Ein Polizist soll bei einer pro-palästinensischen Demo im Mai in Berlin-Kreuzberg schwer verletzt worden sein – laut Polizei durch einen Angriff von Demonstranten. Nun berichten NDR und SZ, eine Videoaufnahme decke sich nicht mit der Darstellung der Polizei. Ausschreitungen bei pro-palästinensischer Demo in Kreuzberg am Nakba-Tag im Mai Polizist erleidet Verletzungen – er soll nach Polizeiangaben niedergetrampelt worden sein NDR/Tagesschau und “SZ” berichten, Videoaufnahme decke sich nicht mit Polizeiangaben Generalstaatsanwaltschaft prüft Video Bei einer pro-palästinensischen Demo in Berlin am 15. Mai soll nach Polizeiangaben ein Beamter von den Demonstranten schwer verletzt worden sein. NDR/Tagesschau [tagesschau.de] und “Süddeutsche Zeitung” [sueddeutsche.de] berichteten am Freitag, ihnen sei ein Video zugespielt worden, das sich mit dieser Darstellung der Polizei nicht decke. (…) Bei der Demonstration am Berliner Südstern kam es laut Polizei zu Ausschreitungen und Festnahmen. Laut Polizeimitteilung vom 16. Mai [berlin.de] wurden Polizeieinsatzkräfte “mit Schlägen, Tritten und Flaschenwürfen” angegriffen. “Im Zuge der dadurch resultierenden polizeilichen Maßnahmen und Festnahmen wendeten die Einsatzkräfte unmittelbaren Zwang in Form von Schieben, Drücken und Schlagtechniken an.” Weiter heißt es: “Mehrere Gewalttäter in der Menge des Versammlungsgeschehens griffen gezielt einen Polizeibeamten an, brachten ihn zu Boden und traten massiv auf ihn ein. Er wurde noch am Ort von Rettungskräften behandelt. Seine Verletzungen waren so erheblich, dass er zur stationären Aufnahme in ein Krankenhaus gebracht wurde, wo er derzeit medizinisch weiterbehandelt werden muss. Lebensgefahr besteht nicht.” Der Fall machte bundesweit Schlagzeilen, die Generalstaatsanwaltschaft Berlin übernahm die Ermittlungen, wie tagesschau.de schreibt. Laut einem Polizeisprecher habe sich der Betroffene bei dem Einsatz die rechte Hand gebrochen und die Wirbelsäule geprellt. Bericht: Tritte auf Beamten nicht zu erkennen NDR/Tagesschau und “SZ” haben nun nach eigenen Angaben eine bisher unbekannte Videoaufnahme ausgewertet. Diese sei zuerst dem gemeinnützigen Verein Forensis in Berlin zugespielt worden und lasse “Zweifel an der Darstellung der Berliner Polizei aufkommen”. “An keiner Stelle kann man sehen, dass der Polizist in die Menge gezogen oder auf dem Boden auf ihn eingetreten wurde”, schreibt tagesschau.de. Die “Süddeutsche Zeitung” schreibt, der Mann bücke sich in einer Situation “freiwillig, er wird nicht von Anwesenden nach unten gerissen”. Danach stolpere ein Demonstrant durch das Schubsen eines weiteren Polizisten auf den betroffenen Beamten – dieser sei daraufhin aufgestanden und habe “mehrfach und wuchtig auf verschiedene Demonstrierende” eingeschlagen. “Kurz darauf begibt er sich zwischen seine Kollegen und hält den rechten Arm geschützt an den Körper. Danach nutzt er nur noch den linken Arm”, heißt es von NDR/Tagesschau. Rund eineinhalb Minuten später würde sich der Polizist gemeinsam mit anderen Richtung einer Absperrung begeben. “Dort wird er von Kollegen aufgenommen und gestützt, bevor er leicht zusammensackt.”
