Haftstrafe nicht an – Polizei setzt Spezialkräfte ein

siehe auch: Strafe für Fahren ohne Führerschein nicht gezahlt: SEK nimmt Reichsbürger fest. Völklingen: Einsatz für das SEK am heutigen Dienstagnachmittag in Völklingen. Dort lebt ein 64 Jahre alter Mann, der beim Staatsschutz als sogenannter Reichsbürger bekannt ist. Der Mann soll nach Beschluss eines Richters festgenommen werden. Der Grund: Er hat sich ohne Fahrerlaubnis ans Steuer eines Fahrzeugs gesetzt und ist dabei erwischt worden. Daher ist gegen ihn eine Geldstrafe verhängt worden, die der Senior aber nicht bezahlt hat. Werbung In solchen Fällen wird dann üblicherweise eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe angedroht, die man absitzen muss, statt die Geldstrafe zu zahlen. Der Aufforderung zum Haftantritt ist der 64-Jährige aber nicht nachgekommen. Deshalb heute die Festnahme. Allerdings ist er in der Vergangenheit bereits mit dem Gesetz in Konflikt geraten: Bei früheren Aufeinandertreffen mit der Polizei hat er mehrfach angegeben, dass er den deutschen Staat nicht anerkennt. Werbung Den Einsatzkräften unterstellt er daher regelmäßig, dass sie unrechtmäßig handeln. Und auch gewalttätig ist der Völklinger schon geworden: Im Rahmen einer Verkehrsunfallaufnahme im Jahr 2021 hat der Mann aggressives Verhalten gezeigt und die Einsatzkräfte bedroht, bei einer Vorführung vor einen Richter im November 2021 massiven Widerstand gegen die polizeilichen Maßnahmen geleistet.

Festnahme wegen Fahrens ohne Führerschein : Reichsbürger aus Völklingen tritt Haftstrafe nicht an – Polizei setzt Spezialkräfte ein

Ein sogenannter Reichsbürger aus Völklingen trat eine Haftstrafe nicht an, weil er die Bundesrepublik und damit die Autorität der Polizei nicht anerkennt. Die holte ihn nun mit Spezialkräften ab. Spezialkräfte der Polizei haben in Völklingen einen Mann festgenommen, der eine Haftstrafe nicht antreten wollte. Er war der Polizei bereits als sogenannter Reichsbürger bekannt. Es sei nicht auszuschließen gewesen, dass der Mann eine Waffe hatte, teilte das Landespolizeipräsidium am Dienstag mit. Der 64-Jährige habe sich zuvor geweigert, eine Gefängnisstrafe wegen Fahrens ohne Führerschein anzutreten. Er war der Polizei bekannt und soll schon früher aggressiv aufgetreten sein und Beamte bedroht haben.

via saarbücker zeitung: Festnahme wegen Fahrens ohne Führerschein : Reichsbürger aus Völklingen tritt Haftstrafe nicht an – Polizei setzt Spezialkräfte ein

siehe auch: Strafe für Fahren ohne Führerschein nicht gezahlt: SEK nimmt Reichsbürger fest. Völklingen: Einsatz für das SEK am heutigen Dienstagnachmittag in Völklingen. Dort lebt ein 64 Jahre alter Mann, der beim Staatsschutz als sogenannter Reichsbürger bekannt ist. Der Mann soll nach Beschluss eines Richters festgenommen werden. Der Grund: Er hat sich ohne Fahrerlaubnis ans Steuer eines Fahrzeugs gesetzt und ist dabei erwischt worden. Daher ist gegen ihn eine Geldstrafe verhängt worden, die der Senior aber nicht bezahlt hat. Werbung In solchen Fällen wird dann üblicherweise eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe angedroht, die man absitzen muss, statt die Geldstrafe zu zahlen. Der Aufforderung zum Haftantritt ist der 64-Jährige aber nicht nachgekommen. Deshalb heute die Festnahme. Allerdings ist er in der Vergangenheit bereits mit dem Gesetz in Konflikt geraten: Bei früheren Aufeinandertreffen mit der Polizei hat er mehrfach angegeben, dass er den deutschen Staat nicht anerkennt. Werbung Den Einsatzkräften unterstellt er daher regelmäßig, dass sie unrechtmäßig handeln. Und auch gewalttätig ist der Völklinger schon geworden: Im Rahmen einer Verkehrsunfallaufnahme im Jahr 2021 hat der Mann aggressives Verhalten gezeigt und die Einsatzkräfte bedroht, bei einer Vorführung vor einen Richter im November 2021 massiven Widerstand gegen die polizeilichen Maßnahmen geleistet.

