#Halle-Prozess : Jüdische Zeugen beklagen sich über Polizeibeamte – #terror

Im Prozess um den Anschlag auf die Synagoge in Halle sprechen Zeugen über das unsensible Verhalten nach der Evakuierung. Im Magdeburger Prozess um den gescheiterten Anschlag auf die Hallesche Synagoge kamen am Mittwoch erneut Zeugen zu Wort, die am 9. Oktober vergangenen Jahres während des Angriffs den jüdischen Festtag Jom Kippur in dem Gotteshaus feierten. Dabei wurde – wie auch schon von anderen Zeugen am Vortag – auch das Verhalten der Polizeibeamten im Umgang mit den traumatisierten Menschen aus der Synagoge kritisiert. Besonders emotional war der Auftritt der 30-jährigen Christina F. Die Österreicherin, die derzeit in Paris lebt und an der Sorbonne ihre Doktorarbeit schreibt, schilderte das unsensible Agieren der Polizisten. So berichtete sie etwa über einen Vernehmungsbeamten, der sie nach der Evakuierung der rund 50 Juden aus der Synagoge in einem Krankenhaus in Halle am Abend befragte. Der Mann habe sich ihr nicht einmal vorgestellt und eher lustlos ihre Aussage aufgenommen, sagte sie. Auch auf wiederholte Nachfragen habe er ihr keine Informationen darüber mitteilen wollen, was überhaupt passiert sei. „Der Beamte war unhöflich, patzig und genervt, und ich hatte das Gefühl, ich bin eine Belastung für ihn“, sagte die Österreicherin. Ein Sicherheitsgefühl habe er ihr jedenfalls nicht vermittelt. „Ich hatte kein Vertrauen zu ihm.“ Bei Gesprächen mit einigen der eingesetzten Schutzpolizisten habe sie überdies den Eindruck gewonnen, dass diese überhaupt keine Ahnung vom Judentum haben. „Ich finde es unfassbar, dass der Angeklagte offenbar mehr weiß über Jom Kippur und das Judentum als die Polizei“, sagte sie sichtlich empört. Erinnerung an den Zweiten Weltkrieg Auch die vor Christina F. als Zeugin gehörte Polin Agata M. beklagte sich über die Behandlung durch die Polizei. Die 24-Jährige, die vor anderthalb Jahren zum Studium nach Deutschland gekommen ist, beschrieb unter anderem, dass die Juden bei der Evakuierung aus der Synagoge Zettel mit Nummern angeheftet bekamen. „Das erinnerte mich sehr an die Zeit des Zweiten Weltkriegs“, sagte sie und erzählte, dass ihre Großeltern während der deutschen Besetzung Polens in mehreren Konzentrationslagern interniert waren. „Ich möchte mich entschuldigen dafür, dass ich das zur Sprache bringe, aber ich fand es auch vor dem Hintergrund meiner Familiengeschichte sehr belastend, mit einer Nummer versehen zu werden“, sagte sie. Bereits am Dienstag hatten mehrere Zeugen darüber berichtet, dass die eingesetzten Polizeibeamten keine Rücksicht auf die religiösen Gefühle der Menschen in der Synagoge genommen hätten.

via berliner zeitung: Halle-Prozess : Jüdische Zeugen beklagen sich über Polizeibeamte

Bedrohte Kabarettistin Idil Baydar: “Soll ich mal Tacheles reden?” – #terror #polizeigewalt #polizeiskandal

