Telegram-Beitrag mit Hakenkreuz geteilt: Geldstrafe für Hamburger AfD-Politikerin

Die Fraktionschefin der AfD in der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte, Nicole Jordan, soll wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eine Geldstrafe zahlen. Ein Amtsgericht der Hansestadt verwarf am Donnerstag nach Angaben eines Gerichtssprechers den Einspruch der Politikerin gegen einen entsprechenden Strafbefehl, weil sie nicht zur Verhandlung erschien. Laut Staatsanwaltschaft hatte Jordan im April 2022 in ihrem für politische Mitteilungen genutzten Profil in dem Messengerdienst Telegram einen Beitrag eines Nutzers geteilt, in dem ein Gesundheitspass der NS-Jugendorganisation Hitlerjugend mit Hakenkreuz abgebildet war. Dessen Verwendung ist verboten. Zur Höhe der Geldstrafe lagen zunächst keine offiziellen Angaben vor. Einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft zufolge ging es um 40 Tagessätze, deren Umfang wurde nicht genannt. Laut Medienberichten sollte sich die Höhe auf 80 Euro belaufen, was einer Summe von 3200 Euro entspräche.

via stern: Telegram-Beitrag mit Hakenkreuz geteilt: Geldstrafe für Hamburger AfD-Politikerin

siehe auch: AfD-Politikerin teilt NS-Vergleich – Geldstrafe verhängt. Weil sie auf Telegram einen Post mit NS-Symbolik zu den Corona-Maßnahmen teilte, muss eine Hamburger AfD-Politikerin 40 Tagessätze zahlen. Zunächst hatte sie Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, erschien dann aber nicht vor Gericht. Mit einem Foto im Messenger-Dienst Telegram zieht ein Nutzer eine Parallele zwischen den Corona-Maßnahmen und der NS-Diktatur. Eine Hamburger AfD-Politikerin teilt den Post und bekommt dafür eine Geldstrafe. Wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen muss die Hamburger AfD-Politikerin Nicole Jordan (50) eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zahlen. Sie habe gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt, sei aber zu der Verhandlung am Donnerstag am Amtsgericht Hamburg-Harburg nicht erschienen, teilte ein Gerichtssprecher mit. Wegen ihres Ausbleibens sei der Einspruch verworfen worden. Die AfD-Fraktionsvorsitzende in der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft am 7. April 2022 einen Post eines anderen Nutzers auf Telegram geteilt haben, in dem ein Gesundheitspass der Hitlerjugend mit Hakenkreuz abgebildet war. In dem Beitrag seien die staatlichen Corona-Maßnahmen kritisiert worden.

#Landgericht #Dresden verurteilt Wahlfälscher zu mehrjähriger #Freiheitsstrafe

Dem Vorsitzenden Richter zufolge war es ein »Streifzug durchs Strafgesetzbuch«: Ein 45-Jähriger hat Stimmzettel für die rechtsextreme Partei »Freie Sachsen« manipuliert und mehrfach Brände gelegt. Und das war längst nicht alles. Wegen Manipulationen bei der Kommunal- und der Landtagswahl 2024, versuchten Brandanschlägen auf eine künftige Asylbewerberunterkunft und weiteren Straftaten ist ein 45-Jähriger in Sachsen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Bei den Taten des Angeklagten handle es sich um einen Streifzug durch die Tatbestände des Strafgesetzbuches, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung am Landgericht Dresden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann aus dem Dresdner Stadtteil Langebrück sowohl bei den Dresdner Stadtrats- und Ortschaftswahlen am 9. Juni als auch der sächsischen Landtagswahl am 1. September Stimmzettel aus Wahlbriefen zugunsten der rechtsextremen Kleinstpartei »Freie Sachsen« manipuliert hatte. Er entnahm demnach die Briefe vor den Wahlen aus verschiedenen Briefkästen mithilfe eines Schlüssels der Deutschen Post, an den er zuvor gelangt war. (…) Aufgrund eines DNA-Treffers und der Auswertung seiner Mobiltelefondaten wird er zudem für zweifache versuchte Brandstiftung an einer künftigen Asylbewerberunterkunft verantwortlich gemacht. In den Nächten zum 30. September sowie zum 19. Oktober 2023 wollte er demnach jeweils Feuer an einer früheren Schule im Stadtteil Klotzsche legen. Die Flamme sollte von der gelegten Lunte auf das Gebäude übergreifen, es zumindest teilweise zerstören und verhindern, dass dort Asylbewerber einziehen – sie erlosch in beiden Fällen von selbst. Der Angeklagte wurde darüber hinaus des unerlaubten Anbaus sowie der Herstellung von Cannabis, unerlaubten Erwerbs sowie Abgabe von Betäubungsmitteln und versuchten Diebstahls schuldig gesprochen. Zudem erschlich er sich dem Urteil zufolge mit gefälschten Abschlüssen Stellen als Pflegefachkraft, ohne eine entsprechende Ausbildung absolviert zu haben. Der Angeklagte ist den Angaben zufolge mehrfach vorbestraft

