BGH bestätigt LG Köln – Volks­­ver­­het­zungs-Urteil wegen “Impfen macht frei”-Post rechts­kräftig

Wer suggeriert, dass Impfgegner ähnliches Unrecht erlitten haben, wie Juden in der NS-Zeit, verharmlost den Holocaust – das ist strafbar, entschied nun auch der BGH. Ein Facebook-Post, welcher den Eingang eines Konzentrationslagers mit der Aufschrift “Impfen macht frei” zeigt, erfüllt den Tatbestand der Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 3 Strafgesetzbuch (StGB). Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, die Verurteilung ist damit rechtskräftig (Beschl. v. 04.02.2025, Az. 3 StR 468/24). Der 65 Jahre alte Angeklagte hatte im April 2020, also während der ersten Infektionswelle der Corona-Pandemie, einen entsprechenden Post veröffentlicht. Sein Facebook-Profil war dabei öffentlich bzw. von jedem Nutzer einsehbar. Die karikaturhaft anmutende Abbildung, welche augenscheinlich an das Eingangstor des KZ Auschwitz mit der Aufschrift “Arbeit macht frei” angelehnt war, trug den Untertitel “Die Pointe des Coronawitzes”. Das Tor flankierten zwei schwarz gekleidete, soldatisch anmutende Wächter, die jeweils eine überdimensionierte, mit einer grünen Flüssigkeit gefüllte Spritze in den Armen hielten. Weiterhin waren im Inneren des Lagers jeweils blumengeschmückt eine überzeichnet dargestellte chinesische Person sowie ein Portrait von Bill Gates zu erkennen.

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Gericht über Frankfurter “#Itiotentreff” – #Polizist durfte trotz 13 Neonazi-Chatnachrichten nicht suspendiert werden – #polizeiproblem #braunzone

Ein Teilnehmer des rechtsextremen Frankfurter Polizei-Chats “Itiotentreff” darf vorerst wieder als Polizeibeamter arbeiten. 13 verschickte Bilder und Videos, die den Anschein einer Nazi-Gesinnung erwecken, reichen dem Verwaltungsgericht Wiesbaden für eine Suspendierung nicht aus. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden setzte die Zwangsbeurlaubung eines Frankfurter Polizisten aus, wie das Gericht am Montag mitteilte. Der Beamte des 1. Frankfurter Polizeireviers war laut Gericht Teilnehmer der rechtsextremen Chatgruppe “Itiotentreff” und hatte gegen seine Suspendierung geklagt. In der Chatgruppe sollen Darstellungen von Adolf Hitler, Hakenkreuze und weitere nationalsozialistische Symbole sowie Verharmlosungen des Holocausts geteilt worden sein. (…) Ihm war laut Verwaltungsgericht vorgeworfen worden, über 150 Bild- und Videodateien mit ausländerfeindlichem, rassistischem, antisemitischem und gegenüber Behinderten und Andersgläubigen abfälligem Inhalt versendet, kommentiert und gespeichert zu haben, heißt es in der Mitteilung. Doch allein bei 13 von dem Polizisten versendeten Bild- und Videodateien sah das Gericht “einen Verstoß gegen die beamtenrechtliche Kernpflicht, für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzustehen”. Diese Dateien erweckten laut Gericht “den Anschein, der Beamte sympathisiere mit dem Nationalsozialismus beziehungsweise wolle diesen zumindest massiv verharmlosen und weise eine rassistische Gesinnung auf”.