Glaubwürdigkeit und Vertrauen verloren – #Urteils­gründe im Fall #JensMaier

Der Ex-AfD-Abgeordnete Jens Maier darf nicht mehr als Richter arbeiten. Das Dienstgericht geht laut schriftlichem Urteil davon aus, er werde sein Amt nicht verfassungstreu, unparteiisch und ohne Ansehen der Person führen. Maier sei als Richter nicht mehr tragbar, heißt es in den Urteilsgründen des Dienstgerichts, das die Versetzung des ehemaligen AfD-Bundestagsmitglieds und Richters Jens Maier in den Ruhestand für zulässig erklärte. Es sei der Eindruck entstanden, Maier werde sein Amt nicht verfassungstreu, unparteiisch, uneigennützig und ohne Ansehen der Person führen. Nur durch eine Versetzung in den Ruhestand könne das – schwer beeinträchtigte – allgemeine Vertrauen in eine gerechte und unabhängige Rechtspflege gewahrt werden, heißt es im Urteil des Dienstgerichts. Bereits am 01. Dezember 2022 war das Urteil gegen den gebürtigen Bremer in Leipzig gefallen, wonach der ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete nicht als Richter in die sächsische Justiz zurückkehren darf (Urt. v. 01.12.2022, Az. 66 DG 2/22). Das Dienstgericht erklärte einen Antrag des sächsischen Justizministeriums für zulässig. (…) Nach Ansicht des Dienstgerichts liegen die Voraussetzungen des § 31 Nr. 3 Deutsches Richtergesetz (DRiG), unter denen ein Richter auf Lebenszeit in den Ruhestand versetzt werden kann, vor. Nach dem Ergebnis der Verhandlung lägen zur Überzeugung des Dienstgerichts Tatsachen vor, auf Grund derer Maier in seiner künftigen Rechtsprechung nicht mehr glaubwürdig erscheinen könne. Das Vertrauen in seine Unvoreingenommenheit bestünde nicht mehr, sodass eine Versetzung des ehemaligen Richters in den Ruhestand zwingend geboten sei, um eine schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege abzuwenden.

via lto: Glaubwürdigkeit und Vertrauen verloren Urteils­gründe im Fall Jens Maier

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Wegen #Volksverhetzung verknackt: #Verschwörungserzähler und #Rassist #RalphBühler

Ralph Bühler, ex-AfDler und Verschwörungserzähler aus Nußloch, wurde am 4. Januar 2023 vom Amtsgericht Heidelberg wegen Volksverhetzung zu einer Strafe von 120 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt. Bühler hatte im Mai 2021, während seiner Bürgermeisterkandidatur in Walldorf, ein antisemitisches Hetzvideo auf Facebook geteilt. In dem widerlichen Machwerk wurden unter anderem, die BRD als “jüdische Staatssimulation”, die Medien als “Judenpresse”, der Kommunismus als “jüdische Erfindung” und Juden als “Todfeinde” bezeichnet. Die Herstellerfirmen von Corona-Impfstoffen seien “jüdische Firmen”, und Impfungen gegen das Virus wurden im Video gleichgesetzt mit “Sterilisation & Völkermord”. Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass Ralph Bühler den Clip wissentlich verbreitet habe. Die Verbreitung des antisemitischen Videos erfülle den Tatbestand der Volksverhetzung.

via kommunalinfo: Wegen Volksverhetzung verknackt: Verschwörungserzähler und Rassist Ralph Bühler

Wegen #Volksverhetzung verknackt: #Verschwörungserzähler und #Rassist #RalphBühler

Ralph Bühler, ex-AfDler und Verschwörungserzähler aus Nußloch, wurde am 4. Januar 2023 vom Amtsgericht Heidelberg wegen Volksverhetzung zu einer Strafe von 120 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt. Bühler hatte im Mai 2021, während seiner Bürgermeisterkandidatur in Walldorf, ein antisemitisches Hetzvideo auf Facebook geteilt. In dem widerlichen Machwerk wurden unter anderem, die BRD als “jüdische Staatssimulation”, die Medien als “Judenpresse”, der Kommunismus als “jüdische Erfindung” und Juden als “Todfeinde” bezeichnet. Die Herstellerfirmen von Corona-Impfstoffen seien “jüdische Firmen”, und Impfungen gegen das Virus wurden im Video gleichgesetzt mit “Sterilisation & Völkermord”. Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass Ralph Bühler den Clip wissentlich verbreitet habe. Die Verbreitung des antisemitischen Videos erfülle den Tatbestand der Volksverhetzung.

via kommunalinfo: Wegen Volksverhetzung verknackt: Verschwörungserzähler und Rassist Ralph Bühler

#Millionenstrafe wegen #DSGVO-Verstößen:  #Irland setzt Geschäftsmodell von #Meta unter Druck