via spiegel: Landgericht Dresden verurteilt Wahlfälscher zu mehrjähriger Freiheitsstrafe

BRUTALER ANGRIFF AUF FOTOGRAFEN – „Geschützt werden Neonazis“

Es war Ende April 2018, als zwei Neonazis im Thüringer Eichsfeld zwei Journalisten bei ihrer Recherche zum langjährig aktiven Neonazi Thorsten Heise überfielen und teils schwer verletzten. Das Ergebnis: eine Stichverletzung mit einem Messer im Oberschenkel, eine Fraktur des Schädelknochens, ein demoliertes Auto und eine gestohlene Kamera. Doch auch mehr als sieben Jahre nach der Gewaltattacke gibt es noch immer kein rechtskräftiges Urteil. Die äußerst milden Schuldsprüche des Landgerichts Mühlhausen aus dem September 2022 hat der Bundesgerichtshof vor eineinhalb Jahren aufgehoben und das Verfahren an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverwiesen. Diese muss nun die Beweisaufnahme neu durchführen, geschehen ist seitdem aber: nichts. Auch eine neue Verhandlung hat das Landgericht bisher nicht angesetzt. Einer der beiden Journalisten, die im ersten Verfahren als Nebenkläger auftraten, hat nun mit einer „Verzögerungsrüge“ reagiert. Sie schafft die Grundlage für eine Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer. Der Göttinger Anwalt eines der Journalisten, Sven Adam, wirft dem Gericht Versagen vor. Es sei peinlich, „das Heft nicht unmittelbar in die Hand zu nehmen und die offensichtlichen Fehler aus dem ersten Verfahren schnell auszuräumen“. Die Nebenkläger hätten offenbar weder Genugtuung noch Schutz zu erwarten, „geschützt werden dort Neonazis“, sagt Adam. Sein Kollege Rasmus Kahlen, der den zweiten Journalisten vertritt, kritisiert eine „Verschleppung des Verfahrens“. Sieben Jahre nach dem Überfall sei „ein gerechtes Urteil einer Jugendstrafkammer in Mühlhausen nicht mehr zu erwarten“. Das Verhalten der Justiz führe dazu, dass es die Anwälte nun offenlassen, ob die Nebenklage an einer Neuauflage des Prozesses teilnehmen wird. (…) Der BGH attestierte dem Gericht später Rechtsfehler und eine mangelnde „Gesamtwürdigung aller Indizien“. Die Schuldsprüche hatten im September 2022 bundesweit für massive Kritik gesorgt. Rechtsanwalt Adams nannte das Urteil „entsetzlich“, es verharmlose „eine Gewalttat, mit der Neonazis eine No-Go-Area für Journalisten schaffen wollten.“ Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus der Linksfraktion im Thüringer Landtag, sprach von einem Skandalurteil und Justizproblem in Thüringen. Die Deutsche Journalistinnen- und Journalistenunion in der Gewerkschaft Verdi erklärte, das Urteil sende „das fatale Signal an die rechtsextreme Szene, dass diese ihren menschen- und demokratiefeindlichen Bestrebungen nachgehen kann, ohne dafür ernsthafte strafrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen.“

via endstation rechts: BRUTALER ANGRIFF AUF FOTOGRAFEN „Geschützt werden Neonazis“