via hessenschau: Gericht über Frankfurter “Itiotentreff” Polizist durfte trotz 13 Neonazi-Chatnachrichten nicht suspendiert werden

siehe auch: Rechtsextreme Polizeichats in Hessen: Suspendierter Beamter darf wieder arbeiten Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hebt die Suspendierung eines Polizisten auf. Eine weitere Klage befasst sich mit seiner möglichen Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Ein im Zuge der Entdeckung von mutmaßlich rechtsextremen Polizeichats in Hessen vorläufig suspendierter Polizist darf wieder arbeiten. Seine vorläufige Suspendierung wurde ausgesetzt, wie das Verwaltungsgericht Wiesbaden am Montag mitteilte. Demnach lässt sich eine verfassungsfeindliche Gesinnung derzeit nicht mit ausreichender Wahrscheinlichkeit feststellen. Der Mann war an mehreren Chats unter Polizisten in Hessen beteiligt, in denen rassistische, menschenverachtende und gewaltverherrlichende Inhalte geteilt worden sein sollen. Die Staatsanwaltschaft nahm wegen der Gruppe namens „Itiotentreff“ Ermittlungen auf. Das Polizeipräsidium Frankfurt am Main leitete gegen den Beamten daraufhin Ende 2018 ein Disziplinarverfahren ein. (…) Gegen die Suspendierung ging der Beamte gerichtlich vor – mit Erfolg. Bei 13 von ihm verschickten Dateien habe er gegen die Pflicht verstoßen, für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzustehen, entschieden die Richter. Diese erweckten den Eindruck, dass er mit dem Nationalsozialismus sympathisiere. Den übrigen Vorwürfen stehe teilweise die Meinungsfreiheit entgegen. Diese schütze grundsätzlich auch offensichtlich anstößige und abstoßende Äußerungen. Allein der Besitz von mehr als hundert Dateien begründe noch kein Fehlverhalten. Es ist nach Ansicht des Gerichts nicht erkennbar, dass der Beamte sie gezielt und bewusst aufbewahrte.

Ermittlungen größtenteils eingestellt – #Sylt-Skandal: Rechtsextreme Parolen bleiben ohne Strafe

Nach rechtsextremen Gesängen auf Sylt hat die Staatsanwaltschaft drei Verfahren eingestellt. Nur ein Beteiligter muss zahlen – und entgeht einem Prozess. Knapp ein Jahr nach dem Skandal um rechtsextreme Gesänge zu dem Partyhit “L’amour Toujours” in einer Bar auf Sylt hat die Staatsanwaltschaft Flensburg die Ermittlungen gegen drei von vier Beteiligten eingestellt. Laut Behörde liegt der Straftatbestand der Volksverhetzung nicht vor. Gegen einen vierten Beteiligten wurde ein Strafbefehl beantragt. Laut Staatsanwaltschaft erfüllt das Absingen der Textzeile “Ausländer raus, Deutschland den Deutschen” nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung. Zwar zeigten die Äußerungen “Vorbehalte und Ablehnung” gegenüber Ausländern, doch lasse sich nicht zweifelsfrei nachweisen, dass damit “eine aggressive Missachtung und Feindschaft in der Bevölkerung erzeugt oder gesteigert werden sollten”, hieß es. Gegen einen Beteiligten, der bei dem Vorfall einen Hitlergruß zeigte und ein “Hitlerbärtchen” andeutete, wurde ein Strafbefehl beantragt. Er soll 2.500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Nimmt er diese Auflage an, bleibt ihm ein Prozess erspart.

via t-online: Ermittlungen größtenteils eingestellt Sylt-Skandal: Rechtsextreme Parolen bleiben ohne Strafe

