Ein Teilnehmer des rechtsextremen Frankfurter Polizei-Chats “Itiotentreff” darf vorerst wieder als Polizeibeamter arbeiten. 13 verschickte Bilder und Videos, die den Anschein einer Nazi-Gesinnung erwecken, reichen dem Verwaltungsgericht Wiesbaden für eine Suspendierung nicht aus. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden setzte die Zwangsbeurlaubung eines Frankfurter Polizisten aus, wie das Gericht am Montag mitteilte. Der Beamte des 1. Frankfurter Polizeireviers war laut Gericht Teilnehmer der rechtsextremen Chatgruppe “Itiotentreff” und hatte gegen seine Suspendierung geklagt. In der Chatgruppe sollen Darstellungen von Adolf Hitler, Hakenkreuze und weitere nationalsozialistische Symbole sowie Verharmlosungen des Holocausts geteilt worden sein. (…) Ihm war laut Verwaltungsgericht vorgeworfen worden, über 150 Bild- und Videodateien mit ausländerfeindlichem, rassistischem, antisemitischem und gegenüber Behinderten und Andersgläubigen abfälligem Inhalt versendet, kommentiert und gespeichert zu haben, heißt es in der Mitteilung. Doch allein bei 13 von dem Polizisten versendeten Bild- und Videodateien sah das Gericht “einen Verstoß gegen die beamtenrechtliche Kernpflicht, für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzustehen”. Diese Dateien erweckten laut Gericht “den Anschein, der Beamte sympathisiere mit dem Nationalsozialismus beziehungsweise wolle diesen zumindest massiv verharmlosen und weise eine rassistische Gesinnung auf”.
via hessenschau: Gericht über Frankfurter “Itiotentreff” Polizist durfte trotz 13 Neonazi-Chatnachrichten nicht suspendiert werden
siehe auch: Rechtsextreme Polizeichats in Hessen: Suspendierter Beamter darf wieder arbeiten Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hebt die Suspendierung eines Polizisten auf. Eine weitere Klage befasst sich mit seiner möglichen Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Ein im Zuge der Entdeckung von mutmaßlich rechtsextremen Polizeichats in Hessen vorläufig suspendierter Polizist darf wieder arbeiten. Seine vorläufige Suspendierung wurde ausgesetzt, wie das Verwaltungsgericht Wiesbaden am Montag mitteilte. Demnach lässt sich eine verfassungsfeindliche Gesinnung derzeit nicht mit ausreichender Wahrscheinlichkeit feststellen. Der Mann war an mehreren Chats unter Polizisten in Hessen beteiligt, in denen rassistische, menschenverachtende und gewaltverherrlichende Inhalte geteilt worden sein sollen. Die Staatsanwaltschaft nahm wegen der Gruppe namens „Itiotentreff“ Ermittlungen auf. Das Polizeipräsidium Frankfurt am Main leitete gegen den Beamten daraufhin Ende 2018 ein Disziplinarverfahren ein. (…) Gegen die Suspendierung ging der Beamte gerichtlich vor – mit Erfolg. Bei 13 von ihm verschickten Dateien habe er gegen die Pflicht verstoßen, für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzustehen, entschieden die Richter. Diese erweckten den Eindruck, dass er mit dem Nationalsozialismus sympathisiere. Den übrigen Vorwürfen stehe teilweise die Meinungsfreiheit entgegen. Diese schütze grundsätzlich auch offensichtlich anstößige und abstoßende Äußerungen. Allein der Besitz von mehr als hundert Dateien begründe noch kein Fehlverhalten. Es ist nach Ansicht des Gerichts nicht erkennbar, dass der Beamte sie gezielt und bewusst aufbewahrte.