Rechtsextreme Geste bei KZ-Besuch – Gericht in Greifswald stoppt Schulverweis vorerst

Der Schulverweis eines Greifswalder Schülers wegen eines Videos mit »White Power«-Gruß wurde in einem Eilverfahren vorerst ausgesetzt. Grund sind Mängel bei der Entscheidung über den Verweis. Ein Schulverweis gegen einen Greifswalder Schüler wegen einer mutmaßlich rechtsextremen Entgleisung während einer Studienfahrt ins frühere Konzentrationslager Auschwitz darf laut Verwaltungsgericht Greifswald vorerst nicht umgesetzt werden. »Die Verweisungsentscheidung weist formelle und mehrere materielle Mängel auf«, teilte das Gericht auf Anfrage mit. Im Klartext: Es geht nicht nur um Fehler im Ablauf, sondern auch um Mängel, die den Inhalt der Entscheidung betreffen. Einzelheiten teilt das Gericht »aus Gründen des Jugendschutzes« des Antragstellers aber nicht mit. Gegen den im Eilverfahren getroffenen Beschluss könne Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Greifswald eingelegt werden, so das Gericht weiter. Bislang sei das aber nicht geschehen. Das Schweriner Bildungsministerium hat jedoch bereits angekündigt, dass das staatliche Schulamt Greifswald Beschwerde einlegen wolle. »Dazu werden alle notwendigen Maßnahmen vorbereitet«, erklärte ein Ministeriumssprecher. Der Vorfall betrifft zwei Neuntklässler. Die beiden Schüler sollen während einer Studienfahrt Ende Mai im früheren Konzentrationslager Auschwitz ein Video aufgenommen haben, das einen der beiden in der Gedenkstätte unter anderem mit der rechtsextremen »White Power«-Geste zeigen soll.

vi spiegel: Rechtsextreme Geste bei KZ-Besuch Gericht in Greifswald stoppt Schulverweis vorerst

siehe auch: BESUCH IN AUSCHWITZ Rechtsextremer Gruß oder Taucher-Geste – Gericht stoppt Schulverweis gegen Neuntklässler. Ein Neuntklässler aus Greifswald sollte nach einer fragwürdigen Geste in Auschwitz von der Schule fliegen. Doch das Verwaltungsgericht sieht keine eindeutigen Hinweise auf rechtsextreme Absicht. Jetzt will das Schulamt gegen die Entscheidung vorgehen. Das Verwaltungsgericht Greifswald hat bei einer im früheren Konzentrationslager Auschwitz gezeigten Geste eines Schülers keinen eindeutig rechtsextremen Hintergrund erkannt. Das geht aus dem Beschluss hervor, mit dem das Gericht am Mittwoch den angestrebten Schulverweis gegen den Jugendlichen vorerst gestoppt hatte. Der Vorfall betrifft zwei Neuntklässler aus Greifswald, die während einer Studienfahrt in der KZ-Gedenkstätte Ende Mai ein Video aufgenommen hatten, wie die „Ostsee-Zeitung“ berichtet und das Bildungsministerium in Schwerin bestätigt hatte. Einer der Jugendlichen war darin mit einer dem rechtsextremen „White-Power-Zeichen“ ähnlichen Handhaltung zu sehen. Daraufhin waren die Schulverweise ausgesprochen worden, gegen den sich der Schüler zur Wehr gesetzt hatte.