Stand 8.7.2025, 20:00 Uhr Von Autor/in Luisa Funk In Boxberg wurden am Dienstagmorgen vier mutmaßliche “Reichsbürger” festgenommen. Sie sollen mit dem Mann befreundet sein, der 2022 auf Polizeibeamte geschossen hat. Gegen 6 Uhr hat es am Dienstagmorgen in Boxberg (Main-Tauber-Kreis) einen Großeinsatz der Polizei gegeben. Dabei wurden vier mutmaßliche sogenannte Reichsbürger festgenommen. Der Zugriff erfolgte zeitgleich in den beiden Boxberger Stadtteilen Bobstadt und Schweigern. In Bobstadt fand der Zugriff auf dem selben Gelände und fast zur gleichen Uhrzeit statt, auf dem bereits 2022 ein Polizeieinsatz eskaliert war. Damals hatte ein Mann auf das Spezialeinsatzkommando (SEK) geschossen und zwei Menschen verletzt. Der Mann wurde 2023 wegen versuchten Mordes zu 14 Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die nun Festgenommenen sollen mit dem Schützen befreundet gewesen sein und mit ihm auf dem Gelände gewohnt haben. Nach Angaben der Polizei liefen in Boxberg gegen Mittag noch Durchsuchungen. Am Morgen seien Haftbefehle vollstreckt worden, sagte eine Sprecherin. Einer der “Reichsbürger” habe bei dem Zugriff in Schweigern versucht zu fliehen. Er konnte laut Polizei aber nach nur wenigen Metern widerstandslos festgenommen werden. Auch die anderen seien ohne Widerstand verhaftet worden. Die Staatsanwaltschaft wirft den zwei Frauen und zwei Männern im Alter von 24 bis 51 Jahren unter anderem Verstöße gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz vor. Bei Durchsuchungen am Dienstag wurden diverse Waffen gefunden, auch eine augenscheinlich schussbereite Maschinenpistole. Waffenrechtliche Prüfungen stehen aber noch aus, so die Polizei.
Ein 16-Jähriger ist unter anderem mit einer zerbrochenen Glasflasche in Schwäbisch Hall auf einen Darsteller der Freilichtspiele losgegangen. Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln. (…) Bei einem Angriff wurde ein Mitglied des Ensembles dermaßen verletzt, dass es im Diak behandelt werden musste. Der Schauspieler konnte in der Folge bei weiteren Shows nicht auftreten und musste ersetzt werden. Der Vorfall ereignete sich auf einem Privatgrundstück in der Neumäuerstraße am letzten Freitagnachmittag im Juni. Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln. Intendant Christian Doll äußert sich dazu, berichtet, dass zunächst einer der Darsteller in der Freizeit auf dem Privatgrundstück stand, als dieser plötzlich von zwei jungen Männern mit rassistischen und homophoben Beleidigungen und Drohungen provoziert wurde. Weitere Mitarbeiter der Freilichtspiele seien dazugekommen, hätten die beiden Angreifer aufgefordert, das Grundstück zu verlassen, allerdings ohne Reaktion der beiden Männer. „Als sich die Mitarbeiter der Freilichtspiele versuchten zurückzuziehen, wurden die Angreifer gewalttätig und gingen mit einem Stock und einer abgebrochenen Glasflasche auf die Mitarbeiter los.“ Dabei wurde der Darsteller schwerer und ein Musiker leichter verletzt. Die Polizei sei zuvor umgehend verständigt worden, hätte aber nicht rechtzeitig eingreifen können, um die Gewalttäter von ihrem Vorhaben abzuhalten. „Immerhin konnten die beiden Täter festgenommen werden“, so Doll, der selbst die Regie bei West Side Story führt. Für den Intendanten ist die Motivation klar. „In unserem Ensemble und in unserem Team gibt es Menschen von sehr unterschiedlicher Herkunft und unterschiedlichen sexuellen Ausrichtungen. Das ist für alle selbstverständlich und sehr bereichernd. Deshalb nimmt einen so ein Ereignis ganz schön mit.“ (…) Bei den Tätern handle es sich um einen 16- und einen 19-Jährigen. Der jüngere der beiden sei bereits bei mehreren Vorfällen polizeilich aufgefallen. An jenem Freitagnachmittag seien die beiden wohl eher zufällig dort vorbeigekommen. Dann hätten sie aggressives und beleidigendes Verhalten gezeigt, so Ilg. „Vom 16-Jährigen ging wohl auch die Initiative gegen den Schauspieler aus.“ Hinweise auf Alkohol oder Drogen habe es dabei nicht gegeben. Auch wenn der Schauspieler „queer wirkend, auffällig gekleidet war“, so Ilg, gehe die Polizei stand jetzt weder von einem rassistischen noch homophoben Hintergrund aus. „Diese Person ist mehrfach in Erscheinung getreten und war dabei wohl mehr auf Krawall aus. Er hat sich diese zwei ausgesucht. Das hätte auch jeden andren Fußgänger treffen können.“ Der 16-Jährige habe sich auch gegenüber der Polizei sehr aggressiv gezeigt. Der Jugendliche sei keiner bestimmten Szenen zuzuordnen. Nach jedem Fall habe die Polizei Strafverfahren eingeleitet und inzwischen auch das Jugendamt involviert. In diesem Fall müsse sich der Jugendliche nun wegen des Vorwurfs der Körperverletzung und Beleidigung verantworten.