Die Kabarettistin Idil Baydar erhält Drohbriefe vom “NSU 2.0”, nachdem ihre persönlichen Daten aus einem Polizeicomputer abgerufen wurden. Aus Angst wurde Wut – auf Behördenversagen, Polizeigewalt und Diskriminierung. Sie verteidigt umstrittene Kollegen wie Lisa Eckhart und Dieter Nuhr – verlangt von ihnen aber, mehr nachzudenken. Frau Baydar, gibt es “Cancel Culture” in Deutschland? Natürlich gibt es die. Seit Jahrzehnten. Gegen uns! Uns? Uns Migranten. Wir werden permanent gecancelt. Seit 60 Jahren leben die Deutschen und wir in diesem Land nebeneinander her. Und egal, was wir tun, wir müssen uns als rückständig, integrationsunwillig, unterdrückte Unterdrücker beschimpfen lassen. Und dann sollen wir permanent dankbar sein, dass wir hier leben dürfen. Aber wir machen das nicht mehr mit. Ihr könntet jetzt mal dankbar sein, dass wir bei euch überhaupt leben wollen. (…) Ihre persönlichen Daten wurden widerrechtlich in einem hessischen Polizeicomputer abgefragt, danach erhielten Sie Drohnachrichten vom “NSU 2.0”. Wie ist der Stand der Ermittlungen? Ich habe gerade mit dem Landeskriminalamt in Wiesbaden telefoniert und ihnen genau diese Frage gestellt. Die Antwort war: “Das können wir Ihnen nicht sagen.” Mir können sie nichts sagen, aber meine Daten an Nazis weitergeben, das können sie! Dann wundert es mich nicht, dass die Täter sich so unglaublich sicher fühlen. Die wissen, dass ihnen nichts passiert. Die Anwältin Seda Basay-Yildiz hat das erste Mal vor zwei Jahren solche Drohungen bekommen. Zwei Jahre! Und was ist passiert? Nichts! Werden Sie beschützt? Was hat Ihnen die Polizei geraten? Ich hatte ein Gespräch beim Staatsschutz. Der Beamte hat mir geraten, die Telefonnummer zu wechseln. Aber damit hört es doch nicht auf! Das ist ja fast wie der klassische Satz “Trag keinen Minirock, dann wirst du nicht vergewaltigt.”

via rnd: Bedrohte Kabarettistin Idil Baydar: “Soll ich mal Tacheles reden?”

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Von © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons), CC BY-SA 4.0, Link

Brisantes Foto nach Söder-Ansage publik: Verfassungsrichter bei Reichstag-Demo – so will er die Aufnahme erklären

Die Vorfälle nach einer Corona-Demo vor dem Reichstag könnten auch in Bayern hohe Wellen schlagen: Ausgerechnet ein Verfassungsrichter wurde bei der Kundgebung gesehen. Die Geschehnisse vor dem Berliner Reichstagsgebäude am Samstag haben viele Menschen beunruhigt: Reichsflaggen wehten vor dem Sitz des Deutschen Bundestags – später versuchten Demonstranten gar, in das auch historisch bedeutungsvolle Gebäude einzudringen. Polizisten verhinderten Schlimmeres. In die große Riege der Mahnenden und Kritiker reihte sich am Sonntag neben Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) ein. Söder sprach angesichts der Vorkommnisse bei der Corona-Demonstration von einem „Rückfall in dunkelste Kapitel unserer Geschichte“. Nicht nur „körperlicher, sondern auch geistiger Abstand“ sei hier nötig. Doch brisanter Weise hat ausgerechnet ein ehrenamtlicher Richter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes diesen Abstand vor dem Berliner Reichstagsgebäude nicht eingehalten – in jedem Falle physisch, wie zunächst Fotos in sozialen Netzwerken zeigten. Der AfD-Lokalpolitiker und nicht-berufliche Verfassungsrichter Rüdiger Imgart bestätigte seine Anwesenheit am Sonntagabend Merkur.de* auf Anfrage. Er verteidigte sich jedoch gegen Vorwürfe. Die Aufnahme besitzt Sprengkraft. Zu sehen ist, dass Imgart ohne Mund-Nase-Schutz vor dem Reichstagsgebäude zwischen Demonstranten steht. Im Hintergrund werden mehrere Reichsflaggen geschwenkt. Nach Informationen der auch von der Bayern-SPD getragenen Webseite „Endstation rechts. Bayern“ befand sich Imgart dabei unter anderem im Gespräch mit einer „zentralen Aktivistin” von Pegida München. Die Gruppierung wird bereits seit 2015 vom bayerischen Verfassungsschutz beobachtet. (…) Imgarts Aufenthalt bei der Corona-Demo vor dem Reichstag ist nicht der einzige Vorfall vom Wochenende, der in Bayern für Gesprächsstoff sorgen wird. Bei weiteren Corona-Kundgebungen in der Hauptstadt haben womöglich erneut auch bayerische Polizisten Reden gehalten. Im Falle der Polizisten forderte die bayerische SPD schon am Sonntagmittag Aufklärung. „Wenn sich die Meldungen bewahrheiten, muss das Bayerische Innenministerium harte Konsequenzen folgen lassen“, erklärte der Rechtsextremismus-Experte der Landtagsfraktion, Florian Ritter, in einem auch auf Facebook veröffentlichten Statement. Der SPD-Politiker forderte in einer Anfrage an Söders Staatsregierung Aufklärung darüber, ob und wie viele bayerische Polizeibeamte bei den Kundgebungen sprachen – und in welcher Funktion bei der Polizei sie tätig sind.