Museum Auschwitz Birkenau.jpg
Von Air-Quad UG – http://www.air-quad.de, CC BY-SA 3.0 de, Link

Bundesverwaltungsgericht hebt Verbot des “Compact”-Magazins auf

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des “Compact”-Magazins aufgehoben. Anfang Juni war zwei Tage verhandelt worden. Vor einem Jahr hatte das Bundesinnenministerium das rechtsextreme Heft verboten, doch schon im Eilverfahren das Gericht in Leipzig das Verbot ausgesetzt. Das rechtsextreme “Compact”-Magazin darf weiter erscheinen. Begründung: Meinungsfreiheit auch für “Feinde der Verfassung” Jürgen Elsässer sieht im Urteil auch Position der AfD gestärkt. Das rechtsextreme Magazin “Compact” kann weiter erscheinen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Verbot aufgehoben, das die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) im Sommer 2024 erlassen hatte. (…) Das Innenministerium hatte das Verbot damit begründet, dass sich “Compact” gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte. Es verbreite “antisemitische, rassistische, minderheitenfeindliche, geschichtsrevisionistische und verschwörungstheoretische Inhalte” und agitiere “gegen ein pluralistisches Gesellschaftssystem, das die Menschenwürde des Einzelnen achtet und die freie und gleichwertige Teilhabe aller Staatsbürgerinnen und Staatsbürger an der politischen Willensbildung vorsieht”. Das Ministerium verwies auch darauf, dass die “Compact”-Magazin GmbH vom Bundesamt für Verfassungsschutz schon Ende 2021 als gesichert rechtsextremistische Vereinigung eingestuft und beobachtet worden sei.

via mdr: Bundesverwaltungsgericht hebt Verbot des “Compact”-Magazins auf

siehe auch: Bundesverwaltungsgericht hebt Compact-Verbot auf Das rechtsextreme Magazin Compact kann weiter erscheinen. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot aufgehoben, das die damalige Bundesinnenministerin Faeser im Sommer 2024 erlassen hatte.Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Verbot des Compact-Magazins aufgehoben, das die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser im Sommer 2024 erlassen hatte. Damit kann das rechtsextreme Magazin weiter erscheinen.”Das Grundgesetz garantiert selbst den Feinden der Freiheit die Meinungs- und Pressefreiheit”, begründete der Vorsitzende Richter Ingo Kraft die Entscheidung. Zwar gebe es zahlreiche polemische und zugespitzte Äußerungen. Die Grenze zur Verfassungsfeindlichkeit sei jedoch nicht überschritten, so das Gericht. Auch die von Compact bedienten Verschwörungstheorien und geschichtsrevisionistischen Betrachtungen fielen unter den Schutz der Meinungsfreiheit und “vermögen das Vereinsverbot nicht zu rechtfertigen”.Die Bundesrichter bestätigten damit ihre Entscheidung aus dem Eilverfahren im vergangenen August. Damals hatten sie das Verbot vorläufig ausgesetzt, sodass das Blatt vorerst weiter erscheinen konnte. Nun hat der zuständige 6. Senat im Hauptsacheverfahren seine endgültige Entscheidung getroffen; ‘Rightwing extremist’ German magazine wins court battle against ban Far-right AfD party welcomes ruling in favour of Compact, which sets high bar for any government crackdown. A German federal court has overturned a ban on a magazine classed by the government as rightwing extremist, in a high-profile legal battle seen as pitting efforts by the authorities to protect the democratic order against media freedom. The federal administrative court said that while Compact, a publication with close ties to the far-right Alternative für Deutschland (AfD) party, had produced “anticonstitutional” content, it did “not yet” represent a threat to the state. “The basic law guarantees even the enemies of the constitution, with faith in the power of free societal debate, freedom of expression and the press,” the presiding judge Ingo Kraft said. The interior ministry last July outlawed the monthly magazine, as well as the company that publishes it, Compact-Magazin GmbH, and an affiliated media production firm, Conspect Film. Nancy Faeser, the interior minister at the time, argued that Compact was “the main mouthpiece for the rightwing extremist scene” and fomented “unspeakable” hatred of Jews, Muslims and foreigners while propagating pro-Kremlin views, conspiracy theories and historical revisionism.