Meta muss 390 Millionen Euro wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung bezahlen, gab die irische Datenschutzbehörde bekannt. Zudem muss das Unternehmen seine Dienste künftig auch ohne personalisierte Werbung anbieten – ein schwerer Schlag für das Geschäftsmodell des Werbekonzerns. Für Meta kommt es hart auf hart: Die irische Datenschutzbehörde DPC hat den Werbekonzern erneut mit saftigen Bußgeldern belegt. Wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) muss Meta im Fall von Facebook 210 Millionen Euro bezahlen. Ähnliche Verstöße von Instagram werden das Unternehmen 180 Millionen Euro kosten. Zudem muss Meta seine Dienste in der EU auch ohne personalisierte Werbung anbieten. Der Konzern hat drei Monate Zeit, um seine Datenverarbeitung rechtskonform zu gestalten, gab die DPC heute bekannt. Die Entscheidung galt als Formsache, seit der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) jüngst ein Machtwort gesprochen hat. Ursprünglich wollte die als Nadelöhr verschriene irische Behörde die Datenpraxis von Meta als legal durchwinken, später stellte sie eine milde Geldbuße von rund 30 Millionen Euro in den Raum. Die laxe Durchsetzung der Regeln rief jedoch Datenschutzbehörden anderer EU-Länder auf den Plan. Im EDPB hoben sie schließlich das irische Urteil auf und machten klar, dass Meta nicht ohne eine empfindliche Strafe davonkommen wird. Irland ist für Meta zuständig, weil das Unternehmen dort seinen europäischen Hauptsitz hat, ist aber an EDPB-Entscheidungen gebunden. Erschummelte Einwilligung Konkret geht es um einen Taschenspieler-Trick, mit dem Meta die DSGVO umschiffen wollte. Unmittelbar vor dem Inkrafttreten der Regeln im Mai 2018 verschob der Konzern die Zustimmung für die Verarbeitung personenbezogener Daten seiner Nutzer:innen in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Um solche Daten zu Werbezwecken einsetzen zu dürfen, ist jedoch eine informierte Einwilligung notwendig – eine in den AGB versteckte Klausel zählt nicht dazu.

via netzpolitik: Millionenstrafe wegen DSGVO-Verstößen:  Irland setzt Geschäftsmodell von Meta unter Druck

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Von <a href=”https://en.wikipedia.org/wiki/Meta_Platforms” class=”extiw” title=”w:Meta Platforms”>Meta Platforms</a> – <a rel=”nofollow” class=”external text” href=”https://about.facebook.com/”>about.facebook.com</a> (<a rel=”nofollow” class=”external text” href=”https://scontent-atl3-1.xx.fbcdn.net/v/t39.8562-6/252294889_575082167077436_6034106545912333281_n.svg/meta-logo-primary_standardsize.svg?_nc_cat=1&amp;ccb=1-5&amp;_nc_sid=ad8a9d&amp;_nc_ohc=3kz-by4DXY4AX-yRcOt&amp;_nc_ht=scontent-atl3-1.xx&amp;oh=e9fac97390c55a774f07d9a7ee7ca7a3&amp;oe=618CA0B9″>direct link</a>), Gemeinfrei, Link

Gefälschter #Impfpass – Ex-#AfD-#Politiker aus #Gütersloh fechtet #Gerichtsurteil abermals an

Das Oberlandesgericht Hamm muss im Fall von Axel Nußbaum entscheiden, ob das Landgericht Bielefeld die vom Amtsgericht Gütersloh verhängte Geldstrafe von 2.100 Euro zurecht bestätigt hat. Für die Nutzung eines gefälschten Impfausweises ist der ehemalige AfD-Politiker Axel Nußbaum aus Gütersloh im Oktober vergangenen Jahres vom Amtsgericht Gütersloh zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.100 Euro verurteilt worden. Der 59-Jährige ging in Berufung, scheiterte damit jedoch. Anfang Dezember bestätigte das Landgericht Bielefeld das Urteil und wies dem früheren Vorsitzenden des Gütersloher AfD-Kreisverbandes obendrein die Prozesskosten zu. Axel Nußbaum hat über seinen Emsdettener Verteidiger Stefan Ellerbrake jedoch erneut Rechtsmittel eingelegt. „In der Sache ist am 12. Dezember Revision eingelegt worden“, bestätigte Guiskard Eisenberg, der Sprecher des Bielefelder Landgerichts, am Mittwoch eine entsprechende Nachfrage der „Neuen Westfälischen“. Der Fall Nußbaum (Aktenzeichen 5NS70/22) war am 5. Dezember vor der fünften kleinen Strafkammer des Bielefelder Landgerichts in zweiter Instanz verhandelt worden. (…) Gegen das Berufungsurteil geht Axel Nußbaum nun erneut vor. Weil der Gütersloher Revision eingelegt hat, ist nun als nächsthöhere Instanz das Oberlandesgericht in Hamm auf den Plan gerufen.

via nw: Gefälschter Impfpass Ex-AfD-Politiker aus Gütersloh fechtet Gerichtsurteil abermals an