Das Clubhaus von „Voice of Anger“ ist weiterhin aktiv als überregionaler Treffpunkt für die militante Neonaziszene. Wieder reisten am Pfingstwochenende Rechtsradikale aus dem ganzen Bundesgebiet zu einem Konzert an. Wieder lässt sie die Polizei gewähren – trotz Verbot. (…) Die Polizei indes hatte an allen Zufahrten nach Buxach-Hart Verkehrskontrollstellen eingerichtet und winkte vereinzelt Autos heraus. Ein ziviles Fahrzeug fuhr den Parkplatz der Kleingartenanlage ab. Eine Intervention fand aber zumindest bis 21:30 Uhr nicht statt, so dass die Rechtsextremen ungestört feiern konnten. Das ist erstaunlich, da die Stadt Memmingen in Absprache mit der zuständigen Polizei im Vorfeld des Konzerts eine Allgemeinverfügung erließ, die sämtliche nicht angezeigten und nicht genehmigten öffentlichen Vergnügungen im gesamten Stadtgebiet über das Pfingstwochenende verbot. Die Verfügung sollte der Polizei eine niedrigschwellige Auflösung der Szenefeier ermöglichen. Stattdessen deklarierten die Rechtsextremen ihre Veranstaltung als private Geburtstagsfeier – mit Erfolg. Die Polizei ließ sie gewähren und ermöglichte so ein Konzert von Rechtsrock-Fans im hohen zweistelligen Bereich. Dabei ist es ein alter Hut, dass Neonazis ihre Konzerte, Feiern und Treffen als Geburtstagsfeiern deklarieren, um der Polizei eine Auflösung zu erschweren. (…) Trotzdem übernimmt die Polizei diese Deutung und erklärt auf Anfrage, es habe sich um „um eine private Geburtstagsfeier mit geladenen Gästen“ gehandelt. Und das, obwohl der Polizei Erkenntnisse vorliegen, „dass auch nicht geladene Personen teilgenommen haben“ und „auch Live-Musik gespielt“ wurde. Diese jedoch war, so bewertet es die Polizei, „für unbeteiligte Dritte nicht wahrnehmbar. Somit entfaltete die Veranstaltung keine Außenwirkung.“ Zugleich müsse man aber erst noch ermitteln, „ob und in welchem Umfang die Veranstaltung öffentlich zugänglich war.“ Doch selbst, wenn sich diesbezüglich die Auffassung der Polizei noch ändern sollte, würde lediglich für den Veranstalter ein Bußgeld für eine Ordnungswidrigkeit fällig. Auf Fotos, die „Allgäu rechtsaußen“ vorliegen, sieht man Mitglieder von „Orgullo Sur“, der bekanntesten und beliebtesten Rechtsrock-Band aus Chile auf der Bühne im Clubhaus. Hinter ihnen ist ein Banner mit dem Motto des Konzerts zu sehen: „Angry, live and loud“. (…) Auch beim diesjährigen „Angry, Live and Loud“ stehen die angekündigten Bands weiter für einen eng vernetzten internationalen und militanten Neonazi-Untergrund, dem auch „Voice of Anger“ selbst zuzurechnen ist: „Orgullo Sur“ aus Chile, „Total Annihilation“ aus den USA, „Sun City Skins“ aus Mexiko sowie „Smart Violence“ aus NRW. Beobachter*innen verorten auch etwa „Orgullo Sur“ im Umfeld von Blood&Honour.
By POPPY ATKINSON GIBSON PUBLISHED: 19:18 BST, 3 July 2025 | UPDATED: 04:01 BST, 4 July 2025 e-mail This is the terrifying moment a ‘neo-Nazi’ teenager was swarmed by armed counter-terror police after he allegedly bought a gun for a terrorist attack. Alfie Coleman, then 19, was detained outside a Morrisons supermarket in Stratford, east London, after he exchanged £3,500 for a Makarov gun and ammunition, the Old Bailey heard. The former Tesco worker was snared in a ‘highly sophisticated operation’ on September 29, 2023 after he allegedly made an arrangement with an undercover MI5 officer for the supply of a Makarov pistol, five magazines and 200 rounds of ammunition. In the shocking clip, Coleman can allegedly be seen collecting the weapon while dressed in a black tracksuit with his hood up. But before he could escape with the gun, a swarm of counter-terror police descended on him with stun guns and arrested him. Coleman was allegedly told the undercover officer would be in a Land Rover Discovery parked in the Morrisons car park in Stratford, east London. Jurors were shown video footage of the defendant, dressed in all black and trying to obscure his face with his hood as he went to collect the weaponry. Coleman was seen leaving cash in the front passenger seat footwell and collecting a holdall from the boot.