Der Hassbotschafter: So lotet ein AfD-Mann aus der Region die Grenzen des Rechtsstaats aus

Sich selbst be­zeich­net der AfD-Mann als In­ter­ne­tak­ti­vist, Pro­pa­gan­da­ex­or­zist, Wi­der­stands­mo­ti­va­tor. Das Sam­mel­su­ri­um an Straf­ta­ten, für die er am Di­ens­tag in Aschaf­fen­burg vor Ge­richt zum gro­ßen Teil schul­dig ge­spro­chen wur­de, lässt kei­nen Zwei­fel: Da lo­tet ei­ner die Gren­zen des Rechts­staats für Hass­bot­schaf­ten sei­ner Par­tei aus – ver­s­trickt sich aber mit­un­ter in ku­rio­se Wi­der­sprüche, ana­ly­siert un­ser Au­tor Ke­vin Zahn. Bei den Vorwürfen gegen das AfD-Mitglied aus dem Kreis Aschaffenburg ist am Dienstag fast alles dabei gewesen, weswegen die Partei aus Sicht vieler Bürger undemokratisch ist. Und im Grunde verfährt der Mann immer nach dem gleichen Prinzip: Er überschreitet eine Grenze, provoziert damit Kritik – und stellt sich dann als Opfer dar. So simpel das Vorgehen ist, es beschert der AfD und Konsorten wie Donald Trump nach wie vor große Aufmerksamkeit. (…) Er schwingt sie selbst kräftig gegen andere. Er vergleicht zum Beispiel das Programm der Grünen mit Hitlers Positionen oder postet eine Karikatur von Ukrainern beim Hitlergruß. Zugleich relativiert er die Gesinnung der Nazis, postet Bilder von Aufmärschen. Doch ob die Keule in die eine oder andere Richtung schwingt, beides zielt am Ende auf eines ab: Normalisierung. Bei Gericht stellte Staatsanwalt Jürgen Bundschuh in klaren Worten dar, warum allein die Abbildung von verbotenen Nazisymbolen eine Straftat ist. Sie müsse die Nazis gar nicht verherrlichen, sagt Bundschuh, allein das Zeigen genügt. Ausnahmen gebe es nur, wenn die Abbildung zum Beispiel der Bildung, der Kunst oder der Berichterstattung diene. Oder wenn sich der Äußernde auf Anhieb zu erkennen davon distanziert. Das Recht wirkt hier also der Normalisierung entgegen. (…) Das Gericht sah in vielen dieser Fälle die “strafrechtliche Relevanz” sogar als gesteigert an, sie fielen für die Strafe besonders ins Gewicht. Richterin Scheuermeyer sagte: “Es gibt alle Möglichkeiten, sich mitzuteilen, aber man muss auch die Grenzen beachten.” Beim Verhalten des Angeklagten spricht sie von “regelmäßigen Postings, die absolut überhaupt nichts mit einer nachvollziehbaren Diskussion oder Kritik zu tun haben”. Die klare Botschaft: Wer pauschal Minderheiten diffamiert, muss sogar mit mehr Strafe rechnen. Herabsetzung: Plumper Frauenhass Grüne, der Rechtsstaat, diverse Minderheiten – die Feindbilder der AfD sind nicht komplett ohne Frauen. Auch hier fällt der Angeklagte mit recht plumpen Sprüchen. Das Beleidigungs-Prinzip ist so simpel wie alt: Wenn’s um Frauen geht, sprechen Männer herablassend über deren Sexualleben. Wie es gerade passt: Die eine habe zu viel, verkaufe sich im Falle der Baerbock-Beleidigung gar, die andere habe zu wenig. Am Ende läuft alles auf das Gegenteil von Gleichstellung heraus: Es handelt sich schlicht um Herabsetzung.  Richterin Scheuermeyer griff sich ein Beispiel heraus: “Wenn man das Wort Schlampe verwendet, dann ist das für mich keine objektive Meinungsäußerung, sondern durchaus eine Beleidigung .” Ebendas bestritt der Strafverteidiger postwendend, setzte gar selbst eine ähnliche Äußerung obendrauf. Ob man sich davon provozieren lassen muss? Richterin Scheuermeyer ließ sich darauf erst gar nicht ein.