via merkur: Brisantes Foto nach Söder-Ansage publik: Verfassungsrichter bei Reichstag-Demo – so will er die Aufnahme erklären

Rechtsradikale Proteste – Demonstranten stürmen durch Absperrung auf #Reichstags-Treppe – #covidioten #b2908

Demonstranten haben am Samstagabend eine Absperrung am Reichstagsgebäude in Berlin durchbrochen. Sie stürmten die Treppe hoch zum Gebäude. Polizeibeamte drängten die Menschen zurück, sie setzten Pfefferspray ein. (…) Vor dem Reichstag kam es am Abend zu Auseinandersetzungen mit der Polizei, als Dutzende Menschen die Treppe des Gebäudes stürmten. Zuvor hatte es vor dem Gebäude eine Kundgebung gegeben. Auf Twitter verbreitete Videos zeigen, wie die Menschen die Absperrungen vor dem Gebäude durchbrachen und die Treppe hoch rannten. Offenbar war zu diesem Zeitpunkt nicht genügend Polizei vor Ort

via spiegel: Rechtsradikale Proteste Demonstranten stürmen durch Absperrung auf Reichstags-Treppe

White Vigilantes Have Always Had A Friend In Police – #terror #GeorgeFloyd #blm #blacklivesmatter #Kenosha

New data shows that far-right vigilantes, often with support from cops, have threatened protesters nearly 500 times since police killed George Floyd. Before Kyle Rittenhouse allegedly opened fire on anti-racist protesters in Kenosha, Wisconsin, on Tuesday night — killing two and severely injuring another — a video showed police essentially deputizing the 17-year-old. Rittenhouse had been walking the streets of Kenosha carrying an assault rifle alongside other armed white men, a local self-styled militia formed for the purported purpose of protecting property from protesters. “We appreciate you guys, we really do,” a cop can be heard telling the group over a loudspeaker before tossing Rittenhouse a bottle of water. It was a scene familiar in American history: agents of the state conscripting armed white vigilantes to help violently suppress movements for racial justice and liberation. (“Cops and the Klan go hand in hand,” the common protest chant goes.) So it wasn’t surprising to see Rittenhouse, in another video published Tuesday, walk toward police after allegedly killing the two protesters — or for him not to be apprehended until the following day, when he was arrested at his home in Illinois. As historic uprisings against police brutality have swept the country in recent months, antagonistic right-wing vigilantes have been a constant, menacing presence. Often seen patrolling Black Lives Matter protests with the tacit — and very often explicit — support of law enforcement, these vigilantes have shot protesters, attacked them with cars, and beaten them. And as political tensions intensify heading into the presidential election this fall — with a president who routinely demonizes anti-racist protesters as “thugs” and terrorists, and with reactionary police forces desperate to beat back calls for their own abolishment — there’s genuine concern that the deadly vigilante violence on display in Kenosha could be replicated elsewhere. White vigilantes and far-right actors have shown up to oppose Black Lives Matter protests in the U.S. at least 497 times this year, according to data collected by Alexander Reid Ross, a doctoral fellow at the Center for Analysis of the Radical Right. He started gathering data on May 27, two days after police in Minneapolis killed George Floyd, and continued through this week. The dataset, which Ross shared with HuffPost, documents a staggering amount of violence directed at protesters by the far-right, including 64 cases of simple assault, 38 incidents of vigilantes driving cars into demonstrators, and nine times shots were fired at protesters