DHPP faz nesta quinta (3) a segunda fase da operação que investiga adolescentes acusados de usar a internet para obrigar 400 vítimas a cometerem automutilações e promoverem ataques a moradores de rua e animais. A Polícia Civil de São Paulo coordena uma operação nesta quinta-feira (3) para deter em outros estados e na França adolescentes suspeitos de usarem a internet para cometerem cyberbullying e estupros virtuais. Essa é a segunda fase da Operação Nix, que investiga jovens acusados de obrigar mais de 400 vítimas a cometerem automutilações e promoverem ataques a moradores de rua e animais. Nove mandados de internação para adolescentes foram expedidos pela Justiça para serem cumpridos pelas polícias do Rio de Janeiro, Minas Gerais, Santa Catarina, Pará, Pernambuco e no Distrito Federal. (…) A primeira fase dessa operação foi realizada justamente no final de 2024, quando um adolescente foi apreendido, dois suspeitos foram presos e dez mandados de busca acabaram cumpridos em São Paulo, Pernambuco, Bahia, Minas Gerais e Distrito Federal. (…) “São ações extremamente absurdas que, muitas das vezes, os pais não têm ideia que ou o filho é o idealizador dessa violência, manipulando as vítimas a realizarem os ataques, ou o filho é a própria vítima”, afirmou Lisandréa.
Der Verwaltungsgerichtshof München hat geurteilt, dass Beamte sich im privaten Rahmen verfassungsfeindlich äußern dürfen, ohne deswegen mit Konsequenzen rechnen zu müssen. Steht es einem zum Schutz einer jüdischen Persönlichkeit abgestellten Polizisten frei, im privaten Rahmen eineutig antisemitische und rassistische Bemerkungen zu machen und sogar die NS-Zeit zu bagatellisieren, ohne dass seine Eignung für den Staatsdienst verneint werden kann? Der Verwaltungsgerichtshof München hat diese Frage nun mit Ja beantwortet. Ein Personenschützer der bayrischen Polizei, der zeitweise auch für die Bewachung der Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, Charlotte Knobloch, und des früheren israelischen Generalkonsuls in München, Dan Shaham, eingesetzt worden war, hatte in WhatsApp-Chats mit einem befreundeten Kollegen Frust über seine Arbeit geäußert und dabei auch immer wieder judenfeindliche und rassistische Bemerkungen gemacht. Über die heute 92-jährige Knobloch, die den Holocaust als Mädchen auf einem Bauernhof versteckt überlebt hatte, schrieb der Beamte Sätze wie »Ich scheiß ihr vor die Tür, schön braun, mit Fähnchen«. Er wünschte ihr, dass sie in ein Konzentrationslager eingewiesen würde. Als der Mann den israelischen Generalkonsul zu begleiten hatte, schrieb er seinem Freund, er bevorzuge Dachau als Fahrziel gegenüber Ausschwitz oder Flossenbürg, denn da käme man dann »früher heim«. Als er 2018 in einem Zug fuhr und dort auf ausländisch aussehende Menschen traf, schrieb der Mann in den Chat: »Nur Kanacken im Zug«. Auf menschenverachtende Aussagen und Memes, die ihm sein Freund zukommen ließ, reagierte er zustimmend bis wohlwollend.