siehe auch: Rechtsextreme Gesänge in Pony-Bar Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen wegen Sylt-Videos überwiegend ein Vor knapp einem Jahr grölten junge Partygäste auf Sylt »Deutschland den Deutschen, Ausländer raus«. Bundesweit war die Empörung groß. Nun kommen Ermittler zu dem Schluss: Volksverhetzung war das nicht. Knapp ein Jahr nach den rechtsextremen Gesängen auf Sylt hat die Staatsanwaltschaft Flensburg die Ermittlungen gegen insgesamt vier junge Erwachsene beendet. Gegen drei Beschuldigte, zwei Männer und eine Frau, sei das Verfahren eingestellt worden, teilte ein Sprecher der Behörde mit. Für den vierten Beschuldigten habe man einen Strafbefehl beantragt. Der Fall hatte im vorigen Jahr bundesweit Empörung ausgelöst. In der Pony-Bar im Inselort Kampen grölten mehrere Partygäste an Pfingsten »Deutschland den Deutschen, Ausländer raus«. Grundlage war die Melodie des Songs »L’amour toujours« von Star-DJ Gigi D’Agostino. Die Szenen wurden bekannt, weil ein Videoclip davon im Netz kursierte. Zu sehen ist darauf auch ein junger Mann, der zur Musik den rechten Arm hebt und zwei Finger über die Oberlippe setzt. Strafbefehl für mutmaßliche Hitlergesten Der Sprecher der Staatsanwaltschaft erklärte, der Vorfall in der Bar sei keine Volksverhetzung. »Weder der Inhalt der Parolen noch die Gesamtumstände« ließen den »zweifelsfreien Rückschluss« zu, dass gegen Ausländer »eine aggressive Missachtung und Feindschaft in der Bevölkerung erzeugt oder gesteigert werden sollten«. Das aber wäre »nach höchstrichterlicher Rechtsprechung« Voraussetzung, um eine Straftat zu sehen. Der Strafbefehl ergehe gegen den Mann mit den Gesten. Der »winkende Gruß mit ausgestrecktem Arm unter gleichzeitiger Andeutung eines Hitlerbärtchens« sei ein »Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen« und damit eine Straftat, so der Sprecher.

#Honiton man, 20, who ‘obsessively’ researched firearms and shooting online is jailed for terrorism offences – #terror

A 20-year-old man from Honiton with a ‘terrorist mindset’ who ‘obsessively’ researched shooting and firearms online has been jailed for terrorism offences. Tobias Gleed, of no fixed abode, was on Thursday, April 17, jailed for five-and-a-half years after a trial in Hampshire. The court heard how Gleed, then a teenager, discussed murder in relation to skin colour and racism, was referred by his school to the government-led anti-terrorism programme Prevent on the strength of his extreme right-wing views, and arrested for possessing and sharing documents ‘useful’ to terrorists. Andrew Morris, defence, said Gleed’s online discussions were ‘not true’ and were ‘jokey’ and ‘edgy’ chats. Prosecution, Lyndon Harris, said Gleed had a ‘terrorist mindset’. He said: “There is evidence of racist views towards black people and Jewish people. “He has performed Google searches about shooting incidents and in respect of firearms.” Gleed was sent material by other adults the court was told. (…) Gleed admitted being racist from the age of 15 but claimed that was no longer the case. He said he held extreme right-wing views from the age of 17 until his arrest. The court heard how Gleed sent a series of messages online, sharing parts of terrorist publications.

via eastdevonnews: HONITON Honiton man, 20, who ‘obsessively’ researched firearms and shooting online is jailed for terrorism offences

Urteil nach rassistischen Chats: Polizisten bleiben im Dienst – #polizeiproblem #justizversagen

Zwei Beamte der Polizei Osnabrück, die sich jahrelang rassistische “Witze” zugeschickt haben, werden nicht entlassen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg am Donnerstag entschieden. Die Polizeidirektion Osnabrück hatte die vorangegangenen beiden Urteile gegen einen 49- und einen 61-Jährigen vor dem OVG angegriffen, um die Beamten aus dem Dienst entfernen zu können, wie ein Sprecher mitteilte. Das Gericht bestätigte die vorherigen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts und des Landgerichts Osnabrück – gegen eine Entfernung aus dem Dienst. Die Lüneburger Richter verschärften jedoch die Strafe: Ein Beamter wird den Angaben zufolge um einen, der andere um zwei Dienstgrade zurückgestuft. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht einem Polizisten das Gehalt vorübergehend gekürzt, der andere wurde um einen Dienstgrad zurückgestuft. Das Urteil des OVG ist rechtskräftig und es kann keine Berufung mehr eingelegt werden. Laut OVG besteht “Restvertrauen” in Beamte Die Lüneburger Richter sahen es als erwiesen an, dass die Polizisten jeweils rassistische Nachrichten und Bilder verschickt hatten. Damit hätten sie gegen Dienstpflichten verstoßen. Die Beamten sind nach Auffassung des Gerichts jedoch nicht verfassungsfeindlich eingestellt. Den Angaben zufolge besteht ein “Restvertrauen” darin, dass sich die Polizisten in Zukunft ordnungsgemäß verhalten. Deshalb dürften sie weiter arbeiten, hieß es. Die Polizeidirektion Osnabrück wird sich “die Urteilsbegründung sehr genau anschauen und die Entscheidung umsetzen”, wie ein Sprecher mitteilte