via huff: White Vigilantes Have Always Had A Friend In Police

screenshot interactive card – http://web.pdx.edu/~aross/incidents/incidents.html

Bayerns Grenzpolizei ist teilweise verfassungswidrig

Der Verfassungsgerichtshof rügt eines der Prestigeprojekte von Ministerpräsident Söder: Die Wiedereinführung verstoße in Teilen gegen die Verfassung. Dagegen geklagt hatten die Landtags-Grünen. Nach nur zwei Jahren muss der Freistaat Bayern seine eigene Grenzpolizei zwar nicht unbedingt abschaffen, aber nun ist höchstrichterlich klar: Sie darf nur eine Hilfstruppe der Bundespolizei sein. Ihre Rechtsgrundlage sei in Teilen mit der Verfassung nicht vereinbar – das hat am Freitag der Bayerische Verfassungsgerichtshof entschieden. Er gab damit einer Klage der Vorsitzenden der Grünen-Landtagsfraktion, Katharina Schulze, statt. Die Grenzpolizei einzuführen, war im Frühjahr 2018 eine der ersten und wichtigsten Entscheidungen des damals neuen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU). Konkret richtete sich Schulzes Klage wie auch eine ähnliche der Grünen-Landtagsfraktion gegen zwei Regelungen: Einmal Artikel 5 des bayerischen Polizeiorganisationsgesetzes (POG), der die Errichtung der Grenzpolizei regelt und ihre Aufgaben beschreibt. Zum anderen Artikel 29 des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG), der ihr bestimmte Befugnisse überträgt – zum Beispiel dass die Beamten bei einer Kontrolle einen Zug oder Bus betreten dürfen. Den Artikel im POG beanstandeten die Richter nicht. Den Artikel im PAG hingegen verwarfen sie, unter anderem weil er gegen das Rechtsstaatsprinzip verstoße. Ein Land wie Bayern dürfe in diesem Bereich keine Gesetze erlassen; das sei Sache des Bundes. Bei den Regelungen im PAG handele es sich um einen “offensichtlichen und zudem um einen schwerwiegenden Eingriff in die Kompetenzordnung des Grundgesetzes”.

via sz: Bayerns Grenzpolizei ist teilweise verfassungswidrig

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Von Bundeszentrale für politische Bildung/bpb – www.bpb.de, PD-Schöpfungshöhe, Link