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AfD-Chefin erstattet Anzeige Alice Weidel im Netz beleidigt: Gericht verurteilt Isernhagener

Das Amtsgericht Burgwedel hat einen Mann aus Isernhagen zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er AfD-Chefin Alice Weidel in den sozialen Medien beleidigt hatte. Der Weg zum Urteil war nicht leicht. Das Amtsgericht Burgwedel hat einen 57-jährigen Isernhagener wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt. Er hatte im Februar 2022 auf der Plattform X Alice Weidel, AfD-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, als „menschenhassende Nazi-Schlampe“ betitelt. Einfach war die Urteilsfindung nicht – zumal das Landgericht Hamburg dem NDR im Mai 2017 erlaubt hatte, Weidel als „Nazi-Schlampe“ in einer Satire-Sendung zu bezeichnen. Die Anklage warf dem Isernhagener vor, sich mit einem beleidigenden Kommentar auf der Plattform X gegen die heutige AfD-Parteivorsitzende geäußert zu haben. Dort hatte es eine Diskussion um ein Interview mit Weidel zur Ukraine-Krise gegeben, in dem sie sinngemäß der Ukraine die Schuld am Krieg gegeben haben soll. Neben diversen anderen Diskussionsbeiträgen kommentierte der Isernhagener den Beitrag mit „menschenhassende Nazi-Schlampe. nuff said.“ Der Bundesnachrichtendienst hatte den Post entdeckt, Alice Weidel informiert und diese letztlich gegen den heute 57-Jährigen Strafantrag gestellt. Denn Beleidigung ist ein Delikt, das nur nach einer Anzeige strafrechtlich verfolgt wird. Die Ermittler landeten schnell beim Isernhagener, da dieser mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse über seinen X-Account zurückverfolgt werden konnte. Das Gericht erließ einen Strafbefehl über 1200 Euro gegen den Mann, der jedoch Einspruch einlegte. Entsprechend kam es am Donnerstag zur Gerichtsverhandlung in Burgwedel. Dass es die Äußerung gegeben hatte, stellte der Verteidiger des Angeklagten nicht in Abrede. „Fraglich ist jedoch die rechtliche Bewertung und auch, ob mein Mandant mit Vorsatz Frau Weidel herabwürdigen wollte“, betonte er. Eben das bestritt der Angeklagte. „Ich bin ein politisch vielseitig interessierter Mensch. Ich habe nicht die Person beleidigen wollen, sondern es ging mir um die Sache und die Partei“, sagte der Isernhagener. Er hätte 1000 andere Beleidigungen finden und wählen können, das habe er aber bewusst nicht getan. Es sei ihm vielmehr um eine pointierte Stellungnahme zu der Debatte gegangen, ergänzte sein Verteidiger. Das sei mit dem „nuff said“, ein umgangssprachlicher Nachsatz aus dem Englischen, der betone, dass es nichts weiter zu sagen gebe, untermauert worden. Verteidiger und Angeklagter verwiesen zudem auf einen Rechtsstreit zwischen Alice Weidel und dem NDR aus dem Jahr 2017. In der Satire-Sendung „Extra 3″ war Weidel damals vom Moderator als „Nazi-Schlampe“ betitelt worden – das wiederum als Reaktion auf Weidels Rede bei einem AfD-Parteitag, in der sie gesagt hatte: „Die politische Korrektheit gehört auf den Müllhaufen der Geschichte.“

via haz: AfD-Chefin erstattet Anzeige Alice Weidel im Netz beleidigt: Gericht verurteilt Isernhagener