via ndr: Urteil nach rassistischen Chats: Polizisten bleiben im Dienst

AFD ERSTREITET NUTZUNGSRECHT FÜR BIEBELNHEIMER GEMEINDEHALLE

Das Verwaltungsgericht Mainz hat der AfD im Eilverfahren Recht gegeben: Die Partei darf heute Abend die Biebelnheimer Gemeindehalle für ihre Veranstaltung nutzen. Hinter dem formalen Rechtsstreit verbirgt sich ein vorangegangenen Konflikt zwischen der AfD und der Kommunalverwaltung. (…) Steffen Unger, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Alzey-Land, erklärt dazu: „Die Gemeindehalle wurde seit Jahren nicht an Parteien vermietet. Mit der Änderung der Nutzungsordnung wollten wir klare Verhältnisse schaffen und alle politischen Gruppen gleich behandeln.“ Doch genau diese Argumentation ließ das Gericht nicht gelten. Die Richter verwiesen auf die ursprüngliche Nutzungsordnung von 2019, die Parteien ausdrücklich als berechtigte Nutzer aufführte. Die kurz nach der AfD-Anfrage vorgenommene Änderung werteten sie als möglichen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot: „…eine Gemeinde, welche die Zweckbestimmung ihrer Einrichtung ändert, nachdem bereits ein Begehren auf Überlassung vorliegt, setzt sich dem naheliegenden Verdacht aus, dass sie dies nicht aus einem anzuerkennenden allgemeinen Grund getan hat, sondern nur, um den Antrag ablehnen zu können.“, so die Richter im Urteilstext.

via alzeyer zeitung: AFD ERSTREITET NUTZUNGSRECHT FÜR BIEBELNHEIMER GEMEINDEHALLE

Göttinger „Querdenker“-Anwalt muss mehr als drei Jahre in Haft – #Fuellmich #LockHimUp

Landgericht Göttingen verurteilt Reiner Fuellmich zu drei Jahren und neun Monaten Haft Göttingen – Nach mehr als einem Jahr Prozessdauer hat das Landgericht Göttingen den früheren Göttinger Rechtsanwalt Reiner Fuellmich am Donnerstag zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Die Wirtschaftsstrafkammer befand den 66-Jährigen, der während der Corona-Pandemie einer der bekanntesten Protagonisten der „Querdenker“-Szene war, der Untreue in zwei Fällen für schuldig. Der frühere Co-Bundesvorsitzende und zeitweilige Kanzlerkandidat der Kleinpartei „dieBasis“ habe Spendengelder in Höhe von insgesamt 700.000 Euro von Konten des so genannten „Corona-Ausschusses“ auf Privatkonten umgeleitet. Diese Überweisungen habe er eigenmächtig getätigt, ohne hierfür die Zustimmung der anderen drei Gesellschafter einzuholen. Er habe das Geld dann für private Zwecke verbraucht. Nach Ansicht des Gerichts hat er damit seine Vermögensbetreuungspflicht verletzt. (…) Der Vorsitzende Richter warf dem Angeklagten und seinen Anwälten vor, den Prozess über viele Monate bewusst verschleppt zu haben. Fünf Monate U-Haft nicht angerechnet Sie hätten den Prozess als Bühne für Fuellmichs Botschaften an seine Anhänger genutzt und somit für außerprozessuale Zwecke missbraucht. Dieser Rechtsmissbrauch sei nicht hinnehmbar. Aus diesem Grund würden fünf Monate der Untersuchungshaft nicht auf die verhängte Freiheitsstrafe angerechnet

via hna: Göttinger „Querdenker“-Anwalt muss mehr als drei Jahre in Haft