#Polizisten haben kein Recht. Ein dogmatischer Zwischenruf . #schauhin

Auf der Kurznachrichtenplattform Twitter hat in der vergangenen Woche ein Video große Verbreitung gefunden, das zeigt, wie letztlich zwölf Polizeibeamte einen 15-jährigen Jugendlichen mit Schlagstock und Pfefferspray überwältigen, um seine Identität festzustellen, nachdem er ordnungswidrig mit seinem E-Roller auf dem Bürgersteig gefahren war. Unabhängig von der in etablierten Medien aufgegriffenen Debatte, ob der Einsatz verhältnismäßig war – was sich ohne Weiteres nicht beurteilen lässt –, ist es eine Konversation am Rande des Einsatzes, die gleichfalls Beachtung verdient. Im Video ist zu hören, wie eine Polizeibeamte die aufzeichnende Frau anspricht und sie mehrmals dazu auffordert, den Einsatz nicht weiter zu filmen. Dies sei, so die Polizeibeamte, verboten. Aber stimmt das denn? Und ist es denn – allein mit Blick auf die Dogmatik – richtig? Die Antwort auf die erste Frage lautet Ja. Die zweite Frage muss indes, so vertrete ich hier, verneint werden. Es besteht eine Kluft zwischen dem, was die Rechtsprechung zu dieser Frage urteilt, und dem, was Grundrechtsdogmatik als Antwort gebietet. Die Rechtsprechung Um das Filmen und Photographieren polizeilicher Einsätze rankt sich eine umfangreiche, auch höchst- und bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung. Waren früher noch Kameras beschlagnahmt worden, damit der Film nicht entwickelt werden konnte (BVerwG v. 14. Juli 1999 – 6 C 7/98), wurden in neueren Sachverhalten Mobiltelephone eingezogen oder als mildere Maßnahme eine Identitätsfeststellung (OVG Lüneburg v. 19. Juni 2013 – 11 LA 1/13) vorgenommen. Polizei und Staatsanwaltschaften sind mittlerweile dazu übergegangen, das Verhalten des Filmenden als den § 201 StGB (Unverletzlichkeit des nichtöffentlich [!] gesprochenen Wortes) erfüllendes Verhalten zu werten. Zumindest letztere Praxis entbehrt evident jeglicher Grundlage, wie erst jüngst ein lesenswerter Beitrag in der NJW (Ullenboom, NJW 2019, 3108) luzide dargelegt hat. Für die Beschlagnahme-Praxis dagegen fällt das Bild gemischt aus: Das Bundesverfassungsgericht bestätigte 2015 (BVerfG v. 24. Juli 2015 – 1 BvR 2501/13) inzident die Auffassung der Verwaltungsgerichte, dass das Filmen und Photographieren Bediensteter der Polizei zu Zwecken der Beweissicherung rechtmäßig sei, bei Veröffentlichung der Aufnahmen indes ein Verstoß gegen § 22 KUrhG vorliegen könnte, nachdem die abgebildeten Polizistinnen und Polizisten in die Erstellung der Aufnahmen nicht eingewilligt hätten. Zwar kann ein Verstoß gegen § 22 KUrhG bekanntlich gerechtfertigt werden, wenn die abgebildete Person Akteurin oder Akteur eines „Ereignisses der Zeitgeschichte“ (vgl. § 23 Abs. 1 Nr. 1 KunstUrhG) ist – nur ob ein Ereignis zum zeitgeschichtlichen wird, ob die Aufnahme in den sozialen Medien „trendet“, weiß man eben oft erst hinterher. (…) Schlüpfen Polizeibeamte in ihre Uniform, machen sie damit kenntlich, dass ihre Handlungen eben diese reflexive Legitimität beanspruchen; im Gegenzug müssen sie darauf verzichten, in der kommoden Privatheit zu leben, die Nicht-Uniformierten zusteht. Als Angehörige der Polizei haben sie kein Grundrecht, das dazu führen könnte, sie unter den Schutz des Kunsturheberrechtsgesetzes zu stellen. Auch eine Pflicht zur Anonymisierung durch Unkenntlichmachen der Gesichter scheidet darum aus. Um nicht missverstanden zu werden: Bedrohung und Körperverletzung von Polizisten durch Rechts- und Linksextremisten sind leider real. Ebenso nicht zu leugnen ist aber, dass eine Anonymisierung staatlicher Hoheitsträger zu Friktionen mit dem Credo führt, das Zeigen des eigenen Gesichtes gehöre zu den Voraussetzungen einer demokratischen Gesellschaft. Wenn der EGMR das für einfache Bürgerinnen sagt, muss es für uniformierte Polizeikräfte erst recht gelten. (…) Die Rechtsprechung, nach der man Polizeibeamte zwar zu Beweissicherungszwecken filmen, diese Aufnahmen aber nicht veröffentlichen darf, beruht auf einer grundrechtlichen Abwägung, für die es hier keinen Raum gibt: Polizeibeamte haben als Verkörperung staatlicher Gewaltausübung kein (Grund-)Recht. Die Veröffentlichung kann nur dann verboten werden, wenn der Staat ein eigenes – d.h. nicht-grundrechtliches – Interesse an der Anonymität seiner Beamten hat. Das lässt sich für Einsätze von Zivilfahndern hören, für den ganz gewöhnlichen Einsatz uniformierter Beamter eher nicht. Die Rechtsposition der Filmenden ist nicht stark: Trotz mancherlei Schutzbereichsverwirrung infolge der Möglichkeiten, die soziale Medien bieten, greift für sie nur die allgemeine Handlungsfreiheit. Doch dieses leicht einzuschränkende Grundrecht trifft auf Seiten der Polizei (im Regelfall) auf kein Gegenrecht, sondern auf nur eine einzige Pflicht: Polizistinnen und Polizisten müssen sich dem Gesetz getreu zu verhalten. Dabei müssten sie sich eigentlich gern zuschauen lassen.

via juwiss: Polizisten haben kein Recht. Ein dogmatischer Zwischenruf