siehe auch: VGH Bayern zu Knobloch-Personenschützer Nur schwer vermittelbar oder ein Fehlurteil? Die Polizei München wollte einen Polizisten wegen antisemitischer Chatnachrichten aus dem Dienst entfernen. Doch die Gerichte sehen es anders, der Mann sei kein Verfassungsfeind. Wie bewerten Beamtenrechtler die Entscheidung? Es ist ein Urteil, das irritiert: Ein Polizist darf im Dienst bleiben, obwohl er sich in privaten Chatnachrichten jahrelang antisemitisch und rassistisch geäußert, mit Nazi-Codes unterschrieben und die Wiedererrichtung von Konzentrationslagern befürwortet hat. Das entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) mit einem jetzt bekannt gewordenen Urteil vom 19. Februar (Az. 16a D 23.1023). Die Polizei München scheiterte mit dem Versuch, Michael R. per Disziplinarklage aus dem Beamtendienst zu entlassen. R. wurde nur um eine Besoldungsstufe zurückgestuft, damit milderte der VGH sogar die Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) München um einen Dienstgrad ab. Über das nunmehr rechtskräftige Berufungsurteil hatte Beck-aktuell zuerst berichtet. Insgesamt geht es um einen Zeitraum von 2014 bis 2020 und mehrere Chats. Nachrichten an seinen damals einzigen Freund Philipp D. unterschrieb R. mit “SH” (für Sieg Heil) und “HH” (für Heil Hitler). In dieser Zeit war R. als Bodyguard für die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München, Charlotte Knobloch, tätig. Er hatte laut Gericht angedeutet, dass Knobloch “vergast bzw. in ein Konzentrationslager verbracht” werden solle. Die Entgleisungen basierten auf einer Wut gegen die heute 92-jährige Jüdin. R. hatte im Prozess angegeben, genervt von Knoblochs Verhalten ihm gegenüber gewesen zu sein. Dass es zeitweise zu seinen Aufgaben gezählt hatte, ihren von Durchfall geplagten Hund auszuführen, nahm er der Holocaust-Überlebenden besonders übel. Dass R. mit dieser Argumentation vor Gericht erfolgreich war, stößt weitgehend auf Unverständnis. Die Süddeutsche Zeitung titelte: “Dieses Urteil erschüttert das Vertrauen in die Justiz.” Knobloch selbst fragte gegenüber der taz, wie man Personenschützern vertrauen können solle, “wenn eine solche Gesinnung als privates Entertainment abgetan wird”. (…) Maßgeblich sind die §§ 33 und 34 des für Landesbeamte geltenden Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG). Nach § 33 Abs. 1 S. 3 müssen Beamte sich zur “freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten”; das gilt auch außerdienstlich. Ist ein Verstoß gegen diese Treuepflicht nicht zu erkennen, kommt noch ein Verstoß gegen die sogenannte Wohlverhaltenspflicht aus § 34 Abs. 1 S. 3 BeamtStG in Betracht. Danach muss das Verhalten der Beamten innerhalb und außerhalb des Dienstes “der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die ihr Beruf erfordern”. Am Ende bejahte der VGH nur einen Verstoß gegen § 34 BeamtStG, bei der milden Sanktion berücksichtigte er u.a. die Reue von Michael R. im Prozess. Hätte das Gericht einen Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht angenommen, wäre das Urteil anders ausgefallen. Denn die Unterscheidung ist bereits für die Vorfrage relevant, welche Nachrichten überhaupt disziplinarrechtlich verwertet werden dürfen. Die private Kommunikation wird nämlich rechtlich geschützt, wobei sich der Grad des Schutzes danach richtet, wie privat oder intim sie ist. Diesen Schutz leitet die Rechtsprechung sowohl aus der Meinungsfreiheit als auch aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht her, wie auch der VGH ausführt. Er soll laut VGH aber nicht oder jedenfalls nicht automatisch für Äußerungen in vertraulichen Chats gelten, die einen Bruch der Verfassungstreuepflicht aus § 33 Abs. 1 S. 3 BeamtStG begründen, da das Grundgesetz es nicht erlaube, “Verfassungsfeinde mit der Ausübung staatlicher Aufgaben zu betrauen”. Hier beginnt der Fall von Michael R. komplex zu werden: Die inkriminierten Aussagen tätigte R. in unterschiedlichen Chats, teils in Chatgruppen, teils bilateral. Einige der problematischsten Aussagen berücksichtigte der VGH gar nicht. Das betraf die Aussage, Charlotte Knobloch “schön braun vor die Tür scheißen” zu wollen, die Codes “SH” und “HH” sowie anderer antisemitischer Äußerungen – allesamt gegenüber dem damals einzigen Freund D. Auch der Chat mit einer Freundin, die R. Jahre zuvor über eine Dating-App kennen gelernt hatte und die er nach eigener Aussage beeindrucken wollte, blieb unberücksichtigt. Insofern spricht das Urteil von “ausländerfeindlichem Gedankengut”. Schließlich blieben die Nachrichten aus einem Gruppenchat mit sechs anderen Beamten aus der Zeit 2018/19 außer Betracht, weil R. mit fünf davon eng befreundet war.